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Qnkel

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  1. Weil der DSB eine 4"-Grenze hat Da ist unter 4" schon heftig böse! Übrigens hat der Überlasser ebenso wie der Erwerber eine Pflicht, dies zu prüfen. WaffVwV 34.1: Einfaches Beispiel: wenn jemand eine Langwaffe auf Voreintrag erwirbt, wird es sehr wahrscheinlich ein Sportschütze sein, und damit der §6 beachtet werden sollte... Ebenso natürlich bei KW <3", da sollte man beim Amt das Bedürfnis nochmal hinterfragen.
  2. Welche Stage ist nicht für Major gemacht? Schieße nur Classic Major und hatte nie Probleme. Im Gegenteil.
  3. Der Vergleich mit KFZ-Mechaniker hinkt: Arbeitsplatz und Privat sind zwei völlig unterschiedliche Dinge und am Arbeitsplatz gibt es tausende BG-Regeln genau dafür! Deswegen sind auch diese tollen Vergleiche von MAK-Werten und Umweltwerten der EU völliger Blödsinn. Der BüMa hat kein Öl verwendet, was für Hautkontakt geeignet ist - Ende aus. Ich sehe dort auch die Schadenersatzpflicht. Egal, ob er das schon immer so gemacht hat. In der Lebensmittelverarbeitung darf man auch nichts nehmen, was nicht lebensmittelecht ist.
  4. §4 bis §7 StGB regelt Straftaten im Ausland.
  5. Das ja bisschen blöd für Field Target-Schützen.
  6. Natürlich, aber meinst die haben dann wirklich Bock, das wieder so detailliert auszuarbeiten mit Klingenlänge, bestimmte Bedürfnisse etc.? Die machen den Deckel zu und fertig. Mal davon ab hat außerhalb eines Anschlags oder einer größeren Straftat das WaffG überhaupt keine Relevanz in der Politik - 98% der Bürger haben mit dem WaffG nichts am Hut und daher auch wenig Interesse an dem Thema! Die wollen ein leichteres Steuerrecht - auf die Bierdeckel-Steuererklärung warten wir schon über 20 Jahre...
  7. Die Waffe sind sehr stark nach einer MCK 2.0 für Glock: https://de.aresmaxima.com/Produkt/caa-usa-mck-2-0-für-glock-20-21/
  8. Wir treffen uns in drei Monaten nochmal hier...
  9. Die Zweifel sind berechtigt, prinzipiell muss man nach §14 (1) darauf achten, diese Munition bzw. die passende Waffe dazu nicht zu besitzen, wenn es einer richtig streng auslegt...
  10. z.B. CCI bei der Velocitor...
  11. Das kann dir letztendlich nur dein Vereinsfürst beantworten, denn der unterschreibt. Da können hier noch so viele mit dem WaffG posaunen...
  12. Frage ist unerheblich, da es trotzdem bedürfnisfrei bleibt und nicht zum Leihen von bedürfnispflichtigen Waffen berechtigt.
  13. Wie hat er denn gegenüber dem Waffengesetz sein Sportschützentum nachgewiesen, wenn nicht durch ein geltend gemachtes Bedürfnis (was er ja nicht hat, schreibst Du ja selbst - egal ob formell oder informell)? Das beantwortet doch schon die Frage. Frage mich, auf was Du dieses "nachweislich" beziehst...
  14. Auf welchem Stand bzw. bei welcher Disziplin wird der Ladezustand bitte nicht kontrolliert? Das ist keine Besonderheit beim IPSC... Und ob der DSB nur statisch schießt oder Blasrohr tut hier nichts zur Sache - genauso wenig, was die Behörde gerne hätte. Der Standbetreiber legt die Regeln fest nach dem Korsett des WaffG. Ungeladen holstern ist nicht verboten, fertig.
  15. Du warst noch nie bei einem IPSC-Wettkampf...
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