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IGNORED

Mun aufbewahren?


Larsolf

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Hallo,hatte heute ein nettes erlebnis im Baumarkt,wollte mir einen Mun schrank zulegen,wo ich so 2000 schuss reinbekomme,der

nette sehr bemühte herr wollte mir verklickern,das ich für "scharfe" mun einen B schrank bräuchte.

Das ist natürlich volliger Blödsinn :peinlich: (er ist nach eigenen angaben Jäger)

Nun meine Frage,wo bekomme ich einen billigen Stahlschrank her?Wie habt ihr das so gelöst?

Danke

Lars

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...wo bekomme ich einen billigen Stahlschrank her?Wie habt ihr das so gelöst?

http://cgi.ebay.de/Aktenschrank-Stahlschra...1QQcmdZViewItem

http://cgi.ebay.de/Schrank-Werkzeugschrank...1QQcmdZViewItem

...über 400 Angebote zwischen 1,- und 600,- € in vielen Grössen, Farben etc.

Da sollte doch was zu finden sein, oder?

CM :)

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Ich habs mir gleich einfach gemacht: Großer B- Schrank dann bin ich zu OBIiih gegangen und hab von Burgwächter (39,99€) nen Zahlencode Tresor(ohne Zertifizierung) gekauft, den in den B- Schrank eingeschraubt somit alles in einem und noch im sinne des WaffG und dir kann keiner was. Du hast sogar die gesetzlichen Bestimmungen übertroffen.

Mfg Rockwell

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http://cgi.ebay.de/Aktenschrank-Stahlschra...1QQcmdZViewItem

http://cgi.ebay.de/Schrank-Werkzeugschrank...1QQcmdZViewItem

...über 400 Angebote zwischen 1,- und 600,- € in vielen Grössen, Farben etc.

Da sollte doch was zu finden sein, oder?

CM :)

49 € Versand :o ... und beim anderen steht gar nix dabei.

Also für 49 € bekomm ich ja fast schon den Munitionsschrank im Baumarkt.

http://www.bauhaus.info/index.php?id=2002 Seite 294, Artikel 3 oder 9 ... sind 1mm Stahlblechschränke ... aber keine Ahnung was für Schlösser. So oder so ähnlich in jedem Baumarkt erhältlich.

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...

(er ist nach eigenen angaben Jäger)

...

soso.... :00000733:

:rotfl2:

Und wenn Du ihn nach Reifen fragst ist er Rennfahrer, was?

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49 € Versand :o ... und beim anderen steht gar nix dabei.

Also für 49 € bekomm ich ja fast schon den Munitionsschrank im Baumarkt.

http://www.bauhaus.info/index.php?id=2002 Seite 294, Artikel 3 oder 9 ... sind 1mm Stahlblechschränke ... aber keine Ahnung was für Schlösser. So oder so ähnlich in jedem Baumarkt erhältlich.

Im Prinzip müssten auch die Stahlblech-Werkzeugkisten (s. Bauhaus-Hauptkatalog, S. 297) mit Vorhängeschloss reichen, oder? Die WaffV spricht ja nur von Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung. Die Möglichkeit des Verschließens mittels eines Stahlbügels, der mit einem Vorhängeschloss gesichert werden kann, würde ich als gleichwertig ansehen.

Oder muss man sich das vorher von seiner Behörde genehmigen lassen, was als "gleichwertige" Verschlussvorrichtung im Sinne der WaffV gilt?

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Im Prinzip müssten auch die Stahlblech-Werkzeugkisten (s. Bauhaus-Hauptkatalog, S. 297) mit Vorhängeschloss reichen, oder? Die WaffV spricht ja nur von Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung. Die Möglichkeit des Verschließens mittels eines Stahlbügels, der mit einem Vorhängeschloss gesichert werden kann, würde ich als gleichwertig ansehen.

Oder muss man sich das vorher von seiner Behörde genehmigen lassen, was als "gleichwertige" Verschlussvorrichtung im Sinne der WaffV gilt?

Im Prinzip ja ... ich würde mir das aber lieber schriftlich geben lassen ... sicher ist sicher.

