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IGNORED

senil oder ein Trottel?


1913

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Ein „Anfangsverdacht“ aus der Verweigerung heraus oder einem Kommentar alá „Geht Sie nichts aj“ erinnert etwas an die s.g. „kriminalistische Erfahrung“. Nach dieser sind ja auch Farbige auf dem Bahnhof verdächtiger als Blancos (mit Drogen zu handeln (oder auf uns gemünzt, Legalwaffenbesitzer sind verdächtiger illegale Waffen zu besitzen).

Natürlich ist beides Bullshit und entbehrt jeder rationalen Logik, und hat dem zur Folge in einem Rechtsstaat nichts zu suchen, ist aber leider in Deutschland dennoch Usus.

Die Tatsächlichen Anhaltspunkte, die der Gesetzgeber eigentlich (!!) für eine Hausdurchsuchung fordert, werden durch Quatsch wie den „Anfangsverdacht“ (Jemand glaubt (!!) es wurde ein Verbrechen begangen) und „kriminalistische Erfahrung“ (Legalwaffenbesitzer haben oft illegale Waffen) komplett ausgehebelt und negiert.

Ein Anfangsverdacht reicht nämlich eigentlich nicht aus für eine Hausdurchsuchung, wenn ihm keine Tatsächlichen Anhaltspunkte zu Grunde liegen und so ein hinreichender Verdacht gegeben ist. Die Realität sieht leider ganz anders aus. Peinlich dabei ist aber vor allem, dass Leute gibt, die dies auch noch gut heißen und richtig finden…

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Ein Anfangsverdacht reicht nämlich eigentlich nicht aus für eine Hausdurchsuchung, wenn ihm keine Tatsächlichen Anhaltspunkte zu Grunde liegen und so ein hinreichender Verdacht gegeben ist. Die Realität sieht leider ganz anders aus. Peinlich dabei ist aber vor allem, dass Leute gibt, die dies auch noch gut heißen und richtig finden…

:ridiculous: Lange Deutsche Tradition, 4 Diktaturen in einem einzigen Jahrhundert in Folge, eine absolutistische Monarchie, die Hitlerdiktatur , die DDR-Diktatur und die Parteiendiktatur.

Hast Du hier auf den letzten 4 Seiten immer noch nicht gelernt, das Gesetz ist Heilig, für den Bürger natürlich nur, die Staatsmacht liest zwischen den Zeilen des Gesetzes.

Dein Frust ist mir egal, schau zwischen die Zeilen: Aber es gibt hier nur wenige die das können!

Wenn die Hausdurchsuchung rechtswidrig gewesen sein sollte, scheiß drauf, kannst ja klagen, im Gegensatz zu den USA hat das in Deutschland für die Rechtsbrecher aber unabhängig vom Ausgang Deiner Klage keinerlei Folgen. Aber glaub mir, findet man keinen Verstoß gegen das Waffengesetz, wird man Deinen Computer ansehen und findet vielleicht eine klitzekleine Raubkopie und schon ist die Hausdurchsuchung nachträglich rechtmäßig.

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Einfach nicht neben dem Bett stehen haben, wenn die Kontrollettis da sind.

Das hat nichts mit Vorauseilendem Gehorsam zu tun, sondern mit Klugheit.

Weis jemand etwas genaueres zu dem DWJ-Artikel?

Hab mich nun mal so durch das WaffG und die Anlagen dazu gearbeitet..

Kann nichts finden, was das verbietet - Die (immer vorausgesetzt korrekt und nachweisbar, also bei Umbau bis 2003 irgend eine Rechnung /Zertifikat vorhanden und ab 2003 sowieso nur noch mit Raute erlaubt) versehen Plempe wird da als "vom Gesetz mit Ausnahme des §42a ( das ist das Führverbot) ausgenommene Waffe" bezeichnet - also welche Vorschriften sollten dann einzuhalten sein? - Ist Deko - nicht Salut!

Steht gleich am Anfang vom WaffG, schon im §2:

WaffG § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

...

(4) Waffen oder Munition, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist, sind in der Anlage 2 Abschnitt 1 und 2 genannt. Ferner sind in der Anlage 2 Abschnitt 3 die Waffen und Munition genannt, auf die dieses Gesetz ganz oder teilweise nicht anzuwenden ist.

