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IGNORED

flughafen: patronen im gepäck


isegrim 7,62

Empfohlene Beiträge

ACK,

wenn 'Madame' vom Anfang, angefangen hat zu stutzen und zu stottern, keine WBK/ keinen Jagdschein verfügbar hatte, jep, dann sind die heiß und wild.

Das Mun im Flieger möglich ist, ok, aber nur mit allem Papieren und !vor! dem Einchecken melden.

Zu den 'No Go' -Sachen gehört ja sogar meine 250ml Pulle WD40, Das Haarspray der drallen Blonden aber net...

Greetz

btw,

meine Prüflampe mit ner 'Glühbirne' ist schon ~ 20 mal weltweit gecheckt worden. Googled mal unter E- Zünder und Glühlampe, ihr werdet bleich... ABER meinen >Apfelsaft< DEN nehmen die mir weg..

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1. und 2. sind richtig, aber dann...

Zu 3.: Zur Entscheidung, ob Anzeige erstattet wird oder nicht, brauchts schon etwas mehr. Die Verpflichtung eine Anzeige aufzunehmen, besteht erst wenn die Polizei Kenntnis von einer Straftat erlangt. Das bloße Vorhandensein von Munition im Handgepäck allein begründet noch keinen Straftatverdacht.

Und das bringt mich dann auch schon zu 4.: Es klingt grad so, als ob es IMMER so ist. Es stimmt jedoch nicht. Woher kommen Sie zu dieser Ansicht?

Im übrigen hat die Bundespolizei keine Strafverfolgungszuständigkeit bei Verstößen gegen das LuftSiG (siehe §12 BPolG) und würde auch solche Feststellungen grundsätzlich an die Landespolizei abgeben müssen, was im hier diskutierten Fall aber eh nicht vorliegt.

Bitte erst richtig lesen und dann kommentieren!

unter Punkt 2 hat die Polizei bereits Kenntnis,

somit ist Punkt 3 erfüllt

zu Punkt 4 weiß ich nicht, ob es immer so ist, aber leider viel zu oft

und über die Zuständigkeiten diskutiere ich nicht weiter, mal bitte prüfen für was die Bundespolizei mit Sitz Schnellerstr. zuständig ist!

Da das LuftSiG erst seit 2005 gilt, wurde die eindeutige Zuständgkeitsregelung versäumt.

Nicht verwechseln mit dem Luftverkehrsgesetz, hier ist die Landespolizei zuständig.

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Bitte erst richtig lesen und dann kommentieren!...

mit verlaub: flegelhaft deinerseits, im übrigen ansichtssache, aber egal!

über zuständigkeiten können wir gerne diskutieren - hier wurden sie ja nur grob angerissen. im übrigen wäre im fall einer zu bejahenden zuständigkeit nicht die direktion schnellerstraße (berlin) sondern die direktion koblenz zuständige behörde. dies natürlich nur im rahmen der aufgabenzuweisung nach § 4 bpolg - strafverfolgend hat die bpol - wie richtigerweise bemerkt - keine zuständigkeit. weder nach waffg noch luftsig. dennoch wird sie im ersten angriff tätig werden und im anschluss den vorgang an die zuständige landespolizei abgeben.

grüße

und um nochmal auf die ausgangsfrage nach der zuverlässigkeit einzugehen:

es ist irrelevant, ob hier jemals strafvorschriften verletzt wurden. erhält die waffenbehörde kanntnis von dem sachverhalt - wovon auszugehen ist - beurteilt sie die sachlage ausschließlich unter ordnungsrechtlichen gesichtspunkten. sie wird also prüfen, ob und inwieweit tatsächliche anhaltspunkte vorliegen, welche die voraussetzung der zuverlässigkeit in frage stellen. und da wäre ich mir unter den aspekten des § 5(1) nr 2 waffg über den ausgang nicht sicher ....

grüße

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da wäre ich mir unter den aspekten des § 5(1) nr 2 waffg über den ausgang nicht sicher

Wenn überhaupt kommt hier §5(1) 2b in Betracht.