Bekannter hat sich so was wie die Toolboxen (also so Metallkoffer für Oberfräsen, Handkreissägen, Bohrmaschinen usw.) auf Seite 296 zur Munitionsaufbewahrung gekauft und wollte diesen mit Vorhängeschloss (oder mehreren) sichern ... SB meinte das wäre seiner Meinung nach "zu leicht abzutransportieren" (was ja auch der Sinn der Sache war). Daraufhin hat er sich mit Stahlbügeln eine Vorrichtung gebastelt (ähnlich wie die Autohalterung für diese Metallbenzinkanister) und diese irgendwo in seiner Werkstatt festgeschraubt. Damit kann er die Box jetzt relativ diebstahlsicher befestigen aber immer noch schnell transportfähig machen. Davon hat er zwei Bilder gemacht und auf einem Blatt ausgedruckt. Und der SB hat ihm auf diesem Blatt nach kurzer Rücksprache mit Dienstsiegel bestätigt das es sich dabei um eine den gesetzlichen Vorschriften genügende Aufbewahrung handelt. Somit ist er auf der sicheren Seite falls mal was wäre. Die Kosten beliefen sich für das komplette Material und zwei Koffer auf nicht mal 70 Euro. Dann noch etwas Arbeitsaufwand fürs Biegen und Schweißen. Als ich das jetzt mal live gesehen habe bin ich von der Idee sehr begeistert ... werde das mal mit meiner SBin besprechen.

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Hallo,

ist mir neu, dass man nun auch die sichere Aufbewahrung der Mun nachweisen muss. Ich persönlich kenne zwei Vereine, die in riesen Mengen Schrotpatronen kaufen und diese im Vereinsheim lagern. Dort kann dann zum Vereins-EK die Mun. gekauft werden. Ergo, nicht jeder Waffenbesitzer hat auch Mun. daheim.

Was hätte denn das Amt gesagt, hätte er gesagt: "Isch 'abe gar keine Munition...."?

TheHun

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Hallo,

ist mir neu, dass man nun auch die sichere Aufbewahrung der Mun nachweisen muss. Ich persönlich kenne zwei Vereine, die in riesen Mengen Schrotpatronen kaufen und diese im Vereinsheim lagern. Dort kann dann zum Vereins-EK die Mun. gekauft werden. Ergo, nicht jeder Waffenbesitzer hat auch Mun. daheim.

Was hätte denn das Amt gesagt, hätte er gesagt: "Isch 'abe gar keine Munition...."?

TheHun

Unter Punkt V des WBK-Antrages bei unserem LRA steht folgendes:

Sichere Aufbewahrung

Die o.g. Schusswaffe(n) / Munition wird/werden wie folgt aufbewahrt:

(Beschreibung des Behältnisses, in dem die Waffe(n) aufbewahrt wird/werden, z. B. Waffenschrank, Tresor - mit Angabe der jeweiligen Sicherheitsstufe, ein Nachweis z. B. Kaufbeleg ist beizufügen!)

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Ich finde das man Muni in nem Stahlblechschrank überhaupt aufbewahren darf unverantwortlich vom Gesetz, denn bei nem einbruch ist das ding leiter offen als ne Konservendose... Brecheisen rein und hunderte von Euros futsch( bei entsprechend viel Munition.

Meine Meinng; Lieber mehr investieren als nachher höhere Verluste zu haben... denn man spart leicht und oft am falschen Ende. Ihr würdet doch auch keine Pistole kaufen die keinen Beschuss hat nur weil sie 200€ kostet. (isn scheiß bsp aber ich find es trifft es am Besten.)

Mfg Rockwell

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Ich finde das man Muni in nem Stahlblechschrank überhaupt aufbewahren darf unverantwortlich vom Gesetz, denn bei nem einbruch ist das ding leiter offen als ne Konservendose... Brecheisen rein und hunderte von Euros futsch( bei entsprechend viel Munition.

Meine Meinng; Lieber mehr investieren als nachher höhere Verluste zu haben... denn man spart leicht und oft am falschen Ende. Ihr würdet doch auch keine Pistole kaufen die keinen Beschuss hat nur weil sie 200€ kostet. (isn scheiß bsp aber ich find es trifft es am Besten.)

Mfg Rockwell

Hallo Rockwell,

wir sollten extrem zurückhaltend sein, wenn es darum geht, über die expliziten Vorgaben des WaffG hinausgehende Forderungen zu formulieren.

Dass kann voll nach hinten losgehen!

Es bleibt jedem freigestellt, seine Munition an/in einem sichereren Ort zu lagern.

Gruß

Michael

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Richtig Michael :icon14:

Es bleibt jedem freigestellt für seine Muni auch einen extra B-Schrank zu kaufen. Aber das Waffenrecht in gewissen Bereichen auch noch als "unverantwortlich" zu bezeichnen, dafür habe ich weiß Gott kein Verständniss.

Wir brauchen keine Waffenrechtsverschärfung - Wir haben unsere eigenen Leute dafür. :icon13:

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Meine Meinng; Lieber mehr investieren als nachher höhere Verluste zu haben... denn man spart leicht und oft am falschen Ende. Ihr würdet doch auch keine Pistole kaufen die keinen Beschuss hat nur weil sie 200€ kostet. (isn scheiß bsp aber ich find es trifft es am Besten.)

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, oder wie war das?

