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IGNORED

Transport von Waffen und Magazinen durch Ausländer in Deutschland


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Geschrieben

Leider konnte ich in alten Themen keine Antworten finden, daher darf ich hier um Hinweise ersuchen. Ich habe als Österreicher reichlich Erfahrungen zu Reisen mit Waffen in verschiedenen Länder Osteuropas, aber Reisen in Deutschland ist nach Studium dieses Forums für mich ein bisschen suspekt geworden.

 

Wie kann man als EU-Ausländer in Deutschland problemlos mit Waffen reisen? Ich habe dabei
 

- EUFWP

 

Variante 1)

- Pistole, 9x19, plus mehrere Magazine <20 Schuss;

 

Variante 2)

- Gewehr, .22lr, plus mehrere Magazine >10 Schuss;

 

Legal/illegal?

 

Werden in D Einladungen zu Bewerb ausgestellt? Sind solche beim Transport erforderlich?

 

Für links zum entsprechenden Eintrag im Waffengesetz/Durchführungsverordnung/Schreiben Innenministerium etc. wäre ich dankbar.

Oder Tipps wo man nachschauen kann.

 

Danke

 

 

 

Geschrieben

Der Tipp für den Troll wäre, warum fragst du das denn nicht den jeweiligen Veranstalter, damit DEN absolut einzigen auf den du im Fall des Falles referenzieren und zurückgreifen kannst (mit Einladung, Anmeldung, Mail-Adressse, Telefon-Nummer und, und, und....), anstatt diverser "Meinungen" in einem Forum?

 

Sahara

Geschrieben (bearbeitet)

Du hast recht mit den „Meinungen“.  Darum habe ich ja auch nach Gesetzestexten gefragt, da ich bloß durchfahren möchte. Aber ich habe mein Anliegen nicht klar genug und unterschiedlich interpretierbar ausgedrückt. In Ö muss ich für Pistolen mit Magazinen <20 und für Kleinkaliberwaffen keine Ausnahmebewilligung (wie Kategorie A) haben. Jetzt wäre das halt auch für die Durchfahrt in D interessant gewesen. Transportregeln interessieren mich nicht, da habe ich was gefunden. Aber ich seh schon, das wird wohl schwierig mit Luxenburg.

Bearbeitet von Sonntag
Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb Sonntag:

Oder Tipps wo man nachschauen kann.

 

VDB:

https://www.vdb-waffen.de/downloads/editor/28yv37_de.pdf

 

Es wird dort unterschieden zwischen Verbringen (über die Grenze zum Verbleib/Besitzwechsel) und Mitnahme (vorübergehend auf einer Reise ohne Aufgabe des Besitzes), vgl. Anlage 1 WaffG:

 

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html

 

Abschnitt 2:
Waffenrechtliche Begriffe
Im Sinne dieses Gesetzes
...
5.
verbringt eine Waffe oder Munition, wer diese Waffe oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lässt oder selbst transportiert,
6.
nimmt eine Waffe oder Munition mit, wer diese Waffe oder Munition vorübergehend auf einer Reise ohne Aufgabe des Besitzes zur Verwendung über die Grenze in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes bringt,

...

 

Die Unterlagen im ersten Link sind © Sigrun Ullrich, das dürfte eine ausgewiesene Expertin auf diesem Gebiet sein.

 

https://www.amazon.de/Waffenrechtliche-Erlaubnisse-Verbringen-Mitnahme-Waffenrechts/dp/3415062627/

 

Grundsätzlich einlesen zur Mitnahme kannst Du Dich auch in § 32 WaffG, interessant könnte da ggf. der Absatz 3 sein.:

 

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__32.html

 

vor 5 Stunden schrieb Sonntag:

Werden in D Einladungen zu Bewerb ausgestellt? Sind solche beim Transport erforderlich?

 

In Absatz 3 ist u. a. geregelt, daß der Grund der Mitnahme nachgewiesen werden muß, da könnte z. B. eine solche Einladung hilfreich sein.