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese

Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden.

Das Mitführen von Munition in einer Handtasche durch eine Berechtigte, rechtfertigt aber diese Annahme nicht!

Wenn man davon ausgehen darf, dass die Mitnahme der Munition nicht in der Absicht geschah diese wissentlich in den Sicherheitbereich zu verbringen, greifen auch die weiteren Absätze des §5 nicht.

Vergleiche auch die Ausführungen hierzu in der WaffVwV in der steht:

Im Fall der Nummer 2 geht es um die auf Tatsachen gestützte Prognose eines spezifisch waffenrechtlich bedenklichen Verhaltens, aus dem mit hoher Wahrscheinlichkeit der Eintritt von Schäden für hohe Rechtsgüter resultiert sei es durch das Verhalten des Antragstellers selbst(Buchstabe a und b erste Alternative) oder anderer(Buchstabe b zweite Alternative und Buchstabe c). Die Tatsachen müssen nachgewiesen und so erheblich sein dass sie den Schluss auf die Unzuverlässigkeit des Antragstellers zulassen.

Ein halbwegs guter Rechtsanwalt wird mit dem Fall keine Probleme haben.

---

Tom

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ABER meinen >Apfelsaft< DEN nehmen die mir weg..

Das war doch die genialste Geschäftsidee, die diese Sesselpupser je hatten: uns zu zwingen, 3 Stunden vorher da zu sein um dann zu Wucherpreisen ihr überteuertes Wasser kaufen zu müssen (so lange man keine Kamele unter den Vorfahren hat, die halten das aus) :00000733:

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Bitte erst richtig lesen und dann kommentieren!

unter Punkt 2 hat die Polizei bereits Kenntnis,

somit ist Punkt 3 erfüllt

zu Punkt 4 weiß ich nicht, ob es immer so ist, aber leider viel zu oft

und über die Zuständigkeiten diskutiere ich nicht weiter, mal bitte prüfen für was die Bundespolizei mit Sitz Schnellerstr. zuständig ist!

Da das LuftSiG erst seit 2005 gilt, wurde die eindeutige Zuständgkeitsregelung versäumt.

Nicht verwechseln mit dem Luftverkehrsgesetz, hier ist die Landespolizei zuständig.

Uff, also nochmals, in komprimierter Form:

Mit Punkt 2 erhält die Polizei Kenntnis, dass jemand Munition im Handgepäck hat und diese bei der Kontrolle festgestellt wurde. Nicht mehr, nicht weniger.

Ob dadurch auch eine Straftat und damit Verpflichtung zur Anzeigeerstattung vorliegt, steht allein mit dieser Information noch überhaupt nicht fest, sondern muss erst vor Ort noch aufgeklärt werden. Somit ist Punkt 3 eben NICHT automatisch erfüllt.

Wir sind uns wohl alle einig, dass sofern die betreffende Person WBK- oder Jagdscheininhaber ist, eine Strafbarkeit nach WaffG ausscheidet.

Nach §19 LuftSiG wirds erst strafbar, wenn die Munition IM Sicherheitsbereich aufgefunden würde. Die Kontrollstelle befindet sich jedoch VOR dem Sicherheitsbereich.

Falls Sie nun darauf abstellen wollen, dass die Dame ja in den Sicherheitsbereich hinein wollte, so lässt sich damit noch immer keine Strafbarkeit i.S.d. §19(1) herleiten, da die Luftsicherheitskontrolle eben genau den Zweck verfolgt, dass alle gefährlichen/verbotenen Gegenstände VOR Betreten des Sicherheitsbereiches ausgefiltert werden. Ansonsten müssten ja auch alle anderen Gegenstände, die unter §11(1) LuftSiG erfasst sind und bei der Personen-/Handgepäckkontrolle aufgefunden werden, zur Anzeige gebracht werden. Also wenn z.B. jemand noch Messer, Farbverdünner, Gaskartusche für Campingkocher, Spielzeugpistole usw. dabei hat. Dies unterbleibt jedoch. Warum wohl?

