tuersteher
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Schweizer Armee beschafft sich 50000 Pistolen P320
tuersteher antwortete auf mühli's Thema in Allgemein
Da ein Grossteil der Dienst- und gewerbliche Waffenträger nicht gerade einen guten Trainingsstand bezüglich des sicheren Umgangs mit Schusswaffen aufweist, ist dort jeder Verbesserung der konstruktiven Fehlertoleranz willkommen. Am Ende muss der Beschaffer entscheiden, wie er diese konstruktiven Merkmale gegenüber den anderen Punkten wertet. -
Thekendienst im Verein - rechtliche Einordnung und Verantwortung
tuersteher antwortete auf BenchRestBob61's Thema in Waffenrecht
Trotzdem sind die geringen Mengen beim Transport von Waffen absolut kein Problem. Bei der Teilnahme am Verkehr aber möglicherweise schon. Ich wüsste nicht, wie eine geringe Menge Alkohol bezüglich des Transports einer Waffe zu einem Sicherheitsproblem für die Öffentlichkeit führen könnte, welches bei der Teilnahme am Verkehr aber kein Problem darstellt. ... und sich selbst auch nicht - wie ich oben bereits geschrieben habe. -
Thekendienst im Verein - rechtliche Einordnung und Verantwortung
tuersteher antwortete auf BenchRestBob61's Thema in Waffenrecht
Mir ist es generell wichtig auf den Schwachsinn idiotischer Verbotsfanatiker hinzuweisen, denen es nicht um Fakten sondern um willkürliche Verbote zum schikanieren ihrer Mitmenschen geht. Das Framing von Personen die gesitig nicht in der Lage oder willens sind, die Beiträge zu lesen auf die sie antworten, können sie dann auch stecken lassen. -
Thekendienst im Verein - rechtliche Einordnung und Verantwortung
tuersteher antwortete auf BenchRestBob61's Thema in Waffenrecht
Ich hatte von geringen Mengen geschrieben. Diese können u.a. zu einer (geringfügig) verzögerten Reaktionensfähigkeit führen. Das kann im Strassenverkehr ein Problem darstellen - beim Waffentransport aber definitiv nicht. Denn nichts am Waffentransport (ungeladen) erfordert - im Gegensatz zum Strassenerkehr - eine schnelle Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse. -
Es gibt nicht für jeden der möglichen >> 1.000.000 Einzelfälle bereits ein genau darauf passendes Urteil, aber - die Fähigkeit zur Transferleistung vorausgesetzt - man kann die bestehenden Urteile durchaus extrapolieren und sehen wohin die Reise geht. Oder man verschliesst die Augen und hofft, dass der nächste Schlag den Nachbarn trifft (St. Florian Prinzip). Letztendlich ist jeder seines eigenen Unglücks eigener Schmied.
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Thekendienst im Verein - rechtliche Einordnung und Verantwortung
tuersteher antwortete auf BenchRestBob61's Thema in Waffenrecht
Du kannst Dich auch gerne für die Einführung der Sharia einsetzen, wenn Dir ideologischer Fanatismus besser gefällt. -
Thekendienst im Verein - rechtliche Einordnung und Verantwortung
tuersteher antwortete auf BenchRestBob61's Thema in Waffenrecht
Zusätzlich entspricht es mal wieder nicht der Realität, dass Alkohol in geringen Mengen im Verkehr kein Problem sein soll, beim Transport von Waffen aber schon. Tatsächlich ist ist es genau umgekehrt. Regeln soll(t)en auf der Realität basieren und nicht auf fanatischen Ideologien. Ausser wir sind hier beim IS. -
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tuersteher antwortete auf BenchRestBob61's Thema in Waffenrecht
Verkehr und Alkohol ist weit mehr ein NoGo, als der Transport eines Stücks Blech/Plastik (einer ungeladenen Waffe). Komischerweise fordert niemand in diesem Fall ein Teilnahmeverbot am Verkehr im öffentlichen Raum für diesen Fall. Und das obwohl dort die realen Gefahren für Unbeteiligte weit höher sind. Um es klar zu machen: Beides muss nicht sein, aber ich finde die massiv unterschiedlichen Konsequenzen etwas befremdlich. Das lässt sich nur mit Ideologie und Fanatismus erklären. -
Thekendienst im Verein - rechtliche Einordnung und Verantwortung
tuersteher antwortete auf BenchRestBob61's Thema in Waffenrecht
Wenn Du meinst, dass man jemandem der einen Schluck Bier trinkt und danach eine Waffe ungeladen transportiert direkt die Zuverlässigkeit entziehen muss, während er deutlich mehr trinken kann und trotzdem aktiv (auich zukünftig) am Verkehr teilnehmen (z.B. mit dem Auto) darf ... -
Thekendienst im Verein - rechtliche Einordnung und Verantwortung
tuersteher antwortete auf BenchRestBob61's Thema in Waffenrecht
