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IGNORED

Verdachtsunabhängige Personenkontrollen vor Moscheen


Mr. Pingo

Empfohlene Beiträge

Herausgeber: Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration

Verdachtsunabhängige Personenkontrollen vor Moscheen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.08.2009; TOP 12 d (Dringl. Anfrage)

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Dringliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen); es gilt das gesprochene Wort!

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Erneut hat der Niedersächsische Innenminister abstrakte Generalkontrollen vor niedersächsischen Moscheen angeordnet. Die Gläubigen werden beim Freitagsgebet ohne konkreten Tatverdacht kontrolliert und zum Vorzeigen des Ausweises gezwungen. Viele Muslime empfinden dies als schikanös und diskriminierend, weil damit aus ihrer Sicht ein Generalverdacht gegen ihre Religion untermauert wird.

Die Massenkontrollen werden aus integrationspolitischer Perspektive als fragwürdig bis kontraproduktiv angesehen und werden auch aus verfassungsrechtlichen Gründen hinterfragt. Mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht Massenkontrollen ohne konkreten Tatverdacht eine Absage erteilt, so z. B. beim Kennzeichenscanning und bei der Rasterfahndung. Das Gericht forderte für Massenkontrollen stets einen konkreten Tatverdacht, um die vielen Kontrollen Unschuldiger zu rechtfertigen. An einer konkreten Gefahrenprognose fehlt es aber bei den "Moscheekontrollen" offenkundig; denn es wird weder eine konkrete Person oder Gruppe gesucht, noch sind die Generalkontrollen bisher auch nur ansatzweise erfolgreich, da weder Terroristen oder Gefährder noch Sympathisanten ermittelt werden konnten. Die Massenkontrollen werden daher vielfach als Einschüchterungsversuch durch den Staat und seine Behörden erlebt und bewertet.

Wir fragen die Landesregierung:

Welche konkreten Erfolge haben die Massenkontrollen bisher gebracht?

Welche Rechtsgrundlage haben unpräzise Massenkontrollen ohne konkreten Tatverdacht vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung?

Welches integrationspolitische Signal wird ausgesandt, wenn Gläubige vor oder nach dem Gebet kontrolliert, festgehalten und zum Teil sogar abgestempelt werden?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Dringliche Anfrage wie folgt:

Die Landesregierung nimmt die Sorgen der muslimischen Bevölkerung in Bezug auf die Kontrollmaßnahmen sehr ernst. Aus diesem Grund wurden und werden regelmäßig Gespräche mit Moscheevereinen und Verbänden geführt. Aktuell wird beispielsweise der Präsident des Landespräsidiums für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz unter Beteiligung der Polizeipräsidenten und der Integrationsabteilung des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration die Vorsitzenden von muslimischen Verbänden zeitnah zu einem Gespräch in das Innenministerium einladen, um auch die aktuellen polizeilichen Maßnahmen im Kontext mit der Sicherheitslage zu erörtern. Darüber hinaus soll der Austausch über die weitere mögliche Zusammenarbeit das gegenseitige Vertrauen im Umgang miteinander weiterentwickeln.

Der Generalsekretär von DITIB und gleichzeitige Vorsitzende des neu gegründeten DITIB Landesverbandes Niedersachsen-Bremen hat sich in der Hürriyet mit dem Hinweis auf die grundsätzliche Notwendigkeit sehr differenziert zu den verdachtsunabhängigen Kontrollen vor Moscheen in Niedersachsen geäußert.

Ich zitiere: "Ünlü sagte gegenüber der Hürriyet, dass die andauernden Personenkontrollen für die Sicherheit notwendig seien und zur Abwehr gegen den Extremismus und Terror dienten."

Zwischen der Landesregierung und den muslimischen Verbänden in Niedersachsen besteht Einigkeit darin, dass im Zusammenhang mit den Kontrollen jedoch nicht der Eindruck eines Generalverdachts gegenüber dem Islam und seinen Glaubensangehörigen entstehen darf. Unsererseits besteht die Zusicherung, dass dies bei der Planung und Durchführung der Kontrollmaßnahmen durch die Polizei berücksichtigt wird. Gerade im Hinblick auf die ungestörte Ausübung der Religion werden die Kontrollen so gestaltet, dass die Belastungen für die Betroffenen so gering wie möglich gehalten werden.

