tuersteher
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Aufbewahrung von freien Waffen (als WBK-Inhaber)
tuersteher antwortete auf mwe's Thema in Frei ab 18
Der Witz ist, auch wenn man sich an die Gesetze hält kann es üble Konsequenzen geben, weil die Gesetze von sogenannten "Richtern" so hingebogten werden wie sie es gerade wollen. Die Gesetze an sich sind schon unsinnig genug, aber dass einzelne Richter meinen, noch eins draufsetzen zu müssen ist ein Desaster. -
Aufbewahrung von freien Waffen (als WBK-Inhaber)
tuersteher antwortete auf mwe's Thema in Frei ab 18
Da habe wir es wieder, das lächerliche Argument: Ein verschlossenes Behältnis soll also den einfachen Zugriff verhindern? Etwa durch den Einbecher, der bereits die üblicherweise wesentlich besser geschützte Eingagstüre oder ein wesentlich schwieriger zu knackendes Fenster überwunden hat? Oder vom volljährigen Bewohner, der sowieso das verschlossene Behältnis jederzeit öffnen kann (und auch darf)? Und keinerlei Abwägung, dass die Sicherung der Wohnung ein besseres Sicherheitsniveau als ein übliches verschlossenes Behältnis aufweisen dürfte und daher das Wort "mindestens" zumindest betrachtet werden müsste? Was sollen das für komische Juristen sein? Das können doch nur grüne Ideologen sein. Was soll diese weltfremde Argumentation? Wer sich rechtmässig bei mir aufhält nimmt sich keine Gegenstände ohne meine Erlaubnis. Und mit meiner Erlaubnis darf derjenige auch Zugriff auf die F-Waffe bekommen. -
Die sind ja auch kein Problem. Die kannst Du auch in den meisten(*) Waffenverbotszonen offen am Gürtel führen. (*) Ausser dort wo per Verordnung das mitführen aller gefährlichen Gegenstände (Scheren, Bleistifte, Kugelschreiber, Bücher etc.) verboten ist.
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Aufbewahrung von freien Waffen (als WBK-Inhaber)
tuersteher antwortete auf mwe's Thema in Frei ab 18
Erstens hat die nicht jeder und zweitens brechen die den verschlossen Waffenkoffer nicht auf. Bzw. wenn die Kinder so drauf sind, dass sie den Waffenkoffer aufbrechen, dann hilft auch der Besenschrank nicht mehr. -
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tuersteher antwortete auf mwe's Thema in Frei ab 18
Absolut sicher - selbst erlebt. Dem Richter war es völlig egal, dass andere Strafverfahren zu dieser Zeit in der gleichen Sache wegen mangelndem öffentlichen Interesse - teilweise gegen eine Zahlung, teilweise einfach mit einer Ermahnung - eingestellt wurden und hat 90 Tagessätze verhängt. -
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tuersteher antwortete auf mwe's Thema in Frei ab 18
Bis man dann irgendwann auch mal schlafen will. Beim Schlafen führt sich die Waffe nicht mehr so gut und man muss sie dann doch wieder aufbewahren. -
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tuersteher antwortete auf mwe's Thema in Frei ab 18
Mit "das" meinte ich die F-Waffe im verschlossenen Waffenkoffer - das ist reinlogisch gesehen schon unsinnig, weil die F-Waffe eben relativ harmlos ist. -
Aufbewahrung von freien Waffen (als WBK-Inhaber)
tuersteher antwortete auf mwe's Thema in Frei ab 18
