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tuersteher

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  1. Dann soll "der Gesetzgeber" in das Gesetz eben reinschreiben, was er wirklich will und nicht irgend etwas ganz anderes, was dann von der Exekutive und Judikative komplett anders interpretiert werden muss. Ansonsten würde es tatsächlich reichen wenn da steht "Waffengesetz" und die anderen Instanzen Entscheiden dann nach gutdünken die Details. Das Tolle ist nämlich aktuell - der Status Quo ist tatsächlich, dass es Sch...egal ist was genau im Gesetz steht, da jeder Satz notfalls um 180° uminterpretiert werden kann. Das beste Beispiel ist zuletzt das Verbot (ugs. für Erlaubnispflicht, wobei die Ausstellung einer Erlaubnis unmöglich ist) aller F aktueller Waffen, was ja genau umgekehrt interpretiert werden muss, als es da steht. Noch sträuben sich da ein paar uneinsichtige Anwälte, aber bald werden die dann sagen, das war ja schon immer hunderprozentig klar, und wer "göttliche Interpretation" nicht aktzeptiert ist ein "juristischer Idiot". Wann genau nochmal wurde Deutschland in eine Dystopie mit einer Mischung aus Kafka, Orwell und Huxley verwandelt?!
  2. Aha, wieder das alte argumentum ad verecundiam. D.h. alles was geschrieben ist ist irrelevant. Nur die Obrigkeit ist im Besitz der allumfassenden Wahrheit. Nennt man Diktatur und hat mit einem Rechtsstaat nichts zu tun. Komischerweise scheint das beim IM BW mit seinen VRF (noch) nicht der Fall zu sein - warum auch immer.
  3. Nur wenn man der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Ansonsten erfüllt beispielsweise 1x im Jahr ein Wettkampf mit einer geliehenen LuPi bereits die kodierte Anforderung. Wenn man natürlich bösartig ist, kann man beliebige nicht kodierte Anforderungen dazuerfinden.
  4. Ich denke wir brauchen hier zertifizierte Aufzeichnungsgeräte, die den Ablauf manipulationssicher aufzeichnen und speichern. Die Waffen müssen natürlich einen nicht enfernbar verklebt oder verschweissten Chip bekommen, damit auch hier keine Manipulation möglich ist. Nebenbei kann man so auch tracken, ob der Schütze tatsächlich die erforderlichen Schusszahlen abgegeben hat, ob die erforderlichen Trainingstermine eingehalten wurden und ob die Waffe ausserhalb der Trainingstermine ununterbrochen im Tresor lag.
  5. Wenn sie kein LuPi / Lufgewehr schiessen nicht. Ansonsten schon. Klar ist natürlich, dass Kriminelle sich ungern als solche sehen.
  6. Muss ich nicht wissen. Die Betroffenen wissen das selbst sehr gut. Und getroffene Hunde bellen. Allerdings ist empirisch bzw. statistisch klar ersichtlich, dass deutlich mehr als die absolute Mehrheit der Waffenbesitzer zu "euch" gehört. Denn gäbe es auch nur 500k Waffenbesitzer, die nicht zu "euch" gehören, dann sähe as Waffengesetz anders aus und die letzten Verschärfungen hätte es nicht gegeben. Alleine der DSB hat ca. 1,3M Mitglieder, von denen ein guter Teil betroffen sein dürfte.
  7. Alle, die betroffen sind und nicht sich nicht gewehrt haben (und sich immer noch nicht wehren). Beispielsweise durch persönlichen Kontakt mit Abgeordneten, Petitionen, Briefe, Demonstrationen, Unterstützung von Verbänden die sich für - anstatt gegen - die Waffenbesitzer einsetzen, ... Stattdessen gehe schon wieder ich zu Abgeordneten, suche den Kontakt zum IM BW obwohl ich in diesem Fall gar nicht betroffen bin - und schon wieder werde ich von euch angepisst, anstatt dass ihr verdammt noch mal euch selbst zur Wehr setzt anstatt andere Leute anzupissen und ansonsten in Duldungsstarre zu verharren.
  8. In diesem Fall gibt es allerdings nichts auszulegen und auch keinen Interprationsspielraum. Laut Gesetz sind die Waffen jetzt erlaubnispflichtig und die Besitzer solcher Waffen sind Kriminelle. Daran ändert sich auch nichts, wenn ihr euch windet wie ein Aal und dabei zu grössten orwellschen Höchstleistungen auflauft. Hättet ihr euch beizeiten dagegen gestellt, anstatt immer nur die falschen Leute anzupissen und wenn es dann konkret wird in Duldungsstarre zu verfallen.
