whaco
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Transport von Waffen und Magazinen durch Ausländer in Deutschland
whaco antwortete auf Sonntag's Thema in Waffenrecht
Deine Formulierung liest sich leider etwas anders. Jetzt bleib doch mal ruhig, kein Grund auf die Persönlich abzudriften. Genau hier sehe ich aber die konstanten Widersprüche in der Argumentation. Beim einen Thema gilt was im Gesetz Wort für Wort steht, beim nächsten Thema wieder nicht, da ist es was die Richter reininterpretieren... Und genau hier sehe ich das Grundthema, dass ich angesprochen habe. Es geht doch nicht darum, was ich denke richtig ist, oder was Du denkst richtig ist. Es geht um den Grundsatz und dieser zeigt leider immer mehr und mehr, dass wir dazu neigen, alles überfüllen zu wollen, um ja keinerlei Angriffsfläche zu bieten. Einfach mal den Thread wegen der CO2 Plempe im verschlossenen Koffer betrachten. Und das ist in meinen Augen ein dickes Problem, da es besonders neue Schützen eher abschreckt den Sport nachzugehen. Es sind aber nicht nur die Schützen selber, sondern auch die Verbände, die ebenfalls alles übererfüllen und restriktiver auslegen, als es das Gesetz vorsieht. Wo soll das dann enden, wenn wir Gesetze nicht nach den Worten die darin stehen, folgen können, aus Angst, ein Richter könnte es ja anders interpretieren? -
Transport von Waffen und Magazinen durch Ausländer in Deutschland
whaco antwortete auf Sonntag's Thema in Waffenrecht
Nennt sich das aber nicht „vorauseilender Gehorsam“? Mittlerweile, wenn man sich so manche Beiträge hier so anschaut, wäre es für viele vermutlich besser, das Hobby aufzugeben. Nicht falsch verstehen, nur sind hier so viele derart vorsichtig und selber restriktiv unterwegs, dass das mit Spaß so gar nichts mehr gemein hat, sondern nur noch ein zusehen, dass man es den Behörden, der Polizei, etc., irgendwie recht macht, ob das Gesetz es fordert, spielt keine Rolle mehr. -
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Transport von Waffen und Magazinen durch Ausländer in Deutschland
whaco antwortete auf Sonntag's Thema in Waffenrecht
Und ich dachte schon, ich hätte etwas verpasst. Leider hat er es dann etwas unglücklich formuliert -
Transport von Waffen und Magazinen durch Ausländer in Deutschland
whaco antwortete auf Sonntag's Thema in Waffenrecht
Das ich für einen Wettkampf oder oder ein Schießevent als ein in Deutschland lebender Schütze in Deutschland eine Einladung mitführen muss, ist mir neu. Erforderlich ist diese Einladung oder auch Teilnahmebestätigung, wenn wir mit unseren Waffen ins Ausland fahren, als Nachweis, dass wir dort an einem Event/einem Wettbewerb teilnehmen und damit die Grundlage für die Verbringung unserer Waffen auch berechtigt sind. -
Transport von Waffen und Magazinen durch Ausländer in Deutschland
whaco antwortete auf Sonntag's Thema in Waffenrecht
Also, die gesetzlichen Grundlagen wurden ja bereits gepostet, die Frage aber nicht beantwortet. Wenn ich Dich richtig verstanden habe (Achtung Beispiel), möchtest Du als Österreicher Deutschland durchfahren, um z.B. in Schweden an einem Wettkampf teilnehmen zu können und möchtest Deine Waffen mitnehmen. Also um Waffen und Munition vom Ausland nach DE mitzubringen, brauchst Du natürlich alle erforderlichen Dokumente. Also Ausweis, Euopäischer Feuerwaffenpass, etc. Um Waffen von einem Land in ein anderes, auch bei einer Durchfahrt eines Landes, musst Du einen Nachweis mitführen, wofür Du die Waffen transportierst. Das ist z.B. eine schriftliche Bestätigung/Einladung vom Veranstalter, der den Wettkampf/das Event austrägt. Hierbei musst du natürlich auch die gesetzlichen Regeln jedes Landes beachten, das durchfahren wird (siehe Gesetze bezüglich Magazinen). Ansonsten findest Du die relevanten Gesetze zur Verbringung von Waffen auch hier: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html#BJNR397010002BJNG000800000 -
Lesen und verstehen….eine verlorene Kunst
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In diesem Faden wird es anders ausgelegt….ganz einfach
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Sorry, aber Du laberst nur noch mist. Ein Behältnis ist ein Behältnis und kann nicht im gleichen Gesetz einfach anders ausgelegt werden. Ich sehe aber auch, dass Du nur deshalb so antwortest, weil Du a) meinen Beitrag nicht richtig gelesen und auch verstanden hast und b) weil Du grundsätzlich gegen Argumentierst
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Puh, das wäre Dein ureigenes Problem. Nur geht es in dieser Diskussion um 8ne CO2 Kurzwaffe. Ob Du Platz in Deinem Schrank hast, oder nicht, interessiert die Behörde nicht. DU mussst für die gesetzeskonforme und sichre Aufbewahrung sorgen. Und bleib doch bitte mal beim Thema.