Die einzelnen Moscheen oder Gebetsräume sind nur an wenigen Tagen im Jahr von Kontrollen betroffen. Im Zusammenhang mit dem Freitagsgebet werden die Maßnahmen so durchgeführt, dass der freie Zugang gewährleistet bleibt und es nicht zu unzumutbaren zeitlichen Verzögerungen kommt.

Die seit dem 24.01.2003 von der niedersächsischen Polizei durchgeführten Kontrollen im öffentlichen Verkehrsraum zur Bekämpfung der internationalen Kriminalität gemäß § 12 Abs. 6 Nds. SOG gehören insbesondere durch ihre hohe präventive Wirkung sowie in ihrer Funktion als Erkenntnis- und Verdachtsgewinnungsinstrument zum Kernbereich der polizeilichen Maßnahmen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Im Zuge der seit dem Jahr 2003 durchgeführten Kontrollmaßnahmen gemäß § 12 Abs. 6 Nds. SOG sind u.a. die folgenden Ergebnisse erzielt worden:

65 Festnahmen basierend auf Delikten der allgemeinen oder organisierten Kriminalität. 129 Treffer aufgrund von behördlichen Aufenthaltsersuchen bzw. Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung. 114 Strafanzeigen aufgrund von Delikten der allgemeinen und organisierten Kriminalität. 519 Ordnungswidrigkeitenanzeigen beispielsweise infolge von Verstößen gegen das Verkehrsrecht, das Waffengesetz und das Aufenthaltsgesetz.

Die Einleitung strafprozessualer Ermittlungsvorgänge ist dabei nicht das primäre Ziel derartiger Kontrollen. Vielmehr steht hierbei die Verdachts- und Erkenntnisgewinnung im Zusammenhang mit dem Umfeld des islamistisch terroristischen Personenpotenzials im Fokus. Die Kontrollmaßnahmen haben sich als Instrument zur Erkenntnisgewinnung im Bereich des islamistischen Extremismus / Terrorismus bewährt.

Zu 2:

Nach § 12 Abs. 6 Nds. SOG kann die Polizei "auf der Grundlage polizeilicher Lageerkenntnisse zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung mit internationalem Bezug" im öffentlichen Verkehrsraum Kontrollen durchführen. Dabei kann sie jede angetroffene Person kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, dass mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen.

Diese Vorschrift, die durch Gesetz vom 16. Januar 2009 noch einmal präzisiert wurde, ist hinreichend bestimmt und sieht auch eine angemessene Eingriffsschwelle vor. Kontrollen dürfen nicht anlasslos durchgeführt werden, sondern nur, wenn nach dem Kenntnisstand der Polizei über die Vorbereitung und Begehung von einschlägigen Straftaten zu erwarten ist, dass sie Erkenntnisse über Personen erbringen, die mit solchen Straftaten in Zusammenhang stehen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die entsprechende Vorschrift aus dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz, die weitergehende Kontrollbefugnisse einräumt als § 12 Abs. 6 Nds. SOG, in zwei Urteilen aus den Jahren 2003 und 2006 für verfassungsmäßig erachtet.

Die Kontrollen basieren auf der Grundlage der bestehenden Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und der Erkenntnis der Sicherheitsbehörden, dass sich potenziell islamistische Gewalttäter an bestimmten Treff- und Sammelpunkten aufhalten. Hierzu gehören nachweislich Moscheen und andere islamische Gebets-, Vereins- und Kulturstätten.

Zu 3:

Die Kontrollmaßnahmen gemäß § 12 Abs. 6 Nds. SOG stehen nicht im Widerspruch zu den Integrationsbemühungen der niedersächsischen Landesregierung und sind im Hinblick auf die dargestellten Ergebnisse als verhältnismäßig zu betrachten.

