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Hypnodoc

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  1. Bei der RAG der Reservisten gibt es - zumindest bei meiner - nur eine Erfassung der Anwesenheit. Mit was, wie und wie viel - erfasst jeder nur für sich selbst im Schießbuch. Eine Kladde im herkömmlichen Sinn habe ich dort noch nie gesehen. Man trägt sich in die Anwesenheitsliste ein, zahlt seine Standgebühr, Schießt sein Ding, schreibt sein Schießbuch, lässt es sich abzeichnen und stempeln. Fertig! Bis in 4 Wochen! Tschö mit Ö! Wie das dann ab 01.01.2026 über den Verband laufen soll - keine Ahnung wie die das bewerkstelligen wollen.
  2. Interessehalber: in welchem Verband bist Du?
  3. Bei den räumlicher Gegebenheiten hier im ländlichen Raum doch sehr begrenztes Angebot an Möglichkeiten. Zimmerstutzen- und Böllerfreunde in jedem Kaff. GK 25 Meter - 12 km Entfernung mit BSSB-Führung, die sehr darauf bedacht ist "dass alles so bleibt wie es ist"! Gastschützen müssen sich zwei Wochen vorher telefonisch oder per Email melden (unter der Angabe welche BSSB-Disziplin geschossen werden möchte). Nächster GK-Stand (Reservisten) 25 Meter KW/100 Meter LW- 30 km - nur einmal im Monat eingemietet. Gastschützen außer der Reihe nicht möglich. Mit Fallscheibe & Co fang ich jetzt gar nicht an. Da sind wir bei 50 km plus. Einfach! Ich würde mein Geld lieber im Sport investieren, aber ich gebe gerade mehr für Benzin als für Munition aus.
  4. BDMP & Reservisten schreiben das in ihren eigenen Schießbüchern mit Disziplinangabe, Grund & Ergebnis so vor. Beide haben aber immer noch keine KW/LW-Spalte.
  5. Weil es der VdRBw so vorschreibt. Übrigens auch der BDMP.
  6. Weil die Schießstände nicht alle das selbe bieten und auch nicht 365 Tage gemietet sind, sondern zur zu speziellen Zeiten. Reservisten z.B. nur einen Samstagnachmittag im Monat, KW ist mir da aber zu undynamisch, 100 Meter LW aber sehr interessant, usw.
  7. Warum? Kollegen lassen sich auch einmal im Jahr vom Verein die Excel-Tabelle mit ihren Terminen bestätigen. 2026 wird spannend! 😝
  8. Warum? Wenn der Verband nur meine Termine bestätigt, dann kann sich das Amt sich die Schießtermine zusammenpflücken. Letztendlich geht es um die Einhaltung der Schießtermine und nirgends steht, dass diese bei einem Verband absolvieren werden müssen. Würde es einfacher machen, ist aber aus aufgeführten Gründen Munitionsverschwendung. Ein wenig muss man ja auch an Greta denken.
  9. Das wäre einfach - wird aber nicht funktionieren. Von daher werde ich vermutlich von jedem Verband einzeln meine Termine bestätigen lassen - ob 4/6 oder auch nicht - und dann alles beim Amt einreichen. Wenn nicht ein Verband alle Schießbücher bestätigen möchte …
  10. Schon mal Gedanken gemacht? Problemstellung: Mehrerer Verbände angehörig (VdRBw, FSD, ISB), drei verschiedene Schießstände (unterschiedliche Entfernung), unterschiedliche Schießzeiten (Reservisten nur einmal im Monat, andere wöchentlich), unterschiedliche Anerkennung (die Reservisten akzeptieren für das Bedürfnis nur ihre Stempel zu ihren Schießzeiten). Vom Schießen ausgehend hab ich die gesetzliche Anforderung locker erfüllt - ab und an halt im Crossverfahren durch alle Schießbücher durch. Problemstellen: Reservisten - KW nur 25 Meter statisch, dafür LW 100 Meter statisch. Stand einmal im Monat angemietet. Anderer Stand (u.a. BDMP) - KW dynamisch, Flinte Fallscheibe. 3. Stand (BSSB) - KK 50 Meter statisch, KW 25 Meter statisch 4. Stand - mietbar, dynamisch, kommerziell durch Waffenhändler Jetzt zur Frage: Wer kontrolliert und nickt die Einhaltung des §14 Abs.4 WaffG ab? Bin ich dann verpflichtet alles bei einem Verband zu schießen? Oder reichen nur die reinen Schießtermine mit Nachweis durch Schießbuch aus? Wie laufen die Schießtermine beim Mietstand mit ein? Auch im Hinblick auf die Änderungen ab dem 01.01.2026. § 14 WaffG (4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe 1. mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder 2. mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat. Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen.
