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Hypnodoc

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Alle Inhalte von Hypnodoc

  1. Ganz schnell sollte was anderes passieren!
  2. Ich traue vor der Wahl gar niemandem!
  3. Der Täter von Solingen ist ein Syrer - seit Jahren ohne Anspruch auf Asyl! Und unsere Politik diskutiert ernsthaft über 6 cm Klingenlänge und die Verschärfung vom WaffG. Finde den Fehler!
  4. Nix gelernt! 0,0! Diese Regierung ist untragbar geworden! Was ist jetzt Schuld? Das Messer oder der Täter? Niemand wäre nach dem Attentat auf dem Breitscheidplatz auf die Idee gekommen, die Hürden für den LKW-Führerschein höher zu schrauben! #WaffG #solingen
  5. Weil es gerade so schön rein passt: https://www.titanic-magazin.de/news/interview-mit-einem-profi-zum-waffenrecht-14270/ ;-)
  6. So, Info ist gekommen: -------------- wir haben die Frage noch einmal prüfen lassen. Die Antwort im Wortlaut: --- Magazine für Randfeuerpatronen unterfallen nicht dem Verbot nach § 2 Abs. 3 iVm Anlage 2 Abschnitt 1. Nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.4 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html sind „Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition […], die mehr als zehn Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können“ verboten. Also keine Magazine für Randfeuermunition. §6 Abs. 1 Nr. 3 AWaffV schließt aber „halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat“ vom sportlichen Schießen aus. https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__6.html
  7. Ich hab eher Probleme mit Deiner unübertrefflichen Unhöflichkeit.
  8. (Als erstes mal der Groß-Kleinschreibung angenommen - Beleidigung fürs Auge - das blutet sonst.) Ja, als ewiger Gastschütze! Spätestens wenn Du eine eigene Waffe für Deinen Sport beantragen möchtest, musst Du Mitglied in einem Verein sein und eine Verbandsmitgliedschaft ist damit obligatorisch. Nach dieser richtet sich alles Weitere bis hin zur Waffe selbst. Und spätestens beim Vereinswechsel mit anderem Dachverband (durch Umzug, etc.) wird es richtig spannend, denn bei den Verbänden gibt es keine einzige Norm, die durch alle Verbände greift. Da gilt dann wieder nur Kraft souveräner Willkür. Warum? Darum: § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist. (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. (3) Für das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibt, 2. das Mitglied den Schießsport in einem Verein innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens a) einmal in jedem ganzen Monat dieses Zeitraums ausgeübt hat, oder b) 18 Mal insgesamt innerhalb dieses Zeitraums ausgeübt hat, und 3. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
  9. Für gute Lobbyarbeit bin ich gerne bereit etwas für die Gemeinschaft beizusteuern. Vorm Computer zu sitzen und seinen Frust in Foren breittreten bewegt bekanntlich gar nichts. Siehe den "Kollegen" vorher. Aber von denen gibt es genügend. Und: Was stört es eine deutsche Eiche, wenn sich eine Wildsau daran kratzt. 😂
  10. Danke für Deinen Gemeinschaftssinn im Namen aller Schützen. Mach Dein Ding. Aber was willst Du eigentlich hier?
  11. Und Du unterstellst mir keine Ahnung zu haben. Was ist Dein Problem? Alleine zu Hause frustriert vor dem Rechner zu schimpfen bringt keinen von uns weiter - Veränderung braucht ein Netzwerk! Ein großes & stabiles Netzwerk.
  12. Genau deshalb sollte JEDER dem was an seinem Hobby liegt eine VDB-Mitgliedschaft anstreben. Egal ob Händler oder Schütze - wir ziehen alle mit dem VDB in die richtige Richtung! Diese 36,- Euro pro Jahr als Fördermitglied sind mehr als nur eine sinnvolle Investition: https://www.vdb-waffen.de/de/ueber_uns/mitgliedschaft/foerderdermitglieder.html Darüber hinaus bin ich persönlich noch bei ProLegal für 12,- Euro pro Jahr. https://prolegal.de/mitglied-werden/ Überlegt Euch, ob Ihr mehr bewegen wollt als nur im Internet zu schimpfen.
  13. Das haben sie auch mit der Automaut - Jahrzehnte vor uns - mit einer einfachen Jahresvignette. Deutschland hat das bis heute als größtes Transitland noch nicht auf die Reihe bekommen und selbst bei der LKW-Maut das Rad mit Eigentor neu und teuer erfinden müssen. Komm mir also ja nicht mit pragmatischen Lösungen. Die sind hier in Deutschland nicht erwünscht!
  14. So, jetzt kommt wieder die Begriffsglauberei ins Spiel - erwerben ist im WaffG nicht erwerben im Sinne des BGB, ebenso ist der Begriff des Besitzes im WaffG ungleich dem Besitz im BGB verwendet. Im oben genannten Paragraphen ist unter anderem das bekannte "Jedermannschießen" bei Schützenvereinen erfasst, in dem der Gast ohne WBK kurzfristig und unter Aufsicht "den Besitz erwirbt", um dort schießen zu dürfen. Nicht mehr und nicht weniger! Der Gast hat weder die Waffe erworben, noch in seinen Besitzstand gebracht. Genauso bei Interessierten, Mitgliedern ohne Wunsch auf eigene Waffe und WBK, etc. Ich hätte ihm bisher mehr Wissen zugetraut ...
  15. Die Joule messen oder der Aussage vertrauen.
  16. Ich buddel das jetzt nochmal aus, weil ich dafür heute extra eine Email an den VDB-Justiziar geschickt habe. Wenn es was Neues dazu gibt, dann lasse ich es Euch wissen.
  17. Hypnodoc