In der Schnellerstraße befindet sich die Bundespolizeidirektion Berlin, die ist für derartige Fälle überhaupt nicht zuständig, sondern nimmt lediglich Führungs- und Stabsaufgaben für die nachgeordneten Inspektionen wahr. Ich werde jetzt nicht noch auf sachliche, örtliche und räumliche Zuständigkeiten der Inspektionen eingehen, weils zum Thema nichts wirklich sinnvolles beitragen würde und Sie ja auch darüber, zu Recht, nicht mehr diskutieren wollen. In meiner ersten Antwort hatte ich es nur erwähnt als Erwiderung auf den Vorwurf an die BPol "Hauptsache man ist den Vorgang los", welcher durch Sie mit Zuständigkeitsregelungen begründet wurde.

Zu 4. sagen Sie, Sie wüssten es nicht. Nun, ich bin Bundespolizist und seit 8 Jahren Dienstgruppenleiter an einem Berliner Flughafen. In dieser Zeit ist mir hier kein einziger Fall bekannt, bei dem so krass verfahren wurde, wie angeblich in Paderborn geschehen. Ich will jedoch keinesfalls bestreiten, dass so etwas nicht doch ab und zu passieren kann. Allerdings bezweifle ich stark, dass dies die Mehrzahl der Fälle ausmacht. Leider leben wir nicht in einer perfekten Welt, wäre das so, bräuchten wir hier kein Unterforum Waffenrecht.

Warum nun im Focus steht, dass wegen Verstoß WaffG und LuftSiG ermittelt wird und die Dame wohl ihre WBK abgeben muss, hat sicher verschiedene Gründe. Möglich ist, dass hier wieder mal nur der geheime Wunsch des Schreiberlings zum Ausdruck kommt, denn grade wir wissen, wie gross der Wahrheitsgehalt der meisten Medienberichte ist, in denen es um "unser" Thema geht. Auch möglich, dass die Polizei in Paderborn tatsächlich mit ihren Massnahmen zu voreilig war und übers Ziel hinausgeschossen ist, dann befördert hoffentlich der Staatsanwalt die Akte schleunigst in den Rundordner oder die Dame hat einen Rechtsanwalt, der sein Handwerk versteht.

Wir wissen es jedoch nicht und werden es wohl auch auch nicht erfahren, es sei denn jemand war dabei und kann berichten was vor sich Ort tatsächlich abgespielt hat.

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Ich hatte mal versehentlich 3 Stück .38 spl am Flughafen beim einchecken dabei. Die Beamten bei der Sicherheitskontrolle (beim Betreten des Sicherheitsbereiches) haben sie zu meiner großen Überraschung entdeckt.

Da war igendwie ein kleines Loch in der Manteltasche und die Patronen haben sich zwischen Wolle und Innenfutter im Saum versteckt.

Ich hab sie wohl schon längere Zeit unbemerkt mit mir herumgetragen.... Irgendwann hatte ich wohl mal eine Handvoll 38er in die Manteltasche gesteckt, und da haben sich die drei unbemerkt verkrümmeln können.

Was passiert ist? Eigentlich gar nix.

Die freundlichen Beamten haben mich gefragt, wie ich in den Besitz der Patronen komme. Die Antwort Wiederlader/Sportschütze genügte ihnen. Ich mußte nur ein Eigentumsverzicht (ein vorgefertigtes Formular) unterzeichnen, die Patronen wanderten dann in eine Schachtel mit dem Bundesadler drauf, und das wars dann... Und damit war die Sache nach 5 Minuten erledigt..

