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IGNORED

Post von der Polizei - BÖSE PUMPE


Ordonanz

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Polizeidirektion

Magdeburg

Sternstrasse 12

39104 Magdeburg

Herrn

XXXXX XXXXXX

XXXXXXXXXXXX

XXXXX Magdeburg

Magdeburg, 07.01.2003

Ausführung des Waffenrechts;

Verbot von Vorderschaftrepetierflinten, bei denen

der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist

Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

Sie sind nach hiesiger Aktenlage als Jäger bzw. Sportschütze Inhaber einer

Erlaubnis für eine Vorderschaftrepetierflinte. Diese Waffen sind ab sofort gesetzlich verboten, wenn der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist

( Artikel 19 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts ( WaffRNeuRegG) vom 11.10.2002

( veröffentlicht im BGBl. Vom 16.10.2002, S. 3970 ).

Um diesem gesetzlichen Verbot gerecht zu werden, dürfen

Vorderschaftrepetierflinten nur noch mit Hinterschaft besessen werden oder sind unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigtem zu überlassen.

Die Entfernung des Pistolengriffs und die Montage des Hinterschaftes sind jdoch mit wenigen Handgriffen möglich.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass eine Vorderschaftrepetierflinte mit Pistolengriff ab sofort aufgrund des Verbotes sichergestellt werden kann.

Nach vollständigem Inkrafttreten des o. g. WaffRNeuRegG am 01.04.2003 ist es nach § 40 Absatz 4 Waffengesetz ( neue Fassung ) möglich, unter Geltendmachung besonderer Umstände eine Ausnahme von dem Verbot beim Bundeskriminalamt zu beantragen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern auch telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Nock

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oder einem Berechtigtem zu überlassen


In Antwort auf:

Nach vollständigem Inkrafttreten des o. g. WaffRNeuRegG am 01.04.2003 ist es nach § 40 Absatz 4 Waffengesetz ( neue Fassung ) möglich, unter Geltendmachung besonderer Umstände eine Ausnahme von dem Verbot beim Bundeskriminalamt zu beantragen.


Wenn erst ab dem 01.04. eine Sondergenehmigung beantragt werden kann ... wer könnte dann heute ein Berechtigter sein, dem eine solche böse Waffe überlassen werden könnte?

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....dann würde ich mal "mit wenigen Handgriffen" den Pistolengriff abmontieren und wegwerfen und mir einen Schaft bestellen . Bis zum Eintreffen desselben wäre die Waffe dann eben zu Reparaturzwecken zerlegt - und nach dem Eintreffen könnte ich sie wenigstens behalten - hat ja schließlich Geld gekostet grin.gifgrin.gif

Mouche

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Du hast vollkommen recht icon14.gif -

der Besitz des Griffs ist sicher nicht strafbar - und wegwerfen sollte man sowieso nie etwas nur irgendwie noch Brauchbares blush.gif - wichtig ist das Trennen von Griff und Waffe. Und da er "so einfach" zu montieren ist, würd ich ihn vorsorglich halt nicht mit der Waffe zusammen oder in deren Nähe aufbewahren - nur um bei einer Nachschau halt nicht in Verdacht zu kommen grin.gif

Mouche

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Ausführung des Waffenrechts;

Verbot von Vorderschaftrepetierflinten, bei denen

der Hinterschaft durch einen Pistolengriff
ersetzt
ist


durch einen Pistolengriff "ersetzt" ist bedeutet, dass der Vorderschaftrepetierer keinen Hinterschaft mehr besitzt.

Wenn Hinterschaft vorhanden dürfte es m.E. nach keine Probleme mit dem Pistolengriff geben .

Ich lass mich aber gern belehren.

Schönen Abend noch

Klaus

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....also könnte man zu dem Schluß kommen, daß das Verbot für Sportschützen keine praktische Bedeutung hat smile.gif - sonder nur für Mafiosi - und die juckt`s eh net chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Mouche

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Im großen und ganzen ist der Schrieb aus meiner Sicht ok.

Vielleicht macht man sich den Spaß und schreibt zurück:

Liebe Behörde!

An meiner Mafiapumpe ist der Hinterschaft nicht durch einen Pistolengriff ersetzt worden. Viel mehr wurde das Sportgerät bereits mit einem Pistolengriff

geliefert. Da also der unrechtmäßige Vorgang des Ersetzens eines Hinterschaft in Form eines Gewehrkolbens nicht stattgefunden hat, danke ich

lediglich für Ihr aufklärendes Schreiben.

..und dann ma schaun smile.gif

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In Antwort auf:

....also könnte man zu dem Schluß kommen, daß das Verbot für Sportschützen keine praktische Bedeutung hat - sonder nur für Mafiosi - und die juckt`s eh net


Genauso ist dat mit die affengesetz. Das Volk wollte jemanden hängen sehen, also hat man ihm jemanden geliefert. Wenigstens waren unsere Jungs vom FWR so schlau und haben hinter den Kullissen dafür gesorgt, dass es jemand "virtuelles" ist.

Den Brief finde ich voll in Ordnung. Die machen auch nur ihren Job und sorgen dankenswerter Wiese sogar dafür, dass ein Legalwaffenbesitzer nicht aus Unwissenheit unnötig Stress bekommt. Dafür gibt es von mir 5 icon14.gificon14.gificon14.gificon14.gificon14.gif

Wenn ich überhaupt darauf antworten würde, dann nur so, dass ich dem Sachbearbeiter explizit für dieses "ziehen an einem Strang" danken würde und ihm im Schreiben darüber informieren würde, dass meine Pumpe einen durchgehenden Hinterschaft hat (sicher ist sicher).

bye knight

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Hi astanase - so isses

aber irgendwas müssen se ja machen

In Antwort auf:

und ihm im Schreiben darüber informieren würde, dass meine Pumpe einen durchgehenden Hinterschaft hat


Das könnte natürlich Punkte geben, dann aber 4-fach mit beiliegenden Fotokopien zu den Akten

und solange se selber net wisse, wat los is werden eben sinnlose Schreiben verschickt.