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Ich bin da durchaus bei Dir. Mein Kommentar zielte aber auf den fett markierten Kommentar von mwe ab, Wenn man also schon der Auffassung ist, man sollte rein aus Sicherheitsgründen über das Minimum hinausgehen, dann kann das Teil auch in den Waffenschrank rein. Wir sehen doch, wie diese Diskussion abläuft. Da ist die logische Konsequenz am Ende, aks WBK Inhaber, jedwede Form von Waffe, was die Aufbewahrung angeht, mit der EWB Waffe gleichzusetzen und im Waffenschrank 0 oder 1 zu packen. Deswegen sage ich ja, diese Diskussion ist an Perversion nicht zu überbieten.
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Man sollte einfach das Gehirn einschalten! Sorry das so direkt und plump sagen zu müssen. Wir sind Waffenbesitzer und bewahren unsere Waffen in einem zertifizierten Waffenschrank auf. Warum also überhaupt unterscheiden? Die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung betrifft nur diejenigen, die eine WBK besitzen und damit bei der Behörde auch registriert sind. Den reinen Luftdruckschützen, der keine WBK besitzt, ist von der Kontrolle der sicheren Aufbewahrung nicht betroffen. Ob dieser sein Luftgewehr nun in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt oder unter dem Bett auf einem Handtuch liegen hat, wird die Waffenbehörde nie erfahren. Wir WBK Inhaber hingegen, unterliegen dieser Kontrolle. Und jetzt mal ehrlich, bricht sich irgendeiner einen Zacken aus der Krone, seine Airsoft, seine CO2 Knifte oder was auch immer für ein frei ab 18 erwerbbares Teil, zu seinen EWB Waffen in den Waffenschrank zu legen und einfach jedweder Diskussion aus dem Weg zu gehen? Faktisch, kann das Teil auch in einem anderen Raum in einer Schublade liegen, da die Waffenbehörde ohne einen hinreichenden Verdacht oder Gefahr in Verzug keine anderen Räume als die kontrollieren darf, als die Räume in denen die EWB Waffen aufbewahrt werden, denn nur für diese Kontrolle ist das Grundrecht eingeschränkt worden. Ob es richtig und sinnvoll ist das so zu praktizieren, steht auf einem anderen Blatt. Was aber hier gerade stattfindet ist an Perversion nicht mehr zu übertreffen. Wir führen konstant die Diskussion über die Definition eines verschlossenen Behältnisses beim Transport (erlaubnisfreies Führen) zu und vom Schießstand, zum Büchser, etc. Und da ist das verschlossene Behältnis die verschlossene Rangebag, der verschlossene Rucksack, der verschlossene Waffenkoffer, ja auch der Originalkoffer. Und jetzt bei der Aufbewahrung einer frei ab 18 erwerbbaren Waffe, wird die Definition des verschlossenen Behältnisses einfach geändert? Und alleine bei dieser Perversion der Begriffe wäre jeder einfach nur gut damit beraten, wie eingangs geschrieben, sein Gehirn einzuschalten und wenn man WBK Inhaber ist, die CO2 Plempe 1:1 so aufzubewahren, wie die EWB Waffe.
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Das ist eine vollwertige Nackenstütze, die anstelle der Originalnackenstütze in den Sitz eingesetzt wird. Ob das in DE zulässig ist, keine Ahnung, sollte aber schon sicher sein
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Nein, es werden hier Probleme konstruiert, die sich mit gesunden Menschenverstand einfachst lösen lassen. Ausreden, wie man möchte die Mechanik der Tresorschließung nicht verschleißen, sind einfach nur peinlich, meine Meinung. Aber leider wird aus vielen Themen ein Problem konstruiert, wo keins vorhanden ist. Die Frage der richtigen Aufbewahrung einer freien Waffen, wurde bereits zigfach hier beantwortet. Die Diskussion wurde nur wieder zu einer leidigen Grundsatzdiskussion, wo es einfach nicht erforderlich ist.
