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IGNORED

Übernahme einer Langwaffe


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Geschrieben

Folgende Situation:

Person 1 ist Inhaber eines KK-Gewehres, welches dem Verein gehört mit dazugehöriger WBK
Person 2 ist Inhaber von 2 KK-Gewehren, welche dem Verein gehören mit dazugehöriger WBK

Person 1 tritt aus dem Verein aus und verliert somit sein Bedürfniss das Gewehr weiterhin zu besitzen.
Person 1 soll daher das Gewehr an Person 2 abgeben.

Hierzu beantragt Person 2 einen Voreintrag zur Übernahme der Waffe bei der zuständigen Behörde.
Der Antrag ist seit ca. 6 Monaten dort in Bearbeitung.
Mehrer telefonische Nachfragen bei der Behörde nach dem Bearbeitungsstand bleiben erfolglos, auch eine schriftliche Mail mit Hinweis auf die Notwendigkeit der Bearbeitung, sowie dem Hintergrund die Vereinswaffe zurückholen zu wollen bleiben ohne weitere Reaktion. Telefonisch wird Person 2 immer nur weiter vertröstet, dass der Antrag noch weiter in Bearbeitung ist und ein Zeitpunkt zur Entscheidung derzeit noch nicht genannt werden kann.

Was kann mann ggf. hier noch unternehmen damit Person 2 das Gewehr von Person 1 übernehmen kann ?
Ggf. eine vorübergehende Übernehme ?

Geschrieben

Das ist eine seltsame Art zu machen. 

 

Bei uns gibt es zu jeder Waffe eine eigene WBK, die auf den Verein ausgestellt ist. Und der "Verwahrer" ist als berechtigte Person eingetragen. 

 

Der "Verwahrer" benötigt auch kein eigenes Bedürfnis.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Fyodor:

Das ist eine seltsame Art zu machen. 

 

Bei uns gibt es zu jeder Waffe eine eigene WBK, die auf den Verein ausgestellt ist. Und der "Verwahrer" ist als berechtigte Person eingetragen. 

 

Der "Verwahrer" benötigt auch kein eigenes Bedürfnis.

 

Hier ist jedes Gewehr auf eine natürliche Person ausgestellt. Es handelt sich hierbei um grüne WBKs, die den jeweiligen Personen zugeordnet sind.

Als Vermerk ist hier nur jeweils vermerkt dass die eigetragene Waffe Eigentum des Vereines ist.

 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Thamiel:

Untätigkeitsklage

Das kannst Du vergessen. Solange Du irgendeine Info bekommen hast sind sie ja nicht untätig. Und gerade bei Waffen-Dingen sind es oft die Hintergrundabfragen die ewig dauern.

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Thamiel:

6 Monate? -> Untätigkeitsklage?

Das wäre schon ein harter Schritt, zumal ich die ja immer wieder brauche und die im Zweifel immer am längeren Hebel sitzen...

 

Am liebsten würde ich da dem Vorgesetzten oder der vorgechalteten Abteilung etwas schreiben oder dort mal anrufen, aber wie findet mann die raus ?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Partychr:

Person 1 tritt aus dem Verein aus und verliert somit sein Bedürfniss das Gewehr weiterhin zu besitzen.

Habt ihr den Austritt der Behörde bemeldet? Wenn er nicht in einen anderen Verein eingetreten ist sollte die Behörde eigentlich von sich aus aktiv werden.

 

vor 1 Stunde schrieb Partychr:

Es handelt sich hierbei um grüne WBKs, die den jeweiligen Personen zugeordnet sind.

Handelt es sich um KK Halbautomaten, oder warum laufen die auf grün?

Geschrieben (bearbeitet)

Ist für mich schon etwas sehr "gewöhnigungs bedürftig' Art einer Vereins WBK

 

Bei uns ist die Vereins WBK weder gelb noch grün mit bis zu 6 verantwortlichen Personen die jeder auch die Waffen aufbewahren dürfen. Falls da jemand aus welchem Grund auch immer den Verein verlässt wird er ausgetragen und jemand andreas wieder eingetragen

 

 

vereinwbkanonym1.JPG

vereinwbkanonym.JPG

Bearbeitet von de enig echte
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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Andor:

Habt ihr den Austritt der Behörde bemeldet? Wenn er nicht in einen anderen Verein eingetreten ist sollte die Behörde eigentlich von sich aus aktiv werden.

 

Das wurde als Grund für den benötigten Voreintrag mit angegeben, ja

 

vor einer Stunde schrieb Andor:

 

Handelt es sich um KK Halbautomaten, oder warum laufen die auf grün?