Aber der öffentliche Dienst bekommt ja etze mehr (sind doch öffentliche, oder ??? mad.gif)

schönes Wochenende noch

Klaus

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@Astanase,

In Antwort auf:

Wieso auf das Schreiben antworten? So wie ich es lese, ist es nur eine nette Aufklärungsarbeit durch den Beamten, die den Empfänger des Schreibens zu nichts auffordert.


Deswegen habe ich ja auch geschrieben:

In Antwort auf:

Wenn ich überhaupt darauf antworten würde...


wink.gif

by knight

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Hi Namensvetter,

In Antwort auf:

und solange se selber net wisse, wat los is werden eben sinnlose Schreiben verschickt.


...ne ne, ein sinnloses Schreiben ist das absolut nicht! Vergiss bitte nicht, dass unser Informationsstand durch dieses Forum hier sicherlich um Potenzen höher ist, als der eines Schützen oder Jagers ohne Zugang zu diesem Forum.

Ich würde mich bei der Behörde auch mit ein paar netten Worten bedanken.

Gruß Klaus

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In Antwort auf:

...dass unser Informationsstand durch dieses Forum hier sicherlich um Potenzen höher ist, als der eines Schützen oder Jagers ohne Zugang zu diesem Forum


da hast du natürlich Recht.

Noch`n schönes Restwochenende

Klaus

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Hi Folks,

sinnlose Schreiben der Behörde? Man müsste mal den Spiess umdrehen und der Behörde sinnlose Fragen stellen. Schön getarnt als harmlose Anfrage eines ehrbaren Bürgers natürlich.

Anfragen an Behörden müssen von diesen BEARBEITET werden, damit ist ein Beamter, der möglicherweise in der Zwischenzeit in böser Absicht in Akten wühlen könnte, für längere Zeit beschäftigt.

Stellt euch diese Situation vor: ein paar hundert Schützen ersuchen eine Behörde um Auskunft über dieses neckische Pistolengriffgesetz. Egal, ob sie eine Repetierflinte haben oder nicht.

Der Aktenklauber dort müsste in stunden/tagelanger/wochenlanger Arbeit die Anfrage des braven Bürgers beantworten. Wenn die Antwort kommt, gleich nochmals rückfragen, weil immer noch was unklar ist...

Und wenn der Sachbearbeiter nicht gestorben ist, dann beantwortet er noch heute tongue.gif

Das wär mal ein ordentlicher Spass, wenn ein paar hundert Leute mitmachen würden.

*sfg*

Varminter

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In Antwort auf:

Das wär mal ein ordentlicher Spass, wenn ein paar hundert Leute mitmachen würden.


Ehrlich gesagt kann ich daran nichts spaßiges finden. Die Sachbearbeiter, mit denen ich bisher zu tun hatte, waren alle voll in Ordnung. Und ich sehe überhaupt keinen Grund, denen das Leben künstlich schwer zu machen. Außer einem grundlos verärgertem Beamten bringt das nichts. Und was habe ich von einem verärgertem Beamten?

bye knight

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Hi Knight,

ich erlaube mir, hier Frogger zu zitieren... dann siehst du, WARUM man aufgeblasene, unnütze Beamte beschäftigen soll - damit sie ihre Dienstzeit nicht damit verbringen können, anständigen Bürgern die Freude am Waffenbesitz zu versauen...

Nur zu deiner Info: ich arbeite AUCH bei einer Behörde und weiss daher, wie die Kollegen arbeiten, wenn irgend ein vorgesetztes A****loch aus dem rot-grünen Lager seine politischen Meinungen gerne verwirklicht haben will...

Schau dir nun Froggers Erfahrungen an:

Einem Kameraden ist es aber auch auf dem Amt wiederfahren, daß der Sachbearbeiter sich weigerte, einen ausgetauschten Lauf eines S+W Revolvers in die WBK einzutragen.

Er beschwerte sich bei mir, daß ich ihn falsch beraten hätte. Worauf ich noch einmal mit ihm auf sein Amt gegangen bin.

Ich benötigte ohne Begrüßungsformel genau 5 Sätze um den Sachbearbeiter auf die Rechtslage hinzuweisen und ihm das Angebot zu machen, seinem Vorgestzen zu erklären, warum er für diesen Posten möglicherweise ungeeignet ist...

Der Sachbearbeiter kannte im Übrigen die Rechtslage. Als ich dies sicher erkannte, habe ich ihm empfohlen im StGB einmal unter "Rechtsbeugung" nachzuschauen...

Ich wies den Sachbearbeiter darauf hin, daß meinem Kameraden durch die zweite Vorsprache unnötige Kosten entstanden sind.

Der Eintrag des Laufes wurde kostenlos vorgenommen.

Zeitdauer des gesamten Vorganges: keine 7 Minuten.

Mein Kamerad hatte mit diesem Sachbearbeiter bis heute keine weiteren Probleme.

Gruß,

frogger

Noch eine Erklärung notwendig? Wer sich gegen Polit- und Behördenwillkür nicht wehrt, ist selber schuld, wenn er als vorauskriechender, demütiger Jasager und Speichellecker endet.

Varminter pissed.gif

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