Im Übrigen setzt die Landesregierung in vielfältigen Bereichen auf die Integration von Muslimen und steht mit den muslimischen Verbänden im Dialog. In Bezug auf die Kontrollmaßnahmen werden durch die Polizei regelmäßig Kooperationsgespräche mit Vertretern von Moscheegemeinden und ihren Verbänden geführt, um die Zusammenarbeit mit diesen zu intensivieren und insbesondere die Erforderlichkeit der Kontrollen näherzubringen. Eine grundlegende Ablehnung der Maßnahmen ist hierbei nicht festzustellen.

Nur in Einzelfällen wird von Imamen oder Vereinsvorsitzenden Besorgnis hinsichtlich der Außenwirkung der polizeilichen Maßnahmen geäußert. Es wird darüber hinaus deutlich, dass sich die Moscheeverantwortlichen von extremistischen Tendenzen bzw. islamistischen Terroristen distanzieren und zur Zusammenarbeit mit der Polizei bereit sind.

Ansprechpartner für den Inhalt dieser Presseinformation :

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Lavesallee 6

30169 Hannover

Telefon: 0511/120-6258/ -6255

Fax: 0511/120-6555

pressestelle@mi.niedersachsen.de

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Interessant!

Bisher keine Einlassung zum thread!

Dann werde ich mal was sagen:

Verdachtsunabhängige Kontrollen muß ich als Deutscher (Legalwaffenbesitzer) ohne Vorstrafen auch eventuell über mich ergehen lassen.

Also, warum bestimmte Personengruppen mit Samthandschuhen anfassen?

Gleiches Recht für Alle--- oder doch nicht immer?

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Interessant!

Bisher keine Einlassung zum thread!

Dann werde ich mal was sagen:

Verdachtsunabhängige Kontrollen muß ich als Deutscher (Legalwaffenbesitzer) ohne Vorstrafen auch eventuell über mich ergehen lassen.

Also, warum bestimmte Personengruppen mit Samthandschuhen anfassen?

Gleiches Recht für Alle--- oder doch nicht immer?

Was soll man auch dazu sagen?

Gruß

Erik

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Interessant!

Bisher keine Einlassung zum thread!

Dann werde ich mal was sagen:

Verdachtsunabhängige Kontrollen muß ich als Deutscher (Legalwaffenbesitzer) ohne Vorstrafen auch eventuell über mich ergehen lassen.

Also, warum bestimmte Personengruppen mit Samthandschuhen anfassen?

Gleiches Recht für Alle--- oder doch nicht immer?

dito. :icon14: Damit ist alles gesagt.

PS: Bei Dir war der Thread gerade 8 Minuten alt. Was erwartest Du?

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Was ist mit einer "Allgemeinen Ferkehrskontrolle"? Da werde ich auch ohne ersichtlichen Grund angehalten und komme eventuell sogar zu Spät zu wichtigen Tremienen! Kann man nicht mal Schadensersatz fordern!

Meines wissens haben wir hier in Deutschland eine Ausweispflicht! Das heist, ich muß mich den Ortnungsbehörden immer und überall ausweisen können! Und diese haben auch das Recht, kontrollen durchzuführen!

Aber das ist etwas ganz anderes, als die "Unverlezlichkeit der Wohnung" zu misachten!

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Ich bin kein Freund davon, Besucher von Moscheen zu kontrollieren und mit wieder mit der Terrorismuskeule zu wedeln. Nur weil ich als LWB Eingriffe hinnehmen muss, fange ich doch nicht an, es allen anderen auch zu gönnen. Selten dämlich die Aussage....

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Ist doch so wie bei meiner alten SPD-Lehrerin: ich schlug ihr vor, sämtliche Männer zu entschwanzen (nach dem Motto: Waffen sind zum töten da), da dann keine Vergewaltigungen mehr passieren bzw. alle Muslime, speziell die in der BRD studieren zu internieren (solche waren doch für einen 3000+ Massenmord verantwortlich). Fand sie total daneben.

Ist doch wie bei den Grünen, als die sich so echauffierten, als deren Chem Özdemir neulich bei der Einreise in die USA im Rahmen einer Rasterfahndung (Türke mit Deutschem BPA + Essenswünsche + schwarze Haare) von der Homeland Security etwas überprüft wurde - auch dies fanden sie überzogen und diskriminierend.