Das sehe ich anders (ja ich weiss, Du und Deine "unfehlbaren" "heiligen" Richter auch). Im Schrank und im Waffenkoffer wird die Waffe gleich wahrscheinlich oder unwahrscheinlich abhandenkommen, da legal entweder nur befugte Personen anwesend sind oder Personen die nicht einfach so durchs Haus wandern und Sachen mitgehen lassen. Für den Einbrecher ist dagegen weder der verschlossene Waffenkoffer, noch der verschlossene Besenschrank eine Hürde. Also würde ich aus meiner Sicht auch mit mindestens dem verschlossenen Waffenkoffer dem Gesetz genüge tun. Nach der Logik ist bereits das in anbetracht der frei herumliegenden gefährlichen deliktrelevanten Küchenmesser zuviel, aber das Gesetz schreibt es eben so vor. Selbstverständlich gibt es immer die Maximalisten - denen ist nichts gut genug und wird es bis zum Totalverbot auch niemals sein. -
Aufbewahrung von freien Waffen (als WBK-Inhaber)
tuersteher antwortete auf mwe's Thema in Frei ab 18
Und die ist gesetzeskonform (!= richterkonform) nunmal nur mindestens ein verschlossenes Behältnis und gegen abhandenkommen gesichert. Also nicht ein zertifizierter Waffenschrank. Wenn dann einer meint er müsste einen Klasse V Tresor dafür hernehmen, kann er das gerne tun. Wenn derjenige meint, "mindestens" gilt nicht, dann geht der zertifizierte Waffenraum ohne zusätzliches Behältnis eben nicht, weil dieser alleine kein Behältnis darstellt. Dann muss eben die F CO2 Waffe in einem verschlossenen Behältnis neben der frei im zertifizierten Waffenraum hängenden WBK Waffe aufbewahrt werden. -
Aufbewahrung von freien Waffen (als WBK-Inhaber)
tuersteher antwortete auf mwe's Thema in Frei ab 18
Mal abwarten. Die Option ist sicherlich da. Vor allem ist das sehr gut für die Bestrafung einzelner Abweichler (siehe Mao). Denn Du kommst in Deutschland nicht damit durch, dass andere für die gleiche Tat nicht bestraft werden. Die Staatsanwaltschaft kann verfolgen wer immer ihr politisch vorgegeben wird. D.h. man kann sich einzelne unliebsame Leute herauspicken und selektiv gegen diese vorgehen. Ein Traum für jeden Autokraten. -
Aufbewahrung von freien Waffen (als WBK-Inhaber)
tuersteher antwortete auf mwe's Thema in Frei ab 18
Ich besitze glücklicherweise keine solche (jetzt erlaubnispflichtige) Waffe. Allerdings wäre in meinem Waffenschrank kein Platz für weitere (Lang)waffen, daher wäre es schon ein Problem, diese in den Waffenschrank zu packen. Daneben gehen freie Waffen bei der Waffenkontrolle keinen etwas an. Manche Behörden machen bei Kontrollen auch Bilder vom offenen Waffenschrank. Bei der Geschwindigkeit der Verschärfungen will man da einer Behörde sicherlich keine Beweise - wie jetzt beispielsweise den Besitz einer F-Waffe - gegen sich selbst verschaffen und so einen per amtlichem Foto dokumentierten Grund für eine HD wegen einer potentiellen Straftat liefern. Man kann heute als WBK Inhaber nicht mehr vorsichtig genug sein. -
Aufbewahrung von freien Waffen (als WBK-Inhaber)
tuersteher antwortete auf mwe's Thema in Frei ab 18
Noch. Aber es ist nunmal so, dass Gesetze gelten. In diesem Fall ist es zum Vorteil der Besitzer und Käufer entsprechender Waffen, dass dieses Gesetz nicht angewendet wird. Ob das dauerhaft so bleibt, muss sich zeigen. Aber: Fühlst Du Dich (falls Du eine solche Waffe besitzt) wohl damit, dass Du rein rechtlich gesehen ein Straftäter bist und Du - falls ein Gericht beschliesst das Gesetz anzuwenden - damit sofort unzuverlässig bist und alle WBK Waffen direkt abgeben darfst?! Das haben Juristen formuliert, die lange Jahre im Studium praktisch ausschliesslich das Formulieren und Verstehen solcher Gesetzestexte gelernt haben. Was soll man davon halten, wenn derart - zumindest formal - hoch qualifizierte Personen unbeabsichtigt(?) so einen Bockmist bauen? Oder anders gefragt, darf man so jemanden noch einmal einen Gesetzestext ausarbeiten lassen?! Was soll man davon halten wenn der beachtlich hohe Anteil an Volljuristen im Bundestag, die auch noch auf entsprechende Fachleute Zugriff haben, so etwas beschliesst?! Ist es überhaupt tragbar/aktzeptabel solchen Leuten weiterhin eine entsprechende Macht einzuräumen oder stellen diese Leute an solcher Stelle eine nicht mehr aktzeptable Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar?! -