  11. eGun ist allerdings noch aktiv: https://www.egun.de/market/list_items.php?mode=user&nick=waffenzickgraf myGun: Sie können die Ware auch gerne, während unseren Öffnungszeiten, in unserem Ladegeschäft in 67065 Ludwigshafen, Ganghoferstr. 21 (Tel.Nr. +49 (0) 621 574813) abholen, oder auch VOR Ersteigerung persönlich in Augenschein nehmen. Auktionen ab 1€ mit Gebrauchtwaren, Sammlerobjekten, Fundstücken, Bastlerstücken, alten Restaurationsobjekten und Flohmarktartikel, werden ohne EU-Garantie und Rückgaberecht angeboten.
  12. Wäre klasse, aber nicht zu viele Farben verwenden!
  13. Wo ist in dem ganzen Ablauf Dein Bedürfnis vom Verband mit dem Du den Voreintrag erwirbst?
  14. Ja, den Jagdschein! Das ist das Bedürfnis!
  15. Für den Voreintrag auf grüne WBK (auf gelb gibt es eh keine Voreinträge, das ist die WBK an sich die Erwerbsberechtigung) brauchst Du ein Bedürfnis - außer Du bist Jäger. Mit dem Bedürfnis bekommst Du den entsprechenden Voreintrag. Mit dem Voreintrag steht die Erwerbsberechtigung. Kaufen kannst Du vorher - erwerben halt nicht. Rein rechtlich ist jetzt ein Punkt übersprungen. Warum? Bist Du Jäger?
  16. Deutschland in a nutshell!
  17. Mein Gott, Du musst den Erwerb der Waffe auf gelbe WBK binnen 14 Tagen dem Amt melden: - Nummer der betreffenden WBK - NWR-Nummern (Waffe, Verkäufer, Käufer) Anschrift/Adresse des Verkäufers - wenn möglich Rechnung oder Kaufvertrag mit Datum des Verkaufs und Datum der Überlassung. Wann dann sich das Amt begnügt, das in Deine WBK einzutragen, das kann Dir vollkommen egal sein. Wenn ich jetzt was vergessen habe, dann steinige mich.
  18. Wortklauberei - und Du weißt es ganz genau wie ich das gemeint habe. Und wenn Du es wirklich nicht verstehst - frag Deinen SB! Unnötiger Kommentar!
  19. Ich gebe Dir zu 100% Recht, aber hat die Exekutive nicht 24/7 Zugang zum NWR und kann das blitzschnell abfragen (je nach Funkloch)?
  20. Der kam jetzt unverhofft tiefschwarz daher! Respekt!
  21. Wenn sie befüllt sind, dann müssen sie in den Tresor. Leer kannst Du damit Domino spielen. Aber mit den gefüllten Magazinen im Schrank zusammen mit den Waffen mache ich jetzt wieder ein Fass auf! 😝
  22. Ich nehme an es geht immer noch um die gelbe WBK? Übergabe der Waffe: Du kannst die Waffe unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrags physisch an dich nehmen, da die gelbe WBK den Erwerb direkt erlaubt, ohne dass eine vorherige behördliche Genehmigung erforderlich ist. Wichtig: Der Verkäufer muss die Übergabe innerhalb von 14 Tagen der zuständigen Waffenbehörde melden (§ 34 Abs. 3 WaffG), und du musst die Waffe ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zur Eintragung vorlegen. Du kannst die neue Waffe nutzen, damit zum Schießstand fahren, dort damit Spaß haben (sorry: trainieren) und Dir dann daheim beim Putzen die Finger wund schrubben bevor sie wieder im Schrank landet. Ich frage mich echt, ob manche SB nicht besser bei der Kfz-Zulassungsstelle Aufkleber von den alten Nummerschildern kratzen sollten.
  23. OSINT Facebook, Instagram, TikTok, X, LinkedIn, ... Überwiegend selbst zur Verfügung gestellt - oder bei einem Event fotografiert worden ..
  24. Das dauert es bei mir beim Eintragen auch! Nur der Zeitraum bis zum Termin sind halt 21 Wochen! ;-)
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