 

Einzelladerbüchse

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Partychr:

Am liebsten würde ich da dem Vorgesetzten oder der vorgechalteten Abteilung etwas schreiben oder dort mal anrufen, aber wie findet mann die raus ?

Kreisverwaltungsbehörden haben fast immer irgendeine Art Organigramm online. Da solltest du den jeweiligen Abteilungs-/Fachbereichs-/Geschäftsbereichtsleiter herausfinden können.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten schrieb Partychr:

Einzelladerbüchse

Warum wollt ihr dann einen Voreintrag? 

 

Da es ja gerade keine Vereins-WBK ist (die gibts regelmäßig meiner Kenntnis nach nur als Grüne), sondern eine persönliche braucht er einfach nur ne gelbe...

Bearbeitet von ChrissVector
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb de enig echte:

Ist für mich schon etwas sehr "gewöhnigungs bedürftig' Art einer Vereins WBK

 

Bei uns ist die Vereins WBK weder gelb noch grün mit bis zu 6 verantwortlichen Personen die jeder auch die Waffen aufbewahren dürfen. Falls da jemand aus welchem Grund auch immer den Verein verlässt wird er ausgetragen und jemand andreas wieder eingetragen

 

 

vereinwbkanonym1.JPG

vereinwbkanonym.JPG

 

So sehen die bei uns ja auch in etwa aus, nur halt steht vorne nur der Name und kein Verein, daher haben alle eine grüne quasi auf sich ausgestellt..., lediglich als Hinweis auf der letzten Seite ist mit aufgedruckt dass die Waffe dem Verein gehört...

 

Es war nach ca. 3 Monaten auch mal die Rede davon, allerdings inoffiziell, dass mann ggf. die WBKs alle auf Vereins-WBKs umstellen will..., kann sein dass das der Grund für den Verzug ist, hilft nur gerade in dem Fall nicht weiter... 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb ChrissVector:

Warum wollt ihr dann einen Voreintrag? 

 

Da es ja gerade keine Vereins-WBK ist (die gibts regelmäßig meiner Kenntnis nach nur als Grüne), sondern eine persönliche braucht er einfach nur ne gelbe...

 

Damit die Vereins-Waffe des ausgetrettenden Mitgliedes zurückholen können.

Das betroffene Mitglied ist da durchaus auf unserer Seite und macht das auch mit, nur besteht die Problematik dennoch die Vereinswaffe umschreiben zu lassen auf eine andere WBK, wie gesagt in dem Fall gibt es keine Vereins-WBKs, sondern die sind alle Personenbezogen.

Und es sind deffinitiv grüne WBKs vorhanden in beiden Fällen

Bearbeitet von Partychr
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb ChrissVector:

Kreisverwaltungsbehörden haben fast immer irgendeine Art Organigramm online. Da solltest du den jeweiligen Abteilungs-/Fachbereichs-/Geschäftsbereichtsleiter herausfinden können.

 

In diesem Fall handelt es sich um die Polizeibehörde einer grösseren Stadt..., da gibt es leider kein Ornigramm, sondern nur eine Seite mit Waffenrechts-Angelegenheiten

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Partychr:

Damit die Vereins-Waffe des ausgetrettenden Mitgliedes zurückholen können.

 

vor 9 Minuten schrieb Partychr:

Und es sind deffinitiv grüne WBKs vorhanden in beiden Fällen

Das ist keine Erklärung. Der Aufwand für den Voreintrag und die Gelbe, wenn keine vorhanden ist ist allerdings gleich.

 

vor 6 Minuten schrieb Partychr:

In diesem Fall handelt es sich um die Polizeibehörde einer grösseren Stadt..., da gibt es leider kein Ornigramm, sondern nur eine Seite mit Waffenrechts-Angelegenheiten

Mal angerufen und nachgefragt?

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb ChrissVector:

 

Das ist keine Erklärung. Der Aufwand für den Voreintrag und die Gelbe, wenn keine vorhanden ist ist allerdings gleich.

 

Mal angerufen und nachgefragt?


Angerufen schon des Öfteren, auch E-Mail gesendet, alles bisher ohne Erfolg…, nur Vertröstungen…

 

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb ChrissVector:

Den SB direkt oder die Dienststelle auf der Suche nach dem zuständigen Vorgesetzten?

Den Sachbearbeiter in der Dienststelle, an den Vorgesetzten komme ich bisher bisher nicht dran und habe auch keine Kontaktdaten dahin gehend 

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