Und wenn man sich dann dort einliest:

WaffG - Anlage 2 - Abschnitt 3 - Unterabschnitt 2 - und dort 4.1 - Das ist genau das Teil, was Ich habe...

Und passt doch wirklich perfekt neben das schicke Nachtkästchen, wie man am Bild sieht.

Pumpe.jpg

Wenn Ich da was falsch verstehe, dann bitte berichtigen, nur wegen "besser nicht, weis aber auch nicht warum" ist kein Argument.

Ich putze meine Plempen ja mittlerweile auch im Sommer auf dem Balkon und gehe nicht mehr in den Keller damit, als ob Ich was zu verbergen hätte - Was soll passieren? - Da ruft jemand die Polizei und die stellt fest, daß auf dieser Adresse jemand wohnt,der lt. Register rund ein dutzend Waffen auf sich angemeldet hat (Und die meisten von uns wissen doch, daß bei jeder neuen Waffe, die man anmmeldet das zuständige Polizeirevier mit abgeglichen wird von wegen aktuelle "häusliche Gewalt" oder sonstige noch nicht an höhere Stellen weitergegebene Vorfälle der jünsten Zeit - Dort ist man bekannt). Und der legale Waffenbesitzer macht seinem Recht gebrauch, seine Waffen auf seinem Grund und Boden Gassi zu "führen" (eigentlich zu putzen) - Und nun? - Erregung öffentlichen Ärgernisses wegen übermässigen Neidfaktors oder was?

Beim ersten mal sahen die Nachbarn schon etwas erstaunt rüber, aber wenn Ich mit meinen Gunbags und Langwaffenfutteral(en) mittlerweile ins Auto steige, dann interessiert das auch keinen mehr. - Ist zumindest hier in Bayern so!

Und selbst wenn - auch das ist erlaubt, den Irgendwie muß Ich die Teile zum Schießstand bringen ohne mir Gedanken machen zu müssen, daß mich jemand mit verpackten Waffen ins Auto steigen sieht und die Polizei ruft...

Wie gesagt, wenn Ich da was übersehe wegen der Deko, dann immer rüber damit, sollte aber sachlich sein und nicht nur "habe gehört" oder "der Bruder meiner Schwester meint aber.."..

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Weis jemand etwas genaueres zu dem DWJ-Artikel?..

Ist durch die Artikelrecherche beim DWJ leicht zu finden:

Scholzen, Dr. jur. Hans, Oft unklar; Rechtslage ist oft nicht eindeutig, in: DWJ 9/2012, S.86-87.

Soweit ich weiß, steht da genau das drin, was uwewittenburg schon sagte: Es gab öfter mal eine Änderung der Rechtslage und deshalb ist das auf den ersten Blick nicht so leicht einzuordnen.

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Ist ja auch schon wieder etliche Monate her und vor der letzten Änderung, also auch nicht aktuell.

Solange das WAffG in der vom 04.03.2013 gefassten Version das erst mal so ausweist, mache Ich mir mal keine Sorgen...

Danke trotzdem für den Hinweis

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Die Tatsächlichen Anhaltspunkte, die der Gesetzgeber eigentlich (!!) für eine Hausdurchsuchung fordert, werden durch Quatsch wie den „Anfangsverdacht“ (Jemand glaubt (!!) es wurde ein Verbrechen begangen) und „kriminalistische Erfahrung“ (Legalwaffenbesitzer haben oft illegale Waffen) komplett ausgehebelt und negiert.

Ein Anfangsverdacht reicht nämlich eigentlich nicht aus für eine Hausdurchsuchung, wenn ihm keine Tatsächlichen Anhaltspunkte zu Grunde liegen und so ein hinreichender Verdacht gegeben ist. Die Realität sieht leider ganz anders aus. Peinlich dabei ist aber vor allem, dass Leute gibt, die dies auch noch gut heißen und richtig finden…

So sollte es ja auch sein, aber ich erlebe es anders!

Ich versuche nur darauf hinzuweisen, was nicht heißt dass ich das auch gut heiße! Nein, im Gegenteil!

DDR hin oder her, so schnell gab es dort keinen "Durchsucher" (außer natürlich bei politischen Delikten), hier eben beim Verdacht auf Waffendelikte, da reicht schon eine anonyme Anzeige per Internet!