Es war im April 2003 am Münchner Flughafen auf dem Abflug nach La Palma.

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Darf Muniution wirklich mit einer Genehmigung mit ins Handgepäck? Ich dachte immer, die müsse in den Frachtraum!?

Viele Grüße

Blacksmith

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Darf Muniution wirklich mit einer Genehmigung mit ins Handgepäck? Ich dachte immer, die müsse in den Frachtraum!?

Viele Grüße

Blacksmith

Wer hat das behauptet?

Munition gehört zu den Gegenständen, die als Sondergepäck bei der Fluggesellschaft deklariert werden muss. Die kommt dann in eine rote Tüte mit der Aufschrift "Checked Baggage" und wird der Crew übergeben. Ich hatte schon den Fall, dass der Kapitän sie mir persönlich nach der Landung ausgehändigt hat.

Du selbst, darfst Munition, genau wie bestimmte andere Gegenstände nicht mit an Bord nehmen, deshalb auch die Kontrollen.

Die Lufthansa hat dazu eine Infoseite. Siehe Hier!

---

Tom

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ich hab mir jetzt nicht jeden beitrag durchgelesen,

aber meinen senf lass ich trotzdem ab:

Wer Munition "mal so" ausversehen mit zum Flughafen nimmt, hat mM nach seine Zuverlässigkeit verwirkt.

Ich mein, ist ja nicht so , dass die gute Frau gerade, also just in diesem Moment "Umgezogen" ist und 10min zum Flughafen aufgebrochen ist. Das mit "Umzug, kaos, blabla" ist doch eine reine Schutzbehauptung!

Wer so verstrahlt ist und unter irgendwelchen umständen mit muniton ins flugzeug einchecken will, dem unterstelle ich auch, dass der die muni, wissentlich oder auch nicht, schon länger mit sich rumträgt. ... und seine Waffenschranktür nur anlehnt. Es kann ja wohl nicht zuviel verlangt sein, dass man dafür sorgt, dass seine Gegenstände, die nicht jeder besitzen darf, nicht in der Gegend rumfliegen? Oder haben die alle nur eine Garnitur Klamotten?

Wenn mir das passieren würde, dass ich kurz vom Einchecken eine Patrone in meiner lieblings Schiessjacke am Flughaben entdecke, würde ich NIEEEEEE zum Personal gehen, zuviele Karriereaffen da. Ich glaub die würde ich im nächsten Klo runterspülen.

mfg

Salamifever

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ich hab mir jetzt nicht jeden beitrag durchgelesen,

aber meinen senf lass ich trotzdem ab:

Wer Munition "mal so" ausversehen mit zum Flughafen nimmt, hat mM nach seine Zuverlässigkeit verwirkt.

Ich stelle immer wieder fest, dass die größten WaffG-Verschärfer in den eigenen Reihen sitzen :peinlich:

Wenn Du Dir auch nur ansatzweise die Mühe gemacht hättest, die Diskussion zu verfolgen,

dann hättest Du gelesen, dass Du mit Deiner Meinung ziemlich alleine stehst und dass diese

von der aktuellen Rechtsauslegung auch kaum gedeckt ist.

Es geht hier im Waffenrechtsforum in fast allen Fällen nicht um eine Meinungsbefragung,

sondern eher um eine Erörterung der aktuellen Rechtslage.

Fürs nächste Mal empfehle ich "Lesen - Denken - Schreiben"

Kopfschüttelnd

Michael

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Wer Munition "mal so" ausversehen mit zum Flughafen nimmt, hat mM nach seine Zuverlässigkeit verwirkt.

Wer so verstrahlt ist und unter irgendwelchen umständen mit muniton ins flugzeug einchecken will, dem unterstelle ich auch, dass der die muni, wissentlich oder auch nicht, schon länger mit sich rumträgt. ... und seine Waffenschranktür nur anlehnt.

Und hast sicher noch nie ein Glas Wasser umgestoßen, gelle?