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tuersteher antwortete auf mwe's Thema in Frei ab 18
Das ist keine Grauzone - die alten F Waffen sind jetzt allesammt erlaubnispflichtig und die Besitzer sind, mangels Altbsitzregelung und mangels Erlaubnis zum Erwerb/Besitz, Straftäter. Die Fälle werden aus "politischen Gründen" nur (noch) nicht verfolgt. Das gute ist, man hat jetzt mehrere (Millionen?) Menschen "an den Eiern" und kann sie jederzeit strafrechtlich verfolgen, falls man nichts anderes gegen sie in die Hand bekommt. -
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tuersteher antwortete auf mwe's Thema in Frei ab 18
Wenn die Vitrine "verschlossen" ist, sehe ich da absolut kein Problem bis auf das "Wecken von schlafenden Hunden". Aus diesem Grund würde ich die Vitrine auch nicht sichtbar für einen Kontrolleur der WBK Waffen plazieren. Da fällt mir ein, ich habe im Sichtbereich des Tresors eine Werkbank mit offen herumstehenden Munitionsdummies zum Wiederladen. Die sollte ich dringend in ein nicht einsehbares Behältnis packen, um dem Problem aus dem Weg zu gehen, dass ein Kontrolleur mir Unzuverlässigkeit wegen offen herumliegender Munition unterstellt. -
Aufbewahrung von freien Waffen (als WBK-Inhaber)
tuersteher antwortete auf mwe's Thema in Frei ab 18
Die freien Waffen - um die es hier geht - werden bei weitem nicht bei jedem der eine WBK hat kontrolliert. Das passiert erst bei einer Hausdurchsuchung - und die ist glücklicherweise selten, auch wenn dieses Mittel (als Strafaktion oder Disziplinierungsmassnahme) immer mehr um sich greift. -
Aufbewahrung von freien Waffen (als WBK-Inhaber)
tuersteher antwortete auf mwe's Thema in Frei ab 18
Es ging um die logische Herleitung einer sicheren Aufbewahrung. Es lässt sich wohl kaum logisch argumentieren, dass eine Luftdruck/CO2 Waffe im verschlossenen Köfferchen (also dem geforderten "verschlossenen Behältnis") im Wohnzimmer auf dem Schrank in der verschlossenen Wohnung ein Problem im Sinne des Gesetzes (Sicherung gehen das "Abhandenkommen") darstellen, wenn deutlich gefährlichere Gegenstände im Haus (eben die Küchenmesser) sogar frei zugreifbar herumstehen (auch wenn sie nicht vom Waffengesetz erfasst sind). -
Aufbewahrung von freien Waffen (als WBK-Inhaber)
tuersteher antwortete auf mwe's Thema in Frei ab 18
Ist klar, dass einige Richter das so wollen, aber das Gesetz gibt es eben nicht her (§13 (2) 1.): Und klar muss der Raum dann einen passendes Sicherheitsniveau aufweisen. Aber ein ausreichendes verschlossenes Behältnis zu übertreffen dürfte jetzt kaum ein Problem darstellen. Schon ein Raum einer billigen Tür mit Bartschloss dürfte die meisten Behältnisse vom Sicherheitsniveau her deutlich übertreffen. Ich kann auch nicht erkennen, dass alles was darüber hinausgeht von einer Behörde "zertifiziert" werden müsste. Sowas ist einfach eine Erfindung irgendwelcher ... Personen. Wer in vorauseilendem Gehorsam sowas machen will, der kann ja gerne beim LKA ein Gutachten für seine jeweilige Aufbewahrung der Luftdruck oder CO2 Waffe einholen. Es ist und bleibt trotzdem Schwachsinn und wird legislativ nicht gefordert. -
