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IGNORED

Wegen Softair Pistole: Polizei schiesst 14 Jährigen nieder


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Geschrieben

Und Du glaubst 

10 minutes ago, Mausebaer said:

Die Familie wird kaum nach Ablehnung des Asyls sich nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG in D. aufhalten. :closedeyes:

 

Und Du glaubst tatsächlich, der Steuerzahler wird deshalb die Kosten nicht tragen?! Würde mich sehr wundern.

Geschrieben

Das ist die zentrale Bedeutung von § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG. Dieses ist quasi Deutschlands Golden Visa für Reiche und kann bei Erfüllung der Bedingungen nach fünf Jahren in ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht gem. § 9 überführt werden. 

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
Am 25.8.2026 um 12:55 schrieb huhnelli:

Und für den umgekehrten Fall gilt das Gleiche, aus einer schwarzen Plempe und zwei, drei Sprühdosen mit Lack wird da auch ruck-zuck ein buntes Objekt...

Sprühdosen sind auch eine Waffe. Sagte ein gescheiterter Ingenieursstudent. In mehreren Bedeutungen.

Geschrieben
Am 25.8.2026 um 14:17 schrieb sealord37:

 

Mal dumm gefragt: warum gibt es anschließend ein Diszi? Ich meine, wenn der Schuss gerechtfertigt war und das Strafverfahren eingestellt, was soll dann noch ein Disziplinarverfahren?

Weil Tod nicht Tod genug ist. Man muss die "pösen Schandis" noch richtig in den Dreck drücken, und die Familienangehörigen mit dazu. (nicht meine Meinung)

Geschrieben
Am 30.8.2026 um 21:08 schrieb Mausebaer:

Die Familie wird kaum nach Ablehnung des Asyls sich nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG in D. aufhalten. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

Ist es nicht schön, dass man in D jeden Mist online herunterlügen kann? Dass sich abgelehnte Asylbewerber straflos in D aufhalten dürfen ist gängige Praxis, genauso wie die Sozialleistungen die es dafür gibt.

Und falls dann mal einer abgeschoben werden sollte läuft das folgendermassen:

- Widerruf der Duldung

- Ankündigung der Abschiebung (aka flieh, solange du kannst)

- Abschiebeandrohung

- Abschiebeanordnung

- Ganz zum Schluß (nacht etlichen Wochen) *kann* dann die Polizei vor der Tür stehen. Falls die Adresse überhaupt existiert, jemand zuhause ist, bzw. alle angetroffen werden, und keiner spontan krank wird...

Geschrieben

@Zakharias

 

... und was hat das mit § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG zu tun (, das die Rechtsgrundlage für den Aufenthalt in Deutschland für Menschen ohne EU-Staatsbürgerschaft und hierbei gleichgestellten Staatsangehörigkeiten sein kann, die einfach nur scheiche reich sind und von ihren Vermögenserträgen auch in D. in Sauß und Braus leben können)? :huh2:

 

Dein

Mausebaer

 

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