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IGNORED

De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine


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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb tuersteher:

In der Praxis lässt sich dieses "einzige" und "unbegrenzt gültige" Zahlungsmittel leider nicht mal - bzw. gerade nicht - gegenüber Behörden durchsetzen,

 

Das wären hier Euro, in der Form von Zentralbankbuchgeld. Euro-Banknoten und Euro-Münzen müssen nur in begrenzenden Mengen als Zahlungsmittel akzeptiert werden, wobei aus organisatorischen Gründen die Annahme von Bargeld sogar ganz ausgeschlossen werden kann. Daher gibt es ja auch das ZKG mit der Pflicht zum Basiskonto. 

 

Warum haben Dir das nicht gleich Deine Anwälte (er)klären können? Dafür braucht man nicht vor Gericht zu ziehen. Um das zu ändern, bräuchte es den politischen Gestaltungswillen der Legislative auf EU-Ebene. 

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
3 minutes ago, Mausebaer said:

Euro-Banknoten und Euro-Münzen müssen nur in begrenzenden Mengen als Zahlungsmittel akzeptiert werden, wobei aus organisatorischen Gründen die Annahme von Bargeld sogar ganz ausgeschlossen werden kann.

 

Den Teil würde ich im AEUV und den daraus abgeleiteten Erläuterungen gerne mal sehen. Auch das Gesetz welches ein Basiskonto ezwingt wäre mal sehr interessant zu sehen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Andyd:

Ich kann mich hier auf den United States Postal Service verlassen und hatte stark den Eindruck, dass ein internationaler Waffenhaendler von der Commerzbank nicht als Kunde gewuescht ist und man deshalb die Daten nie versdchickt hat, genauso wenig wie einen Buchungsbeleg fuer die letzte Ueberweisung oder Kontoschliessung nach 47 Jahren.

 

Gut möglich. Neben "Gutmenschentum" (auch ökonomisch motiviert) ist auch der zusätzliche nationale und internationale Verwaltungsaufwand für gebietsfremde Kunden erheblich. Auch ohne politische Sanktionen sind da gerade Kunden in den USA seit Jahrzehnten wirtschaftlich einfach der Horror. Man könnte meinen, die USA wollen Finanzbeziehungen zwischen ihren Einwohnern und Organisationen (auch Unternehmen) außerhalb den USA verhindern, ohne sie ihnen zu verbieten. 

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb tuersteher:

Auch das Gesetz welches ein Basiskonto ezwingt wäre mal sehr interessant zu sehen.

Mit dem Zahlungskontengesetz (ZKG) wurde die EU-Richtlinie 2014/92/EU (Zahlungskontenrichtlinie ZKRL) in nationales Recht umgesetzt und es ist veröffentlicht. Schaue es Dir doch an! Dass das offensichtlich viele Menschen in Deutschland nie gemacht haben, sieht man u.a. auch daran, dass viele Kreditinstitute hier mit Leistungen, zu denen sie durch das ZKG verpflichtet sind, als Dienstleistung gegenüber ihren Kunden werben. :ridiculous:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Es steht Dir frei, zur nächsten Niederlassung der Deutschen Bundesbank zu gehen, und Bargeld zu Gunsten Deines Zahlungsempfängers auf ein Zentralbankkonto einzuzahlen, wenn dieser keine Barzahlung akzeptiert. 

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Das funktioniert praktisch schon lange nicht mehr. Das einzige was bis vor ca. 4 Jahren noch funktioniert hat ist, auf die Zwangsvollstreckung zu warten und dann das Geld in Bar zu übergeben. Das funktioniert inzwischen aber auch nicht mehr - der Gerichtsvollzieher weigert sich nämlich inzwischen, das einzige unbegrenzt gültige gesetzliche Zahlungsmittel anzunehmen.

 

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb tuersteher:

Das funktioniert praktisch schon lange nicht mehr.

Bis auf die zig-tausendmal, die das bankarbeitstagtäglich geschieht. 

