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IGNORED

4mm M20 Waffen


BlueFace

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Hi,

also bei uns in Hessen, ist es nun doch so, dass ein Bedürfnis für umgebaute 4mm M20 Waffen gebracht werden muss.

Dies betrifft, leider, auch den Altbesitz.

Dies habe ich gestern von meiner zuständigen Waffenbehörde erfahren.

Diese sind damit aber zur Zeit völlig überfordert, so dass noch Zeit ins Land gehen wird, bevor die Besitzer angeschrieben werden.

Und ich hatte so gehofft, dass genau dies nicht kommt.

Na ja, warten wir mal ab.........wird bestimmt ne Klagewelle auslösen.

Gruss

Blue

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Hallo BlueFace

ein Bedürfnis für die gar gefährlichen Waffen benötigst du. Steht schließlich so im Gesetz.

Ich würde mein Bedürfnis begründen auf

§ 8

(1) Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht,....

1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen,...

Die Kniften haben schließlich Geld gekostet und du hast sie legal gekauft. Wenn jetzt jemand von der Staatsmacht kommt und zu dir sagt, das ist mir egal, drück die Teile in die Tonne, hast du sicherlich gute Karten, einen Richter von deinem Bedürfnis zu überzeugen.

Steven

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Hallo BlueFace

ein Bedürfnis für die gar gefährlichen Waffen benötigst du. Steht schließlich so im Gesetz.

Ich würde mein Bedürfnis begründen auf

§ 8

(1) Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht,....

1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen,...

Die Kniften haben schließlich Geld gekostet und du hast sie legal gekauft. Wenn jetzt jemand von der Staatsmacht kommt und zu dir sagt, das ist mir egal, drück die Teile in die Tonne, hast du sicherlich gute Karten, einen Richter von deinem Bedürfnis zu überzeugen.

Steven

Hall Steven,

genau so sehe ich das auch.

Gruss

Blue

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HIer gibt es doch irgendwo einen Thread, in dem jemand den scann seiner WBK eingestellt hat. Ihm wurden LEP`s ohen Probleme in die WBK eingetragen. Und zwar auch umgebaute Originale. Als Bedürfniss wurde auch der wirtschaftliche Faktor anerkannt. Da kann ich mir nicht vorstellen, das jemand anderes das für 4mmM20 Waffen nicht anerkennt. Aber was ich mir nicht alles nicht vorstellen kann würde Bände füllen.

Greetz

P.J,( der auch noch 4mmM20 Waffen hat und am warten ist, was sein SB dazu meint )

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Mal hier lesen:

http://www.co2air.de/wbb2/thread.php?threadid=49625

Da geht es um die leidige Geschchichte, und da steht auch, wie es z.B. in BY gehandhabt wird - oder in BW. Auch der Thread von waffen-online (ja, der mit den eingetragenen LEP`s ist verlinkt).

Soweit ich weiß, wurde das mit den "besonderen wirtschaftlichen Verhältnissen" zum Thema Altbesitz vom BMI mit den Behördenvertretern der Bundesländer im Rahmen eines Treffens mitte Mai 2008 so "abgestimmt" - naja, lese mal da, dann weißt du Bescheid.

Wie man so hört, verlangt auch das Saarland ein "nachrägliches Bedürfnis" für die O-Umbauten in 4mmM20 (und die LEP`s) und aus Hessen habe ich (inkl. deines Threads) "Ähnliches" (abr nicht das Selbe!!!) gehört.

Jaja, das WaffG. ist zwar ein Bundesrecht, aber, wenn man seitens des BMI keine Durchführungsvorschriften hinzufügt, dann geht es "ab" - Willkür, Enteignung, ... :peinlich:

Das mit den wirtschaftlichen Verhältnissen zum Thema Bedürfnis ist als "kann anerkannt werden" formuliert - wenn manches Bundesland nicht will oder mancher SB sich verselbstständigt, dann wird aus dem "kann" ein "ich mag halt nicht" - alles soweit klar?

Es lebe das FWR mit seiner Stellungnahme vom 26.04.08 - haha!