    Widerstandsgrad N

    Soweit ich weiß gab es mal einen Fall, in dem ein Sportschütze ein ehemaliges Bankgebäude gekauft und als Wohnraum umgebaut hatte. Die Behörde hat ihm damals den ehemaligen Banktresorraum im Keller nicht abgenommen, weil der Raum nicht die entsprechende Norm hatte.
  18. Verstehst Du eigentlich selbst was Du so schreibst? Respekt!
  19. Im Juni hab ich die 12 Monate voll - das war mit Oktober auf 4mm die grüne WBK zu beantragen alles andere als auf Kante! Aber um das geht es ja nicht wirklich! Die Grüne hab ich ja schon. Es geht um WBK Gelb und weitere Einträge Grün - diese dauern eben im Moment - oder soll ich die Voreinträge ein halbes Jahr vorher beantragen? lol
  20. So, alles telefonisch mit dem SB vom LRA geklärt: Bearbeitungszeit gerade bei 12-14 Wochen, Antrag einfach einreichen und unter Anmerkungen angeben, dass die Bedürfnisbescheinigung bei Erhalt nachgereicht wird. War sehr dankbar darüber, dass mal jemand mitdenkt und die Vorlaufzeit dann optimal genutzt werden kann.
  21. Ist ja auch mein Weg. Reden und dann schriftlich nochmal zusammenfassend via Email aufs Gespräch bezogen.
  22. Echt jetzt? Ich habe im Oktober die 4mmRF lang auf grüne WBK beantragt und im März nach 18 Wochen falsch eingetragen erhalten? Die 12 Monate habe ich im Juni voll. Habe ich aber alles schon geschrieben! Soviel zu der genannten Cleverness!
  23. Danke für Deine fachbezogene Antwort. Keine weiteren Fragen!
  24. Ich reiche das morgen mal via Email ein und warte was passiert. Dient ja auch nur zu deren Entlastung, weil wenn die das immer nur im Bündel verarbeiten, dann machen sie sich ja ihr Leben selbst schwer.
  25. Jup, 18 Wochen auf die grüne damals gewartet und dann auch noch falsch eingetragen gewesen und noch beweisen müssen (Danke an den NWR-Sachbearbeiter mit seiner "direkten" Email ans Amt), dass der Eintrag schlicht und ergreifend falsch ist.
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