Im Zweifelsfall, wenn Verkäufer oder Hersteller sich quer stellen, kann/muss man beides einklagen: Garantie wie Gewährleistung.
Die Gewährleistung hat zwar im ersten Jahr die Beweislast beim Verkäufer, aber trotzdem muss man sie erstmal durchsetzen.
Bei der Garantie kann der Verkäufer oder Hersteller zwar reinschreiben was er möchte, muss das aber auch deutlich rein schreiben. Auch da gab es schon erfolgreiche Klagen des Verbraucherschutz, das wenn man im Prospekt oder auf der Packung großzügig mit einer Garantie wirbt und dann aber erst im Kleingedruckten, was man beim Kauf z.B. nicht lesen kann weil es in der Packung ist, diverse Ausschlüsse hat, diese nicht gelten.
Es ist schon gut so, dass Verkäufer/Hersteller nicht unendlich mit "Werbeversprechen" Kunden über den Tisch ziehen dürfen.
Am Ende bleibt es aber immer bei: man muss es durchsetzen - und wenn das Gegenüber nicht will, wird es erstmal teuer.
Deswegen schrieb ich ja: man muss schauen, welche Garantien kaufentscheidend sein sollten und welche nicht - oder auch welcher Händler/Hersteller problemloser bei der Abwicklung ist als manch anderer.