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IGNORED

Gelbe WBK/grüne wBK und 2/6-Regelung


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Geschrieben

Servus !

Hatten heute im Schützenhaus eine Diskussion, die sehr kontrovers verlief.

Behauptet wurde, dass wenn man z. B. im März 2 KW auf die grüne WBK bekommen hat, man wieder 1/2 JAhr warten muss, bis man auf die GELBE WBK wieder 2 Einträge machen lassen kann.

Ich habe gesagt, dass ich einen Fall kenne, wo ein Bekannter von mir 2 KW auf die "grüne" eintragen hat lassen und ein paar Tage später 2 Langwaffen auf die "gelbe".

Ich habe das damals bei dem für mich zuständigen LRA angegeben "natürlich ihne den Namen meines Bekannten zu nennen, nicht dass er noch Schwierigkeiten bekommt), aber mir wurde das abgelehnt.

2 KW im März, die nächsten Eintragungen, egal ob wieder auf grün oder auf gelb geht erst in 6 Monaten. Und das obwohl der Bekannte es bekommen hat, allerdings von einem anderen SB, ca. 500 meter weiter entfernt.

Er wird vom Ordnungamt betreut, ich vom LRA, gleicher Landkreis !

Gibt´s da eine einheitliche gesetzl. Regelung oder kann das jeder SB entscheiden wie er will ?

Geschrieben (bearbeitet)
Hatten heute im Schützenhaus eine Diskussion, die sehr kontrovers verlief.......Gibt´s da eine einheitliche gesetzl. Regelung oder kann das jeder SB entscheiden wie er will ?

Es gilt die 2/6 Regelung seit April 2008 generell. Nur es gibt 2 Rechenmethoden.

1.) Kaufdatum 1.1.09 (Waffe1) Kaufdatum 1.2.09 (Waffe2) Kaufdatum 2.7.09 (Waffe3) Kaufdatum 2.8.09 (Waffe4)

oder

2.) Januar - Juni (2 Waffen, egal wenn) und Juli - Dezember (2 Waffen, egal wenn) -> hier kann man 4 Waffen hintereinander kaufen und zwar jeweils 2 am letzten Juni und am ersten Juli.

Ausserdem kann der SB in speziellen Fällen, Waffen ausserhalb der Regel genehmigen.

Bearbeitet von ente
Geschrieben

Es war bis zum Urteil des BVerwG vom 14.11.2007 umstritten, ob die 2/6- Regelung auch für Waffen gilt, die auf die (neue) gelbe WBK eingetragen werden. Grund der Konfusion war, dass die 2/6- Regelung in § 14 Absatz 2 WaffG steht, die neue gelbe WBK aber in § 14 Absatz 4 WaffG geregelt ist.

In dem oben genannten Urteil hat das BVerwG bestätigt, dass die 2/6- Regelung auch für die Gelbe- WBK- Waffen gilt. :mad:

Dein Bekannter hat entweder vor dem Urteil seine beiden Langwaffen erhalten oder die Entscheidung hatte sich noch nicht bis zu seinem Sachbearbeiter herumgesprochen.

Geschrieben
Nur es gibt 2 Rechenmethoden.

Servus !

Anscheinend gibt´s 3 Rechenmethoden, denn wie geschrieben hat mein Bekannter 2 KW und 2 LW innerhalb von 2 Wochen eingetragen bekommen !

Und das lehnt mein SB ab, obwohl das im gleichen Landkreis ist. Nur ist der eine SB für die Stadt zuständig, der andere, der es verweigert für Anträge aus dem Landkreis !

Geschrieben
Dein Bekannter hat entweder vor dem Urteil seine beiden Langwaffen erhalten oder die Entscheidung hatte sich noch nicht bis zu seinem Sachbearbeiter herumgesprochen.

Servus !

Das war im Februar diesen Jahres !!!

Geschrieben
Servus !

Wunderbar ! Schaut der da nur auf die grüne oder gelbe, oder schaut er sich beide gleichzeitig an ?

Auf Beide sicher. Hierzulande, kannst Du zwar den Antrag stellen (wird auch bearbeitet) aber bekommst die Eintragung erst nach Ablauf der Frist.

Geschrieben
Dann ist es also so, dass der SB von meinem Bekannten "gepennt" hat bzw. noch immer pennt bzw. sich nicht richtig auskennt" !

Das wäre ein Punkt, worauf ich einen SB definitiv nicht hinweisen würde.

