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Hypnodoc

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  1. Der Grünen feuchter Traum seit Jahren ...
  2. Die Pest noch im Haus, klopft schon die Cholera an der Tür ... (Editorial DWJ 10/2024) Liebe Leserinnen und Leser, ­heimlich, still und leise kommt der größte Paradigmen­wechsel im ­Legalwaffenbesitz daher. ­Eingekleidet in den Mantel des Gesundheitsschutzes, wird er Milliarden verschlingen. Aber nicht an Steuergeldern – zur Kasse gebeten werden ­nachher direkt Sie, lieber Waffen­besitzer. Die Rede ist vom Verbot bleihaltiger ­Munition. „Das kümmert mich als Sportschützen nicht“, werden Sie vielleicht denken, weil in der Presse überwiegend von den Auswirkungen auf die Jagd geschrieben wird. Doch weit gefehlt! Die aktuellen Pläne auf EU-Ebene sehen ein vollständiges Verbot von Bleimunition beim Schießen im Freien vor. Im Schießsport betrifft das in erster Linie alle Flintendisziplinen. Wessen Flinte keinen Stahlschrotbeschuss hat, kann nur hoffen, dass der Büchsenmacher – gegen geringes Entgelt – Abhilfe schafft. Anderenfalls taugt die Waffe nur noch als Wohnzimmerdekoration und eine neue muss her. Aber damit nicht genug. Die EU will den Bleischrot nicht komplett ­verbannen, sondern eine Ausnahme zulassen: Wenn die Schießstand­betreiber nachweisen können, dass sie mindestens 90 % der Bleischrote wieder einsammeln und fachgerecht ­entsorgen, dürfen sie weiterhin blei­haltige ­Munition anbieten. Was oberflächlich als sachgerechte Lösung aussieht, ­entpuppt sich schnell als scheinheiliger Kompromiss. Wie soll das Auffangen von Schrotmunition überhaupt ­funktionieren? Und wer soll das alles bezahlen? Nach Schätzungen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) würde die Umrüstung aller Schießplätze in der EU rund 6,5 Milliarden Euro kosten. Das sind Kosten, die die Schießstand­betreiber und letztlich die Schützen selbst tragen müssten. Die Folge wäre eine massive Verteuerung des Schießsports und ein Verlust von vielen Schießplätzen, die sich die Umrüstung nicht leisten können. Damit wäre der Legalwaffenbesitz in Europa massiv eingeschränkt. Viele Schützen müssten ihren Sport aufgeben, weil entweder der nächste Schießplatz faktisch unerreichbar oder der Schießsport zum Luxusgut verkommen ist. Begründet wird alles mit dem Schutz von Menschen und der Umwelt. Dass Vögel durch die Aufnahme von Blei­munition an einer Vergiftung sterben, ist unbestritten. Wie hoch diese Gefahr in der EU tatsächlich ist, beruht dagegen nur auf Schätzungen. Die Risiken für die menschliche Gesundheit sind bisher nicht ausreichend erforscht. Noch nicht. Wer zwischen den Zeilen der Verbotsbegründung liest, der erkennt, wohin die Reise geht. Das Verbot auch auf Indoor-Shooting zu erweitern, wird längst diskutiert. Bisher konnten die Verbände noch damit gehört werden, dass es im Spitzensport keine Alternative zu Blei gibt. Trotzdem ist das drohende Verbot von Bleimunition in der EU eine ­Realität, mit der man sich auseinandersetzen muss. Am Ende ist es wie bei so vielen anderen Dingen eine politische Entscheidung. Derzeit liegt der Entwurf bei der EU-Kommission zur Prüfung. Der politische Entscheidungsprozess läuft also noch. Sobald es weitergeht, werden Sie hier darüber lesen. Bis dahin heißt es: Schreiben Sie an Ihre Abgeordneten im EU-Parlament! Das letzte Wort ist in dieser Sache noch nicht gesprochen. Es grüßt Sie Yannik Hofmann, Mitherausgeber DWJ
  3. Hatten wir auch schon: https://forum.waffen-online.de/topic/469725-innenministerin-faeser-kündigt-verschärfung-des-waffenrechts-an/?do=findComment&comment=3800665
  4. Hatten wir schon vor 12 Stunden hier, aber nächste Woche wird es nochmal zerpflückt. https://forum.waffen-online.de/topic/469725-innenministerin-faeser-kündigt-verschärfung-des-waffenrechts-an/?do=findComment&comment=3800663
  5. Antwort Bärbel Kofler (SPD) - müsste man nicht dazu schreiben. Antwort ist Ampel! Es ist doch zum ...
  6. Das Waffenrecht liegt doch im individuellen Bereich der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten? Dachte ich immer. Das wird einen noch viel größeren Aufschrei geben.
