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IGNORED

da isses !!!


Gast Daytona

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Die bösen Teile mit Pistolengriff anstatt Hinterschaft sind somit seit dem 12.10. verboten.

Ganz am Ende nach dem Beschussgesetz steht, dass das Gesetz am 1.4.2003 in Kraft tritt; mit angegebenen Ausnahmen.

Da steht allerdings auch , dass die 1. und 2. Verordnung zum WaffG und die Kostenverordnung weiter gelten, "bis zum Inkrafttreten von Verordnungen nach diesem Gesetz".

IMHO heisst das, dass es noch keinen neuen Verordnungen gibt.

Jürgen

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Ob mit oder ohne Pistolengriff,......................wir sind uns einig,Vorne am Lauf kommt immer das gleiche raus,oder???

Erinnert mich irgentwie an meine Jugend:

Ein Tüvbeamter sagte mir mal,als ich mit meinen Selbstbaushopper ankam,so soll ein Krad aussehen,und zeigte auf eine Deutsche BMW R 75.

Dieses Pistolengriff verbot ist ne Lachnummer!

grlaugh.gif

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hi peter40,

irgendwie kommt mir die szene bekannt vor. war das nicht im ersten "werner"-film? smile.gif:)

Ein Tüvbeamter sagte mir mal,als ich mit meinen Selbstbaushopper ankam,so soll ein Krad aussehen,und zeigte auf eine Deutsche BMW R 75.

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In Antwort auf:

@clausi

Die beschriebene Möglichkeit geschützte PDF-Dateien zu drucken ist wirklich genial und funktioniert hervorragend.

Vielen Dank!


dem kann ich mich nur anschließen laugh.giflaugh.giflaugh.gif

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@Goasbeda,..............Stimmt,bei Werner gabs das auch,aber kein Witz,1982 selbst beim Tüv Dortmund erlebt!

Überigens,wurde mein Umbau nicht eingetragen!Die mochten meine Rückspiegel in Malteserkreuz Form nicht(Spiegelfläche zu klein)

Den T-Lenker nicht weil er beim einschlagen zu nah am Tank kam.Rücklicht zu klein,Nummernschild zu hoch,usw.usw.

Heute gibts das alles Serienmässig,bis auf die Spiegel.

Ich wollte damit nur sagen,das deutsche Gesetzgeber einfach zu deutsch denken,und handeln.

Die USA,und andere westliche Allierte haben schlechte Arbeit geleistet!

Es sind zuviele durch das Netz geschlüpft!

Es gibt leider immer noch zuviele Altbehaftete Denker! Um es mal salopp zu formulieren!

Ihr wisst was ich meine!

Diese Denke muss aus den Köpfen raus!

A.H. ist tod!!!!!

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Dank erstmal an diejenigen, die das Gesetz hier verlinkt haben.

Und jetzt fang ich einfach mal hier an und frage, was ich nicht verstanden habe (wohlgemerkt nicht alles, ich glaub' dafür brauchts ein eigenes Forum... confused.gif), vielleicht macht ja bald einer, der juristisch beschlagen ist, einen Thread "FAQ" auf...:

1.: Nachdem jeep im Munforum gefragt hat, habe ich mir die

Stelle bzgl. Altbesitz von Munition (§58 (1)) mal

angesehen, finde aber die entsprechende Regelung "weiter

oben" nicht.

Muss ich nur den Altbesitz von Munition anzeigen, oder

soll ich jedesmal, wenn ich Munition kaufe, dem Amt ein

Briefchen schreiben?

2.: Siehe §58 Absatz 9:

(Sinngemäß) Wer keine 25 ist und eine Waffe besitzt -

Zeugnis über geistige Eignung.

Frage 1: Zu welchem Zeitpunkt muss ich das 25. Lebensjahr

vollendet haben?

Frage 2: Wenn Frage 1 mich nicht rettet, welche Art von

Facharzt ist nach diesem Gesetz begünstigt, sich binnen

Jahresfrist eine goldene Nase zu verdienen?

Frage 3: Wenn ich dieses Machwerk auf mich wirken lasse,

reicht ein Dienstausweis wohl nicht, wie? pissed.gif

(Aber die Diskussion schenk' ich mir hier...)

3.: §4 Abs. 3+4. Zu Absatz 3: Schön, wollen wir mal nicht so

sein und uns regelmässig überprüfen lassen...(warum nicht

gleich jedem Waffenbesitzer einen Bewährungshelfer

zuteilen??)

Und jetzt die eigentliche Frage(n) zu Absatz 4

(Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach drei

Jahren):

Woraus ergibt sich das Fortbestehen?

Wieder aus einer sechsmonatigen Nachweispflicht?

Was mache ich, wenn ich zu einem ungünstigen Zeitpunkt

aus beruflichen Gründen umziehen und somit aus räumlichen

Gründen den Verein wechseln muss?

4.: Leider finde ich die Stelle nicht wieder, aber es steht

geschrieben, dass der Schützenverein dem zuständigen Amt

melden muss, wenn ein WBK-Besitzer ausscheidet.

Und dann?

Neueintritt wird ja nicht gemeldet, und eine

Unzuverlässigkeit oder geistige/körperliche Nichteignung

ergibt sich daraus auch nicht - Ausnahme bei der

nochmaligen Bedürfnisprüfung.

5.: Die Fragen, die mir jetzt noch weiter so einfallen, wenn

ich darüber nachdenke, spar ich mir für später auf...

Danke im Voraus an alle, die willens sind, mich (und wohl auch andere) zu erleuchten - falls die Moderatorengilde der Ansicht ist, diese Fragen gehörten nicht hierher, sondern in einen eigenen Thread, bitte ich untertänigst um Verzeihung und Verschiebung *G*G*G*G*G*G*.

Grüße

(vor allem an alle, die genauso verwirrt sind)

STEELEYE

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Bitte nicht schlagen, habe den neuen Entwurf nicht gelesen, hätte aber ein paar Fragen:

1.) Wie sieht es jetzt mit dem Bedürniss für Sportschützen. Hat man jetzt automatisch Anspruch auf 2 KW und 5 LW?

2.) Gibt's jetzt eine Liste der verbotenen Gegenstände die evtl. die Sachen, die durch den Wegfall von §37 wieder als verboten eingestufft werden?

3.) Wann tretten die Neuerungen jetzt eigentlich in Kraft? 01.01 oder 01.04?

Danke.

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