 

So bringen z.B. die Werttransportunternehmen die Gelder, die sie z.B. bei Supermärkten und Discountern abholen, nicht zu den Geschäftsbanken, bei denen die Supermärkte und Discountern ihre Konten führen lassen. Wenn die Werttransportunternehmen keine eigenen (Bar)Geldbearbeitung vor Ort haben, bringen sie die Gelder zur Bundesbank und zahlen die dort zu Gunsten der Supermärkte und Discounter auf die Zentralbankkonten der Geschäftsbanken ein, bei denen die Supermärkte und Discounter ihre Konten führen lassen. 

 

Für Werttransportunternehmen kann es sich bei entsprechenden Bargeldvolumen rechnen, lokal eigene Geldbearbeitungen aufzubauen, weil die Politik bereits vor Jahrzehnten sich dafür entschieden hat, dass die Bundesbank für Zahlungsverkehrsdienstleistungen Entgelte zu erheben habe. 

 

Für Supermärkte und Discounter kann es sich je nach den von ihnen verhandelten Zahlungsverkehrsentgelten rechnen, ihren Kunden "Bargeld auszuzahlen", wenn es so für sie billiger ist, Bargeld von den Kunden aus den Märkten tragen zu lassen, als dass es von Werttransportunternehmen gegen Entgelt abgeholt wird. 

 

Dein

Mausebaer

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb tuersteher:

Das funktioniert praktisch schon lange nicht mehr. Das einzige was bis vor ca. 4 Jahren noch funktioniert hat ist, auf die Zwangsvollstreckung zu warten und dann das Geld in Bar zu übergeben. Das funktioniert inzwischen aber auch nicht mehr - der Gerichtsvollzieher weigert sich nämlich inzwischen, das einzige unbegrenzt gültige gesetzliche Zahlungsmittel anzunehmen.

 


wie blöd muss man sein, um auf die Zwangsvollstreckung zu warten (incl. zusätzliche Kosten und Gebühren) - nur um bar zahlen zu können ??? 
 

JEDER hat ein Recht auf ein Basiskonto und ist so in der Lage, unbare Zahlungen zu tätigen.

 

Was ist das Problem ? 

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb tuersteher:

 

Beispielsweise bei den Bedingungen, die Du dafür - gegenüber einem privaten Unternehmen - aktzeptieren musst.

 


Echt jetzt ?

 

…und da wartest Du lieber auf einen Mahnbescheid ? 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb cb01:

JEDER hat ein Recht auf ein Basiskonto

 

Falls das nicht schon erwähnt wurde - das ist so nicht zutreffend, weil dieses Recht nur für Verbraucher gilt (§§ 30 ff. Zahlungskontengesetz [ZKG))

 

https://www.gesetze-im-internet.de/zkg/__30.html

 

Das kann bedeuten, daß z. B. Personen ohne Aufenthaltstitel einen Anspruch haben (§ 31 ZKG), nicht aber z. B. Selbstständige.

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb Mausebaer:

 

:ridiculous:

 

Das kann nur die EZB. 

 

Was Du meinst, ist vermutlich die Giralgeldschöpfung. Nur ist das Giralgeld kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern es kann vertraglich an Zahlung statt akzeptiert werden, und dessen Schöpfung geschieht nicht aus dem Nichts, sondern durch Kreditvergabe aus nicht genutzten Zahlungsmitteln. 

 

 

 

Nicht "würde". Das ZKG mit der Pflicht zum Bereitstellen eines Basiskontos besteht seit 2016. 

 

Dein

Mausebaer

 

Durch Kreditvergabe schaffen Banken Geld aus dem nichts. Wenn mir eine Bank 100.000 Euro leiht tippen sie ein bisschen am PC und es erscheinen 2 neue Positionen - eine mit 100.000 Euro auf meinem Konto und eine mit -100.000 bei der Bank (sobald ich den Kredit zurückgezahlt habe verschwinden beide Positionen wieder). Diese 100.000 Euro auf meinem Konto unterscheiden sich nicht von anderem Geld - ich kann alles damit machen, was ich auch mit direkt von der EZB gedrucktem Geld machen kann. Direkt nach der Kreditvergabe sind 99.000 Euro im Umlauf, die es davor nicht gab (100.000 Euro minus 1000 Euro Eigenkapital der Bank). Die Bank darf natürlich auch Kredite mit bis zu 100% Eigenkapital vergeben, die Mindestmenge ist aber 1%. Wenn das kein Privileg ist dann erzähl mir dass ich das auch darf.

