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IGNORED

Erlaubnis Waffen geladen zu Hause/in den Geschäftsräumen tragen?


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Geschrieben
1 hour ago, TT01 said:

Es ist Deine Zuverlässigkeit und Deine waffenrechtlichen Erlaubnisse... :rolleyes:

 

Richtig. Deshalb sage ich auch den entsprechenden Stellen nicht, dass ich etwas mache was rechtlich völlig in Ordnung ist, ihnen aber eine Gelegenheit geben könnte mir ans Bein zu pinkeln weil sie sich nicht an ihre eigenen Gesetze halten wollen.

 

1 hour ago, TT01 said:

Und Deine Sachkunde... :crazy:

 

Aber das erklärt sich ja aus dem anderen Thread:

 

Genau. Steht nämlich im Gesetz. Und da ich in keinem einzigen Punkt dagegen verstosse ist rechtlich alles in Ordnung.

Geschrieben

Der Händler weis was er tut in der heutigen Zeit, weit weg von der nächst größeren Stadt. 

Ich habe volles Verständnis und fühle mich nicht unwohl in seinem Waffengeschäft.

 

Geschrieben

Erinnert mich an einen Händler bei dem ich vor 5 Jahren eine Waffe gekauft habe. Der hat allerdings eine geladene Pistole im Innenholster getragen.

 

Das war aber definitiv rechtlich nicht in Ordnung, da er teilweise mit der geladenen Waffe im frei zugänglichen Hof gestanden ist und sich mit den Kunden unterhalten hat. Mich persönlich hat es allerdings damals nicht gestört. War ja seine WHE und niemand wurde dadurch gefährdet - im Gegenteil.

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb tuersteher:

dass ich etwas mache was rechtlich völlig in Ordnung ist

 

Ist es nicht.

 

vor 30 Minuten schrieb tuersteher:

Und da ich in keinem einzigen Punkt dagegen verstosse ist rechtlich alles in Ordnung.

 

Doch, tust Du. Und es rechtlich nicht in Ordnung. Aber das ist ja weiter vorne schon ge- und erklärt, nur dass Du es nicht verstehst.

 

vor 29 Minuten schrieb 1913:

Der Händler weis was er tut

 

Ja? Sicher? Welcher ist es denn?

Dann kann man seine zuständige Behörde ja fragen, ob er weiß was er tut. Oder ob sie weiß, was er tut.

 

Es ist ja nur seine wirtschaftliche Grundlage, mit der er spielt...

 

Geschrieben (bearbeitet)
3 minutes ago, TT01 said:

Du bist doch sachkundig, oder nicht?

 

Genau, daher kenne ich kein Gesetz, dass mir das Laden der Waffe auf meinem befriedeten Besitz zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck verbietet.

 

Du aber anscheinend schon, also lege die Karten auf den Tisch!

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb tuersteher:

dass mit das Laden der Waffe auf meinem befriedeten Besitz zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck verbietet.

 

Dieser Thread geht um die Frage:

 

Am 16.3.2026 um 13:47 schrieb Karlfried54:

Wann dürfen Waffenhändler eine geladene Waffe in Ihren Geschäftsräumen/Wohnhaus tragen.

 

Dein "vom Bedürfnis umfassten Zweck" der Überprüfung von selbstgeladenen Patronen hast Du im Laufe der Diskussion nachgefügt.

 

Dass Du zum Wiederladen keine Waffe fertigladen musst, wird Dir auf der vorherigen Seite erklärt (Dummypatrone ohne Treibladung und Zündhütchen, Lauft entfernt, Messschieber, Patronenlehre).

Der Versuch der Ausrede, dass man zum Überprüfen von wiedergeladenen Patronen seine Waffe fertigladen muss ist ebendas: Eine Ausrede.

Und selbst wenn man die gelten lassen würde, wäre das eine Sache von Sekunden, in denen die Waffe geladen sein müsste.

Es gibt als Wiederlader keinen Grund, seine Waffe in den eigenen vier Wänden schussbereit zu machen. Sie im Holster zu führen erst recht nicht.

Es ist nicht erforderlich, also ist es nicht von Deinem Bedürfnis gedeckt.

 

Aber nochmal: Der Thread hier geht nicht um irgendwelche sinnlosen Nebendiskussionen sondern um die Frage, ob ein Waffenhändler ohne gesonderte Erlaubnis seine Waffe in seinen Geschäftsräumen führen darf. Das darf er nicht.

 

Die Diskussion fing dann an mit dieser falschen Behauptung:

 

Am 16.3.2026 um 14:48 schrieb kurzwaffen:

Die kurze Antwort ist: ja, darf man – und der Grund steht direkt im Waffengesetz.

 

Und dann kamen die üblichen Zombies aus der Versenkung und versuchen Fallkonstellationen zu erfinden, in denen sie es dann doch dürften. Du bist einer davon...

Bearbeitet von TT01
Geschrieben (bearbeitet)
20 minutes ago, TT01 said:

Dein "vom Bedürfnis umfassten Zweck" der Überprüfung von selbstgeladenen Patronen hast Du im Laufe der Diskussion nachgefügt.