Bearbeitet von Elo
Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb Sonntag:

Variante 1)

- Pistole, 9x19, plus mehrere Magazine <20 Schuss;

 

Variante 2)

- Gewehr, .22lr, plus mehrere Magazine >10 Schuss;

 

(Magazinthema?) findest Du hier zum Nachlesen:

 

Anlage 2 WaffG

 

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

 

In Abschnitt 1 sind die Verbotenen Waffen (und Munition) aufgeführt, mit denen der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, verboten ist.

 

Hinsichtlich der Magazine könnte für Dich interessant sein:

...

1.2.4.3
Wechselmagazine für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als 20 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können;
1.2.4.4
Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann;
1.2.4.5
Magazingehäuse für Wechselmagazine nach den Nummern 1.2.4.3 und 1.2.4.4 sind;

...
1.2.6
halbautomatische Kurzwaffen für Zentralfeuermunition sind, die über ein eingebautes Magazin mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers verfügen;
1.2.7
halbautomatische Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die über ein eingebautes Magazin mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers verfügen;

...

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Sonntag:

Du hast recht mit den „Meinungen“.  Darum habe ich ja auch nach Gesetzestexten gefragt, da ich bloß durchfahren möchte. Aber ich habe mein Anliegen nicht klar genug und unterschiedlich interpretierbar ausgedrückt. In Ö muss ich für Pistolen mit Magazinen <20 und für Kleinkaliberwaffen keine Ausnahmebewilligung (wie Kategorie A) haben. Jetzt wäre das halt auch für die Durchfahrt in D interessant gewesen. Transportregeln interessieren mich nicht, da habe ich was gefunden. Aber ich seh schon, das wird wohl schwierig mit Luxenburg.

 

Also, die gesetzlichen Grundlagen wurden ja bereits gepostet, die Frage aber nicht beantwortet.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe (Achtung Beispiel), möchtest Du als Österreicher Deutschland durchfahren, um z.B. in Schweden an einem Wettkampf teilnehmen zu können und möchtest Deine Waffen mitnehmen.

 

Also um Waffen und Munition vom Ausland nach DE mitzubringen, brauchst Du natürlich alle erforderlichen Dokumente. Also Ausweis, Euopäischer Feuerwaffenpass, etc. 

Um Waffen von einem Land in ein anderes, auch bei einer Durchfahrt eines Landes, musst Du einen Nachweis mitführen, wofür Du die Waffen transportierst. Das ist z.B. eine schriftliche Bestätigung/Einladung vom Veranstalter, der den Wettkampf/das Event austrägt.

Hierbei musst du natürlich auch die gesetzlichen Regeln jedes Landes beachten, das durchfahren wird (siehe Gesetze bezüglich Magazinen).

 

Ansonsten findest Du die relevanten Gesetze zur Verbringung von Waffen auch hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html#BJNR397010002BJNG000800000

 

 

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Sonntag:

Werden in D Einladungen zu Bewerb ausgestellt? Sind solche beim Transport erforderlich?

Einladungen braucht man eigentlich auch als deutscher Sportschtze wenn man nur woanders hinfährt als in den eigenen Verein. Weil wir hier die Waffen nur zum " vom Bedürfnis umfassten Zweck " mitnehmen dürfen. Kann schon Ärger geben wenn man auf dem Heimweg vom Stand einen Umweg macht. Sollte aber kein Problem darstellen eine Einladung zu bekommen. Für unser letzes WO Treffen gabs auch eine. Sollte man bei Kontrollen dabei haben. Bei Rundenkämpfen führe ich immer den Rundenkampfplan mit . Die meisten Polizisten würden da bei einer Kontrolle vielleicht nicht danach fragen. Aber man weiss halt nie auf wen man trifft.

Geschrieben

Das ich für einen Wettkampf oder oder ein Schießevent als ein in Deutschland lebender Schütze in Deutschland eine Einladung mitführen muss, ist mir neu.

Erforderlich ist diese Einladung oder auch Teilnahmebestätigung, wenn wir mit unseren Waffen ins Ausland fahren, als Nachweis, dass wir dort an einem Event/einem Wettbewerb teilnehmen und damit die Grundlage für die Verbringung unserer Waffen auch berechtigt sind.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb whaco:

Das ich für einen Wettkampf oder oder ein Schießevent als ein in Deutschland lebender Schütze in Deutschland eine Einladung mitführen muss, ist mir neu.

