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Hypnodoc

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Alle Inhalte von Hypnodoc

  1. Das Finale des Voreintrags naht: Montag Vormittag Termin zur Änderung/Korrektur. Es bleibt noch spannend.
  2. Ganz so einfach ist es (zum Glück) nicht. Bedürfnisnschweis entfällt, damit auch §14 und 2/6er Erwerbsstreckung. Kannst Dir das Ding vollklatschen und darüber hinaus. Benötigt wird • Sachkunde • Tresor 0/1 • ganz viel Geld für teure Munition. und unterliegst genauso der Kontrolle wie bei den großen Waffen.
  3. Ernstgemeinte Frage: Warum hast Du dann hier geschrieben? Warum bist Du überhaupt hier, wenn Du eh alles blockierst und ausblendest. Warum beteiligst Du Dich nicht am Thema, sondern trollst nur rum? Darauf kann man verzichten. Bitte ignoriere meine Beiträge Zukunft einfach wieder. Danke!
  4. Hab ich oben schon beschrieben warum!
  5. Hier weder noch!
  6. War ich und bin ich! Hab mich nur angepasst. Ich hab außerdem nicht damit angefangen! 🤪
  7. Bitte nicht - würde es hier zerschießen. Wäre mal eine Extratread wert: „Umgang mit der Waffenbehörde - erhobenen Hauptes, mit Demut oder doch devot?“
  8. Warum? Ist mit dieser Behörde weder sachlich noch fachlich möglich. Ich mache im Moment deren Job, für den sie von wem nochmal bezahlt werden? Außerdem besteht auf die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse in aller Regel ein Rechtsanspruch, und Bürger sind keine "Bittsteller". Das wird normalerweise auch innerhalb von Behörden durchweg so gewusst und auch so empfunden. Es kommt mir allerdings dort so vor als wäre ich im 17. oder 18. Jahrhundert, als man noch Serenississimus gerollte Bittschriften in die langsam fahrende Kutsche werfen musste, in der Hoffnung auf gnädige Aufnahme und allerhöchste Huld. (das hab ich mal gelesen und fand es doch sehr passend für hier)
  9. Antwort NWR-Servicestelle: Antwort vom NWR ist da: Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage mit der Ticketnummer BS-xxxxxx an den NWR-Benutzerservice wurde abschließend bearbeitet. Die Antwort lautet wie folgt: Zu den 4mm Revolvern: Prinzipiell darf ein Bürger die F- gekennzeichneten 4mm Revolver mit Voreintrag ( grüne WBK) erwerben, da sie bedürfnisfrei sind. Es handelt sich hier immer um werksmäßig hergestellte Waffen ("geborene" 4mm Waffen). Da es sich um Waffen für Patronen-Munition handelt, fallen diese Revolver in die Kat. B. Somit ist auch ein Eintrag für den Munitionserwerb in der WBK notwendig. Die 4mm Revolver werden somit wie die "scharfen" Revolver erfasst: Waffentyp Feingliederung: Revolver Kat. B Die grüne WBK müsste geändert werden, damit der Eintrag "Druckluft-Federdruck...." gestrichen wird und als Waffentyp "Revolver" angegeben wird. Diese Antwort wurde erstellt in Zusammenarbeit mit Fachlicher Leitstelle NWR, Bearbeiter: xxxx . Für weitere Fragen steht Ihnen gerne der Single Point of Contact per E-Mail zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag —— … und meine verschärfte Email ans LRA ist auch raus.
  10. Im dem mit der Post gesendetem Briefkuvert waren lediglich die WBK und die Rechnung.
  11. Ich denke, dass die Einschaltung des NWR schon reichen wird. Zudem fordere ich - bei weiterer Weigerung - einen Rechtsmittelfähigen Bescheid.
  12. Welche Datenbank? Ich möchte einen Voreintrag für einen Revolver, Kategorie B, 4mmRF lang, F-Stempel. Mir wäre neu, dass ich mich beim Voreintrag gleich zu 100% festlegen muss.
