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IGNORED

Aufbewahrung so korrekt?


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Geschrieben

Guten Tag in die Runde,

 

ich gehe doch recht in der Annahme, dass folgende Aufbewahrung auch nach dem "Schlüssel Urteil" vollkommen korrekt ist, oder? Ich falle unter die Altbesitzregelung.

- Ich habe einen B Schrank, in welchem 2 KW lagern. Dieser hat ein Zahlenschloss, somit entfällt hier die Schlüsselfrage.

 

- Desweiteren habe ich einen A Schrank, in welchem 4 Langwaffen lagern. Dieser hat einen Schlüssel, welchen ich in dem höherwertigen B Schrank lagere. Beide Schränke sind verdübelt.

 

- Munition ist grundsätzlich in einem separaten Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss untergebracht.

 

Bis hierhin sollte alles vermutlich ohne Probleme sein, oder?

 

Nun hätte der A Schrank für den Fall, dass der Munitionsschrank mal voll sein sollte, jedoch auch noch ein abschließbares Innenfach. Darf ich in diesem nun Munition lagern, wenn folgende zwei Kriterien erfüllt sind:

 

- Den Schlüssel von dem besagten Innenfach würde ich natürlich nicht im B Schrank lagern, sondern in dem Munitionsschrank.

 

- Des Weiteren würde dort nur Kurzwaffenmunition gelagert werden.

 

Somit hätte im fiktiven Fall eines Einbruchs der Einbrecher selbst bei Öffnen des B Schrankes keinerlei Zugriff direkt auf die Munition, genau so, als wenn sie im separaten Stahlblechschrank gelagert wäre.


Sieht hier irgendjemand rechtliche Einwände, falls der Munischrank mal überlaufen sollte, das so zu handhaben?


LG an alle!

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Slasher:

Ich habe einen B Schrank, in welchem 2 KW lagern. Dieser hat ein Zahlenschloss, somit entfällt hier die Schlüsselfrage.

 

- Desweiteren habe ich einen A Schrank, in welchem 4 Langwaffen lagern. Dieser hat einen Schlüssel, welchen ich in dem höherwertigen B Schrank lagere. Beide Schränke sind verdübelt.

 

Für mich ist bis heute nicht eindeutig geregelt ob bei "Altbesitz" Waffen und Schlüssel im B Schrank mit Zahlenschloss gelagert werden "dürfen".

Verschiedentlich wird geäußert das der Schrank zur Schlüsselaufbewahrung " höherwertiger" sein muss, sprich in dieser Konstellation ein 0 oder 1 für den Schlüssel.

Eindeutige, rechtlich belastbare Angabe  dazu sind mir nicht bekannt.

Geschrieben (bearbeitet)

Wieso höher? Gleichwertig! Hast du einen großen 1er mit Schlüssel kannst du den in einem kleinen 0er lagern, solange du nur soviel drin lagerst was ein 0er hergibt.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben (bearbeitet)

Leg doch einfach den A-Schlüssel + dessen Innenfach-Schlüssel in den B-Schrank. Gleiches mit dem reinen Munitionsschrank-Schlüssel.

Kurzfassung: Alle Schlüssel in den B-Schrank legen. 

 

Der übliche "Einbrecher" kommt mit seinem Schraubendreher oder Stemmeisen, Akkubohrer kaum in den B-Schrank rein.

Bearbeitet von Astanase
Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb Astanase:

Leg doch einfach den A-Schlüssel + dessen Innenfach-Schlüssel in den B-Schrank. Gleiches mit dem reinen Munitionsschrank-Schlüssel.

Kurzfassung: Alle Schlüssel in den B-Schrank legen. 

 

Im Falle einer Kontrolle wäre er dann wahrscheinlich alle Waffen los, da in einem B-Schrank Waffen und Munition NICHT zusammen gelagert werden dürfen.  Auch nicht bei Altbesitz. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb Kugelfang78:

 

Im Falle einer Kontrolle wäre er dann wahrscheinlich alle Waffen los, da in einem B-Schrank Waffen und Munition NICHT zusammen gelagert werden dürfen.  Auch nicht bei Altbesitz. 

 

Er hat einen B + A-Schrank + Stahlblechschrank (Munition).

Im B sind nur KW und dann alle Schlüssel vom A + Blechschrank und keine Munition.

Bearbeitet von Astanase
Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb Kugelfang78:

 

Im Falle einer Kontrolle wäre er dann wahrscheinlich alle Waffen los, da in einem B-Schrank Waffen und Munition NICHT zusammen gelagert werden dürfen.  Auch nicht bei Altbesitz. 

 

Daran sieht man wie bescheuert die Regelung ist. Schlüssel vom Mun Schrank im B Schrank illegal. Schlüssel vom Mun Schrank irgendwo, legal. 

 

 

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