In dem oben verlinkten Thread sind weitere Threads verlinkt - im letzten Post - wenn du Zeit hast, dann les dir das mal in Ruhe durch :rolleyes: - da kannst du mal richtig "heulen", wie das in unserem schönen Ländle gehandhabt wird - jedes Land kocht sein eigenes Süppchen (das kennen wir doch bereits).

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Schon vor langer Zeit hat die Zeitschrift VISIER darauf aufmerksam gemacht (auch hier im Forum), dass auch ALTBESITZ von dieser LEP/74mmM20 etc. Geschichte betroffen sei.

In der aktuellen VISIER September 2008 findet sich ein Artikel zum Thema, in dem auch die Ansicht des BMI mitgeteilt wird, wonach ein "wirtschaftliches Interesse" als Bedürfnis für akzeptabel angesehen wird - aber nur bei 4mm M20. Für die LEP-Waffen will das BMI KEIN quasi bedürfnisloser Eintrag in die WBK via "wirtschaftliches Interesse" akzeptieren.Auch hier droht also Enteignung! Dass diese neue Enteignungsmaschinerie so breitflächig kommt und ebenso tatenlos von Seiten der Verbände, insbesondere des FWR, akzeptiert wird, läßt f+ür die Zukunft Schlimmes ahnen.

Grüße,

Schwarzwälder

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Für die LEP-Waffen will das BMI KEIN quasi bedürfnisloser Eintrag in die WBK via "wirtschaftliches Interesse" akzeptieren.Auch hier droht also Enteignung! Dass diese neue Enteignungsmaschinerie so breitflächig kommt und ebenso tatenlos von Seiten der Verbände, insbesondere des FWR, akzeptiert wird, läßt f+ür die Zukunft Schlimmes ahnen.

Grüße,

Schwarzwälder

Was weiß schon das FWR (siehe die Stellungnahme vom 26.04.08)???

Ich habe die bereits im April zu diesem Thema angeschreiben, bisher bekam ich keine Antwort :peinlich:

Und, dass für LEP-Waffen z.B. als Bedürfnis nicht "besondere wirtschaftliche Verhältnisse" anerkannt werden, das steht auch im neuen Visier nicht direkt so - oder habe ich mich verlesen???

Im Link oben steht z.B. wie das mit den LEP`s und 4mmM20 für Altbesitz etc. in BY und BW (soweit ich das mitbekommen habe) gehandhabt wird - aber, wie bereits geschrieben, einige Bundesländer (z.B. NRW) wissen offensichtlich noch gar nicht, wie sie mit dem neuen Gesetz umgehen sollen.

Ich denke ebenfalls, dass auch die Redakteure von Visier nicht genau wissen, was im Mai 08 bei der Zusammenkunft des BMI mit den einzenen Bundesländern besprochen wurde - dazu ist bisher fast nix nach Aussen gedrungen - viele Verbände (auch z.B. der VDW - siehe DWJ) wissen ebenfalls nix darüber, obwohl die Mitglieder zu diesem Thema bereits Sturm laufen - das ist alles nach fast 5 Monaten schon sehr bedenklich, was da abläuft.

Im Prinzip läuft es auf eine "kalte Enteignung" (ohne Entschädigung) hinaus, wenn das Bundesland, oder ja, auch der einzelne SB nicht will - Enteignung, weil ja das Bedürfnis nicht erbracht werden konnte.

Quasi eine komplett neue Form der, für den Geseztgeber sehr geldsparenden Enteignung durch die Hintertüre - gut gemacht :confused:

Gut gemacht, gell :00000733:

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Und, dass für LEP-Waffen z.B. als Bedürfnis nicht "besondere wirtschaftliche Verhältnisse" anerkannt werden, das steht auch im neuen Visier nicht direkt so - oder habe ich mich verlesen???

Im Visier Ausgabe September 2008, Seite 66 steht:

Bei einer Besprechung des BMI mit den Waffenrechtsreferenten der Länder am 19. Mai diskutierte man, ob für den Altbesitz ein bedürfnis aus wirtschaftlichem Interesse anerkannt wird. §8 WaffG läßt das zu. Das BMI befürwortet diese Lösung, aber nur für 4mm M20-Umbauten.

