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IGNORED

Kein GK-Mehrladegewehr beim DSB???


MP

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Geschrieben

Hallo,

stimmt es daß man beim DSB kein GK-Mehrladegewehr bekommt weil die dafür keine Disziplin haben?

Gruß

Martin

Geschrieben

Wer sagt das denn?

Sportordnung DSB 1.0.4. und folgende "Mehrlader und Mehrladerwettbewerbe", als weiteres kommt Sportordnung DSB 1.58 "Ordonanzgewehr" in Betracht.

Da steht nix von nicht erlaubt...

------------------

FWR 18844

Geschrieben

Hallo nochmal,

nee wirklich mein Schützenmeister hat mir gerade geschrieben daß er nochmal nachgeschaut hat und tatsächlich keine Disziplin für GK-Mehrladegewehre gefunden hat, jedenfalls nicht für 100m. Die oben angegebene Sportordnung soll gar nicht existieren, also helft mir doch mal daß ich an einen .308er Repetierer komme. Vielleicht könnt Ihr mir nochmal den Text aus der Sportordnung zitieren.

Gruß

Martin

Geschrieben

Hab grad in der Sportordnung nachgeschaut:

Die hört bei 1.03.6.3 auf.

Die Übersicht zeigt

1.10 Luftgewehr

1.20 Luftgewehr 3-Stellung

1.30 Zimmerstutzen

1.35 KK 100m

1.40 KK Standardgewehr

1.50 GK Standardgewehr

1.60 KK Freigewehr

1.70 GK FReigewehr

1.80 KK-Liegendkampf

1.90 GK Liegendkampf

Sense

Kann deinen Schützenmeister also durchaus verstehen dass der auch nichts findet.

Ist da irgendwo ein Punkt falsch in deiner Disziplin?

So und jetzt hab ich die Sportordnung noch nach dem Begriff "mehrlader" durchforstet. Das steht alles in EINER Ziffer die wie folgt lautet:

1.0.3.6.1.5 Mehrlader und Mehrladerwettbewerbe

Mehrladerwettbewerbe werden nach den Regeln der entsprechenden Einzelladerwettbewerbe ausgetragen.

Bei Mehrladewettbewerben reduziert sich die Schusszeit je 10 Schuss-Serie um je 5 Minuten.

Werden Mehrlader in Einzelladerwettbewerben verwendet, so ist jeder Schuss einzeln zu laden.

Wird ein Magazin verwendet, so darf jeweils nur ein Schuss in das Magazin geladen werden.

Das wars confused.gifconfused.gif

So und jetzt noch die "neuesten" Disziplinen aus der DSB-Homepage. Da is auch nix mit Ordonanzgewehr ect.

da steht:

Ordonnanzgewehr 100 m

Waffe: Zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31.12.1963 als Ordonnanzwaffen geführt wurden. Der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen. Einzellader, Unterhebelrepetierer und Halbautomaten sind nicht zugelassen.

Munition: Handeslübliche, auch wiedergeladene Zentralfeuerpatronen.

Scheiben: Breite des Ringes 10 = 50 mm, der Ringe 1 - 9 = je 25 mm.

Entfernung: 100 m.

Großkalibergewehr 300 m (Freigewehr)

Waffe: Zugelassen sind Großkalibergewehre (Mehrlader dürfen nur als Einzellader verwendet werden) bis zu einem Kaliber von 8 mm. Das Gewicht der Waffe einschließlich Visiereinrichtung, Handstop und Handstütze darf 8 kg nicht überschreiten. Abzug beliebig (siehe Regel 1.70 SpO).

Munition: Zentralfeuerpatronen im Kaliber bis 8 mm.

Scheiben: Durchmesser der 10 = 100 mm, Ringabstand = jeweils 50 mm.

Entfernung: 300 m. Großkalibergewehr 300 m (Standardgewehr)

Waffe: Zugelassen sind Großkalibergewehre (Mehrlader dürfen nur als Einzellader verwendet werden) bis zu einem Kaliber von 8 mm. Das Gewicht der Waffe einschließlich Visiereinrichtung und Handstop darf 5,5 kg nicht überschreiten, Mindestabzugswiderstand 1,5 kg. Stecher und Rückstecher sind nicht gestattet (siehe Regel 1,50 SpO).