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Langsam wird es echt anstrengend
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Du bist wirklich anstrenegend und willst ums verrecken das Letzte Wort haben, oder? Verschlossenes Behältnis reicht für freie Waffen aus. Im Kleiderschrank einegschlossen reicht aus! Im verschlossenen Köfferchen in einer Schublade, gerne diese abgeschlossen, reicht aus! In einem verschlossenen Werzeugkasten, reicht aus! Im verschlossenen Köfferchen im Bücherregal, reicht aus! Die Millionen Luftgewehre und Luftpistolen, der reinen Luftdruckvereine, werden gar nicht kontrolliert, da die Behörde nicht weiß, dass sie freie Waffen in Besitz haben. Wenn ich meine Airsoftpistole in meiner Werkstatt, oder im Nachttisch in der Schublade liegen habe, während eine Kontrolle der sicheren Aufbewahrung stattfindt, weiß die Behörde von dieser rein gar nichts, muss sie auch nicht, da frei erwerbbar und das ist auch nicht strafbar, so lange ich sie gesetzeskonform untergebracht habe. Sie liegt in meinem B Schrank, weil ich keinen Sinn darin sehe, das Spielzeug im Nachttisch liegen zu haben, da sie aber nicht Bestandteil der Nachschau ist, gibt es keine Veranlassung die Behörde mit der Nase auf das Teil hinzustoßen.
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Ich hatte geschrieben im Köfferchen in die Schublade
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Ich wiederhole mich gerne, ein frei ab 18 erwerbbarer Gegenstand liegt außerhalb des Kenntnisbereiches der Behörden. Die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung beschränkt sich auf die Räumlichkeiten, in denen die Waffen aufbewahrt werden. Natürlich, wer einen Gegenstand offen herumliegen hat, der Grund für die Behörde sein könnte, eine tiefere Kontrolle durchzuführen, sorry, selbst schuld. Ansonsten, wenn eine CO2 Plempe in einer Schublade liegt, wo sie außerhalb des Blickes der Behörde ist, handelt nicht rechtswidrig und da die Schublade, wenn nicht Bestandteil der Waffenaufbewahrung ist, hat die Behörde auch keinen Grund, dort etwas nachzuschauen. Aber wie ich schon sagte, leg das Ding einfach in den Tresor und der Drops ist gelutscht. wenn man Angst vor übermäßigen Verschleiß am Tresor hat, sollte sich einen anderen Tresor kaufen. Für die Waffenbehörde sind bei der Kontrolle die Waffen relevant, die im NWR eingetragen sind und wie diese aufbewahrt werden. Ansonsten findet bei den tausenden Druckluft und Luftdruckschützen keinerlei Kontrolle der sicheren Aufbewahrung statt
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Nein, wir sprechen hier über die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung und wie mit einer freien Waffe umzugehen ist. Alles andere konstruierst Du zusammen, da Du augenscheinlich die Exekutive massiv zu hinterfragen scheinst und massiv in ihrem Handeln kritisierst.
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Das ist schon richtig. Nur dann greift wieder, was ich geschrieben hatte, nicht ohne Anwalt
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Sorry, Du laberst zunehmend mist! Geht es um die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung, muss schon viel schief laufen, dass die Behörde Gefahr in Verzug oder was auch immer für eine Karte zieht. Und selbst wenn, dann unverzüglich einen Fachanwalt hinzuziehen und der Durchsuchung beiwohnen lassen. Dann sollte die Behörde gegenüber dem Anwalt einmal begründen warum und weshalb sie so vorgehen.
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Wenn die Tresormechanik streikt, passiert das eher nicht bei der Entnahme einer CO2 Plempe, wenn dann bei dem Packen für ein Training oder Wettkampf. Ich habe meine Airsoft im B Schrank liegen, in dem ich auch meine Munition verwahre. Ansonsten, leg das Teil in eine Schublade, einen Werkzeugkasten, einen Kleiderschrank, was auch immer. Einfach außer Sichtweiter, dann sehen die Sachbearbeiter auch nichts
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Sorry, aber das ist quatsch.
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Immer wieder geil diese Diskussionen. Bei der Co2 Plempe handelt es sich um eine frei erwerbbare Plempe, frei ab 18. ja, sie unterliegt Aufbewahrungsvorschriften, aber nicht den gleichen, wie eine EWB Waffe. Da es eine frei ab 18 erwerbbare Waffe ist, weiß die Behörde auch nichts davon und muss sie auch nicht bei der Nachschau kontrollieren. Pack sie im Köfferchen in eine Schublade, eine Tasche, oder was auch immer und der Drops ist gelutscht. Weder die atasche noch die Schublade darf von der Waffenbehörde geprüft werden 7nd wenn sich die Plempe in einem anderen Raum befindet, als die anderen Waffen, eh nicht. Verschleiß am Tresorschloss….geile Ausrede……da denkt man, man hat schon alles gehört….
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Oder sowas benutzen…..könnte auch was für den Transport der Kurzen zur Jagd/zum Schießstand sein….. https://www.theheadrestsafe.com/