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IGNORED

Sportschützin verliert alle Waffen


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Geschrieben

Sehr interessanter artikel

 

https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-gefahrenabwehr-sportschuetzin-muss-gewehre-abgeben_aid-129105005

 

Zitat

„Jetzt muss ich bei Null anfangen, das ist eine Bestrafung“, sagt die Frau noch, nachdem der Vergleich geschlossen ist und alle Parteien auf Rechtsmittel verzichtet haben. „Nein“, entgegnet die Richterin darauf, „das ist Gefahrenabwehr.

 

Geschrieben

Es gehe darum, die Zahl der Waffen im Privatbesitz so niedrig zu halten wie möglich – zum Schutz der Bevölkerung.„Schusswaffen sind einfach gefährlich“, sagt sie, „und der Staat hat grundsätzlich hohes Misstrauen gegenüber Waffenbesitzern.“ Das gelte auch für Sportschützen.

 

Das ist aber natürlich schon ein starkes Stück…

Geschrieben (bearbeitet)

Ich nehme an, die Sportkameradin hatte die meisten ihrer Sport-Langwaffen auf Gelber WBK und hat dann den UHR als 18. Sportwaffe auf der 2. Gelben WBK erworben?

Ausreichende Schrankkapazität war vorhanden, hoffe ich.

Bearbeitet von Jake Cutlass
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Jake Cutlass:

Ich nehme an, die Sportkameradin hatte die meisten ihrer Sport-Langwaffen auf Gelber WBK und hat dann den UHR als 18. Sportwaffe auf der 2. Gelben WBK erworben?


Ich verstehe die Behörde da nicht.

wenn sie den UHR hat eintragen lassen, war doch alles im Lack und die Behörde hat Mist gebaut.

Oder hat sie den UHR nicht eintragen lassen, was natürlich ein Verstoß gegen das WaffG ist.

Geschrieben

Also bis 17 Waffen besteht keine Gefahr, aber ab 18 Waffen muss man einer sehr aktiven Sportschützin dann alle Waffen abnehmen, weil sie plötzlich eine Gefahr darstellt? Habe ich das richtig verstanden?

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Geschrieben (bearbeitet)

Vielleicht hätte die Behörde nach der Gesetzesverschärfung (Begrenzung auf 10 Langwaffen) die 2. gelbe WBK mittels Buchhalternase schließen müssen?

Und die Auskunft des Schützenverbandes (RSB?) war wohl voreilig, weil evtl. nicht umfassend informiert und dadurch leider falsch.

Sie hätte sich lieber bei der Behörde vorher erkundigen sollen, dann gäbe es diesen Fall wohl nicht.

Bearbeitet von Jake Cutlass
Geschrieben

Eigentlich lief die Sache doch "ganz rund", zuächst wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt,

dann jedoch kam nachträglich der Komplettentzug. Da wäre jetzt die Frage zu stellen - warum?

62 Jährige Frauen mit jahrzehntelanger Mitgliedschaft sind bekanntlich ja besonders auffällig:spiteful:,

wenn man dann sieht, was andersweitig so durch geht, sieht das einfach nicht gut aus für die

Beziehung Staat/ Bürger. Da hätte es doch etliche Möglichkeiten jenseits des Komplettentzugs gegeben,

die dennoch der Verwaltung "sicheres Verhalten" bestätigt hätten (darum geht es ja wohl eigentlich).

Geschrieben

Hat es nicht geheißen, ab der 11. auf Gelb muss man beim Verband einen Antrag stellen?

Für die 17 hatte sie Bestandsschutz, was im Artikel auch gesagt wurde.

Also hätte die 18. nicht eingetragen werden dürfen, nicht auf die Gelbe. Die Behörde hätte den Eintrag also verweigern müssen mit dem Hinweis: „Antrag beim Verband!“

Also erworbene Waffe erst mal wieder zurück zum Händler und Antrag beim Verband stellen.

 

Aber so einFass aufzumachen und am Ende alles zu entziehen….irgendetwas fehlt da in meinen Augen

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Weinberger:

Eigentlich lief die Sache doch "ganz rund", zuächst wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt,

dann jedoch kam nachträglich der Komplettentzug. Da wäre jetzt die Frage zu stellen - warum?

62 Jährige Frauen mit jahrzehntelanger Mitgliedschaft sind bekanntlich ja besonders auffällig:spiteful:,

wenn man dann sieht, was andersweitig so durch geht, sieht das einfach nicht gut aus für die

Beziehung Staat/ Bürger. Da hätte es doch etliche Möglichkeiten jenseits des Komplettentzugs gegeben,

die dennoch der Verwaltung "sicheres Verhalten" bestätigt hätten (darum geht es ja wohl eigentlich).


Dieser Passus ist schon eine Aussage

 

Zitat

 zum Schutz der Bevölkerung.„Schusswaffen sind einfach gefährlich“, sagt sie, „und der Staat hat grundsätzlich hohes Misstrauen gegenüber Waffenbesitzern.“ Das gelte auch für Sportschützen

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb whaco:


Dieser Passus ist schon eine Aussage

Aber vom Inhalt nichts neues und auch keine Überraschung. Die Hausbesuche zur Kontrolle der Lagerung sind der beste Beweis für das Misstrauen und daran wird sich auch nichts ändern. 