Daß ein Mensch in seinem langen Leben nicht einen einzigen Fehler macht, ist absolut unmöglich. Patronenmunition unterliegt keinem Führverbot. Die Frau hat also bis dahin absolut nichts verbotenes getan. Und kennst Du das Luftsicherheitsgesetz auswendig? Sicher, oder? Du bist auch noch nie einen einzigen Stundenkilometer zu schnell gefahren, richtig? Und noch nie auf dem Herd was anbrennen lassen?

Dann Glückwunsch, Du bist der einzige fehlerfreie Mensch dieser Erde...

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Das war doch die genialste Geschäftsidee, die diese Sesselpupser je hatten: uns zu zwingen, 3 Stunden vorher da zu sein um dann zu Wucherpreisen ihr überteuertes Wasser kaufen zu müssen (so lange man keine Kamele unter den Vorfahren hat, die halten das aus) :00000733:

Ist zwar off-topic hier, aber der sinnvollste Weg ist, das Wasser aus der mitgebrachten Flasche vor der der Sicherheitssperre auszukippen, die leere Flasche durch die Sicherheitssperre zu nehmen und im Sicherheitsbereich im Waschraum wieder mit Leitungswasser aufzufüllen.

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ich hab mir jetzt nicht jeden beitrag durchgelesen,

aber meinen senf lass ich trotzdem ab:

Wer Munition "mal so" ausversehen mit zum Flughafen nimmt, hat mM nach seine Zuverlässigkeit verwirkt.

Bei aller Höfflichkeit, deinen Senf hättest du besser für dich behalten. Du verurteilst hier einen Menschen, der einmal einen - nicht wirklich schlimmen - Fehler gemacht hat und willst ihm dadurch seine Zuverlässigkeit absprechen. :peinlich:

Wenn man deinen Beitrag liest, könnte man ja auf die Idee kommen, die Munition hätte sich in der dazugehörigen Waffe befunden und hätte womöglich im Flieger eingesetzt werden sollen. :contra:

Ich hoffe für dich, dass du NIE einen Fehler machst, der auch nur in die Nähe der Zuverlässigkeitsfrage kommen könnte. Oder du bist dann so selbstgerecht und gibst deine Waffen freiwillig ab. <_<

Wie schon öfters gesagt: Die schlimmsten Gegner scheinen in den eigenen Reihen zu sitzen. :peinlich:

Viele Grüße

Blacksmith

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Ich denke, sie sollte sich einen guten Anwalt nehmen.

Mir ist das vor ein paar Jahren auch mal passiert. Ich musste dienstlich nach Israel und nahm als Handgepäck eine Tasche mit, die ich sonst als Range Bag nutze - natürlich hatte ich sie vorher ausgeräumt.

Bei den Sicherheitskontrollen, die ja für Flüge nach Isreal bekanntlich extrem scharf sind, wurden meine Elektrogeräte auseinandergenommen und alle Kleidungsstücke "entfaltet. Als man mir mitteilte, daß ich meine Tasche wieder einräumen dürfe, entdeckte ICH am Boden der Tasche eine Patrone und wies den Sicherheitsmitarbeiter darauf hin. Die Tasche hat eine stabile Einlage am Boden - unter dieser befanden sich dann noch 4 weitere Patronen versch. Kaliber, die wohl irgendwann darunter gerutscht waren. Der Sicherheitsdienstler bekam einen roten Kopf und wusste nicht mehr weiter, daraufhin bat ich ihn und den israelischen Beamten den Vorgesetzten zu holen.

Ende vom Lied: Vermutlich bekam der Sicherheitsbeamte einen Anschiss oder sogar einen neuen Job, ich übergab dem BGS nach Vorlage meines Waffenscheins meine Patronen zur freien Verwendung (mit schriftlicher "Schenkungsvereinbarung"), die BGS Beamten staunten über die Größe der 45 er Patronen und ich durfte als letzter in den Flieger ohne anstehen zu müssen.

