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Zerberus

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  1. Grundsätzlich ja; wenn ich mich nicht irre sind im Gesetz keine zahlenmäßigen Vorgaben beim Erwerb genannt. (OT: Seltsamerweise soll es beim Besitzerhalt dann aber jede einzelne ÜK-W betreffen (also Besitz strenger als Erwerb?)) Auf der anderen Seite gibt es gerade beim BdMP eine solche Menge an geeigneten Wettkämpfen (im Vergleich zu anderen Verbänden die oft nur eine BM/LM ausrichten), dass es i.d.R. keine große Mühe erfordert, die zahlenmäßige Anforderung der BdMP-Ordnung zu erfüllen. Klar muss man ggfs etwas fahren und eventuell auch mal eine Übernachtung einplanen. Dafür bekommt man aber ganz oft Schiessveranstaltungen vom Feinsten geboten; bei den etablierten großen Veranstaltungen steckt ne ganze Menge Herzblut der Ausrichter drin.
  2. Vermute mal, dass dann noch ne 9mmL frei bleibt
  3. Und wie lösen wir die Frage bei der genannten Liste B-Disziplin wenn dort nichts zur LL geschrieben steht? Allgemeine LL GK oder gesetzl. Mindest-LL? Bei den Disziplinen in BY betreffend Ordonanz kann man ja aus einer Positivliste auswählen, d.h. bestimmte Modelle, die kürzer als 100mm LL haben und explizit aufgeführt sind gehen, andere die auch kürzere LL haben aber nicht auf der Liste sind, gehen nicht.
  4. Ist die Mindestlauflänge für KW nicht einheitlich bei 10cm (falls die Disziplin nicht explizit etwas anderes vorgibt)? War das nicht auch in Bayern wo es eine an den BDS angelehnte Ordonanzdisziplin mit Positivliste gibt?
  5. Hast Du dazu schon bei Deinem Verband nachgefragt wie die diese Rechtsansichten einschätzen?
  6. Welche Waffen sind denn für die USA und welche eher für Polen interessant? Schon mal Danke für die Rückmeldung.
  7. Was ändert das daran, dass sie etwas tun müssten, wenn das was von ihnen verlangt wird nicht zu stemmen wäre? Wer sonst als die Betroffenen sollen da argumentieren. Was wäre denn die Alternative? Probleme durch weiteres Zuwarten und Nichtstun für die Mitglieder?
  8. Wie kaufe ich mit einem Bedürfnis (verstehe das als Verbandbescheinigung) eine Waffe? Wenn eine WBK mit 2 erwerbbaren Waffen erteilt wurde muss der Erwerb innerhalb eines Jahres erfolgen, danach Neuantrag mit allen Voraussetzungen. Falls jetzt nur eine Waffe beantragt (Voreintrag in WBK) und trotzdem 2 Bedürfnisse vom Verband ausgestellt wurden, muss ich gestehen, dass ich die "Halbwertzeit" der 2. Verbandsbescheinigung nicht kenne.
  9. Ich verstehe die Frage nicht. Was heißt beantragt? Genehmigung durch die Behörde erfolgt/WBK erteilt? Oder was genau?
  10. Dann müssen die Verbände den Hintern hochbekommen, wenn man etwas "Unmögliches" von ihnen verlangt.
  11. @ASE Kannst Du dazu ggfs weiterhelfen?
  12. Woran liegt das eigentlich? Bin nicht so tief in der Satzung drin, aber wer muss denn da was anschieben, dass sich etwas ändert bzw. muss denn überhaupt eine Anpassung erfolgen, falls ein entsprechender Mitgliederantrag bzw. Delegiertenantrag gestellt wird?
  13. Leider nicht überall. Extremes Gefälle zwischen den Landesverbänden; eigentlich auch ein "no-go"
  14. Grundsätzlich sollte Deinem Wunsch nichts entgegenstehen. Gehe mal davon aus, dass die Altersvoraussetzungen erfüllt sind (25 Jahre oder 21 + psych Bescheinigung)
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