  9. Des induzierten gesetzgeberischen Willens (gutes Beispiel: Kosten der Aufbewahrungskontrollen, wo der "gesetzgeberische Wille" sogar dokumentiert ist). Schöne euphemistische Beschreibung der Zustände. Ein einziges passendes Wort dafür, welches es auf den Punkt bringt: Willkürherrschaft.
  10. Absolut korrekt. Nur, wie kann man das dummen Menschen klarmachen. Ganz zu schweigen von denjenigen, die sich auf einem (un)heiligen Kreuzzug befinden - wobei ich die letzten Endes auch zur ersten Gruppe zählen würden. Und dann sind da noch die Masse an Followern.
  11. q.e.d. Oder frei nach Marie von Ebner-Eschenbach: Die Waffenbesitzer sind die erbittertsten Feinde der Waffenbesitzer.
  12. Haben sie praktisch schon halb getan. Genug. Kannte ich schon, ist aber immer wieder gut. Realistisch brökelt dieser Mythos in letzter Zeit allerdings etwas. Trotzdem fühle ich mich in der Schweiz immer noch besser aufgehoben, als in Deutschland - auch oder gerade weil die Schweizer (noch?) nicht die deutschen Entwicklungen der letzten 20-30 Jahre adoptiert haben. BTW: Über Afrika lacht die Sonne, über Deutschland die ganze Welt.
  13. Der gesetzgeberische Wille (wie auch die "stehende Rechtsprechung") kann in einem Rechtsstaat keine Gesetze bei denen keinerlei Interpretationsspielraum herrscht negieren. Allerdings könnte dieser Gesetzgeber morgen das Gesetz ändern und so seinem Willen ausdruck verleihen. Wenn er das nicht macht, dann muss man annehmen, dass das Gesetz exakt dem Willen des Gesetzgebers entspricht.
  14. Bedürfnisplficht nach deutschem Vorbild am Kommen? Am deutschen Wesen soll die Schweiz genesen? Wenn ihr es in der Schweiz nicht schafft, solche Bestrebungen im Keim zu ersticken, dann seid ihr in einigen Jahren da, wo wir in Deutschland heute schon sind. Wollt ihr bzw. die Mehrheit der Schweizerbürger das? Hoffentlich nicht, denn dann schwinden auch meine Optionen und Fluchtmöglichkeiten.
  15. § 8 negiert oder relativiert in keiner Weise die dataillierte und klare Regelung aus § 14 Abs 5. Es gibt hier keinen Interpretationsspielraum der eine "stehende Rechtsprechung" notwendig macht, die das Gesetz praktisch aushebelt.
  16. Und auch da nur von "wenigen" Leuten. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht wie man als Besitzer einer betroffenen F Waffe und WBK Inhaber hier die Augen verschliessen kann. Denn der Besitz der Waffe ist rein rechtlich gesehen eine Straftat und führt damit zwingend zur Unzuverlässigkeit. Und da gibt es im Gesetz auch keinen Interpretationsspielraum, keinen Bestandsschutz und auch keine Amnestie. Wer so eine Waffe besitzt ist also rechtlich gesehen ein Krimineller (Besitz einer Erlaubnispflichtigen Waffe ohne erforderliche Erlaubnis) und somit Unzuverlässig. Punkt. Man kann jetzt natürlich auf (ich zitiere aus dem Nachbarthread) eine kommende "stehende Rechtsprechung" hoffen, aber das kann dauern. Man kann auch gleich Lotto spielen und der Einsatz ist die Zuverlässigkeit. Nebenbei stellt sich die Frage ob man wirklich "stehende Rechtsprechung" als Rechtssystem haben will, was letztendlich nur heisst Gesetze sind irrelevant und einflussreiche Personen sagen was Sache ist.
  17. Das IM BW will übrigens von dieser Sache auch nichts wissen und "sieht keinerlei Probleme". D.h. es will dort noch nicht mal jemand Stellung nehmen oder den Waffenbehörden ein Positionspapier an die Hand geben. Vermutlich solange bis sie feststellen, dass man das Gesetz prima zur Schikane der WBK Inhaber nutzen kann. Es ist zum - und zwar im Strahl! Glücklicherweise bin ich wieder mal nicht betroffen, da ich keine solche Waffe habe. Trotzdem werde ich schon wieder von Schützenkameraden (kann man die noch so nennen?) angefeindet, wenn ich auf das Problem aufmerksam mache. Also wie immer: Nichts sehen, nichts hören und gegen den Überbringer der Botschaft hetzen. Beispiele dafür gibt es auch hier genug. Und wenn es dann schief geht dann jammert man wieder herum. Genau das ist der Grund, warum es immer übler wird mit dem Waffengesetz. Genau solche Leute sind die Ursache allen Übels! Und zwar nicht nur im Waffenrecht.