(Hervorhebung durch mich)

Soweit das BMI. Wie sich einzelne Waffenbehörden entscheiden oder gar - falls jemand zu klagen wagt - die Gerichte urteilen werden, ist natürlich noch unklar.

Grüße,

Schwarzwälder

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Mag ja vielleicht so sein (insofern da wirklich überhaupt jemand was Genaueres weiß - weil man von der Seite ja auch Geheimniskrämerei betreibt, wie bei einen anderen "Verein"), aber ich bezweifle angesichts des, was man mit dem Gesetz bisher (und was noch alles kommen wird) angerichtet hat, dass man "Oben" überhaupt weiß, was 4mmM20, LEP, eine SSW mit PTB oder was auch immer genau ist :00000733:

Ketzerischer Ironiemodus Aus :peinlich:

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Äh, "BlueFace", hast du das, was do oben schreibst von deinem SB schriftlich - und auch das, dass "besondere wirtschaftliche Verhältnisse" in Hessen nicht als Bedürfnis für den Altbesitz 4mmM20 anerkannt werden, oder ist das "Hören-Sagen" des SB`s???

Hat man dich bereits schriftlich aufgefordert, ein Bedürfnis nachzuweisen - nach dem 01.10.08???

Teilweise höre ich nämlich aus Hessen, dass "wirtschaftliche Verhältnisse" als Bedürfnis anerkannt wurden -- alles sehr, sehr verwirrend :peinlich:

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Äh, "BlueFace", hast du das, was do oben schreibst von deinem SB schriftlich - und auch das, dass "besondere wirtschaftliche Verhältnisse" in Hessen nicht als Bedürfnis für den Altbesitz 4mmM20 anerkannt werden, oder ist das "Hören-Sagen" des SB`s???

Hat man dich bereits schriftlich aufgefordert, ein Bedürfnis nachzuweisen - nach dem 01.10.08???

Teilweise höre ich nämlich aus Hessen, dass "wirtschaftliche Verhältnisse" als Bedürfnis anerkannt wurden -- alles sehr, sehr verwirrend :peinlich:

Moin Harry....

Also ich habe nichts schriftlich, habe aber vor 3 Tagen mit meiner SBine gesprochen.

Diese teilte mir mit, dass sie da wohl alle völlig überfordert sind.....muss dazu sagen, dass ich ein wirklich gutes Verhältnis zu ihr habe. Bei meiner Frage ging es darum: Ich habe 1 (eine) umgebaute 4mm M20 Waffe, soll heißen ich bin kein Sammler, sondern habe diese Waffe aus ganz anderen (verständlichen) Gründen.

Sie sagte, es besteht kein Grund zur Panik. ABER, so wie sie (Hessen) es jetzt handhaben werden ist, dass halt auch ein Bedürfnis für Altbesitz nachgewiesen werden soll.

Auf meine Fragen wie denn und überhaupt....................noch überhaupt keine Vorstellungen.

Sie haben wohl zur Zeit jetzt erst einmal mit den Erbwaffen zu tun und den denn tollen neuen Systemen.

Das Problem besteht wohl auch darin, die 4mm M20 Besitzer erst einmal alle ausfindig zu machen, bei uns ca. 11000.

Und von denen 11.000 die zu finden die nun eine umgebaute haben um dann letztendlich auch mal anzuschreiben.

Also, ich werde jetzt erst einmal völlig entspannt bleiben und warten was denn nun wirklich passieren wird.

Auf meine Frage, dass dies beim ernsthaften durchziehen, ja einer Enteignung gleichkommt und dies mit unseren Grundsätzen nicht vereinbar sei, stimmt sie mir zu und meinte das alles noch in den Kinderschuhen steckte.

Jedenfalls sagte ich ihr schon mal, dass in einem solchen Falle ja dann nur noch der Klageweg übrig bliebe.

Ich bleibe übrigens bei meinem Bedürfnis:

Diese baugleiche Waffe (wie meine Sportwaffe) habe ich mir zugelegt, um auch zu Hause in meinem Keller das Abzugstraining vollziehen zu können.