Munition, Scheiben, Entfernung, Anschlag: Wie unter Großkaliber-Freigewehr.

Programm: Dreistellungskampf 60 Schuß, davon 20 Schuß liegend, 20 Schuß stehend und 20 Schuß kniend in einer Gesamtschießzeit von 150 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 135 Minuten (siehe Regel 1.50 SpO).

[Dieser Beitrag wurde von Smithy am 14. Juli 2002 editiert.]

[Dieser Beitrag wurde von Smithy am 14. Juli 2002 editiert.]

Geschrieben

In meiner Ausgabe (1999) gibt es:

1.85 KK-Liegendkampf Mehrlader 50m

1.95 GK-Liegendkampf Mehrlader 300m

1.96 GK-Liegendkampf Mehrlader 50m

1.97 GK-Liegendkampf Mehrlader 100m

Selbstlader gibt es allerdings nicht,das istja auch bekanntlich Teufelszeug!

Gruß, progunner

Geschrieben

Was mich bezüglich der Kaliberbeschränkung auf 8mm mal interessieren würde: Bezieht sich das auf das Feld- oder Zugkaliber???

Gruß André

[Dieser Beitrag wurde von Andrè1 am 15. Juli 2002 editiert.]

Geschrieben

Moin MP,

E-M@il unterwegs!

By the way: Was für Repetierer in .308 soll´s denn werden (ZF, Ordonnanz etc.)?

Gruß

Bounty

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"Erst nachdem wir alles verloren haben, haben wir die Freiheit, alles zu tun." - Taylor Durden

Geschrieben

@Progunner

da muss ich mal schauen dass ich meine auf den neuesten Stand bekomme!?!?

Kann sein dass ich nur die Kurzwaffen-Updates einsortiert hab. Weil ich mit dem Gewehr nur KK-Repetierer schiesse.

@Andre1

Was meinst du damit??? Feld-Zugkaliber! Wenn du uns damit sagen willst dass du die Unterschiede kennst gibt es noch ein drittes Kaliber. Was ist mit dem Geschoss-Kaliber?

Geschrieben

Wie Du an einen .308 Repetierer kommst ?

Das kann ich Dir sagen:

Warten bis das Neue Waffengesetz in Kraft ist. Dann mit gelber WBK zum Waffenhändler - Waffe aussuchen - zahlen und mitnehmen - innerhalb von 14 Tagen zur Behörde und eintragen lassen.

Wohlgemrkt: wir sprechen von einem "Repetierer", nicht von einer "Selbstladebüchse" !

Geschrieben

@Jürgen

Weiss nicht, habs aus nem Buch abgeschrieben.

Aber ich glaube eh nicht dass man sich da mit Feld/Zug/Gechosskaliber usw. rausredenkann.

Glaube eher wie du dass das Nominalkaliber gemeint ist.

Wenn ich da nur Luftpistolen ansehe: von 4.49 bis 5.51 mm. Em Endeffekt heisst es 4,5 mm. Und wenn ich die .177 Zoll wieder umrechne komme ich wieder auf ein anderes Ergebnis confused.gifconfused.gif

Geschrieben

jetzt hast Du aber ein paar Fehlerteufelchen produziert:

Luftgewehr Kal. 4,5 = 4.49mm bis 4.51mm

Nicht 5.51 !!!

Und cal .177 ist umgerechnet genau 4,4958mm

Geschrieben

Also Leute,

um noch auf einige Fragen zu Antworten.

Es handelt sich um einen Mehrlader (Repetierer), also tatsächlich keinen Selbstlader.

Ich möchte auch keinen Ordonnanz-Prügel, das wäre ja weniger das Problem. Außer es hätte jemand einen FR8 zu verkaufen.

Ich hab`heute auch was beim DSB gefunden: Eine Tabelle u.a. GK-Liegendkampf-Mehrlader-100m, da stehen aber zwei Nummern 1.97 und 0.4.3.04 kann aber den tatsächlichen Text dazu nicht finden.

