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Qnkel

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  1. Es gibt keine Urteilsbegründung. Das sind Kommentare der Richterin, die für den Vergleich keinerlei Wirkung haben.
  2. Gerne: 1972 wurde das Tempolimit auf der Landstraße eingeführt - bis dahin durftest Du ohne Probleme 160 auf der Landstraße fahren, womit Du heute den Führerschein verlieren würdest. 1973 wurde die Promillegrenze von 0,8 eingeführt, davor galten 1,5. Heute ist es ab 1,1 Promille eine Straftat. Darf sich jetzt jeder Opa darauf berufen, dass er das nicht mitbekommen hatte und volltrunken zu schnell fahren und dann nur eine Verwarnung erwarten? Und um im WaffG zu bleiben: das WaffG sieht eine Frist von mindestens fünf Jahren vor, bevor die Zuverlässigkeit erneut geprüft wird - hier wurde sich auf ein Jahr geeinigt. Das sind gerade mal 20% der gesetzlichen Forderung - das ist schon sehr großzügig für so ein unkluges Vergehen. Kannst gern mal andere Lebensbereiche nennen, wo nach einem offensichtlichen und mehr als unklugen Fehler mit der Aussage, das man bei sich keine Informationspflicht sieht, einen Straf-Rabatt von 80% bekommt. Ein Vergleich muss von beiden Seiten vollständig akzeptiert werden. Er wird durch eine Richterin vorgeschlagen und moderiert werden, aber man kann nicht dazu gezwungen werden diesen einzugehen. Es war also ein Angebot der Behörde, sonst hätte Sie auf die fünf Jahre bestanden.
  3. Sehe es wie @MB69. Damit argumentieren, das man bei den DM antritt bla bla, aber so eine Verschärfung verpasst haben, die selbst der DSB weiträumig kommuniziert hat... Der Kommentar der Richterin (Misstrauen) ist natürlich diskutabel, hat aber mit dem Vergleich nichts zu tun. Es gab ja kein Urteil. Das Angebot der Behörde, nach einem Jahr wieder eine WBK zu bekommen, finde ich sehr großzügig in Anbetracht, dass die Schützin ja deutlich gemacht hat, sich nicht verantwortlich über das aktuelle Waffenrecht zu informieren.
  4. Weil der DSB eine 4"-Grenze hat Da ist unter 4" schon heftig böse! Übrigens hat der Überlasser ebenso wie der Erwerber eine Pflicht, dies zu prüfen. WaffVwV 34.1: Einfaches Beispiel: wenn jemand eine Langwaffe auf Voreintrag erwirbt, wird es sehr wahrscheinlich ein Sportschütze sein, und damit der §6 beachtet werden sollte... Ebenso natürlich bei KW <3", da sollte man beim Amt das Bedürfnis nochmal hinterfragen.
  5. Welche Stage ist nicht für Major gemacht? Schieße nur Classic Major und hatte nie Probleme. Im Gegenteil.
  6. Der Vergleich mit KFZ-Mechaniker hinkt: Arbeitsplatz und Privat sind zwei völlig unterschiedliche Dinge und am Arbeitsplatz gibt es tausende BG-Regeln genau dafür! Deswegen sind auch diese tollen Vergleiche von MAK-Werten und Umweltwerten der EU völliger Blödsinn. Der BüMa hat kein Öl verwendet, was für Hautkontakt geeignet ist - Ende aus. Ich sehe dort auch die Schadenersatzpflicht. Egal, ob er das schon immer so gemacht hat. In der Lebensmittelverarbeitung darf man auch nichts nehmen, was nicht lebensmittelecht ist.
  7. §4 bis §7 StGB regelt Straftaten im Ausland.
  8. Das ja bisschen blöd für Field Target-Schützen.
  9. Natürlich, aber meinst die haben dann wirklich Bock, das wieder so detailliert auszuarbeiten mit Klingenlänge, bestimmte Bedürfnisse etc.? Die machen den Deckel zu und fertig. Mal davon ab hat außerhalb eines Anschlags oder einer größeren Straftat das WaffG überhaupt keine Relevanz in der Politik - 98% der Bürger haben mit dem WaffG nichts am Hut und daher auch wenig Interesse an dem Thema! Die wollen ein leichteres Steuerrecht - auf die Bierdeckel-Steuererklärung warten wir schon über 20 Jahre...
  10. Die Waffe sind sehr stark nach einer MCK 2.0 für Glock: https://de.aresmaxima.com/Produkt/caa-usa-mck-2-0-für-glock-20-21/
  11. Wir treffen uns in drei Monaten nochmal hier...
  12. Die Zweifel sind berechtigt, prinzipiell muss man nach §14 (1) darauf achten, diese Munition bzw. die passende Waffe dazu nicht zu besitzen, wenn es einer richtig streng auslegt...
  13. z.B. CCI bei der Velocitor...
  14. Das kann dir letztendlich nur dein Vereinsfürst beantworten, denn der unterschreibt. Da können hier noch so viele mit dem WaffG posaunen...
  15. Frage ist unerheblich, da es trotzdem bedürfnisfrei bleibt und nicht zum Leihen von bedürfnispflichtigen Waffen berechtigt.
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