Da bleibt eigentlich nur eine logische Konsequenz: alle deutschen LWB konvertieren zum Islam, dann gehören wir einer besonders schützenswerten Art nach Auffassung der Grünen an. Vielleicht dürfen wir dann auch unsere Waffen behalten.

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Was ist mit einer "Allgemeinen Ferkehrskontrolle"? Da werde ich auch ohne ersichtlichen Grund angehalten und komme eventuell sogar zu Spät zu wichtigen Tremienen! Kann man nicht mal Schadensersatz fordern!

Meines wissens haben wir hier in Deutschland eine Ausweispflicht! Das heist, ich muß mich den Ortnungsbehörden immer und überall ausweisen können! Und diese haben auch das Recht, kontrollen durchzuführen!

Aber das ist etwas ganz anderes, als die "Unverlezlichkeit der Wohnung" zu misachten!

Nein die allg. Verkehrskontrollen sind letztlich eine Zufallskontrolle und hegen somit keinen Generalverdacht gegen eine bestimmte Personengruppe...

P.S. Installiere Dir bitte mal eine Rechtschreibprüfung als Toolbar.

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Im Zuge der seit dem Jahr 2003 durchgeführten Kontrollmaßnahmen gemäß § 12 Abs. 6 Nds. SOG sind u.a. die folgenden Ergebnisse erzielt worden:

65 Festnahmen basierend auf Delikten der allgemeinen oder organisierten Kriminalität. 129 Treffer aufgrund von behördlichen Aufenthaltsersuchen bzw. Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung. 114 Strafanzeigen aufgrund von Delikten der allgemeinen und organisierten Kriminalität. 519 Ordnungswidrigkeitenanzeigen beispielsweise infolge von Verstößen gegen das Verkehrsrecht, das Waffengesetz und das Aufenthaltsgesetz.

Reicht mir als Begründung um das ganze Bundesweit auszudehnen...

Best

2RECON

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Verdachtsunabhängige Kontrollen VOR den Moscheen sind eine ganz andere Hausnummer als Kontrollen IN den Wohnräumen.

Wer schon mal von Holland nach Deutschland zurückgefahren ist, ist vermutlich auch schon mal in so eine Kontrolle der ersteren Art geraten...

Das sich die Grünen über das eine bei ihrer Lieblingsklientel aufregen, das andere ihnen aber bei uns gar nicht weit genug gehen kann - ist zwar eine üble Sauerei, aber auch nichts verwunderliches....

Ströbele kann ja auch Geld für militärische Ausrüstung für "Revolutionäre" sammeln und später in D gegen Sportschützen und ihre "Kriegswaffen" wettern....

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Ich bin kein Freund davon, Besucher von Moscheen zu kontrollieren und mit wieder mit der Terrorismuskeule zu wedeln. Nur weil ich als LWB Eingriffe hinnehmen muss, fange ich doch nicht an, es allen anderen auch zu gönnen. Selten dämlich die Aussage....

Du hast es auf den Punkt gebracht. Danke.

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Vielleicht schreibst Du das einfach das nächste Mal dazu. Dann verkneifen sich einige hier die unqualifizierten Beiträge vielleicht.

Wie komme ich denn dazu, Menschen zu erzählen, wie sie die Anfrage eines MdL und die Antwort eines IM zu lesen oder zu verstehen haben (es handelt sich um einen Pressetext, dem ich nichts hinzugefügt habe). Selbst dann, wenn es sich bei der Leserschaft um WO-Mitglieder handelt, auch dann wenn sie LWB und zum Großteil keine Muslime sind.

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DU schreibst doch um was in deinem Beitrag geht (s.o. #13). Also was denn jetzt? Einerseits willst Du es keinem erzählen -machst es dann aber doch!?

Du machst da ein Fass auf,

Nur weil ich als LWB Eingriffe hinnehmen muss, fange ich doch nicht an, es allen anderen auch zu gönnen
dass von anderen Teilnehmern nicht hingestellt wurde. Es wurde hier nicht gesagt, dass man die Muslime verdachtsunabhängig kontrollieren muß, da man es bei den LWB darf.