  18. Ah , auf dem Level sind wir nun. D.h. wenn "die Rechtsprechung" feststellt, dass VRF zum Überkontingent zählt und damit Wettkämpfe nachgewiesen werden müssen, dann wird das "stehende Rechtsprechung" und somit zum Gesetz. Für was sind nochmal Gesetze da? Sind das dann eher unverbindliche Richtlinien (siehe "Fluch der Karibik")?! Also bitte, bitte bitte @markus_rnd: Rede mit der Behörde, falls die bei ihrer Meinung bleiben lass Dir einen rechtsmittelfähigen Bescheid geben und trete dann Deinem (und meinem) Verband in der A..., damit sie Dir die Klage finanzieren und somit endlich einmal, ich zitiere @Friedrich Gepperth, "unsere Interessen vertreten". Danach wissen wir dann was Sache, bzw. nach @ASE "stehende Rechtsprechung" aka das Gesetz, ist. Edit: Unerwünschte Aussage zensiert.
  19. Ohne Fundstelle im Gesetz ist das geschwurbel. Ähnlich der Meinung, VRF sei Überkontingent, oder der Meinung die existierenden 7,5J / F Waffen seien mit der letzten WaffG-Änderung NICHT erlaubnispflichtig geworden. Im Gesetz steht eben etwas anderes. Man kann gerne der Meinung sein, "der Gesetzgeber" hätte aber was anderes gewollt, als im Gesetz steht. Aber das ist dann eben nur geschwurbelt. Kann jeder (illegales) Zeug machen wie er will. Ich beachte jedenfalls - in dieser Reihenfolge: 1. Das Recht des Stärkeren. 2. Das Gesetz. Klar, denn würde auch nur vorzugsweise 2. beachten, würde ich mich zum Opfer behördlicher rechtswidriger Gewalt machen.
  20. Richtig. Falsch. Laut dem § ist nur notwendig ( ( benötigt für weitere Disziplinen | benötigt zur Ausübung Wettkampf ) & regelmässige Wettkampfteilnahme ) Eigentlich ganz einfache Aussagenlogik. Da gibt es keinen Ansatz für Interpretationen oder gar einer teleologischen Auslegung. Die Bedingungen sind absolut klar und müssen nach dieser Regel nicht mal mit einer eigenen Waffe erfüllt werden (im Gegensatz zu Abs 4).
  21. Nach dem Gesetz nicht (geht logischerweise ja auch gar nicht, wie ich oben gezeigt habe) - nach der Erfindung mancher Behörden dagegen schon.
  22. Und daher sollte dringend ein Betroffener klagen! Ich würde es ja machen, bin aber nicht betroffen da ich zwar in BW sitze, meine VRF aber auf Jagschein gekauft wurde und ich daher von den rechtswidrigen Schikanen nicht betroffen bin. Und ausserdem soll gefälligst der Verband mit seiner Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreits tragen!
  23. Aber nicht mit DER EIGENEN WAFFE!!!!!! Under Vollständigkeit halber auch nicht mit JEDER eigenen (ÜK) Waffe!
  24. Und falls das nicht hilft: Rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern und klagen. Mir ist in Erinnerung, als ob der BDS - um den es hier geht - behauptet (hat), seine Mitglieder würden über ihn wafferechtlichen Rechtschutz geniessen. Und hier ist ein klassicher Fall wo man auf jeden Fall versuchen muss gegen rechtswidrige Bestrebungen der Behörden vorzugehen. Ansonsten kann man in Zukunft jede weitere Einschränkung widerspruchslos aktzeptieren. Weitere Verschärfungen brauchen dann nicht mal mehr ins Gesetz. Die erfinden die hoplophoben Ideologen einfach adhoc selbst.
  25. Dagegen (Friedrich Gepperth): Das ist defintiv falsch: Für den Erwerb von Waffen ist nämlich das Schiessen mit der zu erwebenden eigenen Waffe keine Voraussetzung. Das ist schon logisch gesehen völlig unmöglich. Eine Waffe kann nicht vor dem Erwerb in meinem Besitz sein.
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