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IGNORED

Ausschluss von Schusswaffen vom Schiesssport?


marksman

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wenn es wirklich soweit kommt, dass bestimmte Schusswaffen vom Schiesssport ausgeschlossen werden, was bedeutet das konkret für Sportschützen, die solche Waffen legal besitzen?

Es wird wohl kaum Berechtigte geben, an die man sie dann verkaufen kann, selbst wenn, zu welchem Preis?

Enteignung?

Pauschale Entschädigung?

Weiss jemand was genaueres???

Geschrieben

also ich gehe ganz stark davon aus, daß der altbestand, wie auch bisher (abgesehen von den bösen und tödlichen "pumpguns") mit einer ausnahmegenehmigung gesichert wird. da der nachwuchs ab diesem tage an ausfällt, hätte mr. B. sein ziel ja erreicht. ein schleichender tod vieler bds-bdmp-disziplinen.

Geschrieben

@marksman:

wir koennen und werden ja sicher noch eiiiiniges bewegen - dieser gehirnfurz des weltenverbesserers br****** ist ja schliesslich erstmal nur ein gehirnfurz, der allerdings hoffentlich auch die bisher schlafenden schuetzenkollegen aufwecken wird.

also nicht gleich gar zu sehr in schwarzmalerei machen - damit lassen wir doch nur schon frueher br*****'s wunschvorstellungen wahr werden.

Geschrieben

tja, altbesitz ist wohl gewährleistet, auch wenn es keine disziplinen mehr für diese waffen gibt. aber das setzt voraus, dass "sie" nicht versuchen unseren richtern weis zu machen, das temporäre bedürfnis stünde schon im alten gesetz und die waffen könnte man deshalb einziehen.

wenn wir den krempel aber behalten, aber nicht mehr damit schießen dürfen, ist das meines erachtens zumindest ein enteignender (enteigungsgleich, falls ich recht habe und der ganze § 15 ist verfassungswidrig) eingriff und wir kriegen wenigstens die kohle wieder.

mit dieser frage will ich mich eigentlich aber erst beschäftigen, wenn der sport schon tot ist; derzeit gehört mein engagement noch einem anderen ziel.

Geschrieben

ok schliessen!

Mich hat ja nur mal interessiert, was im Falle eines Falles vorgesehen ist. Ein Ausschluss von bestimmten Waffen könnte ja immer noch kommen.

Das wollen wir aber alle nicht hoffen und daher:

ENDE der Diskussion!

Geschrieben

In Antwort auf:

tja, altbesitz ist wohl gewährleistet, auch wenn es keine disziplinen mehr für diese waffen gibt.


Dein Wort in Gottes Ohr.

Wenn ich mir die letzte "Aktuelle Meldung" auf der FWR-Page so ansehe, sind die Verbände - trotz des eigenmächtigen Vorstoßes unseres Freundes - doch nicht so ganz "außen vor".

Also heiß es jetzt den Verbänden (durch Mitgliedszahlen) den Rücken zu stärken. Wir, eine Gruppe aus einem "hardcorediszipienenschießenden" DSB-Verein werden geschlossen auch einem BDS-Verein beitreten.

Ne' .44 mit 'nem vieeel zu langen Lauf (lt. DSB) und 'nem Aimpoit drauf macht nämlich rießigen Spaß. Und so soll's auch bleiben.

Gruß

Manfred

Geschrieben

In Antwort auf:

wenn wir den krempel aber behalten, aber nicht mehr damit schießen dürfen


Schießen darfst du schon noch - nur nicht sportlich. Es ist ja nicht verboten sich einen Schießstand zu mieten und "einfach so" zu schießen.

bye knight

Geschrieben

Ähm,

sicher? confused.gif

Weil Du hättest ja "nur" 'nen "Sportschützenbedürfnis" gehabt und alles nicht formell sportliche bekommt da Probleme mit dem Zweck. pissed.gifpissed.gifpissed.gif

Dein

Mausebaer

brasco5-100x109.jpg

Geschrieben

Hhhmmmm.... Du meinst, weil der Transport zum Schießstand von dem dann nicht mehr vorhanden Bedürfnis natürlich auch nicht mehr gedeckt sein kann. Irgendwie kann ich mich dem anschließen - aber innerlich weigere ich mich zu akzeptieren, dass sowas wahr sein kann. Zum Glück ist das neue affengesetz ja viiieeeelll übersichtlicher als das Alte.

bye knight

Geschrieben

Also ganz ehrlich - ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass z.B. Halbautomaten komplett verboten werden. Für herrn B. mag das zwar eine erregende Vostellung

sein, aber warum denn ? Es gibt massenweise Disziplinen in

( fast ) allen Verbänden und das mit SL`s sportlich geschossen wird kann

wohl niemand bezweifeln. Was würden z.B. die RAG`s des VdRdDBW machen ???? Nene - soweit sind wir noch lange nicht!

Ob natürlich der §37,1,e, nicht eine Wiedergeburt im Zuge einer Verord. erfährt steht auf einem anderen Blatt.

Das KwKG sollte man in diesem Fall auch nicht vergessen.

Gruss

M.

cool.gif

Geschrieben

1. warum das thema schließen? damit ich wieder eine welle "in wo wird zensiert"-mails lostreten; nein danke!

2.

In Antwort auf:

Schießen darfst du schon noch - nur nicht sportlich. Es ist ja nicht verboten sich einen Schießstand zu mieten und "einfach so" zu schießen.


@knight:

schön gedacht, aber da hat wir-wissen-wer schon vorgesorgt: wenn du dir die überschrift zu § 10 des entwurfs einer allg. vo. zum waffg (mehr gibts ja noch nicht) ansiehst, wirst du sehen, dass auch die benutzung von schießständen geregelt werden kann. und wenn bestimmte waffen von der benutzung auf schießständen ausgeschlossen sind, kann man sie nicht nur nicht mehr sportlich - im verband - schießen, sondern gar nicht mehr, auch nicht "einfach so".

man kann über bestimmte menschen im bim sagen, was man will, aber nicht, dass sie dumm sind oder lücken lassen, oba mia san a ned af da brennsuppn daheagschwumma.

Geschrieben

....der letzte Satz Deines Posting war jetzt aber nicht polnisch, gell crying.gifcrying.gifcrying.gif

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