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§ 14, Abs.1 WaffG … , sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist. Heißt jetzt „eines“, dass es nicht mal der „eigene“ Schießsportverband sein muss dem man angehört?
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Das stimmt wiederum auch, aber jetzt wird es wirklich spannend wie sich das rechtlich verhält. Nach meiner bescheidenen Meinung muss für erworbene Waffen auf Gelb auch eine entsprechende Disziplin in der Sportordnung vorhanden sein. Wenn auch ohne Bedürfnisbestätigung des angehörigen Verbandes.
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Bei der Jagdschein-Lösung nicht, bei der Sportschützen-WBK schon. Von daher fällt Zweitere schon mal weg - mangels „Bedürfnis“. Also nicht „das Bedürfnis“ sondern weil es nicht in der Sportordnung auftaucht.
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Mir ist kein Verband bekannt, der eine Disziplin für einen Drilling anbietet.
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Weil es noch nicht zur Sprache kam: Kommt die WBK für Sammler eventuell in Frage? oder der Hardcore-Weg: zertifizierte Unbrauchbarmachung
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Was ist jetzt mit den Gerüchten über einen VDB-Schießsportverband?
- 116 Antworten
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Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
Hypnodoc antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Was ist jetzt eigentlich mit den Gerüchten um einen eigenen VDB-Schießsportverband geworden? -
Antrag/Voreintrag/Eintrag WBK - jeweils 15 Wochen
Hypnodoc antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
1. Regel: Wenn Unterlagen zum Amt gehen - macht um Himmels Willen davor von den Unterlagen Kopien! 2. Regel: siehe 1. Regel! -
Antrag/Voreintrag/Eintrag WBK - jeweils 15 Wochen
Hypnodoc antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Die sind vermutlich mit Rosenheim verwandt. 😂 -
Antrag/Voreintrag/Eintrag WBK - jeweils 15 Wochen
Hypnodoc antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Wo? -
Antrag/Voreintrag/Eintrag WBK - jeweils 15 Wochen
Hypnodoc antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
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Antrag/Voreintrag/Eintrag WBK - jeweils 15 Wochen
Hypnodoc antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Reservisten -
Antrag/Voreintrag/Eintrag WBK - jeweils 15 Wochen
Hypnodoc antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Haha! News: „Es gibt kein Bedürfnis vom Verband auf Vorrat. Also max. 2 Voreinträge in grüner WBK und Bedürfnis für gelbe WBK.“ Also: Rennerei! -
Antrag/Voreintrag/Eintrag WBK - jeweils 15 Wochen
Hypnodoc antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
LRA Rosenheim Bin am überlegen, ob ich gleich drei Voreinträge machen lassen soll. Gelten ja ein Jahr. Auf 6 Monate kann ich selbst zählen. -
Gerade nochmal beim Amt angerufen und mich freundlich erkundigt. Sind gerade bei den Anträgen von 10/2023 angelangt. Dauer bisher: 13. Woche! Nach Auskunft vom Amt dauert ein Voreintrag oder ein endgültiger Eintrag jeweils ebenso lange. Hurra die Gams.
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Autsch
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§6 AWaffV Verbot Hülsenlänge Langwaffen weniger als 40 Millimeter
Hypnodoc antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Tja, wenn die Längen passen, dann darf sie aussehen wie sie mag. Aber wehe eine Länge weicht ab …! -
Gutes Argument! Werde ich mal zum Thema machen.
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Das steht uns auch frei - bei anderen RAG‘s.
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Und was ist damit - außerdem heißen die ähnlichen Disziplinen ja auch unterschiedlich. Wie bekommt man das gebacken? Sie seit einem Jahr Mitglied in einem Sportverein sind, der Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband ist und die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbands zugelassen ist. Zudem müssen Sie nachweisen, dass Sie den Schießsport in den vergangenen zwölf Monaten regelmäßig betrieben haben (mindestens einmal pro Monat oder mindestens 18mal innerhalb eines Jahres).“
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Reservisten mögen leider nur Reservisten. Zumindest kenne ich das von unserer RAG so. Schießen könnte ich schon im Verein im Nachbardorf, aber die Stempel im Schießbuch zählen halt für den Reservistenverband nicht.
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Wie soll das dann funktionieren bezüglich der Bedürfnisbescheinigung? „Sie müssen nachweisen, dass Sie ein besonders anzuerkennendes persönliche oder wirtschaftliches Interesse daran haben,, Waffen und Munition zu erwerben und zu besitzen (Bedürfnis).Ein solches Interesse wird in der Regel anerkannt, wenn Sie Jäger sind und glaubhaft machen können, dass Sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung benötigen.. Sie seit einem Jahr Mitglied in einem Sportverein sind, der Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband ist und die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbands zugelassen ist. Zudem müssen Sie nachweisen, dass Sie den Schießsport in den vergangenen zwölf Monaten regelmäßig betrieben haben (mindestens einmal pro Monat oder mindestens 18mal innerhalb eines Jahres).“
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Ich würde ja gerne öfters, darum meine Frage mit dem Zweitverein - hilft mir mit den 1 x im Monat pro Jahr resp. 18 x im Jahr aber für die gebotene Disziplin im individuellen Schießbuch aber auch nicht weiter.
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So, jetzt meine Frage dazu: Welchen Verband legst Du dann nahe und wie ist das mit dem Vermischen der Termine der Vereine mit dem Bedürfnis für den Erwerb? Ich bräuchte ja bei EINEM Verein 1 x pro Monat/18x im Jahr minimum. Wenn ich jetzt zu mischen beginne, dann bekomme ich zwar die Summe insgesamt zusammen (10 x RAG & 8 x xyz-Verein), allerdings bei keinem jeweils die minimal geforderten 1 x pro Monat. In der Gesamtsumme 18 x erfüllt - aber gemischt. Wie bekomme ich dann vom Verband/Verein die Bedürfnisbescheinigung? Eigentlich von keinem, oder?
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Ich glaube Du irrst Dich - es geht ja um 1 x pro Monat oder 18 x im Jahr und nicht die Disziplinen.