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IGNORED

Aufbewahrung Pulver - "unmittelbare Nähe"


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

aufgrund von Umstrukturierungen stellt sich mir die Frage, wie der Passus "in unmittelbarer Nähe des Treibladungspulvers dürfen keine leicht- oder hochentzündbare Stoffe oder Materialien (z. B. Öl, Benzin, Lacke, Lösemittel) aufbewahrt werden" (Quelle: Infoblatt HMSI) zu interpretieren ist. Genauer gesagt, "unmittelbare Nähe". Derselbe Raum scheint mir klar zu sein, aber wie weit oder nah ist "unmittelbare Nähe"? Ich frage natürlich für einen Freund.

 

Wenn's geht , belastbare Aussagen, danke schonmal

Gruß Sportler

 

PS: Wie bekommt man es eigentlich hin, dass das eigene Thema eine schöne fette Überschrift bekommt?

Bearbeitet von Sportler
Edit
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Sportler:

Wenn's geht , belastbare Aussagen, danke schonmal

 

dann musst du schon DEINE behörde fragen, denn die sind die einzigen, die dir das "rechtssicher" sagen können!

 

oder die behörde "deines freundes"!

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb HangMan69:

 

dann musst du schon DEINE behörde fragen, denn die sind die einzigen, die dir das "rechtssicher" sagen können!

 

oder die behörde "deines freundes"!

Im Prinzip hast du natürlich recht. Aber es könnte ja sein, dass hier schonmal jemand etwas von seiner Behörde dazu gelesen oder gehört hat. Außerdem möchte mein Freund nicht die "schlafenden Hunde wecken".

 

Geschrieben

und genau deswegen MUSST du deine behörde (oder die des freundes) fragen, denn jede "kocht ihr eigenes süppchen"!

was der einen behörde "zu nah" ist, kann für die andere behörde "vollkommen i.o." sein...

 

und das erfahrt ihr nur wenn ihr bei euch nachfragt...

Geschrieben (bearbeitet)

Wie schon erwähnt, das beantwortet letzten Endes die Behörde. Unsere ist relativ kooperativ und auskunftsfreudig, die wollen, das es sicher ist und machen auch Vorschläge für Alternativen. Gerade wenn man vorhat, im Haus umzugestalten, kann man getrost fragen, was man denn an der gegenwärtigen und gemeldeten Lagerung ändern will, und ob das nicht ginge. 

Es ist sicher ein Unterschied, ob gegenüber im Badezimmer eine 100 ml Flasche Nagellackentferner der Frau steht, oder ob ich in der Werkstatt den Blechschrank direkt nebem dem Regal mit 25 Litern Azeton unterbringen will.

Technisch - Wenn die feuergefährlichen Stoffe hochgehen, folgt Dein Pulver ein paar Sekunden später, oder haben die bei einem eventuellen Entstehungsbrand kaum Einfluß auf die Brandentwicklung ? Handelt es sich um Nitropulver, das brandtechnisch nicht schlimmer als die 25 Liter Azeton ist, oder um Schwarzpulver, das eventuell die Außenwand entfernt ? ?

Bearbeitet von Ulli S
Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Sportler:

Derselbe Raum scheint mir klar zu sein,

Theoretisch. Wenn du dein Pulver in einer 4000 m² Halle lagerst auch noch? Für den "Normalo" der selbe Raum. Bei Heißarbeiten muss man  nach Arbeitsstättenrichtlinie  auch einen Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe haben. Wenn jetzt der Klempner bei Frau Müller im Keller lötet, muss er auch in unmittelbarer Nähe einen Feuerlöscher haben. Sein Bulli mit Feuerlöscher steht vor dem Kellerfenster. Keine zwei Meter entfernt. Eigentlich unmittelbare Nähe. Um ihn zu holen muss er durch den Keller, die Treppe hoch, durch das Wohnzimmer, durch den Flur und das Ganze zurück. Wäre das noch unmittelbare Nähe für dich? Manchmal hilft GMV. Gesunder Menschenverstand. 

vor 10 Stunden schrieb Sportler:

leicht- oder hochentzündbare Stoffe oder Materialien

 

Der nächste Punkt. Meine Presse ist auf einer Holzarbeitsplatte. Die könnte ich auch durch den Ofen jagen. Brennbar?Ja. Leicht-oder hochentzündlich? Nein. Ein Blatt Klopapier kann man leicht entzünden. Bei einer Rolle wird es schwierig. 

Wenn du deinen Raum frei von leicht- und hochentzündbaren hälst ist alles gut. Im Vorraum im  Keller sollten auch nicht Benzinkanister und Gasflaschen stehen. 

Geschrieben
Am 10.11.2025 um 14:12 schrieb HangMan69:

und genau deswegen MUSST du deine behörde (oder die des freundes) fragen, denn jede "kocht ihr eigenes süppchen"!

was der einen behörde "zu nah" ist, kann für die andere behörde "vollkommen i.o." sein...

 

 

Würfeln die die Anforderungen jeweils aus...?

Oder geht das doch nach faktisch-technischen Kriterien?

 

Im letzteren Fall müssten es recht einheitliche Anforderungen sein.  

Geschrieben (bearbeitet)

du bist doch lange genug dabei um zu wissen wie "unsere behörden" so ticken...

 

vollkommen egal ob es "gewürfelt und/oder nach fakten" geht...

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb karlyman:

Na, wir haben in D doch für alle möglichen und unmöglichen Anforderungen (nicht zuletzt im Brand-/Ex-Schutzbereich) irgendwelche Normierungen...

Ja. Die richten sich aber an Arbeitgeber. Nicht an Privatpersonen. 

 

vor 9 Stunden schrieb karlyman:

Würfeln die die Anforderungen jeweils aus...?

Oder geht das doch nach faktisch-technischen Kriterien?

 

Sagen wir mal so. Die meisten Schachbearbeiter haben keine Fachkunde in dem Thema. Die kriegen ne Checkliste und tingeln damit los

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