Dann wären bei uns im Kreis die Vereine auf einmal sehr leer. Ich würde schätzen, gut über 80% der Schützen können dann aufhören. Ach ja, und neue Vorstände bäuchte es dann ebenfalls! -
Koblenz 1 OLG 32 Ss 153/21
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Thekendienst im Verein - rechtliche Einordnung und Verantwortung
tuersteher antwortete auf BenchRestBob61's Thema in Waffenrecht
Meine Bewertung hat sich auf Fakten und nicht auf Fanatismus bezogen. Natürlich werden Verbotsfanatiker praktisch jegliche Restspur von Alkohol sofort für ihren menschenverachtenden ideologischen Kampf gegen ihre Mitmenschen nutzen. -
Thekendienst im Verein - rechtliche Einordnung und Verantwortung
tuersteher antwortete auf BenchRestBob61's Thema in Waffenrecht
Mal abgesehen vom Thema Alkohol und Auto fahren, finde ich die 0 Promille Grenze bezüglich der ungeladenen verpackten Waffe etwas schwachsinnig. Solange der Besitzer sich nicht gerade zugedröhnt hat (= Kontrollverlust), sehe ich hier kein echtes Problem. Das reale Problem sind auch hier wieder die Leute die ich als Verbotsfanatiker bezeichnen würde. Unabhängig davon trinke ich selbst keinen Alkohol, wenn ich Autofahre, Wiederlade oder mit Waffen umgehe. Das muss aber letztendlich jeder mit sich selbst ausmachen. Ich bin nicht das Kindermädchen für andere erwachsene Menschen. -
Thekendienst im Verein - rechtliche Einordnung und Verantwortung
tuersteher antwortete auf BenchRestBob61's Thema in Waffenrecht
Dann stellt eine Kasse hin und die Getränke daneben. Das trägt sich bei zwei Vereinen hier in der Gegend von selbst. Die Getränke werden zum Selbstkostenpreis abgegeben. Trotzdem liegt oft mehr in der Kasse als geplant , d.h. manche Schützen runden einfach auf. Was zuviel ist kommt dann dem Verein/Schiessstand zugute. -
Es war bis zum aufkommen von Richtern mit einer bestimmten Ideologie noch allgemeiner Konsens, dass jemand keine tatsächliche Gewalt über eine Waffe erlangt (also sie erwirbt), der sie nur im Auftrag und unter der Kontrolle des Besitzers ungeladen in der Hand hält bzw- trägt.
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Seltsame Fehlladung bei Hornady Frontier .223 Rem – Geschoss in Hülse stecken geblieben
tuersteher antwortete auf Jakwal's Thema in Allgemein
Sowas würde ich gerne mal in Wirklichkeit sehen. Ich habe selbst schon mal ein ZH verkanntet eingesetzt. Neben dem erhöhten Einpressdruck, der gleich ein Problem aufgezeigt hat, konnte man den Fehler danach auch optisch erkennen. Daher nehme ich an, dass ein seitlich / 90° eingesetztes ZH optisch auch erkennbar sein muss. Ein komplett falsch herum eingesetztes ZH erkennt man dagegen auf den ersten Blick am offenen Amboss. -
Seltsame Fehlladung bei Hornady Frontier .223 Rem – Geschoss in Hülse stecken geblieben
tuersteher antwortete auf Jakwal's Thema in Allgemein
Falsch gesetzte ZH bemerkt man bereits beim Laden bzw. man sollte diese bemerken. Ich hatte auch mal eine .375 Mag (Fabrikmunition) im Revolver, da hat das Zündloch komplett gefehlt. Das merkt man dann tatsächlich erst beim Abschlagen - und danach an der verklemmten Trommel. -
Die "zuständige Stelle" wird uns sicherlich nicht mitteilen, ob er sich dort beschwert hat oder nicht. Datenschutz und so - die übliche Reaktion wenn man einer Behörde auf die Finger schauen möchte.
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Sie sollen eben keine besondere Nachsicht erfahren, sondern ihre Taten sollen mit rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt werden. Was bringt es, wenn einzelne Polizeidienststellen Gewalttäter mit illegalen Methoden verfolgen und der nächste Richter die dann wieder auf ihre Opfer loslässt?!
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Es gibt aber auch da rechtsstaatliche Ermittlungsmethoden. Ich sehe es als problematisch an, wenn man - aus Bequemlichkeit oder warum auch immer - erst einmal anfängt auf Gesetze zu scheissen. Denn dann wird es immer schlimmer. Und exakt das ist es, was in DE immer mehr um sich greift. Gerade beim Waffengesetz wird es sehr sehr deutlich, dass die staatlichen Institutionen auf die Gesetze scheissen. Da werden nach belieben eigene Regelungen erfunden, vorhandene Regelungen ignoriert und einige lokale "Sheriffs" basteln sich - wie kleine Könige - ihre eigenen Regeln (das sind dann tatsächlich die vielbeschworenen amerikanischen Zustände).