Geschrieben (bearbeitet)

voreinträge holen kann ich "soviele ich will". aber eben NICHT vor ablauf der frist 2/6 ERWERBEN !

volkommener gesetzes schwachsinn das alles

wie sieht es eigentlich aus, wenn ich mal einen SL in .308 HATTE, diesen verkauft habe: brauche ich dann WIEDER eine Verbandsbescheinigung ? eigentlich hat mir mein verband doch bereits bescheinigt, das ich SO einen SL in DEM kaliber zum sportlichen SCHIESSEN BENÖTIGE... ?

Bearbeitet von ill phil
Geschrieben
voreinträge holen kann ich "soviele ich will". aber eben NICHT vor ablauf der frist 2/6 ERWERBEN !

volkommener gesetzes schwachsinn das alles

wie sieht es eigentlich aus, wenn ich mal einen SL in .308 HATTE, diesen verkauft habe: brauche ich dann WIEDER eine Verbandsbescheinigung ? eigentlich hat mir mein verband doch bereits bescheinigt, das ich SO einen SL in DEM kaliber zum sportlichen SCHIESSEN BENÖTIGE... ?

Der ganze Kram von Vorne! Incl. Verbandsbescheinigung.

Geschrieben

Nach meiner Erfahrung rechnet da jeder Sachbearbeiter wie er will.

Einer rechnete das halbe Jahr ab dem Kauf der ersten Waffe.

Bei einem anderen zählt das halbe Kalenderjahr, d.h. man kann am 30. Juni 2 Waffen kaufen, und am 1. Juli nochmal 2!

  • 7 Jahre später...
Geschrieben

GutenTag, ich muß diesen alten Strang noch mal exhumieren.
Habe hier zwei Mitarbeiter auf dem Ordnungsamt, die das Problem unterschiedlich beurteilen. Habe im Sommer auf gelbe WBK 2 Langwaffen gekauft, dann im Herbst und Winter die voreingetragenen Waffen (kurz und Halbautomat) eintragen lassen. Auskunft der Mitarbeiterin damals: 2/6-Regel betrifft nur gelbe WBK, grüne davon unabhängig.
Jetzt wollte ich einen UHR kaufen und frage wegen eines Details noch mal nach im Amt, haben den anderen Mitarbeiter dran und der sagt: gelbe und grüne zählen kumuliert (was, wenn ich mir den Strang hier ansehe, wohl stimmen wird). Jetzt habe ich freilich nicht nur das Problem, daß ich mit dem Erwerb des UHR warten muß, sondern vor allem das Problem, daß mir die Mitarbeiterin 2 Geräte auf grün eingetragen hat, die sie mir nach Rechtsauffassung ihres Kollegen gar nicht hätte eintragen dürfen. Was kann jetzt passieren, wenn der das nächste mal meine WBK in der Hand hält und das sieht? Kann ich hier möglicherweise Ärger bekommen?

Geschrieben (bearbeitet)

Nun rechtlich ist inzwischen ganz klar ( nach einigen Urteilen)  das nur 2 waffen im Halbjahr erworben werden dürfen , die Farbe ist egal, jeder Waffenkäufer muss das wissen, einfach kaufen und hoffen es merkt keiner ist ganz schlecht.

Ob die Sachbearbeiterin eine Mitschuld trägt weil sie die Waffen eintragen hat, ist eine Frage für einen Anwalt, ich würde bei einem Anwalt für Waffenrecht nachfragen wie das Problem zu lösen ist.

Ob der Sachbearbeiter ein Fass aufmacht und wie groß das Fass ist ist so nicht zu sagen.

Zwischen ist O.K. kaufen sie das nächste halbe Jahr keine Waffe und des Einzuges der WBK ist alles möglich, vor Gericht kann das anders aussehen, aber die Waffen sind dann erstmal weg.

Der beste und ich denke einzige Rat ist zu einem Anwalt für Waffenrecht zu gehen, und ihn die Sache regeln zu lassen.

Aber auf keinen Fall die Sache auf sich beruhen lassen und hoffen es merkt keiner, das geht zu 100 % schief.

 

Bearbeitet von Edward
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Friederich:

... Jetzt habe ich freilich nicht nur das Problem, daß ich mit dem Erwerb des UHR warten muß, sondern vor allem das Problem, daß mir die Mitarbeiterin 2 Geräte auf grün eingetragen hat, die sie mir nach Rechtsauffassung ihres Kollegen gar nicht hätte eintragen dürfen. ...

 

Sind auf Grün nur die Voreinträge, oder hast du bereits erworben und dann angemeldet? Wenn es nur die Voreinträge sind ist alles i.O., denn zur Beachtung der 2/6 Regelung bist du verantwortlich. Es spricht nichts dagegen, dass du vor Ablauf der "6 Monate" weitere Voreinträge vom Amt erhältst. Ich habe auf meiner Grünen auch noch einen Voreintrag, obwohl ich erst ab 04.04. wieder erwerben darf.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Edward:

Nun rechtlich ist inzwischen ganz klar ( nach einigen Urteilen)  das nur 2 waffen im Halbjahr erworben werden dürfen 

 

 

Die soll-Formulierung ist also rechtsverbindlich für jedermann gestrichen worden?

das ist mir neu, kannst du das bitte belegen? 

