whaco
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Zahlenschloss öffnen im Todesfall des Besitzers
whaco antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Wie gesagt, man kann das Spiel fast endlos fortsetzen. Bei so einem Thema wird es keine 100% Lösung geben können, da es immer und überall Fallstricke geben wird, genauso wie jede Waffenbehörde das Thema anders angehen wird, wie es in vielen anderen Bereichen des WaffG auch schon der Fall ist. Es bringt aber auch nichts, jese Option gleich im Keim zu ersticken und zu zerreden. -
Ist dann aber auch nur eine Meinung von vielen.
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Komisch, die P10 Plattform ist bereits bei Streitkräften im Einsatz und es gibt, meiner Kenntnis nach, keine negativen Infos zu dieser Dienstwaffe. Also frage ich mich schon, warum ausgerechnet jemand wie TD sich hinstellen muss, und diese Waffe derart in die Kritik zieht. Ich stelle nicht seine Fachkenntnis in Frage, finde es nur sehr fragwürdig. Die Griffergonomie der P10 liegt vielen besser als z.B. Glock Der Abzug ist deutlich angenehmer, als der z.B. einer Glock Die Silhouette der P10 ist flacher als bei allen anderen gezeigten Pistolen, was zu besserer Rückstoßkontrolle führen kann
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Zahlenschloss öffnen im Todesfall des Besitzers
whaco antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Das ist durchaus im Bereich des Möglichen, aber nur, wenn die Behörde es weiß. Das Spiel wird man endlos weiterspinnen können und Möglichkeiten finden, warum etwas nicht passieren sollte. Die Frage hier wäre aber, wie die Behörde davon erfahren sollte? Wenn der besagte Nachbar/Kumpel, der ebenfalls LWB ist, von der Witwe quasi den Auftrag erhält, sich um den Nachlass zu kümmern, die Behörde dem zustimmt, was wohl in Schützenkreisen nicht unüblich ist, warum soll es die Behörde interessieren, wie die Tresore geöffnet werden? -
Zahlenschloss öffnen im Todesfall des Besitzers
whaco antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Das Thema Blockiersysteme war doch im grunde beendet, bevor es angefangen hatte. Es gab nur weniger als eine handvoll Hersteller, die sowas überhaupt hergestellt hatten und durchgesetzt hatte sich das ins Gesetz einzig und alleine durch das aggressive Lobbying durch den einen Hersteller, der nicht überlebt hat. Wenn es keine zugelassenen Systeme gibt, kann das Gesetz nicht befolgt werden, also ist das Thema durch und gehört eigentlich im Zuge der Evaluierung auch aus dem Gesetz wieder entfernt, genauso wie der Passus zur Biometrie im § 36 WaffG. Aber Blockiersysteme haben erstmal nichts wirklich etwas mit dem Thema der Tresoröffnung zu tun, wenn der LWB verstorben ist. Ob ein Nachkomme des verstorbenen LWB die Waffen erben möchte oder sie zu Geld machen möchte, ist ein anderes Thema. Persönlich glaube ich, um zurück zum eigentlichen Thema zu kommen, spielt es weniger eine Rolle, wie man das Thema der Zahlenkombination handhabt. Den Verstorbenen kann die Behörde nicht mehr belangen, wenn er/sie einem Dritten, für genau diesen Zweck, die Kombination gibt und die Erben kann man nicht wegen einem Fehlverhalten belangen, denn die haben keinen Fehler gemacht. Was man wohl auch nicht machen sollte, ist mit dem gewählten Vorgehen irgendwo hausieren gehen, sondern z.B. einfach mit einem befreundeten Nachbarn, der auch LWB ist, das Thema besprechen und die Kombination in einem versiegelten Umschlag übergeben. Kann man ja gegenseitig so handhaben. Der Nachbar wird am ehesten mitbekommen, wenn es zu einem Ableben des LWB kommen sollte, und kann dann direkt unterstützen, wenn die Behörde kommt, bzw. kann das Thema Nachlass angehen. Dann können die Angehörigen des Verstorbenen der Behörde den Weg mitteilen bzw. der Nachbar mit der Behörde den Kontakt aufnehmen und alles klären. Relevant wird sein, wie oben erwähnt, die Klappe zu halten und nicht rumzuerzählen, wie man es geregelt hat. -
Geschenkpapier mit Schleife drum wäre doch ein verschlossenes Behältnis.....
