Gerne: 1972 wurde das Tempolimit auf der Landstraße eingeführt - bis dahin durftest Du ohne Probleme 160 auf der Landstraße fahren, womit Du heute den Führerschein verlieren würdest.
1973 wurde die Promillegrenze von 0,8 eingeführt, davor galten 1,5. Heute ist es ab 1,1 Promille eine Straftat.
Darf sich jetzt jeder Opa darauf berufen, dass er das nicht mitbekommen hatte und volltrunken zu schnell fahren und dann nur eine Verwarnung erwarten?
Und um im WaffG zu bleiben: das WaffG sieht eine Frist von mindestens fünf Jahren vor, bevor die Zuverlässigkeit erneut geprüft wird - hier wurde sich auf ein Jahr geeinigt. Das sind gerade mal 20% der gesetzlichen Forderung - das ist schon sehr großzügig für so ein unkluges Vergehen.
Kannst gern mal andere Lebensbereiche nennen, wo nach einem offensichtlichen und mehr als unklugen Fehler mit der Aussage, das man bei sich keine Informationspflicht sieht, einen Straf-Rabatt von 80% bekommt.
Ein Vergleich muss von beiden Seiten vollständig akzeptiert werden. Er wird durch eine Richterin vorgeschlagen und moderiert werden, aber man kann nicht dazu gezwungen werden diesen einzugehen. Es war also ein Angebot der Behörde, sonst hätte Sie auf die fünf Jahre bestanden.