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Hypnodoc

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Alle Inhalte von Hypnodoc

  1. Tja, so viele wie auch die Waffenbesitzer. Aber lass das Kind niemals erfahren, dass nach 3 keine Konsequenten folgen! By the way: die Lobbyisten sitzen jetzt zum ersten Mal mit all ihren Köchen zusammen in einer Großküche und sind sich noch nicht so einig, wer denn jetzt an den Herd darf.
  2. Wir haben alle das selbe Recht zu leben, ohne die Sorge dass die Regierung kommt, uns unser Zeug weg nimmt und unsere Worte zensiert. Es geht darum, dass wir Bürger die Macht haben und nicht die Politiker. Die Regierung hat die Aufgabe unsere Rechte zu beschützen und nicht sie zu bescheiden. Dafür gibt es das Grundgesetz. Tja, so sollte es in einer Demokratie sein.
  3. "2023 sprach sich Lars Castellucci weiterhin für eine gesetzliche Einschränkung der geschäftsmäßigen Suizidassistenz aus." Mehr brauche ich gar nicht wissen! Stellt sich über alles!
  4. @Friedrich Gepperth Könnt Ihr bitte die persönlichen Befindlichkeiten auf anderer Ebene austragen. Hier geht es um Wichtigeres.
  5. Ist echt ein Drama mit dem Typ. Echt nur am maulen. Nix besser machen, nur maulen.
  6. Sag ich ja - anonym! Mein zuständiges LRA hat zur Zeit verdammt lange Laufzeiten für Anträge (>18 Wochen). Da hau ich schon mal ne Email mit der Erinnerung an den § 75 Satz 2 VwGO (Untätigkeitsklage) raus. Als ich das hier im Verband erzählt habe, da kamen schon Reaktionen wie "Oh weh, jetzt dauert es noch länger!", "Jetzt bist Du markiert!", "Das müssen jetzt andere büßen!", "Jetzt haben sie Dich auf dem Schirm!" Und was ist? Nix! Mit der Erinnerung an den § kam spätestens in der nächsten Woche der freundliche Anruf. Wir sind nicht mehr im 16. Jahrhundert, in dem man Eure Duchlaucht demütigst um Gehör gebeten hat. Es sind Sachbearbeiter und keine Halbgötter am Schreibtisch. Ich will das, was mir rechtlich zusteht und für was ich auch bezahle in einer angemessenen Zeit. Nicht mehr und nicht weniger. Letztens ist mir in meinem Antrag was durchgerutscht - prompt kam der Anruf, telefonisch geklärt, sie hat das fehlende Kreuzchen gesetzt, fertig.
  7. Viele haben Angst ihren Namen mit Ihrem Unmut in Verbindung zu bringen. Gejammert wird anonym oder unter Freunden. So weit sind wir schon!
  8. Wir alle! Jetzt muss endgültig Schluss sein mit Grabenkämpfen und persönlichen Befindlichkeiten! Zusammenhalt ist gefragt - mehr denn je!
  9. ... und wer als Revoluzzer zu laut ist, der hat damit eine "Tatsache" am Hals, die an seiner Zuverlässigkeit kratzt.
  10. Naja, im Rahmen der Möglichkeiten sind wir halt schon fett kastriert.
  11. Bitte anschnallen!!!! https://x.com/vdbverband/status/1834634999498228182?s=46&t=8yQQAebh-v4jDAfsbUGKaw Briefgenerator 2.0 kommt! 14.09.2024 - save the date!
  12. Diese Regierung bekommt nichts auf die Reihe und macht mehr kaputt als richtig.
  13. Einfach mal lesen und auf der Zunge zergehen lassen: https://prolegal.de/im-ansatz-falsch-wenn-placebo-politik-auf-fakten-trifft/
  14. Als Unvermögen würde ich das nicht bezeichnen. Der VDB hat mehr Radau gemacht als alle anderen Verbände zusammen - und der Drops ist noch nicht gelutscht.
  15. https://www.openpetition.de/petition/online/waffengesetzverschaerfungen-zu-lasten-rechtstreuer-buerger-jetzt-stoppen Gezeichnet!
  16. So böse wie es sich anhört - die Realität auf dem Amt spiegelt das ganz schön wieder. Zuzüglich Fluktuation, zuzüglich "Personalgeschiebe" aus anderen Bereichen, ...
  17. Mit Erlaubnisabträge meinst Du die Beantragung einer neuen WBK oder auch die Erweiterung der Einträge in bestehender WBK?
  18. Bei meinem letzten Besuch habe ich angemerkt, dass man irgendwie mal von den 18 Wochen Bearbeitungszeit wegkommen muss. Da hat sich ein anderer Stuhl einer Sachbearbeiterin umgedreht und sie hat gemeint ich könnte ihnen ja dabei helfen indem ich weniger Waffen kaufe. Die Antwort, dass ich damit ihren Job wegrationalisiere hab ich mir erspart.
  19. Mit den eigenen Waffen schlagen: Normalerweise zucken sie bei zu langer Bearbeitungszeit (>12 Wochen) beim Hinweis auf § 75 VwGO gehörig zusammen - weil sie das ohne zureichenden Grund nicht abstreiten können und den Prozess zu 100% verlieren würden. Das will keine Behörde. Ohne zureichenden Grund bedeutet, dass die Behörde über den Antrag entscheiden könnte. Ein zureichender Grund für eine Nichtentscheidung liegt vor, wenn erforderliche Unterlagen fehlen, die Sachlage besonders komplex ist oder Dritte beteiligt werden müssen. Die Behörde kann sich aber nicht auf Verzögerungen berufen, die in ihrer Verantwortlichkeit liegen. Personalmangel, Urlaub des zuständigen Sachbearbeiters und ähnliche Gründe können sie nicht entlasten.
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