Geschehen anno 1989 in München......bei der Einreise in Israel hätte ich vermutlich mehr Probleme bekommen.. :rolleyes:

Wer Munition "mal so" ausversehen mit zum Flughafen nimmt, hat mM nach seine Zuverlässigkeit verwirkt.

:peinlich:

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Leute, Leute... wenn ich hier in letzter Zeit so einige "Spezialzuverlässigkeitsspezialistenbeurteileroberlehrer" schreiben sehe wird mir Angst und Bange!

Wir sind alle Menschen, alle Menschen machen Fehler. Der eine mehr, der eine weniger. Der eine Fehler ist gravierender, der andere weniger.

Mittlerweile ist es ja soweit, dass wir gar kein Gesetz mehr benötigen. Hier werden ja Unzuverlässigkeitsgründe attestiert, wenn schief geschaut oder eine Hülse im Säckel transportiert wird. Ich sehe ständig die von den Behörden schon sehr oft aus absolut nichtigem Grund beschworene Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ohne jeden Anlass durch jeden, der das Haus verlässt, extrem gefährdet. Alle Erwachsenen, mündigen Bürger/Wähler, insbesondere die Waffenbesitzer, sind allein durch ihr Vorhandensein und die Unverschämtheit eine Waffe zu besitzen, eine nicht zu bannende Gefahr. Was juckt uns Terrorismus, besoffene Autoraser, Kinderf..., ausrastende gewalttätige Jugendliche und die Umwelt mit ihrem z.T. giftigem Abfall versauenden Schweine - alles Pillepalle gegen einen unvorbestraften, steuerzahlenden Familienvater/Arbeiter/Kirchgänger/Wähler/Wehrdienstleistenden/Polizeibeamten/Jäger/Sammler, der sich erdreistet, eine Waffe zu besitzen!

Alarm Alarm!! Wenn eine Behörde wegen einer Verwarnung (ohne Zahlung von Tagessätzen) die Unzuverlässigkeit attestiert oder wenn ein Verein seine Vereinswaffen auch von Nicht-Mitgliedern benutzen lässt und deswegen die Zuverlässigkeit in Frage gestellt wird ist das eine absolute Sauerei und Rechtswidrig. Wir beschweren uns, lamentieren untereinander und schreiben Briefchen an irgendwelche gewählten Bürokraten die überhaupt nicht wissen (können) worum es geht.

Aber sobald mal einer eine Patrone in der Tasche vergisst ... kreuzigt ihn, Waffen sofort weg, absolut unzuverlässig! Wer Patronen in der Tasche hat, frisst auch kleine Kinder!

Manchmal frage ich mich, ob der eine oder andere -ENTSCHULDIGUNG!!- noch ganz sauber ist!

Jeder lässt mal den Schlüssel in der Haustür stecken oder schließt das Auto nicht ab, lässt die Herdplatte an. SOFORT Versicherungsschutz entziehen, Führerschein wegen Unzuverlässigkeit und Verleitung zum Diebstahl entziehen, wegen der Ungeheueren Gefährdung der ÖSuO durch die angelassene Herdplatte (könnte ja ein Großbrand mit duzenden Toten entstehen, Millionenwerte vernichtet werden) sofortige Wohnungskündigung, alle Versicherungen einschl. Haftpflicht und Rechtsschutz storniert von Amts wegen, Einweisung in die geschlossene wegen Gefahr für sich selbst und andere....

Merkt hier vielleicht der eine oder andere nicht mehr, wovon und mit welchen Konsequenzen behaftet er redet?

Alle, die einen dieser Menschen kennen, beglückwünsche ich! Ihr seid in der absolut seltenen Lage, einen der wenigen Fehlerfreien und perfekten Menschen zu kennen.

ICH will so einer nicht werden.