Weil es auch keine Pflicht dazu gibt. Worauf er wahrscheinlich hinaus wollte ist, dass es durchaus hilfreich sein kann einem etwas übereifrigen Polizisten keine Angriffsfläche zu bieten wenn man einfach belegen kann, wohin man gerade mit einem Kofferraum voller Waffen unterwegs ist wenn man sich möglicherweise hunderte Kilometer von der eigenen Wohnung entfernt befindet. 

Wie häufig man das in der Praxis braucht steht auf einem andern Blatt, Stress und Verzögerung kann man damit im Zweifel aber mit geringem Aufwand vermeiden.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb ChrissVector:

Weil es auch keine Pflicht dazu gibt. Worauf er wahrscheinlich hinaus wollte ist, dass es durchaus hilfreich sein kann einem etwas übereifrigen Polizisten keine Angriffsfläche zu bieten wenn man einfach belegen kann, wohin man gerade mit einem Kofferraum voller Waffen unterwegs ist wenn man sich möglicherweise hunderte Kilometer von der eigenen Wohnung entfernt befindet. 

Wie häufig man das in der Praxis braucht steht auf einem andern Blatt, Stress und Verzögerung kann man damit im Zweifel aber mit geringem Aufwand vermeiden.

Und ich dachte schon, ich hätte etwas verpasst.

 

Leider hat er es dann etwas unglücklich formuliert 

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb ChrissVector:

Weil es auch keine Pflicht dazu gibt. Worauf er wahrscheinlich hinaus wollte ist, dass es durchaus hilfreich sein kann einem etwas übereifrigen Polizisten keine Angriffsfläche zu bieten wenn man einfach belegen kann, wohin man gerade mit einem Kofferraum voller Waffen unterwegs ist wenn man sich möglicherweise hunderte Kilometer von der eigenen Wohnung entfernt befindet. 

Wie häufig man das in der Praxis braucht steht auf einem andern Blatt, Stress und Verzögerung kann man damit im Zweifel aber mit geringem Aufwand vermeiden.

Positiv, exakt so ist es, für Waffenbesitzer aus dem Ausland die nach Deutschland zu einem Wettbewerb fahren, oder Deutschland auf dem Weg auch nur durchqueren, ebenso wie für jeden simplen deutschen Waffenbesitzer der sich mit seiner Hardware zu einem Wettbewerb bewegt, und sei es nur der RW am Abend in´s nächste Dorf.

 

Keiner ist dazu gezwungen, ES GIBT KEIN MUSS, mag es jeder machen wie er will.

 

Aber diverse Foristen hier haben den, meiner Meinung nach sehr nützlichen Hinweis wie Ärger minimiert werden kann, dies vor allem für Ausländer, wieder mal dazu genutzt einen ungeliebten Foristen "anzupinkeln", denn ich hab gar nix "unglücklich formuliert", es ist nur so das diverse (die üblichen) Foristen etwas reininterpretiert und reingelesen haben (ein "MUSS") was da nicht so formuliert war - und zwar nur um Stunk zu machen.

 

Sahara

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb whaco:

Das ich für einen Wettkampf oder oder ein Schießevent als ein in Deutschland lebender Schütze in Deutschland eine Einladung mitführen muss, ist mir neu.

 

vor 5 Stunden schrieb ChrissVector:

Weil es auch keine Pflicht dazu gibt.

Stimmt, es gibt keine im Gesetz formulierte Pflicht dafür. Über allem was wir mit unsere Waffen tun , nicht nur beim Transport , hängt aber " der vom Bedürfnis umfasste Zweck " . Und den bei einer Kontrolle nachweisen zu können kann Hilfreich sein. 

Wir haben hier im Forum schon Urteile besprochen wo selbst Umwege zu Ärger führten .

Geschrieben

Nennt sich das aber nicht „vorauseilender Gehorsam“?

 

Mittlerweile, wenn man sich so manche Beiträge hier so anschaut, wäre es für viele vermutlich besser, das Hobby aufzugeben.

Nicht falsch verstehen, nur sind hier so viele derart vorsichtig und selber restriktiv unterwegs, dass das mit Spaß so gar nichts mehr gemein hat, sondern nur noch ein zusehen, dass man es den Behörden, der Polizei, etc., irgendwie recht macht, ob das Gesetz es fordert, spielt keine Rolle mehr.

