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Hypnodoc

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  1. Bedürfnis für Sportschützen (§ 14 WaffG) Alle wichtigen Informationen Grüne Waffenbesitzkarte (WBK) - Bedürfnis für den Erwerb (§ 14 Abs. 2 und 3 WaffG) Mindestens 12-monatige Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört, sowie regelmäßige Ausübung des Schießsports. Die Voraussetzungen zum Erwerb, insbesondere der Begriff „regelmäßig“, sind nun in Abs. 3 neu und klarer gefasst: Nr. 1: Schießsport muss 12 Monate in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrieben werden. Nr. 2: Schießsport in den letzten 12 Monaten mindestens a) einmal im ganzen Monat oder b) 18 Mal insgesamt. Die Waffe muss für die Sportdisziplin nach der Sportordnung des DSB oder der Landesverbände (Liste B) zugelassen und erforderlich sein. Beide Voraussetzungen sind durch eine Bescheinigung des Verbandes glaubhaft zu machen. Dies gilt für bis zu 3 halbautomatischen Langwaffen und bis zu 2 Kurzwaffen. Weitere Waffen können erworben werden, wenn sie zur Ausübung weiterer Disziplinen benötigt werden oder zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich sind und der Verband dies bescheinigt. Voraussetzung für die Überschreitung dieses "Regelkontingents" ist die regelmäßige Teilnahme des Antragstellers an Schießsportwettkämpfen. Grüne Waffenbesitzkarte (WBK) - Bedürfnis zum Besitz (§ 14 Abs. 4 WaffG i.V.m. § 4 Abs. 4 WaffG) Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses generell alle 5 Jahre (§ 4 WaffG) – bisherige 3-Jahresüberprüfung nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis entfällt Nach 5 und 10 Jahren nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis wird überprüft, ob das einmal erteilte Bedürfnis noch fortbesteht. Dazu muss der Waffenbesitzer pro Waffengattung (Kurz- / Langwaffe) nachweisen, dass er mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe den Schießsport betrieben hat. Dies ist dann gegeben, wenn in den letzten 24 Monaten vor dem Überprüfungstermin mindestens einmal pro Quartal oder sechsmal pro Jahr entsprechend Schießaktivität nachgewiesen wird. 10 Jahren nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis wird das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses durch eine Bescheinigung des Schützenvereins bzw. Landesschützenverbandes durch das Fortbestehen der Mitgliedschaft des Sportschützen nachgewiesen. § 15 Abs. 1 Nr. 7 b) WaffG: Verpflichtung der Vereine, einen Nachweis der Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder zu führen. Gelbe Waffenbesitzkarte (WBK) - (§ 14 Abs. 6 WaffG) Eine unbefristete Erlaubnis wird erteilt zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition, mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), die auf die sog. Gelbe WBKeingetragen werden. Innerhalb von 6 Monaten dürfen nicht mehr als 2 Schusswaffen erworben werden. Nach der Waffenrechtsänderung zum 01.09.2020 ist die maximale Anzahl von Waffen auf der gelben WBK begrenzt auf 10 Waffen. Alte Gelbe WBK genießen Bestandsschutz, d.h., die Erlaubnis gilt für die eingetragene Anzahl, solange der Besitz besteht (§ 58 Abs. 22 WaffG).
  2. Reservistenverband - nicht so einfach mit dem Stempel im Schießbuch und dem Nachweis für die Reservisten bezüglich dem Bedürfnis über die Kategorien, wenn ich da jetzt wo anders noch zusätzlich schießen gehen würde.
  3. Hilft mir ja nix - bei mir sind es dann Monate, weil nur einmal im Monat der Stand für uns offen hat.
  4. Ich greife das Thema nochmal auf, weil bei uns (Reservisten) mieten wir uns immer einen Tag in einem Schützenverein ein. Da gibt es dann nichts nachzuholen, wenn man an dem Termin erkrankt ist. Gibt es dafür eine Regel, wie damit umgegangen wird bezüglich dem Bedürfnis für die WBK - oder muss ich eventuell noch 7 Monate drauf packen für die 18 Monate komplett?
  5. Dann wären sämtliche Biathleten spätestens im Wettkampf ihre WBK los und sämtliche Schützenheime geschlossen. 😂 By the way: welchen Schein brauche ich zum Berühren einer Waffe?
  6. Ja! Klasse 1 https://heunert.de/sicherheitstechnik/tresore-waffenschraenke/langwaffenschraenke/widerstandsgrad-i/10495/waffenschrank-boerde-6-edition?number=C-504025.2
  7. extrem gewaltig!
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