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tuersteher antwortete auf mwe's Thema in Frei ab 18
OK, also die Richter am OVG sind der Meinung, ein billiger Plastik-Koffer (eindeutig ein Behältnis im Sinne der Definition, auch wenn alleine das Scharnier schon kaum leichter Gewalt standhalten würde) mit billigem TSA Schloss (eindeutig verschlossen, auch wenn man es mit einem Ruck aufreisen kann), wäre höherwertiger als ein Raum - auch beispielsweise ein Kellerraum mit Stahlbetonwänden, Stahltür und Sicherheitsschliesszylinder?! Ich denke, wenn solche Leute in entscheidende Positionen kommen, dann ist das ein deutliches Zeichen, dass eine Gesellschaft am Ende angekommen ist und untergehen sollte! -
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tuersteher antwortete auf mwe's Thema in Frei ab 18
So ein Schloss am Kleiderschrank ist für jeden halbwegs fähigen Jugendlichen auch ohne Schlüssel kein Problem. Erziehung kann dagegen hilfreich sein. Allerdings muss man auch beachten, dass die Küchenmesser deutlich gefährlicher sind - und die werden üblicherweise nicht weggeschlossen. -
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tuersteher antwortete auf mwe's Thema in Frei ab 18
Ein Plastikkoffer dagegen ist definitiv ein Behältnis. Wenn dieses Behältnis verschlossen in der Wohnung bzw im Haus liegt und die Haustür nicht gerade offensteht , dann sollte zumindest dem Gesetz genüge getan worden sein. -
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tuersteher antwortete auf mwe's Thema in Frei ab 18
Da die Wohnungstür meist mehr Widerstand darstellt, als der Kleiderschrank (Wohnungstür -> Schliesszylinder / Kleiderschrank -> Einheitpartschlüssel der mit jedem Schraubendreher geöffnet werden kann) sehe ich das anderes. D.h. wer in der Wohnung / Im Haus ist, für den ist der Kleiderschrank keine Hürde mehr. Aber Logik und Waffengesetz sind ja bekanntlich disjunkt. -
Aufbewahrung von freien Waffen (als WBK-Inhaber)
tuersteher antwortete auf mwe's Thema in Frei ab 18
Es geht nicht um die Aufbewahrungskontrolle, sondern darum dass aus irgendwelchen Gründen (z.B. Nachbar meint Du hättest ihn beleidigt) einer die Polizei ruft. Und während bei jedem anderen Bürger erst mal nachgefragt wird was da los ist, ist beim WBK Inhaber eben sofort Gefahr in Verzug. Und daher werde ich auch eine freie Waffe nicht offen irgendwo herumliegen lassen. Ich werde sie allerdings auch nicht in einen Tresor packen. Darauf lasse ich es dann ankommen - ich halte mich an das Gesetz (und zwar den Wortlaut und nicht irgendeine Interpretation), bin aber nicht bereit dieses in vorauseilendem Gehorsam für mich zu verschärfen, wenn die Chancen auf Aufdeckung gering sind. -
Aufbewahrung von freien Waffen (als WBK-Inhaber)
tuersteher antwortete auf mwe's Thema in Frei ab 18
Stichwort: Gefahr im Verzug. Ist bei einem WBK Inhaber praktisch immer der Fall. -
Nein, dieses mal war es die Oma mit ihrem Apfelmesser.
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CO2 Revolver, darf ich 2 Löcher in die Brücke bohren?
tuersteher antwortete auf Serious Sam's Thema in Allgemein
Technisch wäre eine Prüfung analog zu den PTB Zulassungstests für F-Waffen möglich. Ist aber nicht der Fall, daher keine Beschusspflicht.