 

Das Basiskonto von dem du redest darf niemandem verweigert werden, Punkt? Dann können wir den Thread hier ja schließen da jeder Schützenverein und jeder Waffenhändler sich sein Konto einklagen kann. Oder ist dein Gesetz doch etwas weniger weitreichend und schützt nur Asylanten und Obdachlose, nicht aber Schützenvereine und Waffenhändler?

Geschrieben
19 minutes ago, rider650 said:

Durch Kreditvergabe schaffen Banken Geld aus dem nichts. Wenn mir eine Bank 100.000 Euro leiht tippen sie ein bisschen am PC und es erscheinen 2 neue Positionen - eine mit 100.000 Euro auf meinem Konto und eine mit -100.000 bei der Bank (sobald ich den Kredit zurückgezahlt habe verschwinden beide Positionen wieder).

 

Die 1% ist die Mindestreserve und die beschriebene Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken nennt sich Bilanzverlängerung.

 

22 minutes ago, rider650 said:

Diese 100.000 Euro auf meinem Konto unterscheiden sich nicht von anderem Geld - ich kann alles damit machen, was ich auch mit direkt von der EZB gedrucktem Geld machen kann.

 

Nein theoretisch gibt es in Europa nur ein einziges unbegrenzt gültiges gesetzliches Zahlungsmittel, wobei der einzig sinnvolle und historisch auch exakt so umgesetzte Kontext in der Empfehlung der Kommission vom 22. März 2010 (2010/191/EU) zu finden ist. Leider wird die Umsetzung seit 10-20 Jahren ignoriert und die entsprechenden Gesetze (AEUV und die daraus abgeleiteten Regelungen) sind nur noch inhaltsleere Worthülsen.

 

Faktisch kann ich mit Bargeld nur noch einen Bruchteil der Dinge machen, die ich mit Giralgeld machen kann. Deshalb ist es ja auchlaut Gesetz unbegrenzt gültig! Unbegrenzt gültig bedeutet also, es ist auf einen sehr engen Kontext begrenzt. D.h. faktisch ist Giralgeld das einzige unbegrenzt gültige gesetzliche Zahlungsmittel.

 

32 minutes ago, rider650 said:

Das Basiskonto von dem du redest darf niemandem verweigert werden, Punkt? Dann können wir den Thread hier ja schließen da jeder Schützenverein und jeder Waffenhändler sich sein Konto einklagen kann. Oder ist dein Gesetz doch etwas weniger weitreichend und schützt nur Asylanten und Obdachlose, nicht aber Schützenvereine und Waffenhändler?

 

Das "Recht" auf ein Basiskonto gilt nur für einen Teil der natürlichen Personen. Zusätzlich muss man dafür die Hosen herunterlassen und einen Vertrag zugunsten einer Bank unterschreiben, der dieser weitreichende Rechte einräumt. Daneben muss man als Dank für den Knebelvertrag regelmässig eine ordentliche Summe auf den Tisch legen. Macht man das nicht, dann kann man dieses "Recht" in der Pfeife rauchen.

 

Dafür bekommt man das oben genannte Giralgeld, welches letztendlich nur eine Zahl in einer Bilanz ist, die letztendlich ein sehr sehr sehr begrenztes(!!!) Recht auf Auszahlung des Guthabens (eigentlich nur ein theoretisches Recht, welches niemals durchgesetzt werden kann!!!) in Form des gesetzlichen Zahlungsmittels darstellt. Dieses gesetzliche Zahlungsmittel ist jedoch, wie oben bereits ausgeführt, nur noch eine leere Worthülse. Und damit schliesst sich dann der Kreis.

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