Oder die Aussage der Ehefrau im Scheidungsverfahren: "Mein Mann hat erlaubte Waffen, aber auch illegale, bei ihm kann unser Kind nicht bleiben!"

Das wird einfach nur notiert?

Mit Sicherheit nicht!

Es gibt ein neues Aktenzeichen und die "Rotakte" geht mit "Durchsucher" an die zuständige Polizeidienststelle, aber eben nicht an den zuständigen Polizeiabschnitt, sondern an die zuständige Dienststelle für die Bearbeitung von Waffendelikten!

Viel Spielraum bleibt dann nicht mehr, zumal in Geschäftsanweisungen geregelt ist wie vorzugehen ist.

Klar kann jeder seine Waffen auf dem Balkon oder Terrasse putzen.

In Bayern kein Problem, aber hier?

Wo schon der Nachbar beim Grünflächenamt anruft, wenn man nur an seinem Baum rüttelt, oder "Totholz" rausschneidet?

Ich hatte in den vergangenen Jahren schon hunderte Durchsucher auf meinem Tisch, wo eigentlich schon ersichtlich war dass der Anzeigenerstatter ein "Spinner" sein muss, er ist dann aber trotzdem auszuführen.

Hintergründe waren dann immer Neid, Haß u.s.w..

Schlimm dann eigentlich nur wenn dann auch tatsächlich irgendetwas gefunden wurde, ob nun ein Schlagring, oder anderes.

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Hintergründe waren dann immer Neid, Haß u.s.w..

Ja, die lieben Mitmenschen sind das größte Problem - Wenn man da auf einen trifft, der gerne Wachtmeister geworden wäre und das nun in seiner Freizeit durchspielt.

Was will er denn melden - "bei dem da habe Ich eine Waffe gesehen" - richtige Antwort: "Korrekt, alles in Ordnung. allerdings hat der Mann hat nicht eine Waffe - der hat mehrere Revolver, mehrere Pistolen, Wechselsysteme und noch nen Schrank mit Büchsen und Flinten"

Schlimmer wäre es, wenn der Behördencheck ergeben würde: "an dieser Adresse sind KEINE Waffen oder registrierte WBK- Besitzer gemeldet.

Das würde sicherlich das Räumkommando auf den Plan rufen - und das dann zu recht....

Schlimmer ist, was manchmal bei Trennungen abläuft - da gibt es Fälle, wo einer seine Teile abgeben musste, weil die Ex sich "bedroht" fühlte...

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Was will er denn melden - "bei dem da habe Ich eine Waffe gesehen" - richtige Antwort: "Korrekt, alles in Ordnung. allerdings hat der Mann hat nicht eine Waffe - der hat mehrere Revolver, mehrere Pistolen, Wechselsysteme und noch nen Schrank mit Büchsen und Flinten"

Soviel zum Thema NWR und Datenschutz......

Nein, richtig wäre: "Wer sind Sie?" und "Danke für den Hinweis". (So ist es ja auch -noch- üblich.)

Abs4

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Soviel zum Thema NWR und Datenschutz......

Nein, richtig wäre: "Wer sind Sie?" und "Danke für den Hinweis". (So ist es ja auch -noch- üblich.)

Abs4

Ich entschuldige Mich!

Hatte beim Kommentar den Smiley vergessen - Wollte damit eben das vermitteln, daß die eben schon erst mal nachsehen können und feststellen, daß das seine Richtigkeit hat (und nicht erst die Wohnung stürmen um dann festzustellen, daß alles seine Richtigkeit hat)

Das Thema Datenschutz und WBK-Inhaber ist einen eigenen Thread wert - Jedes mal, wenn Ich was ersteigere dann verlangt man von mir den Namen und die Telefonnummer meines Sachbearbeiters (zur WBK oder begl.WBK-Kopie).

Und wie man dann mitkriegt, bekommen die teilweise dann Auskunft auf dem Amt, trotz meiner Hinweise dort aufs BDSG. (Wer bei e**n.de dabei ist, weis, was Ich meine). - Wie es richtig geht, zeigt da immer noch Fra**nia - Aber bei denen schrecken meist die rezeptpflichtigen Preise ab,

Na irgend was ist ja immer...

Übrigens erlebt man wohl selten, daß ein Denunziant seinen eigenen Namen angibt - der Name des nächsten Nachbarn reicht da meist aus, zumindest haben die meinsten schon gelernt, daß anonyme Anschuldigungen seltener verfolgt werden...