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Entscheidung ist wohl auf die P10 C OR in FDE gefallen https://soldat-und-technik.de/2025/12/bewaffnung/46620/cz-p-10-c-or-p13/
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De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine
whaco antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
Wenn es ein Verein in Deiner Nähe wäre, würde sich das unter den umliegenden Vereinen herumsprechen. Hier wird Dir keiner eine in Deinen Augen adäquate Antwort auf Deine Fragen geben können und damit solltest Du dich abfinden, anstelle immer weiter rumzubohren. -
Zahlenschloss öffnen im Todesfall des Besitzers
whaco antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Was soll da wegkommen? Wäre nichts anderes, als sich als Witwe(r) an einen Nüchser/Waffenhändler zu wenden, wegen Nachlass. Beispiel: Meine Familie weiß, dass ich alle meine Kanonen von @ZPW habe, oder fast alle. Wenn ich also meinen Angehörigen, egal ob im Testament oder sonst wie, die Info gebe, sich im Fall meines Ablebens an Timo zu wenden, um dafür zu sorgen, dass die Waffen veräußert werden, anstelle der Vernichtung durch die Behörde, dann wäre so auch sichergestellt, dass z.B die Waffenschränke zerstörungslos geöffnet und ebenfalls verkauft werden können. Das wird vermutlich nicht mit jedem Büchser/Waffenhändler machbar sein, aber eine Option wäre es durchaus. -
De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine
whaco antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
Und ich hatte bereits gesagt, dass es darüber keine 8nfos gibt, weil zu unwichtig für die Öffentlichkeit -
De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine
whaco antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
Lesen kannst aber schon, oder? habe es für Dich extra hervorgehoben. -
Zahlenschloss öffnen im Todesfall des Besitzers
whaco antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Ist doch eigentlich recht einfach: - Code auf ein Blatt Papier mit genauen Anweisungen niederschreiben - Code in einen Briefumschlag stecken und diesen versiegeln - Versiegelten Umschlag an einen Büchsenmacher, nach Absprache versteht sich, geben - Angehörige informieren, dass im Falle eines vorzeitigen Ablebens, der Büchser zu kontaktieren ist Büchser kann dann vorbeikommen, alle Waffen übernehmen und veräußern. Die Waffenbehörde geht es nichts an, wo ich den Code aufbewahre und wenn ich nicht mehr bin, kann man mich auch nicht mehr belangen. Büchser und Waffenhändler sind letztlich keine unbefugte Dritte und dürfen Nachlässe übernehmen. -
De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine
whaco antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
Und nur damit @raze4711 nicht wieder meckert, hier der in dem Apollo Link hinterlegte, weiterführende Link zum VDB Artikel https://www.vdb-waffen.de/de/presse/pressemeldungen/aktuelle/30062025_mittelstand_unerwuenscht.html Aber hey, ich erzähle ja nur Mist..... -
Wir sind allerdings in Deutschland, nicht in den USA und es hilft keinem weiter, immer den Vergleich zur USA zu ziehen.
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De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine
whaco antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
Nein, Du hinterfragst die geposteten Links und glaubst es nicht. Ich kann nur wiedergeben, dass immer wieder berichtet wurde, dass Kreditinstitute Vereinskonten von Schützenvereinen und Geschäftskonten von Waffen/Munitionshändlern gekündigt hatten. Namen von Vereinen kenne ich keine, weil das für die Medien uninteressant ist. Ich meine aber Wiederkader TV war einer der Händler. Auch der VDB wird keine Namen von Vereinen oder Händlern mitteilen. Es wird aber auch egal sein, was ich schreibe, Du schenkst dem eh kein Glauben. -
De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine
whaco antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
Also verbreitet der VDB DeinerMeinung nach Falschinformationen? -
De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine
whaco antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
Sag mal, was ist genau Dein Problem? Reicht Dir der letzte Link etwa nicht aus, in dem auch der VDB darüber berichtet, dass Waffenhändlern und Vereinen die Konten gekündigt wurden, oder geht es Dir einzig und alleine gegen das zu sein, was ich schreibe? Wenn das der Fall ist, gibt es eine einfache Lösung, die mir kürzlich auch empfohlen wurde...setz mich auf Deine Ingnore Liste. -
De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine
whaco antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
Lesen und verstehen ist wohl nicht so Deins, oder? https://www.jagdschein-info.com/waffenhaendler-unerwuenscht-banken-moralischen-kreuzzug/ https://www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/ruestungsfirmen-beklagen-banken-verweigern-konten-und-kredite-48963452 https://norberthaering.de/geldsystem/schuetzenvereine/ Selbst der VDB hat darüber berichtet..... -
De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine
whaco antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
Wenn Du das sagst -
De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine
whaco antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
Weil es kaum bis gar nicht in den Medien thematisiert wird. In diversen Fachforen und in sozialen Medien wurde immer wieder darüber berichtet -
De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine
whaco antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
Ist nichts Neues. Gab in den letzten Jahren immer wieder Meldungen von Schützenvereinen, Schießsportgruppen und SLGn, denen die Vereinskonten gekündigt wurden. -
Wir waren bei der Bundeswehr auf dem einem Weihnachtsmarkt und Du hast den kompletten Thread ins OT gezogen
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@peng peng hier geht es nicht um Notwehr, sondern Bundeswehr auf dem X-Mas Markt mit Bewaffnung. Mach bitte für Deine Notwehrdiskussion einen eigenen Thread auf. @Mods könnt Ihr bitte mal durchwischen? Deutschland hat ein anerzogenes, gespaltenes Verhältnis zur Bundeswehr und zu Waffen und das verursacht leider diese Sichtweise, die hier Thema ist. In anderen Ländern ist das Verhältnis deutlich entspannter, nicht überall, aber vielerorts.
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Wenn Du innerhalb des Grundbedarfs bist, würde ich einfach eine neue Waffe beantragen und kaufen, oder die vorhandene verkaufen und im Zuge, wenn sie noch nicht zu lange in Besitz ist und in Abstimmung mit der Waffenbehörde einer Ersatzbeschaffung, eine neue Eintragen lassen. Alles andere ist Fummelei und gerade wegen Anscheinswaffenthema auf eher dünnem Eis
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Die Frage ist, war es ein dienstliches Gästeschießen oder ein dienstliches Schießen, wo sich dann die weitere Frage stellt, wie zwei Zivilisten es zu einem Dienstschießen auf eine Standortschießanlage geschafft haben und keine verantwortliche Person es scheinbar bemerkt hat. Ich habe auch schon an solchen Gästeschießen teilgenommen, da passiert absolut alles unter strengen Regeln und Aufsicht, daher klingt die ganze Geschichte irgendwie seltsam.