Klar ich könnte theoretisch noch ein halbes Jahr auf`s neue Gesetz warten und außerdem ist meine Anmeldung zum BDS raus aber ich hab`gerade ein gutes Angebot für einen Repetierer und deshalb brennt`s so.

Gruß

Martin

Geschrieben

Nochmal, damit es klar wird:

Wenn es brennt, brauchst Du einen "Bedürfnisnachweis". Den stellt Dein Verein aus.

Befürwortet der Verein einen Mehrlader, kriegst Du ihn auch. Wird er nicht befürwortet, läßt Du den Mehrlader beim Büchsenmacher "kastrieren".

Meist wird ein kleiner Schweiß- oder Lötpunkt gesetzt, der das Magazin deaktiviert. Dann kaufst Du ihn, läßt ihn auf die gelbe WBK eintragen.

Nächstes Jahr nach Klärung wie die gelbe WBK geändert wird (Neuausstellung oder Zusatzvermerk) läßt Du "Kastration" vom Büchsenmacher wieder entfernen.

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Grüße

Fuchs

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Fuchs:

Meist wird ein kleiner Schweiß- oder Lötpunkt gesetzt, der das Magazin deaktiviert. Dann kaufst Du ihn, läßt ihn auf die gelbe WBK eintragen.

Nächstes Jahr nach Klärung wie die gelbe WBK geändert wird (Neuausstellung oder Zusatzvermerk) läßt Du "Kastration" vom Büchsenmacher wieder entfernen.

Hallo

ganz so einfach ist das nicht!! Frag WIE es bei der ENTSPRECHENDEN WAFFE gemacht wird.

Ich z.B. wollte mein Sako Finnfire P 94 S der einfachheitshalber auch kastrieren lassen. Mein Händler ist kein Büchsenmacher und wollte das bei Frankonia machen lassen. Gottseidank hab ich bei Frankonia angefragt WIE die das machen. Der hat mir dann erklärt dass (BEI DIESER WAFFE)

)das Magazin eingeklebt wird

)auf das Magazin eine Rampe aufgeschraubt UND festgeklebt wird damit Einzelpatronen ihr "Lagerbett" haben

)die Schaftbefestigungsschrauben eingeklebt werden.

Ich hätte also NIE MEHR DEN SCHAFT runterbekommen obwohl bei dieser Waffe die Abzugsverstellung incl. Rückstecher nur bei entferntem Schaft möglich ist.

Auf diesen Vorhalt erklärte mir Frankonia dass sie Ihre "Vorgaben vom BKA" hätten und es dem BKA "wurscht" sei ob die Waffe dann kaputt ist oder nicht.

Ich habe ihn dann auf die grüne eintragen lassen.

Das mit den "Pünktchen setzen" und wieder rückgängig machen war früher (kenn ich auch von Vereinskollegen). Heute ist das ganz anders.

Die Änderungen die man bei mir gemacht hätte wären nur rückgängig zu machen wenn man das ganze wasweisich wie lange mit wasweisich wieviel Grad heiss macht (damit sich der Kleber wieder löst). MINDESTENS das Kunststoffmagazin wäre abgesehen vom Abzugsproblem für immer kaputt gewesen (Listenpreis 129 DM).

Grüsse

Geschrieben

Hallo Freunde,

so bin ich zu meinen Repetierern gekommen: Der Verein hat mir regelmäßiges Training und die Sachkunde bestätigt. In meinen Antrag an die Behörde habe ich bei Verwendungszweck geschrieben :"....zum Schießen auf behördlich genehmigten Schießständen und zur Teilnahme an für diesen Waffentyp überregional ausgeschriebenen Wettkämpfen...." So habe ich es für mein Unterhebelgewehr formuliert und für meine Remington. Das wars. Genehmigt. Die freundliche Sachbearbeiterin (übrigens eine äußerst kompetente Dame, der man kein X für ein U vormachen kann!!)hat die Formulierung ohne Nachfrage nach einer speziellen Disziplin oder einer Verbandszugehörigkeit so akzeptiert.

Gruß Habakuk

im FWR

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