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Wenn ich eine zivil(isiert)e Waffenkontrolle erwarte und keinen bis an die Zähne bewaffneten Einsatz, dann gibst Du mir die Schuld und hälst einen bewaffneten Einsatz für angebracht?! Bist Du eigentlich noch ganz normal? Also bei uns ist das kein Alltag. Bei mir waren letztes mal (vor 5 Jahren) zwei zivile unbewaffnete Mitarbeiter der Waffenbehörde des LRA. Die Kontrolle verlief absolut vernünftig. Keiner von denen hat in meinem Tresor herumgewühlt. Ich habe geordnete eine Waffe nach der anderen aus dem Tresor geholt, die Waffe überprüft und den Verschluss geöffnet, die Kontrolleure haben die Seriennummer abgegelichen, ich habe die Waffe nochmals kontrolliert, entspannt und in den Tresor zurückgepackt. Am Ende habe ich noch eine Bestätigung über die Kontrolle ohne Beanstandung erhalten. So und nicht anders hat das abzulaufen! Da war doch hier im Forum auch mal ein Beitrag von @JoergS, dass bei ihm die Waffenkontrolle als Hausdurchsuchung ohne richterliche Genehmigung genutzt wurde. So etwas geht gar nicht. Wer für solche Umtriebe Verständnis zeigt, dem muss einer ins Hirn gesch.... haben. Sorry, aber feiner kann ich so einen Geisteszustand/Standpunkt nicht mehr benennen.
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Doch - die wären allesammt besser zum Schutz der Bevölkerung vor Gewaltkriminalität abgestellt worden! Und zwar an den Kriminalitätsschwerpunkten, den sogenannten "Waffenverbotszonen", wo den Gewalttätern vom Staat möglichst wehrlose Opfer bereitgestellt werden. Dort würden die bewaffneten Uniformierten nämlich tatsächlich gebraucht, da als Argument dort gebracht wurde, dass der Staat dort die Bürger schützt und sie deshalb wehrlos zu sein hätten.
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Exakt das ist der Punkt. Es gibt ja auch noch weitere Berichte, dass in manchen Kreisen/Städten auch 2 Behördenmitarbeiter und zwei Polizisten - angeblich zum Schutz - aufgeschlagen sind. Wir müssen zwar hinnehmen, dass 1-2 zivile Behördenmitarbeiter zur Waffenkontrolle antanzen, aber solchen Umtrieben muss nach meiner Meinung direkt einhalt geboten werden. Ich persönlich ziehe bei 2 Personen den Schlussstrich. Mehr kommen bei mir nicht ins Haus. Und geladene schussfähige Waffen im Haus sind ein absolutes NoGo - mir kommt freiwillig niemand ins Haus, der diese Regel missachtet. Hat bisher bei mir aber auch noch keiner versucht. Nach solchen berichten bin ich jedoch vorgewarnt und vorbereitet. Ich schaue mir daher immer an, wer vor dem Haus steht und rein will. Gefällt mir nicht, was ich sehe, dann ist keiner da und es kommt keiner rein. Die Details werden dann mit einer schriftlichen Terminabsprache geklärt (wer, wann, mit wievielen Personen und wie). Wer sich dann nicht an die Absprachen hält, der kann gleich wieder gehen. Ja, es ist scheisse, dass so etwas anscheinend in manchen Regionen notwendig ist. ABER: Wir WBK Inhaber sind nicht daran schuld und sind für solche behördlichen Umtriebe - die man als reine Gestapo-/Stasiartige Schikane einstufen muss - nicht verantwortlich!
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Einen ähnlichen Gedanken hatte ich auch schon. Ich weiss allerdings nicht wieviel er persönlich gegen die Interessen der Bürger (nicht nur im Waffenrecht) gearbeitet hat und in wieweit er nur Mitläufer war. Und bezüglich der Mitläufer, die durch Duldung oder sogar durch öffentliche freiheitsfeindliche Kommentare - siehe auch hier im Thread bzw. hier im Forum - solche freiheitsfeindlichen Umtriebe unterstützen, brauchen wir nur in die eigenen Reihen schauen. Nicht umsonst wissen einige hier: Der erbittertste Feind der WBK Inhaber sind andere WBK Inhaber (analog zu Marie Ebner von Eschenbach: Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit).
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Es geht darum, Kritiker mit allen Mitteln zu diskreditieren und zum Schweigen zu bringen. Ein Mittel der Cancel-Culture gegen Kritiker der herrschenden Gruppierung. Bekannt auch von den grossen Brüdern in Russland, China und Nord-Korea.