  7. Nächste Woche dürfte es aber nochmal um die Wurst gehen. Es bleibt spannend bis zum 18.10.
  8. Jetzt ist es raus! https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/sicherheitspaket-der-bundesregierung-2304924
  9. Generell mag ich ja Volksbefragungen, allerdings neutral und unter Vorlage und Zurverfügungstellung aller Fakten & Tatsachen für eine objektive Entscheidung - und eben nicht vorgegeben und suggeriert. ----- Möchten Sie in Zukunft sicher über den Marktplatz gehen? JA, ich bin für eine erweiterte Verbotszone! NEIN, ich möchte abgestochen werden!
  10. Wenn jemand am Boden liegt, dann darf man nicht nachtreten. Sich selbst den Rest zu geben, schafft die FDP schon ganz von alleine. Ich setze mich lieber an die Biegung des Flusses ...
  11. Schlechtes Timing! Sowas aber auch! Timing kann Leben retten.
  12. Back to topic: Antwort von CSU/CDU die Zweite bekommen. Diesmal von Daniela Ludwig.
  13. NAFRI - kommt aus unserem Polizeispeech: NordAFRIkanischer Intensivtäter TALAHON - stammt vom arabischen Begriff "Ta'al La'hon", was "Komm mal her!" bedeutet. Seinen Ursprung hat der Trend vermutlich bei Hassan aus Hagen. Der kurdisch-syrische Rapper ist Anfang 20, lebt seit zehn Jahren in Deutschland und arbeitet nebenbei im Imbiss seiner Familie. 2022 veröffentlichte er den Song "TA3AL LAHON", im Februar 2024 folgte eine Fortsetzung. Ein Reim des Originals ging dann viral: "Tala' hon, ich geb dir ein Stich, ich bin der Patron." https://www1.wdr.de/nachrichten/talahon-tiktok-trend-hassan-hagen-100.html
  14. Was auf die Ohren - der DWJ-Podcast:
  15. Ist so nach gängiger Rechtssprechung nicht ganz richtig!! Zum Thema Tierabwehrspray: https://www.it-recht-kanzlei.de/Pfefferspray-Waffe.html#abschnitt_6Z Zum Thema Baseballschläger: https://auto-ratgeber24.com/baseballschlaeger-im-auto-verboten-oder-erlaubt-tz24/
  16. Wahrscheinlich war's noch eine Waffe aus dem Spielzeugladen.
  17. Die wissen doch selbst nicht was sie so von sich geben! Waffenscheine schreiben und WBK meinen! Was macht man gegen politische Ignoranz am eigenen Volk? Richtig! Die Partei nicht mehr wählen! Thema Pfefferspray: Statt Pfefferspray - Tierabwehrspray. Ist auch Pfefferspray - fällt tatsächlich NICHT unter das Waffengesetz. Vorausgesetzt, es trägt die Aufschrift: „Zur Tierabwehr“. Ähnliche Begriffe sind auch zulässig. Problem gelöst!
  18. Nach dem die AfD ausgelutscht ist und die Kleiderordnung für Abgeordnete auch angepinnt ist sind wir jetzt wirklich beim Gendern angelangt!?! Echt jetzt? Können wir jetzt BITTE wieder von OFF Topic zu ON Topic! DANKE!
  19. Können wir hier bitte wieder zum eigentlichen Thema kommen. Eure anderweitigen politischen Themen - dafür gibt es einen eigenen Bereich. Vielleicht tobt Ihr Euch da oder via PN aus. https://forum.waffen-online.de/forum/138-politik/ Hier sollten eigentlich nur Themen um das Sicherheitspaket und die Ansichten der jeweiligen Politiker sowie Reaktionen aus dem Briefgenerator rein. Ich denke ich spreche hier für die Mehrzahl der Leser. Das zerreißt sonst nur unnötig den Thread
  20. Öl ins Feuer, Wasser auf die Mühlen, Bärendienst ...
  21. Die Antwort ist so gefühlte 500 Jahre alt und lag staubig hinter dem Ofen.
  22. Was hat die Reservisten-Schießsportordnung mit der aktuellen Lage und mit dem Statement zu tun?
  23. Ja, Du BW-Versteher! Is schon recht! Rühren!
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