(Das meine ich jetzt wirklich so, wie ich es schreibe)

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Edward:

Ob die Sachbearbeiterin eine Mitschuld trägt weil sie die Waffen eintragen hat, ist eine Frage für einen Anwalt, ich würde bei einem Anwalt für Waffenrecht nachfragen wie das Problem zu lösen ist.

 

Ich hatte sie halt VOR dem Erwerb explizit danach gefragt und diese Auskunft bekommen. Das Problem ist, ich kann das natürlich nicht nachweisen. Ich habe auch kein Interesse daran, auf dem Amt internen Ärger zu stiften, denn ich muß ja mit beiden Mitarbeitern langfristig auskommen.

 

vor 12 Minuten schrieb SDASS_Nico:

ein anderer SB bemerkte dies und drohte dir keine Konsequenzen an.

 

Worin genau besteht jetzt dein Problem?

 

Er hat das bisher nicht bemerkt. Und jetzt überlege ich halt, was ich mache, um möglichst keine schlafenden Hunde zu wecken.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Minuten schrieb SDASS_Nico:

 

Die soll-Formulierung ist also rechtsverbindlich für jedermann gestrichen worden?

das ist mir neu, kannst du das bitte belegen? 

(Das meine ich jetzt wirklich so, wie ich es schreibe)

Was soll ich belegen, das jedes mir bekannte Urteil die 2/6 Reglung bestätigt hat, das kann jeder im Internet nachsehen, finde ich sie gut ? Natürlich nicht.

Der Schützenkollege hat um einen Rat gebeten, mein Rat ist einen Anwalt aufzusuchen und es von ihm klären lassen, kostet halt Geld.

Wenn jemand den Leuten den Rat gibt, Waffen einfach zu kaufen, die 2/6 zu missachten, und zu hoffen die entsprechenden Urteile wäre nicht für alle rechtsverbindlich, ist schon erstaunlich.

Sachbearbeiter können seltsam sein, wenn es dumm kommt sammelt der SB die Waffen ein und der Kollege darf sie nach 2-3 Jahren wieder abholen.

Vor Gericht, hatte ich auch geschrieben kann es anders aussehen aber was hilfts, die Waffen sind erstmal weg.

 

 

Noch eine Anmerkung an "Friedrich" alles was nicht schriftlich und unterschrieben ist leider nicht relevant, die SB wäre nicht die erste die Erinnerunsprobeme hat, ist halt menschlich.

Aber keine Panik, nicht alle SB sind ausgewiesene Waffenfeinde, es gibt auch genügend die für Fehler verständnis haben, aber man sollte sich nicht darauf verlassen.

Bearbeitet von Edward
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Edward:

Was soll ich belegen, das jedes mir bekannte Urteil die 2/6 Reglung bestätigt hat, das kann jeder im Internet nachsehen, finde ich sie gut ? Natürlich nicht.

Der Schützenkollege hat um einen Rat gebeten, mein Rat ist einen Anwalt aufzusuchen und es von ihm klären lassen, kostet halt Geld.

Wenn jemand den Leuten den Rat gibt, Waffen einfach zu kaufen, die 2/6 zu missachten, und zu hoffen die entsprechenden Urteile wäre nicht für alle rechtsverbindlich, ist schon erstaunlich.

Sachbearbeiter können seltsam sein, wenn es dumm kommt sammelt der SB die Waffen ein und der Kollege darf sie nach 2-3 Jahren wieder abholen.

Vor Gericht, hatte ich auch geschrieben kann es anders aussehen aber was hilfts, die Waffen sind erstmal weg.

 

 

Meine Güte .... :crazy:

 

Hhier braucht es keinen Anwalt.

Es besteht weiterhin ein Ermessen bei der Erwerbsstreckung ("in der Regel"). Durch die Eintragung hat die Behörde, vertreten durch den jeweiligen Sachbearbeiter, konkludent von ihrem Ermessen gebrauch gemacht. Es droht weder ein Entzug der WBK noch sonstiges. Wenn du bei der gleichen SBine wieder auftauchst, trägt sie dir den UHR ggf. ein - dann ist doch alles gut.

Wurde sie von ihrem Kollegen "belehrt", dann musst du halt bis zum Ablauf der 6-monatigen Frist warten.

 

Viel Spaß weiterhin beim Schießen ;-)

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