Das Waffengesetz sieht bestimmte Mindestnormen für die Aufbewahrung von Munition vor. Die sind einzuhalten.

Das Beschußgesetz sieht auch Normen für die Beschußprüfung von Waffen vor, die ebenfalls einzuhalten sind.

Du kannst nicht die Einhaltung des Mindeststandards bei der Munitionsaufbewahrung mit einem Verstoß gegen das Beschußgesetz auf eine Stufe stellen. Das Beispiel trifft es überhaupt nicht!

Edit: Rechtschreibung

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Ich finde das man Muni in nem Stahlblechschrank überhaupt aufbewahren darf unverantwortlich vom Gesetz, ...

Rockwell,

um noch einen draufzusetzen:

Findest Du es auch unverantwortlich vom Gesetzgeber, dass er kein Garagen zur "Aufbewahrung" von Kraftfahrzeugen vorschreibt?

Nach Deiner Logik dürftest Du Dein Auto auch nicht unter der Laterne parken, denn wenn es geklaut wird, entsteht ein Schaden, der deutlich höher ist als der Anschaffungspreis einer solchen.

Gruß

Michael

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Meine Meinung: Ein Auto ist schwerer zu knacken und vom jedem Frei zu erwerben, Munition ist nicht umsonst nur an Berechtigte abzugeben!

Und noch was: Das ist meine sicht der Dinge ich kritisiere bzw. ich halte das Waffengesetz für gut, aber nicht für perfekt!

Es war nur ein Anreiz keine Agression oder Vorschrift für User wie sie ihre Munition zu lagern haben, es wurde wohl falsch Verstanden. Und ja es war ein sehr sehr besch***** BSP :cray:

Mfg Rockwell :chrisgrinst:

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Meine Meinung: Ein Auto ist schwerer zu knacken und vom jedem Frei zu erwerben, Munition ist nicht umsonst nur an Berechtigte abzugeben!

...

Mfg Rockwell :chrisgrinst:

Ähm,

wann hast Du das letztemal einen freundlichen Menschen vom Automobilklub oder der zufällig anwesenden Polizei gebeten, Dein Auto zu knacken, oder fährst Du keinen Ford? ;)

Ich könnte mich ja irren, aber wird selbst hierzulande nicht mit legal bessenen, privaten Kfz mehr und größere Schäden verursacht als mit legal besennener, privater Munition?  :peinlich:

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Meine Meinung: Ein Auto ist schwerer zu knacken

Naja wenn du ein aktuelles Modell fährst vielleicht. Sofern der Knacker kein Profi ist ... der macht dir auch aktuelle Modelle sekundenschnell auf.

Hier um die Ecke steht ein 2er Golf den kann jeder Kleinkriminelle mit gängigem Werkzeug (also was sich so in normalen Werkzeugkästen befindet) innerhalb einer Minute öffnen und starten.

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Im Prinzip ja ... ich würde mir das aber lieber schriftlich geben lassen ... sicher ist sicher.

Bekannter hat sich so was wie die Toolboxen (also so Metallkoffer für Oberfräsen, Handkreissägen, Bohrmaschinen usw.) auf Seite 296 zur Munitionsaufbewahrung gekauft und wollte diesen mit Vorhängeschloss (oder mehreren) sichern ... SB meinte das wäre seiner Meinung nach "zu leicht abzutransportieren" (was ja auch der Sinn der Sache war).

Damit ist der SB allerdings über das Gesetz hinausgegangen. Die gesetzliche Vorgabe in § 13 Abs.3 WAffV ist nur Stahlblechbehältnis *ohne Klassifizierung* mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertiger Verschlussvorrichtung. Der Verschluss muss gleich sicher sein wie ein Schwenkriegelschloss, mehr nicht. Das Behältnis muss keine Mindestgröße und kein Mindestgewicht haben und darf ansonsten transportierbar sein. Eine handelsübliche Geldkassette aus Stahlblech reicht vollkommen aus. Es gibt meines Wissens nach keinerlei gesetzliche Vorgabe, diese auch noch in einem anderen Tresor lagern zu müssen oder gegen Abtransport besonders zu befestigen. Es gilt nur die Grundvorgabe des § 36 WaffG, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, dass die Munition oder Waffen nicht abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Eine Stahlblechbehältnis in einer geschlossenen Wohnung müsste daher m.E. ausreichen.

Auch der B-Waffenschrank braucht, wenn nur bis zu 5 Kurzwaffen gelagert werden, im Übrigen weder gegen Abtransport verankert zu sein noch muss er ein Mindestgewicht haben.

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Naja wenn du ein aktuelles Modell fährst vielleicht. Sofern der Knacker kein Profi ist ... der macht dir auch aktuelle Modelle sekundenschnell auf...

Mit 'nem großen Stein macht das auch jeder Amateur.

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