  13. Soviel zum Thema Statistik und Qualitätsjournalismus: Morde mit Sportwaffen: Das immer gleiche Muster – aber verhindern will es niemand https://www.stern.de/gesellschaft/nach-bluttat-von-scheessel--taten-mit-sportwaffen-zeigen-aehnliche-muster-34517366.html Mindestens 26 Menschen sind seit 2023 von Sportschützen erschossen oder schwer verletzt worden.
  14. Nimm einfach diesen hier: https://me-sportwaffen.de/sportwaffen/me-revolver-kleinkaliber/me-38-pocket-4r/410/me-38-pocket-4r-kal.-4-mm-r-lang?c=241
  15. Händeraussage, die Zweite: Hallo Herr xxx, der Voreintrag ist falsch. Das Kaliber 4mmRF lang ist Feuerwaffenmunition. Der Voreintrag ist für Druckluft- / Federdruck-waffen ohne Energiebegrenzung. Die eingetragene Munition kann mit den eingetragenen Waffen nicht verschossen werden. Hier müsste jetzt 4,5mm oder 5,5mm oder 9mm oder etc. stehen. Dann könnten Sie damit auch eine 5,5mm Pressluft-Waffe mit 64 Joule erwerben. Für einen bedürfnisfreien Revolver muss der Eintrag so aussehen: Revolver [Kat. B] 4mm oder 4mmRF lang Formell bekommen Sie für diesen Eintrag überhaupt keine Waffe. Es gibt keine Waffe für kalte Gase oder Federdruck mit der 4mmRF lang Munition verschossen werden kann. Da scheint sich versehentlich ein Fehler eingeschlichen zu haben. Wir hoffen, wir konnten helfen. Einen schönen Tag
  16. Next Level: Anfrage auf Systemfehler unter Angabe der Fallangaben ist ans NWR raus.
  17. So, hab mir jetzt den Spaß erlaubt und bin damit zum nächsten Waffenhändler gegangen und ihm die WBK auf den Tisch gelegt und gefragt, was er mir denn damit verkaufen würde. Klare Aussage: NIX! Muss erst mit dem LRA geklärt werden, weil die Kategorie falsch ist und er natürlich nur Waffen verkaufen darf, die in der richtigen Kategorie angegeben sind. Kaliber zählt da erst mal gar nicht! Hei, das wird ein Spaß! ;-)
  18. Neueste Aussage vom Amt: “Ist vom System so vorgegeben! 4mm RF lang-Waffen sind keine Kategorie B-Waffen. Kategorie B-Waffen sind nur Waffen mit Bedürfnis. Das stimmt alles so wie es da jetzt steht.“ Nachdem sie mir gesagt hat, dass das Kaliber zählt, hab ich dann keine große Diskussion darüber angefangen. Jetzt bin ich mal auf den Händler gespannt. 😂
  19. Ich spreche morgen jetzt persönlich beim SB vor und bin gespannt. Spontan via Email angekündigt. To be continued…
  20. Da hat er leider recht, denn nur als 4mm geborene Waffen sind auch noch bedürfnisfrei. Umbauten von zum Beispiel 9mm auf 4mm fallen da nicht mehr darunter und laufen als geborene 9mm mit allem drum und dran!
  21. Das geht ja vom Gesetz her schon gar nicht, weil keine bedürfnispflichtige §14-Waffe. Da kann man dann schon mal mit dem Gesetzestext winken.
  22. PSPS: Beantragt wurde ein bedürfnisfreier Revolver in 4mm RF lang.
  23. Finde den Fehler auf der Grünen WBK. 🤓😂🤪 PS: nach 18 Wochen Wartezeit - was will man großartig erwarten. 🤓
  24. Veto: wenn es vollautomatische Kriegswaffen waren, dann waren diese niemals zuvor legal. Zumindest nicht bei einem Sportschützen. Aber wer meldet die Waffen aus Ex-Jugoslawien schon beim Zoll an?
  25. In Deutschland schon! Da geht ohne Bedürfnis gar nix!
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