Kann mir denn keiner etwas über den Inhalt von dem DWJ Heft sagen? Ausgabe 09/2012, Seite 86/87..

Und um auch wieder zum eigentlichen Thema zurückzukommen - Es wird die Art und der Inhalt des Waffenschranks kontrolliert und abgeglichen - aber auch die richtige Aufbewahrung der Muni kann kontrolliert werden. Ob dann beim "Schnaken" die Sprache auf eine vorhandene Schreckschuss kommt und wo die aufbewahrt wird (oder noch besser- die Munition dazu) ist eine andere Geschichte. Da kann man sich dann reinreiten, wenn man sowas hat und nicht richtig verwahrt, da braucht es keinen "unsicheren" Deko-98er...

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Den habe ich Dir im groben bereits mitgeteilt.

Genauer lesen mußt Du dann schon selber.

Dazu sind Artikel nämlich da.

Wie Ich schon schrieb: Artikel online nicht aufrufbar, Ausgabe kann als Printmedium nachbestellt werden und wäre schon am 08.08. verfügbar...

Mal sehen, ob einer meiner Vereinskameraden die noch Zuhause rumliegen hat..

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Kannst auch den einzelnen Artikel bestellen.

Krieg Ich irgendwie nicht hin- weiter als hier komme ich nicht - wie kommt man da an einen einzelnen artikel (Paypal hätte Ich, daran scheitert es nicht)

http://www.dwjmedien.de/DWJ-Ausgabe-09-2012

Da ist es unter "Wissen" der erste Artikel..

Bitte um Hilfe, schickt mir mal bitte jemand den passenden Link oder hilft mir, wie Ich das ordern kann?

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Da schick ich immer eine Mail, dann kommt per Post der kopierte Artikel, dessen Kosten ich dann überweise.

Ist günstig.

Hab Ich auch eben über "Kontakt" gemacht - mal sehen, ob es den aufwand wert ist und überhaupt was zu meiner Frage passendes drin steht..

Danke für deine Hilfe!

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Ob dann beim "Schnaken" die Sprache auf eine vorhandene Schreckschuss kommt und wo die aufbewahrt wird (oder noch besser- die Munition dazu) ist eine andere Geschichte. Da kann man sich dann reinreiten...

"Schnacken" kann ja ganz nett sein, unter den gegebenen Umständen (und im Sinne von: mehr reden als notwendig) sollte man es sich wohl ganz einfach sparen.

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So - Eben ist der Artikel vomr DWJ gekommen!

Herzlichen Dank - da steht nicht ein Wort zu dem drin, was Ich gefragt hatte...

Da Ich ja von anfang an erklärt hatte, daß meine Deko in diesem Jahr von einem Büchser mit Raute und Rechnung ordnungsgemäß umgebaut wurde und nicht uralt ist oder aus dubiosen Quellen stammt, war das das Einzige, was Ich mit Sicherheit sagen konnte - die Abänderungen sind gesetzeskonform...

Also für mich unbrauchbar der Artikel. Der Titel "Oft unklar - Rechtslage ist oft nicht eindeutig" bezieht sich nur auf die möglichen Veränderungen in den jeweiligen Jahren, die dann später Probleme bereiten könnten...

Kein Wort davon ,wo man sich korrekt umgebaute Teile hinstellen darf, und nur das interessiert mich eigentlich.

Obwohl - da Niemand bis jetzt was konkretes a la "da und da steht, daß du die Deko nicht rumstehen lassen darfst " gebracht hat, sollte das wohl passen.

Danke für die Mithilfe, Bin dann mal weg.

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Kein Wort davon ,wo man sich korrekt umgebaute Teile hinstellen darf, und nur das interessiert mich eigentlich.

Obwohl - da Niemand bis jetzt was konkretes a la "da und da steht, daß du die Deko nicht rumstehen lassen darfst " gebracht hat, sollte das wohl passen.

Innerhalb deiner Wohnung hat ein "Deko-Dings" nichts mehr an sich, was irgendwie waffenrechtlich relevant ist.

Ausserhalb könnte man ja über ein "Anscheinswaffenführverbot" stolpern, aber daheim ?

Und weil das so ist, wird man "waffenrechtlich" wohl auch nichts über die Aufbewahrung von "Deko-Dingern" finden.

Abs4

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