Diese "Waffe" wurde legal erworben und wurde amtlich in meine WBK eingetragen, ich habe alle Gesetzlichen Bestimmungen eingehalten, sie wird in einem B-Tresor gelagert und nur für das oben erwähnte Bedürfnis benutzt.

Ich sehe zur Zeit keinen Grund mir diese Waffe "legal" wegnehmen zu lassen und wenn dann hätte ich dies gerne in einem offiziellen Urteil gegen mich.

Gruss

Blue

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Bei meiner Frage ging es darum: Ich habe 1 (eine) umgebaute 4mm M20 Waffe, soll heißen ich bin kein Sammler, sondern habe diese Waffe aus ganz anderen (verständlichen) Gründen.

sollte meine Behörde ein Schreiben an mich schicken bezüglich 4mmM20, haben sie ein Schreiben für einen Sammler-WBK Antrag innerhalb kürzester Zeit auf dem Tisch

und dann würde ich argumentieren , das bisheregie Erlaubnisse nicht mehr ausreichend sind "als für" Anschauungsmaterial

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Diese baugleiche Waffe (wie meine Sportwaffe) habe ich mir zugelegt, um auch zu Hause in meinem Keller das Abzugstraining vollziehen zu können.

Diese "Waffe" wurde legal erworben und wurde amtlich in meine WBK eingetragen, ich habe alle Gesetzlichen Bestimmungen eingehalten, sie wird in einem B-Tresor gelagert und nur für das oben erwähnte Bedürfnis benutzt.

Gruss

Blue

Was hast du nur für ein Problem?????? :confused:

Du beschreibst doch oben dein Bedürfnis, besser geht es doch garnicht. :gaga:

mfg Kellerassel :bb1:

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Moin!

Wie verhält es sich denn nun für den Besitzer einer auf 4mm M20 umgebauten Colt Pistole?

Diese ist ja (anders als bei den LEP Waffen) bereits nach altem Recht WBK pflichtig gewesen und ist schon in die WBK des Besitzers eingetragen.

Muss dieser WBK Besitzer irgendetwas von sich aus tun?

Ich meine nein, denn er hat ja für diese Waffe einen gültigen WBK Eintrag. Er ist auch nicht durch die Gesetzesänderung ungültig geworden und wenn die Behörde etwas unternehmen möchte, müsste sie einen Widerrufsbescheid für die WBK erlassen, der erst den Besitzer zwingt etwas zu unternehmen.

Ich sehe es so, dass zunächst primär die LEP Besitzer gekniffen sind, da sie ja keinen WBK Eintrag haben.

Gruß,

frogger

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Moin!

Wie verhält es sich denn nun für den Besitzer einer auf 4mm M20 umgebauten Colt Pistole?

Diese ist ja (anders als bei den LEP Waffen) bereits nach altem Recht WBK pflichtig gewesen und ist schon in die WBK des Besitzers eingetragen.

Muss dieser WBK Besitzer irgendetwas von sich aus tun?

Ich meine nein, denn er hat ja für diese Waffe einen gültigen WBK Eintrag. Er ist auch nicht durch die Gesetzesänderung ungültig geworden und wenn die Behörde etwas unternehmen möchte, müsste sie einen Widerrufsbescheid für die WBK erlassen, der erst den Besitzer zwingt etwas zu unternehmen.

Ich sehe es so, dass zunächst primär die LEP Besitzer gekniffen sind, da sie ja keinen WBK Eintrag haben.

Gruß,

frogger

Ich würde hier trotzdem mal beim SB nachfragen und schriftlich bekanntmachen, dass ich Originalwaffen umgebaut im 4mmM20 besitze und diese sehr wohl weiter behalten möchte - nicht dass man "von Oben" nach dem 01.10.08 auf die Idee kommt, Du musst jetzt nachträglich dafür ein Bedürfnis bringen - was keiner kann - vorbeugen und agieren (vor dem 01.10.08) ist besser als hinterher erst zu reagieren - bzw. nicht mehr reagieren zu können.

Nur meine Meinung, aber wehret den Anfängen!

Nachdem was ich so mitbekomme, verfährt jedes Bundesland mit der Ausführung des Gesetzes komplett anders - einige Länder haben zum Teil bisher gar keinen Plan, einige sind sehr restriktiv (und wollen ein Bedürfnis???) andere verfahren besser - das richtet sich natürlich auch nach dem entsprechenden SB - also alles nicht so einfach.