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb whaco:

Nennt sich das aber nicht „vorauseilender Gehorsam“?

 

Mittlerweile, wenn man sich so manche Beiträge hier so anschaut, wäre es für viele vermutlich besser, das Hobby aufzugeben.

Nicht falsch verstehen, nur sind hier so viele derart vorsichtig und selber restriktiv unterwegs, dass das mit Spaß so gar nichts mehr gemein hat, sondern nur noch ein zusehen, dass man es den Behörden, der Polizei, etc., irgendwie recht macht, ob das Gesetz es fordert, spielt keine Rolle mehr.

Ich schrieb nirgends das es im Waffengesetz vorgeschrieben ist oder sich jeder dran halten muss. DU kannst das handhaben wie du willst. Dann komm aber nicht irgendwann und jammere, das deine Waffen weg sind. Es MUSS nicht alles ausformuliert im Gesetz stehen, das KANN es auch gar nicht. Aber was Richter zb aus dem " vom Bedürfnis umfassten Zweck " so alles konstruieren und im " Namen des Volkes " Urteilen sollte man auch im Auge haben. Das ist kein "vorauseilender Gehorsam ", das ist Realismus . Aber mach nur wie du denkst, ich mach wie ich denke.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb PetMan:

Ich schrieb nirgends das es im Waffengesetz vorgeschrieben ist oder sich jeder dran halten muss. DU kannst das handhaben wie du willst. Dann komm aber nicht irgendwann und jammere, das deine Waffen weg sind. Es MUSS nicht alles ausformuliert im Gesetz stehen, das KANN es auch gar nicht. Aber was Richter zb aus dem " vom Bedürfnis umfassten Zweck " so alles konstruieren und im " Namen des Volkes " Urteilen sollte man auch im Auge haben. Das ist kein "vorauseilender Gehorsam ", das ist Realismus . Aber mach nur wie du denkst, ich mach wie ich denke.

 

Deine Formulierung liest sich leider etwas anders.

 

Jetzt bleib doch mal ruhig, kein Grund auf die Persönlich abzudriften.

 

Genau hier sehe ich aber die konstanten Widersprüche in der Argumentation.

Beim einen Thema gilt was im Gesetz Wort für Wort steht, beim nächsten Thema wieder nicht, da ist es was die Richter reininterpretieren...

Und genau hier sehe ich das Grundthema, dass ich angesprochen habe. Es geht doch nicht darum, was ich denke richtig ist, oder was Du denkst richtig ist. Es geht um den Grundsatz und dieser zeigt leider immer mehr und mehr, dass wir dazu neigen, alles überfüllen zu wollen, um ja keinerlei Angriffsfläche zu bieten. Einfach mal den Thread wegen der CO2 Plempe im verschlossenen Koffer betrachten.

Und das ist in meinen Augen ein dickes Problem, da es besonders neue Schützen eher abschreckt den Sport nachzugehen.

Es sind aber nicht nur die Schützen selber, sondern auch die Verbände, die ebenfalls alles übererfüllen und restriktiver auslegen, als es das Gesetz vorsieht.


Wo soll das dann enden, wenn wir Gesetze nicht nach den Worten die darin stehen, folgen können, aus Angst, ein Richter könnte es ja anders interpretieren?

Bearbeitet von whaco
Geschrieben

@PetMan

 

Lass es bleiben mit der Argumentation, es ist sinnlos, es führt zu nix.

 

Es gibt eben einfach Foristen die fühlen sich wohl in "Ich bin der Rebell, Ich bin grundsätzlich dagegen, Fight till the End", und wollen einfach eben nicht einsehen daß es grundsätzliche rechtliche Forderungen wie "Bedürfnis und Zweck" gibt, und das ich die im Zweifelsfalle nachweisen muss, und das dies mit so simplen Schreiben wie vorher erwähnt erleichtert machbar ist.

 

Das ist wie z.B. bei all den Personen die bei Kontrollen ihren Führerschein und/oder Fahrzeugschein und/oder ihren Perso nie bei sich haben - selber schuld bezüglich der Folgen.

 

Sahara

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