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IGNORED

Übertrag Munitionserwerb innerhalb einer WBK


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Geschrieben

Mir ist kein besserer Titel eingefallen...

Man hat zwei oder mehr Waffen des gleichen Kalibers auf der grünen WBK, Munitionserwerb ist aber nur bei einer abgestempelt.
Jetzt wird genau diese Waffe verkauft.

Wer hat das schon gemacht und wie lief das bei eurer Behörde mit der Übertragung des Mun-Erwerbs auf eine der anderen Waffen?

- Einfach Stempel in die WBK und gut war es.
- Einfach Stempel in die WBK, aber dafür wurde eine Gebühr verlangt
- Größeres Gedöns (Mun-Erwerb beantragen oder etwas in der Art)

Geschrieben

Warum sollte man nicht einfach einen Stempel bekommen? Man hätte ihn ja auch direkt bei Eintragung der Waffe bekommen.

Und natürlich wird man dafür auch zahlen müssen, man muss ihn ja auch zahlen wenn man den Stempel gleich bei Eintragung holt, egal wie häufig er schon vorhanden ist. Ich habe auf meiner WBK drei Mal eine Waffe in 9mm, bei allen dreien habe ich die Munition stempeln lassen und alle drei Mal musste ich dafür zahlen

Geschrieben

Eigentlich ist es eine Frechheit das man überhaupt einen (kostenpflichtigen) Stempel braucht und es nicht wie z.B. bei der gelben so gelöst ist das man automatisch für alles was eingetragen ist die Munition erwerben darf...

 

Und soviel Aufwand ist so ein stempel auch nicht als das man dafür Geld verlangen sollte...

 

Geschrieben
17 minutes ago, BlackFly said:

Eigentlich ist es eine Frechheit das man überhaupt einen (kostenpflichtigen) Stempel braucht und es nicht wie z.B. bei der gelben so gelöst ist das man automatisch für alles was eingetragen ist die Munition erwerben darf...

 

Nettes Detail am Rande: Ich wurde vor kurzem erst von einzelnen Forenteilnehmern hier angegriffen, weil ich so etwas ähnliches (WBK berechtigt generell zum Munitionswerwerb - analog zum Österreichischen Modell) bezüglich der Einführung einer "eWBK" als notwendig und sinnvoll vorgeschlagen hatte.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb tuersteher:

 

Nettes Detail am Rande: Ich wurde vor kurzem erst von einzelnen Forenteilnehmern hier angegriffen, weil ich so etwas ähnliches (WBK berechtigt generell zum Munitionswerwerb - analog zum Österreichischen Modell) bezüglich der Einführung einer "eWBK" als notwendig und sinnvoll vorgeschlagen hatte.

Naja, das ist so nicht ganz korrekt bzw falsch dargestellt. Die Kritik dort, die kann auch von mir, ging darum das dieses Thema mit der eWBK nicht im Zusammenhang steht. Das eine ist der Inhalt des Waffenrechts und das andere die technische Umsetzung der Vorgaben. Wenn man an der technische Umsetzung des vorhandenen Gesetzes etwas ändert muss man sich trotzdem weiterhin an das Gesetz halten und wenn dieses Gefährt werden soll ist es ein komplett anderes Thema. 

Und dann besteht noch ein Unterschied zwischen einer generellen Erlaubnis bei Besitz der WBK (was eigentlich auch zu begrüßen wäre) und der spezifischen Erwerbserlaubnis die heute eigentlich schon von Gesetz gegeben ist (oder ist irgendjemand Mal der Stempel verweigert worden als Sportschützen?) und deren Dokumentation nochmal kostenpflichtig ist

Geschrieben

War in der Vergangenheit bei meiner Behörde (NDS) kein Problem. Der erste Mun-Stempel kostet Gebühr, ab der zweiten kalibergleichen Waffe wurde (auf Anfrage) kostenlos mitgestempelt.

Notfalls auch später, wenn man es vorher übersehen hatte bzw. die erste Waffe verkauft wurde.

 

Ist allerdings schon 2-3 Jahre her (Verkauf sportliche Glock 35 in .40S&W, vorher Eintrag eines Wechsellaufs in .40 ohne Mun-Stempel für jagdliche G20 in 10mm).

 

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb JumboHH:

Kannst einfach einen Stempel bekommen, wenn die die Waffe austragen lässt. Kostet so um die 20,-€

Heiße Geschichte.

Bitte erst den Munitionserwerb um- / neu eintragen lassen und dann erst die Waffe verkaufen. Kommt sicherlich auf die Behörde an, aber ich kenne hier bei mir im Umland eine Behörde, wo die erstgenannte Variante Probleme provozieren könnte ...

Wenn du einmal dabei bist und Kaliber gleiche Waffen auf mehreren WBK´s hast, lass das Kaliber dann sicherheitshalber auch gleich auf jeder WBK einmal eintragen.

Geschrieben

"Lustig" (nicht) wird das übrigens bei Wechselsystemen in Verbindung mit Sportwaffen auf der grünen WBK. Die eine Behörde weigert sich, für Munition eine Berechtigung einzutragen da diese laut Gesetz für die Waffe gilt und nicht etwa für Waffenteile. D.h. man kann mit dem Eintrag für die Waffe auch Munition für das Wechselsystem kaufen (falls der Händler mitspielt). Die andere Behörde wertet das dann als Munitionserwerb/-besitz ohne Erlaubnis. Das geht dann so lange gut, bis man umzieht (oder der Sachbearbeiter wechselt).

 

Glücklicherweise wird das praktisch nie kontrolliert und fällt auch nicht auf solange man sich nicht blöd anstellt, sonst wären einige Schützenkamerade bereits Ex-Schützenkameraden.

Geschrieben

Falls es um den Weiterbesitz von Munition geht, nachdem die Waffe mit dem Stempel ausgetragen ist, sagt Google KI das man für die anderen Waffen die Munition auch weiherhin besitzen darf.
Man kann nur ohne Stempel keine neue mehr erwerben.

 

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