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Grad einen Anruf von einem Schützenbruder bekommen. Er war bei seiner SBine ( Saarland ) und hat dort erfahren, das man im Saarland am diskutieren ist, die konvertierten 4mmM20 Waffen zu unterscheiden. In die, die den Lauf eingeschweisst haben , und in die, die ihn nur eingeklebt haben. Was man mit dieser Unterscheidung bezwecken will, keine Ahnung. Jedenfalls ist es für mich das erste mal, das ich davon höre. Dem Schützenbruder kann ich das abnehmen, das dies ihm so gesagt wurde.

Hat jemand ähnliches gehört???

Greetz

PetMan

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Grad einen Anruf von einem Schützenbruder bekommen. Er war bei seiner SBine ( Saarland ) und hat dort erfahren, das man im Saarland am diskutieren ist, die konvertierten 4mmM20 Waffen zu unterscheiden. In die, die den Lauf eingeschweisst haben , und in die, die ihn nur eingeklebt haben. Was man mit dieser Unterscheidung bezwecken will, keine Ahnung. Jedenfalls ist es für mich das erste mal, das ich davon höre. Dem Schützenbruder kann ich das abnehmen, das dies ihm so gesagt wurde.

Hat jemand ähnliches gehört???

Greetz

PetMan

Hallo PetMan,

das kann ich ja geradenoch nachvollziehen....

Eingeschweisst ist erstmal fest und bleibt drin, so einfach kann man den Lauf

nicht aus dem original Lauf rausbekommen. Also kann man davon ausgehen, dass aus dem Lauf

keine Mumpel im ursprünglichen Kaliber mehr fliegt.

Eingeklebt ist so ne Sache....

Kräftig warm machen und schon ist wieder alles frei für die dicken Mumpeln.

Hier wurde ja auch entsprechend Werbung getrieben....

Gruß

Stephan

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Grad einen Anruf von einem Schützenbruder bekommen. Er war bei seiner SBine ( Saarland ) und hat dort erfahren, das man im Saarland am diskutieren ist, die konvertierten 4mmM20 Waffen zu unterscheiden. In die, die den Lauf eingeschweisst haben , und in die, die ihn nur eingeklebt haben. Was man mit dieser Unterscheidung bezwecken will, keine Ahnung. Jedenfalls ist es für mich das erste mal, das ich davon höre. Dem Schützenbruder kann ich das abnehmen, das dies ihm so gesagt wurde.

Hat jemand ähnliches gehört???

Greetz

PetMan

Wahrscheinlich deshalb, weil man eine Waffe mit eingeklebten Lauf evtl. zurückbauen kann!!!

Gruß Mattes

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CDS Ehrenreich hat den 4mm Futterlauf mit dem Originallauf verschweißt.

Nur mal so am Rande...

frogger

Oh Mann, die im Saarland - oh, hauer, hauer - die haben echt mal "Probleme"!

Was das bringen soll, ist mir komplett unklar, da ja die 4mmM20-Umbauten eh auf einer WBK stehen - und welcher Waffenbesitzer ruiniert sich schon seine Zukunft, um den Murmelwerfer wieder anderweitig flott zu machen??? - und die entsprechende Mun. die wächst ja im Saarland dann wohl auch auf den Bäumen und ist für Jedermann verfügbar :eclipsee_gold_cup:

Und wenn Einer sowas versucht (egal ob geklebt oder nicht), dann ist er selber schuld - denn solche Doofpratzen vermasseln uns allen das Hobby - die gehören auch entsprechend bestraft. Dafür gibt es ein Strafrecht, dass zu solchen illegalen Basteleien, im Gegensatz zu dem aktuellen WaffG. :peinlich:, eindeutig ist, Oder???

:00000733: Das ist doch alles kompletter Mumpitz.

Und es stimmt, CDS und Dewexco haben anfänglich die Läufe (wenigstens bei Pistolen) mit dem Originallauf verschweißt - soweit ich weiß, wurden ebenfalls die Züge des O-Laufs ausgebohrt - aber irgendwann im Laufe der Zeit dann wurden die 4mm-Läufe scheinbar bei einigen Umbauern (auch bei CDS) nur noch eingeklebt.