Geschrieben

Mit Voreintrag auf grüne WBK wäre die Sportschützin wahrscheinlich auch zu ihrer 18. Waffe gekommen (Ich unterstelle mal, dass der Verband eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt hätte, da sehr aktive Schützin und Deutsche Meisterschaft). Sie wäre somit rechtlich auf der sicheren Seite gewesen. Nachteile dabei sind die Bearbeitungsdauer und die zusätzlichen Kosten für den Voreintrag im Vergleich zum Erwerb auf gelb, das ist zu verkraften. Im konkreten Fall liegt also schon ein klarer Verstoß gegen das WaffG vor. Was ich kurios finde, ist die Aussage des Verbandes, welcher der Schützin das OK für Erwerb auf gelbe WBK gab. Da war die Gesetzesänderung doch schon zwei Jahre alt. Beim Verband war man offensichtlich rechtlich nicht "up to date".

 

Die Argumentation "mehr Waffen im Besitz einer Person = mehr Gefahrenpotential durch diese Person" erschließt sich mir logisch nicht. Ob jemand 17 oder 18 Waffen besitzt, macht ihn doch nicht mehr oder weniger gefährlich. Allenfalls bei einer oder zwei Waffen könnte man so argumentieren. Mit mehr als zwei Waffen gleichzeitig kann doch keiner schießen.

 

Die Aussage der Richterin, der Staat habe gegenüber Waffenbesitzern grundsätzlich ein hohes Maß an Misstrauen, könnte man als sehr ehrlich einstufen. Hier sehe ich aber auch einen Ansatzpunkt für die Verbände, diese Aussage einmal aufzugreifen und bei den politisch Verantwortlichen zu hinterfragen.   

Geschrieben

@whaco

Ich seh das anders mit der Eintragung.

Sportschützin erwirbt Waffe mit Gelber WBK. Auf einer haben max. 8 Stück Platz, für den Überlasser also kein Problem erkennbar. Sportschützin geht zur Behörde, will Erwerb melden. Erwerb hat schon stattgefunden, obwohl sie wegen der Gesamtzahl nicht durfte. Das Überlassen wurde ggf. durch NWR vom Händler schon dokumentiert, am unerlaubten Erwerb lässt sich nichts mehr ändern.

Man könnte das gerichtlich geäußerte Misstrauen nun erwidern und mutmaßen dass die Änderung auch mit der Aussicht auf gewissen Beifang beschlossen wurde.

Geschrieben

Ja, so ist das, wenn sogenannte Journalisten, umgangssprachlich Schreiberlinge, (Wortwahl aus dem Artikel) Sachverhalte beschreiben aber nicht können, die für andere den Unterschied zwischen legal und strafbar ausmachen.

Geschrieben (bearbeitet)

Dieses Urteil ist in der Tat nicht wirklich, im Sinne der Gefahrenabwehr hilfreich. Es sei denn, die Dame trägt Aluhut, fühlt sich im Deutschen Reich zu Hause oder findet Stalin ganz toll.

 

Auch dann könnte man trefflich über Sinn und Zweck des Urteils diskutieren.

 

ABER ... 62 Jahre alt, in der Szene zu Hause, Teilnahme  bis zur DM ( und nicht in Druckluftdisziplinen) ... Dummheit schützt vor Strafe nicht.

 

Jeder Sportschütze weiß um das Misstrauen gegenüber LWB  .... und jeder sollte die Regeln kennen; ob sinnvoll oder nicht.

Bearbeitet von double16
Korrektur
Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb whaco:

Das ist richtig, nur in der Form öffentlich geschrieben, habe ich es noch nicht gesehen

Ich auch nicht und wer hat eigentlich "das Recht" für "den Staat" zu sprechen. Das Anliegen des Staates für

hohe Sicherheit zu sorgen, muss man ja nicht allgemein gleichsetzen mit einem grundsätzlichen hohen Misstrauen gegenüber

Waffenbesitzern. Hat der Staat den auch ein hoihes Misstrauen gegenüber Besitzern hochmotorisierter Fahrzeuge etc.???

Mir gefällt die Form nicht, wie die Rechtsprechung den "Staat beansprucht".

 

Geschrieben

Je nachdem was für Waffen sie hatte, hat man ihr vielleicht auch einen Gefallen getan. Es gibt genug Gun-Messies die an keiner 1€ Büchse wie speckig und versifft sie auch sein mag vorbei gehen können und so auf so hohe Anzahl an Waffen im Besitz kommen und dass nur weil sie billig sind und die ohne Voreintrag erwerben dürfen. Es ist immer erstaunlich zu sehen, mit was für einen Mist so manch ein Sportsfreund auf den Schießstand erscheint. Die Büchsen sehen aus, als wären sie von Ur-Opa im Schützengraben mit Fäkalien konserviert worden. 

 

 

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb Weinberger:

Ich auch nicht und wer hat eigentlich "das Recht" für "den Staat" zu sprechen. Das Anliegen des Staates für

hohe Sicherheit zu sorgen, muss man ja nicht allgemein gleichsetzen mit einem grundsätzlichen hohen Misstrauen gegenüber

Waffenbesitzern. Hat der Staat den auch ein hoihes Misstrauen gegenüber Besitzern hochmotorisierter Fahrzeuge etc.???

Mir gefällt die Form nicht, wie die Rechtsprechung den "Staat beansprucht".

 

Das ist wohl auch der große Unterschied zwischen Deutschland, und Ländern wie z.B. Finnland oder der Schweiz, wobei es natürlich kein Zufall ist. daß diese Länder einen hohen Anteil an Reservisten in ihren Streitkräften haben. Dort macht ein hoher Anteil an zivilen LWBn, die gut mit ihren Waffen umgehen können, das Land sicherer, hier eben (in den Augen des "Staates") nicht. Nun haben wir es schriftlich, was bisher nur vermutet wurde.

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