 

Natürlich zum "vom Bedürfnis umfassten Zweck". Meiner ist das testen der geladenen Patronen (wobei ich sicherheitshalber bei der Büchse den Schlagbolzen entferne - aber geladen ist trotzdem geladen, ob mit oder ohne Schlagbolzen). Es gibt aber auch noch tausend andere Gründe die Waffe zu Hause zu laden, die man diesem Bedürfnis zuordnen kann.

 

20 minutes ago, TT01 said:

Dass Du zum Wiederladen keine Waffe fertigladen musst, wird Dir auf der vorherigen Seite erklärt (Dummypatrone ohne Treibladung und Zündhütchen, Lauft entfernt, Messschieber, Patronenlehre).

 

Ich muss gar nichts machen. Trotzdem teste ich Stichproben meiner fertigen Patronen aus Sicherheitsgründen. Das ist aber meine Sache und nicht die irgendwelcher möchtegern Verbotsfanatiker mit ihren feuchten Träumen.

 

20 minutes ago, TT01 said:

Aber nochmal: Der Thread hier geht nicht um irgendwelche sinnlosen Nebendiskussionen sondern um die Frage, ob ein Waffenhändler ohne gesonderte Erlaubnis seine Waffe in seinen Geschäftsräumen führen darf. Das darf er nicht.

 

Er darf selbstverständlich die Waffe ohne entsprechenden Waffenschein nicht führen. In seinen eigenen Geschäftsräumen kann er die Waffe rechtlich allerdings auch gar nicht führen. Waffengesetz lesen (und verstehen) hilft dabei, zu verstehen warum das unmöglich ist. Hinweis: Der entsprechende Satz im Waffengesetz fängt an mit "führt eine Waffe, wer ...".

 

Der Waffenhändler kann allerdings in seinen Geschäftsräumen diversen andere Arten des Umgang mit einer Waffe ausüben, die im Waffengesetz nicht ausgeschlossen werden. Beispielsweise kann er sie besitzen, mit sich herumtragen, sie aufbewahren etc. Ja, Natürlich zum einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck. Was das alles beinhaltet muss er dann selbst definieren, denn das Waffengesetz macht das nicht.

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben

Ich verstehe ja, dass man sich nicht "vorauseilendem Gehorsam" unterwerfen möchte und ganz optimistisch das Gesetz für sich auslegt.

 

Jedoch stelle ich mir dann folgendes "Wurst-Cast-Scenario" vor:


 

Zitat

Die neu hinzugezogene Dinkel-Dörte steht eines Nachmittags in ihrer Küche, um sich nach ihrer einen veganen Power-Juice zuzubereiten,

als ihr der Geruch von verbranntem Tier um die Nase weht... 

Sie läuft nach oben, um vom Balkon eine bessere Aussicht zu haben und sieht dort - tatsächlich! - ihren Nachbarn am Grill stehen,

wie er tote Tiere röstet... (Skandal!)

In der einen Hand die Grillzange, in der anderen Hand eine Flasche Bier - steht Hans Hubertus eisern am Grill, fast wie Gott ihn schuf:

mit Feinripp, Adiletten, farbenfrohen Shots und ... dem "Colt" (seinem geliebten 6" Python) am Gürtel! 

 

"Schlimm genug, dass er den Tod von unschuldigen Tieren in Kauf nimmt, aber scheinbar nimmt er es mit der Gesundheit der Nachbarn auch nicht so genau." Sie wählt 1-1-0... 

 

Eine halbe Stunde später - das dry aged Wagyu Steak ist kurz davor, im Smoker seinen Höhepunkt zu erfahren - als der SURVIVOR (Sonderwagen) der Polizei die Thuja-Hecke platt walzt und Hans H. kurze Zeit später mit der "Hamburger Acht" auf dem Boden liegt und lautstark beteuert "Ich bin Jäger/ Waffenhändler/ Legalwaffenbesitzer! Ich darf das doch!"

 

Wie auch immer der Richter das nachher bewertet ist die eine Sache. 

Aber soweit sollte man es besser nicht kommen lassen! 

Immer dran denken: wir leben in hoplophoben Zeiten!  ;)

Geschrieben (bearbeitet)
10 minutes ago, Pistolen-Paule said:

Jedoch stelle ich mir dann folgendes "Wurst-Cast-Scenario" vor:

...

Wie auch immer der Richter das nachher bewertet ist die eine Sache. 

Aber soweit sollte man es besser nicht kommen lassen!

 

Da bin ich absolut bei Dir!

 

Trotzdem muss man sich nicht in den eigenen 4 Wänden mit der Schere im Kopf davon abhalten lassen, rechtlich komplett legale Dinge zu machen. Man muss ja nicht gleich am nächsten Tag eine Nachricht an die Waffenbehörde verfassen und denen mitteilen, was man am Tag zuvor getan hat. Und natürlich muss man auch den hoplophoben I...n die überall frei herumlaufen keine Steilvorlage liefern!

Bearbeitet von tuersteher

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