Habe leider nur 4mmM20-Umbauten mit eingeschweißtem Lauf - habe aber irgendwo sowas schon gelesen und auf Börsen gesehen.

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CDS, Bellmann und Berty haben am ende nur noch eingeklebt.Von anderen weiß ich es nicht. Gab aber ja nicht viele in DE die dafür eine Genehmigung hatten. Der geklebte Umbau ist aber Gesetzeskonform gewesen. Ich habe die entsprechende bewilligung bei Berty selbst gesehen ( er hat mir mal ne Waffe konvertiert in 4mmM20 )

Nur, was soll das schon wieder? Wie wollen die das überprüfen ? Sich alle konvertierten 4mmWaffen vorfüheren lassen ? Geschweiste zulassen , geklebte nicht ? Auf welcher Rechtsgrundlage da unterscheiden ? Gut, Rechtsgrundlagen stören die eh selten, aber wenn das kommt.........

Der Mann hier im Saarland, der ähnlich wie ne schmackhafte Suppe heisst, dem fällt auch immer was neues ein.

Kopfschüttelnde Grüße

PetMan

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Also ich habe auch beim FWR angefragt und wie immer eine Antwort erhalten.

"Der Gesetzgeber regelte den Erwerb und Besitz von Schusswaffen neu, die als Umbauten von Originalwaffen und bisher zumindest unter erleichterten Erwerbsvoraussetzungen erworben und besessen werden konnten. Hierunter fallen sowohl die LEP- Waffen als auch die 4 mm M20- Waffen. Bis zum 01.04.2008 war ein Bedürfnisnachweis zum Erwerb von 4 mm M20 Waffen nicht erforderlich. Erst mit der Gesetzesänderung wurde diese Voraussetzung auch für solche Waffen eingeführt, soweit es sich um Originalumbauten handelt. Für alle Umbauten gilt eine allgemeine Übergangsregelung bis zum 01.10.2008. Im Besitz befindliche Waffen müssen bis dahin nachgemeldet werden. Diese Regelung betrifft vordringlich die LEP- Waffen, welche bisher erlaubnisfrei waren und durch die Gesetzesänderung unter die gesetzlichen Erwerbstatbestände für die Originalwaffen bezogen wurden.

Im Unterschied zu umgebauten LEP- Waffen, liegen für 4 mm M20- Waffen die erforderlichen Besitzerlaubnisse bereits vor. Sie sind damit bereits berechtigt im Besitz einer erlaubnispflichtigen Waffe. Weitere Maßnahmen müssen deshalb nicht ergriffen werden.

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes gab es im Bundesinnenministerium noch eine Übereinkunft zwischen den verschiedenen Landesinnenministerien. Dort wurde das Einverständnis dahingehend erzielt, dass für die 4 mm M20- Waffen, welche sich schon vor dem 01.04.2008 im Besitz befanden, keine weiteren Bedürfnisnachweise erbracht werden müssen. Vielmehr genügt hier das so genannte wirtschaftliche Bedürfnis. Sie haben Aufwendungen für den Besitz einer 4 mm M20- Waffe aufgebracht. Mit der Gesetzesänderung müssen Sie, soweit Sie kein Bedürfnis nachweisen können, die Waffe veräußern. Eine Veräußerung der Waffe ist jedoch nur mit erheblichem Wertverlust, soweit überhaupt noch möglich. Im übrigen könnte die Waffe nur zerstört bzw. unbrauchbar gemacht werden.

Da Ihrer Behörde der Besitz Ihrer 4 mm M20- Waffe bekannt ist und Sie ein wirtschaftliches Bedürfnis zum weiteren Besitz dieser Waffe haben, müssen Sie nichts weiter veranlassen."

Wenn die Behörde was diesbezüglich von mir will, dann sollen sie sich bei mir melden. Die wissen, daß ich das Teil habe und die wissen überdies, daß ich ein Bedürfnis als Sportschütze habe.

nette Grüße

der Marquis

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