Es ist gute Praxis z.B. der Polizei, dort zu kontrollieren, wo sich Zielpersonen aufhalten könnten, hinterm Bahnhof, auf den Zufahrtsautobahnen bei Großdemos, ... wieso nicht dann auch an Stellen, an denen man andere Straftäter mit überdurchschnittlich hoher Wahrscheinlichkeit antreffen kann? Z.B. Alkoholkontrollen auf den Straßen weg vom Volksfest. Oder aber, wie der IM sagte:

65 Festnahmen basierend auf Delikten der allgemeinen oder organisierten Kriminalität. 129 Treffer aufgrund von behördlichen Aufenthaltsersuchen bzw. Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung. 114 Strafanzeigen aufgrund von Delikten der allgemeinen und organisierten Kriminalität. 519 Ordnungswidrigkeitenanzeigen beispielsweise infolge von Verstößen gegen das Verkehrsrecht, das Waffengesetz und das Aufenthaltsgesetz.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei ihre Ressourcen vergeudet, indem Sie im Umland der Anti-Alkohol-Liga-Jahreshauptversammlung Alkoholkontrollen aufstellt, im Umland eines Kfz-Tuner-Treffens aber doch die anreisenden Pkws genauer anschaut, den einen oder anderen herauswinkt und manchen die Weiterfahrt untersagt.

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Ist doch so wie bei meiner alten SPD-Lehrerin: ich schlug ihr vor, sämtliche Männer zu entschwanzen (nach dem Motto: Waffen sind zum töten da), da dann

Da bleibt eigentlich nur eine logische Konsequenz: alle deutschen LWB konvertieren zum Islam, dann gehören wir einer besonders schützenswerten Art nach Auffassung der Grünen an. Vielleicht dürfen wir dann auch unsere Waffen behalten.

:00000733:

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Verdacht, Kontrolle, Erfassung, Registrierung, Beobachtung, welche Maßnahmen werden noch folgen?

Alles natürlich wie immer zum Schutz und zum vermeintlichen Wohl der Bevölkerung! Danke, das hatten wir schon!

Alle die solche pauschalen Verdächtigungen und Maßnahmen, gegen welche Bevölkerungsgruppe auch immer befürworten, dürfen aber dann nicht schreien wenn es mal wieder pauschal gegen die Bevölkerungsgruppe Sportschützen geht.

Die derzeitige Politik dieses Landes ist :peinlich:

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Was ist eigentlich dein Problem, dkp?

Ich meine jetzt außer das Du die Unterschrift zur Überschrift dieses Threads nicht lesen kannst

:rolleyes:

"STÖRT DIE GRÜNEN, BEI LWB IST SIE ABER ANGEZEIGT".

Damit war doch die Intention des TE von vornherein klar.

Nix für ungut, krieg dich mal wieder ein.

@dkp

:gutidee::s75:

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Nee, nicht geil sondern selten...ach ich wiederhole mich.

@zielvier

Danke! DAS ist ein qualifizierter Beitrag. Aber wir stehen hier auf verlorenem Posten.

Das ist doch genau das Problem unter dem auch wir leiden. Solange es eben nicht gegen die eigenen Interessen geht und es bei Anderen einschlägt ist alles ok. Wenn einem das Andere auch noch fremd ist, weil man selbst damit nichts zu tun hat, umso besser, die Gestapo lässt grüßen...

Dieses Verhalten ist ignorant und gefährlich.

Gerade wir als Legalwaffenbesitzer sollten uns in die Lage von pauschalen Verdächtigungen, Generalverdächtigungen und anlasslosen Kontrollen gut reinversetzen können. Leider ist es bei manchen am Tellerrand zu Ende.

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Also ich entnehme Mr.Pingo's Bericht lediglich dass man an diesem Beispiel eindeutig

nachweisen kann das Bündnis90/Die Grünen verschiedenen Minderheiten nicht die gleichen Rechte zuerkennt!

Wie es in einem Demokratischen Staat eigentlich sein sollte. (gleiches Recht für alle) :traurig_16:

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