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Qnkel

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  1. Nur weil Gesetz A sagt, das Behörde A die Daten anfragen soll, heißt das noch lange nicht dass Gesetz B der Behörde B die Rausgabe der Daten erlaubt. Da muss es erst noch Verordnungen über Form, Umfang und Schriftfarbe geben.
  2. Im Zweifelsfall, wenn Verkäufer oder Hersteller sich quer stellen, kann/muss man beides einklagen: Garantie wie Gewährleistung. Die Gewährleistung hat zwar im ersten Jahr die Beweislast beim Verkäufer, aber trotzdem muss man sie erstmal durchsetzen. Bei der Garantie kann der Verkäufer oder Hersteller zwar reinschreiben was er möchte, muss das aber auch deutlich rein schreiben. Auch da gab es schon erfolgreiche Klagen des Verbraucherschutz, das wenn man im Prospekt oder auf der Packung großzügig mit einer Garantie wirbt und dann aber erst im Kleingedruckten, was man beim Kauf z.B. nicht lesen kann weil es in der Packung ist, diverse Ausschlüsse hat, diese nicht gelten. Es ist schon gut so, dass Verkäufer/Hersteller nicht unendlich mit "Werbeversprechen" Kunden über den Tisch ziehen dürfen. Am Ende bleibt es aber immer bei: man muss es durchsetzen - und wenn das Gegenüber nicht will, wird es erstmal teuer. Deswegen schrieb ich ja: man muss schauen, welche Garantien kaufentscheidend sein sollten und welche nicht - oder auch welcher Händler/Hersteller problemloser bei der Abwicklung ist als manch anderer.
  3. 500 Bewertungen in 19 Jahren gegenüber 900 Bewertungen in 7 Jahren...
  4. Wie will der Hersteller das feststellen? Verstehe, dass der Hersteller für selbstgeladenes nicht garantieren will - andersrum kann das auch ne willkommene Begründung sein, jede Garantie abzulehnen. Das soll keine Kritik am Hersteller sein, aber diese "Garantie" wäre für mich nicht kaufentscheidend...
  5. In dem Büchlein steht "erhält (...) die Erlaubnis zum". Singular.
  6. Das ergibt überhaupt keinen Sinn. Es bleibt eine Erlaubnis.
  7. EuroArms 1873 UHR - war nagelneu, aber lief sehr straff und ich habs nie richtig zum laufen bekommen. Wieder verkauft.
  8. Hab ich auch eben gesehen. Spannend ist, dass die FAQ PDF aber immer noch die alte ist
  9. Bis jetzt legen die meisten Verwaltungsgerichte das WaffG streng aus. Was willst denn genau exemplarisch durchklagen?? Das auf eine Überprüfung verzichtet wird, weil vor 6 Monaten schon eine war?? Weil sie dir nicht vier Voreinträge gleichzeitig geben?? Welcher Richter würde da wohl seine Karriere riskieren und liberal entscheiden, bis was passiert?? Wie oft kam in letzter Zeit raus, dass bei Waffenmissbrauch zumindest Behördenversagen beigetragen hat... da wird keiner entscheiden, das die Behörden jetzt unvorsichtiger handeln sollen.
  10. Pff, die Waffenbehörde im Landkreis Goslar ist seit März 2022 praktisch nicht mehr besetzt. Zwischendurch wurde ein Rentner sogar zurück geholt um zumindest die Jagdscheine zu verlängern. Seit März 2024 werden WBK-Angelegenheiten gar nicht mehr bearbeitet, nur Jagdschein-Verlängerung und KWS...
  11. In dem Vordruck der alten gelben WBK stand das so. Hab auch noch den Vordruck einer alten gelben WBK bekommen, die zur "neuen gelben" auf Seite 6 umgeschrieben wurde. Bei mir steht also vorne auch noch "sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben". Im Vordruck der neuen gelben steht aber nur noch: Munition für die eingetragenen Waffen. Vor Gericht will ich das aber auch nicht diskutieren.
  12. Stempelkarte wie beim Lieferdienst
  13. Gut, dann nimm halt das normale Kino...
  14. Kenne keine Paintball-Range, wo man eigene Munition verschießen darf... Bringt auch keiner sein Schnitzel ins Restaurant...
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