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Also echt witig!

Jetzt werde ich gerade als Waffengesetzverschärfungsforderner Querulant bezeichnet.

-Ist mir auch noch nicht passiert.

Und der Rat, richtig zu lesen, den kann ich gerne auch an einige andere hier weiterreichen!

Vielleicht drücke ich mich schlecht aus, soll ja vorkommen bei Nicht-Geisteswissenschaftlern:

- Ich habe geschrieben, dass ich mir nicht alle vorpostings durchgelesen habe. - So what? ich gebe es wenigstens zu!

- Habe ich irgendwo geschrieben, dass die Frau für das Vergehen, an den Eier(stöcken) aufgehängt gehört?

nein, habe ich nicht! ich habe lediglich geschrieben, dass schon eine ziemliche verantwortungslosigkeit dazu gehört, mal eben so Munition mit sich rumzutragen, und zuuufällig damit noch am Flughafen einchecken zu wollen. Wie gesagt, ich glaube einfach nicht , dass die Patronen vom "Umzug kürzlich" erst ein paar Tage "mitreisen". - Sondern schon viel länger. Und dass es nicht das erste mal war tue ich jetzt einfach mal postulieren ( okay, vllt. hat sie einfach nur sauviel pech, gibts auch, aber meine lebenserfahrung ist halt anders)

- Sorgt meiner einer dafür dass das WG verschärft wird? - Wohl eher nicht! vielmehr sorgen leute wir IHR, die sowas als "fehltrittchen" bezeichnen und immer wieder darauf hinweisen, dass ne einzelne patrone gefahrlos ist! Wenn diese schludigkeit Schule macht und plötzlich dutzende Leute von den Bullen mit einzelnen Patronen in der Tasche (in welcher situation auch immer ) gefunden werden, dann kommt die Sache schnell ins rollen. Und da man Schlafende Hunde nicht wecken soll, hat die Frau uns allen einen Bärendienst getan und unsere tollen Behörden vllt. auf einen Umstand hingewiesen, der noch nicht totreguliert ist -> Mann im Rollstuhl, übernehmen Sie.

- Deutschland ist Deutschland und nicht die US. Alles was mit Waffen in Deutschland zu tun hat, ist ein bierernstes Thema (und wer lacht, stirbt) und wer es nicht schafft, seine Patronen so rumzutragen, dass die nicht in der Damenhandtasche verschütt gehen... sorry, aber da ist der weg zum Autoschlüssel-steckenlassen / Waffe liegenlassen auch nicht mehr so weit. Ist einfach meine Meinung, lyncht mich meinetwegen.

- Ich habe geschrieben, wie ich reagieren würde, wenn mir auffällt dass ich ne patrone dabei habe und gleich zum Filzen muss. Das letzte was ich machen würde, wäre, mich selbst ausliefern. Danke, aber nein Danke. Bin ich Ordnunghörig?

PS: Nein, ich schreibe wirklich was ich für meine legitime Meinung halte. Das ist kein Getrolle.

Grüsse,

Salamifever

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- Ich habe geschrieben, wie ich reagieren würde, wenn mir auffällt dass ich ne patrone dabei habe und gleich zum Filzen muss.

Sie hat sie ja nicht selbst gefunden, sondern die Kontrolle!

Was wäre Dein Vorschlag für das richtige Verhalten in diesem Fall?

Vielleicht solltest Du wirklich den ganzen Thread durchlesen. Dann wirst Du bemerken, dass das schon mehreren hier passiert ist. U.a. auch mir.

Ich behaupte, der Frau wird gar nichts passieren, und das ist auch gut so.!

---

Tom

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Vorab kontrollieren, ob sich irgendwo eine Patrone in meinem Gepäck befindet.

Falsche Antwort!

Die Frage war, wie das richtige Verhalten nach dem Auffinden vergessener Munition durch Kontrolleure am Flughafen ist!

---

Tom

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