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Zerberus

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  1. also die Nr.6 hätte ich so auf dem Bild nicht erkannt
  2. Seh ich persönlich auch so. Auf der anderen Seite ist und bleibt es ein Wettkampf und die Chancengleichheit muss sichergestellt bleiben. Mir ging es allein darum, dass ich glaube auf den anderen Scheiben, die 10 Treffer zu sehen, bei #4 Zweifel bleiben. Würde mich mal interessieren, welche Scheibe das Problem gemacht hat.
  3. also bei #4 käme ich zumindest ins Zweifeln; kann aber auch an den Bildern liegen
  4. Hast Du mal bei den Verbänden selbst gefragt, wie die das handhaben werden/wollen? Da müsste es doch mittlerweile schon einen "Plan" geben.
  5. Die Aussage verstehe ich nicht. Wenn Du .38Spl aus Deiner eigenen .357 Mag schiesst, trainierst Du doch trotzdem mit Deiner eigenen Waffe. Oder habe ich jetzt etwas komplett falsch verstanden
  6. Aus den Vollzugshinweisen würde ich nur herauslesen, dass für "Regelmäßigkeit" der sportlichen Betätigung 12/18 bei Überk gelten soll statt wie sonst 4/6 bzw. >10-Jahre-Regelung; aber nicht zusätzlich; zudem auch auf die Waffenart bezogen (KW/LW). Wurde diese Auffassung von den Verbänden schon mal gewürdigt? Wie sehen die das denn?
  7. Ist mir anscheinend bisher entgangen. Woher kommt diese Regelung genau? Wettkämpfe - klar. Weitere besondere Trainingsnachweise - ? Welches Bundesland?
  8. Zerberus

    IPSC STANDARD OPTICS

    Gibt es belastbare frei zugängliche Infos bzgl der Haltbarkeit der Optiken bei Montage auf dem Schlitten und Majorbelastung? Danke
  9. Die Auslegung in B-W scheint mir schon sehr "besonders" zu sein. Hilft den Betroffenen aber nur begrenzt. Geschickter fände ich es wenn die LV für Ihre Mitglieder das antizipieren und "Lösungen" mit geringen Hemmschwellen in der Fläche zur Verfügung stellen. Ganz wichtig wäre mir auch eine aktive Information über (potentielle) Reaktionen der Behörden und die Motivation der Mitglieder sich an den "niedrigschwelligen" Wettbewerben regelmäßig zu beteiligen. Kann jemand mitteilen wie intensiv die Verbände in B-W ihre Mitglieder auf die spezielle Situation hinweisen?
  10. Richtig. Das wäre auch ein Thema, das die Verbände zusammen (Achtung: Wunschdenken) offensiv angehen, d.h. mit den politisch Verantwortlichen besprechen, sollten. Zusätzlich das ganze Thema bei den Mitgliedern bekannt machen und proaktiv "Lösungen" (Wettkämpfe auf niedriger Ebene (Verein), sodass der "Normalschütze" keine Berührungsängste mit der Wettkampfsituation haben muss) bieten. Gilt auch für die LV bei denen die Behörden noch nicht so auftrumpfen wie in B-W. Setzt aber auch eine gewisse Dienstleistermentalität voraus und nicht nur den reinen Verwalter.
  11. Nichts. Machen ist wie wollen nur halt viel krasser. Muss halt jemand organisieren und über den LV anmelden. Diese Möglichkeit sollte auch etwas offensiver von den LV beworben werden. Manchmal habe ich auch den Eindruck, dass das ganze Thema bei der breiten Masse der SpoSch noch gar nicht angekommen ist. Somit werden wohl noch einige furchtbar überrascht sein, wenn ein Schreiben vom Amt kommt und die Aufforderung zum Nachweis der Wettkampfteilnahme erfolgt.
  12. Bei Überkontingent aber doch nur dann wenn tatsächlich eine Wettkampfteilnahme bescheinigt werden kann. Oder hat sich das jetzt wieder geändert? Oder bezog sich Dein Hinweis auf Grundkontingent? Bin verwirrt.
  13. Kennst Du den Hintergrund? Kann aus dem Bild leider keine Rückschlüsse ziehen. Gibt es davon mehrere Fälle, die berichtet werden? Spezielle Modelle betroffen? Schon mal vielen Dank
  14. Hast Du dazu ggfs noch weitere Info?
  15. Gab es in BW im letzten Jahr nicht ein Schreiben vom zuständigen Ministerium wie das gelesen/gehandhabt werden soll (Definitionen, was gilt als Wettkampf, wie viele, ...)? War hier im Forum soweit ich mich erinnere verlinkt. Ist das noch aktuell oder gibt es neue Bestimmungen für die Behörden?
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