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IGNORED

Deutschlandlegaler Airbow 2.0


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Geschrieben (bearbeitet)

Der so genannte Airbow war oder ist ein Pressluftgewehr, das anstelle eines Laufes eine Art hohlen Dorn aufweist, über den ein ebenfalls hohler Pfeil geschoben und mit Pressluft abgeschossen wurde.

 

In den späten Neunzigern oder frühen Zweitausendern hat das Visier darüber berichtet, weil der Erfinder Theo Hegmanns so etwas als Spielzeug Version gebaut hat.

 

Weil dabei kein Geschoss durch einen Lauf getrieben wurde, war das nach ehemalig im deutschen Recht erwerbsscheinfrei.

 

Das ist ja nun seid ihr bekannten RechtsÄnderung nicht mehr so.

 

In den USA wird die Verbreitung eher durch die jagdrechtlichen Bestimmungen gebremst, weil viele Bundesstaaten für die Jagd in der „Archery Season“ nur Bögen oder Armbrüste, die „prod“ mit „Limbs“ haben - also Wurfarme - erlauben. 
 

Nun bietet schon seit einigen Jahren ein ziemlich durchgeknallter Brite eine Armbrust an, die er als Talisman Mantis bezeichnet.

 

Kraftquelle des Gerätes ist eine Art Druckzylinder, also so ein unter Druck stehender Behälter mit einem Stempel. 
 

Im Grunde funktioniert das erst mal wie das Weihrauch HW 90.

 

Das bedeutet auch, dass sich der Druck im Behälter verändern lässt, womit die Schuss Energie sich ebenfalls ändert.

 

Zusätzlich hat das Ding zwei kleine, seitliche Arme die Wurfarme aussehen und eine über Umlenkrollen laufende Sehne.

 

Der Erfinder und Hersteller Talisman, er soll wirklich so heißen, bewirbt sein Dings damit, das es Pfeile zwischen 200 und 1000 Grains beschleunigen und mit einem typischen 400 Grains schweren Jagd Pfeil, eine Geschwindigkeit von über 600 fps erreichen könnte.

 

Dazu muss man wissen, dass die derzeit schnellsten Jagdarmsbrüste und in USA knapp über 500 FPS schnell sind. 
 

Fakt ist aber: Wenn das BKA eine Armbrust danach definiert, dass sie eine Sehne hat, dann hat das Dings eine. 


Damit müsste es nach deutschem, Recht eigentlich zulässig sein.  
 

Betrachtet man, die Bauteile ist daran nichts besonders teuer. Nur die Arbeitszeit und der Aufwand einer Einzelanfertigung sind natürlich erhebliche Kosten. 

 

Wenn man weiß, wie unglaublich präzise und genau das HW 90 war und ist während die Überlegung so ein Teil mal anfertigen zu lassen oder sich irgendwie selbst zu konstruieren eigentlich spannend.

 

Aus (Waffen-) rechtlicher Sicht ist das Dings jedenfalls völlig un relevant.

 

wie seht ihr das und hab ich dabei irgendwas übersehen?

 

 

 

Bearbeitet von Traugott
Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Traugott:

Fakt ist aber: Wenn das BKA eine Armbrust danach definiert, dass sie eine Sehne hat, dann hat das Dings eine. 

 

Zitat

1.2.3 bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft oder eine andere Energiequelle eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert oder gehalten werden kann (zum Beispiel Armbrüste, Pfeilabschussgeräte). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (zum Beispiel Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm2 nicht überschritten wird;

 

 

 

 

 

Zitat

Abschnitt 2:
Erlaubnispflichtige Waffen
Unterabschnitt 1:
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz.
1.8
Armbrüste;
 

 

 

 

Die WaffVwV:

 

Zitat

Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.2.2

 

Hier werden beispielhaft Armbrüste als tragbare Gegenstände genannt, mit denen unter Speicherung der durch Muskelkraft eingebrachten Energie bestimmungsgemäß feste Körper verschossen werden und die deshalb den Schusswaffen gleichgestellt werden. Deshalb ist das WaffG auf diese Gegenstände beispielsweise auch in Bezug auf die das Schießen behandelnden Vorschriften des Waffenrechts (Erforderlichkeit Schießerlaubnis; Erlaubnispflicht für Schießstätten) anwendbar, auch wenn mit ihnen nicht im waffenrechtlichen Sinne geschossen wird (siehe Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 7).

 

 

 

vor 19 Minuten schrieb Traugott:

Aus (Waffen-) rechtlicher Sicht ist das Dings jedenfalls völlig un relevant.

wie seht ihr das und hab ich dabei irgendwas übersehen?

 

 

Ja hast du:

 

Weil die Energie nicht durch Muskelkraft eingebracht wird, dürfte es nicht als Armbrust im Sinne von Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.2.2 in Verbindung mit   Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Nr 1.8 einzustufen sein sondern als (Pfeil-)Abschussgerät. Diese sind vom Waffengesetz den Schusswaffen gleichgestellt und unterliegen damit uneingeschränkt dem Erlaubnisvorbehalt. Einzig die Armbrust ist hiervon befreit.

 

Was eine Armbrust genau ist, ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Normtext, es schien dem Normgeber offensichtlich was ein Armbrust ist und in ihrem historisch gewachsenen Wesen ist eine Armbrust ein Kreuzbogen, lies eine Pfeilabschussvorrichtung mit Wurfarmen,bei welcher die Speicherung von Muskelkraft erfolgt. 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ähm und wie kommt der Druck in den Zylinder? Indem ich eine Luft-Pumpe mit Muskelkraft bediene und Luft komprimiere, die dann in dem Druckzylinder als (Druck)-Energie gespeichert wird....ist zwar indirekt, aber von direkter Speicherung der durch Muskelkraft eingebrachter Energie steht ja im Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.2 nichts....

 

Edit: Laut https://www.theslingshotforum.com/threads/talisman-mantis-crossbow.34675/ wird das Teil durch eine Gasfeder angetrieben d.h. die Energie beim Spannen wird eben durch Muskelkraft eingebracht indem man sie spannt (mit Hilfsmittel) und da halt durch das Zusammendrücken der Gasfeder gespeichert....siehe das dort verlinkte Patent: https://www.freepatentsonline.com/4169456.pdf

Sprich das Teil ist eine Armbrust, wo statt eines Bogens diese Gasfeder dafür benutzt wird.....d.h. meine Meinung, das Teil fällt damit komplett unter dem Begriff Armbrust....

 

Edit #2: Beide Varianten sollte daher gehen....

 

bj68

Bearbeitet von BJ68
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb BJ68:

Ähm und wie kommt der Druck in den Zylinder? 

 

Edit: Laut https://www.theslingshotforum.com/threads/talisman-mantis-crossbow.34675/ wird das Teil durch eine Gasfeder angetrieben d.h. die Energie beim Spannen wird eben durch Muskelkraft eingebracht indem man sie spannt (mit Hilfsmittel) und da halt durch das Zusammendrücken der Gasfeder gespeichert....siehe das dort verlinkte Patent: https://www.freepatentsonline.com/4169456.pdf

Sprich das Teil ist eine Armbrust, wo statt eines Bogens diese Gasfeder dafür benutzt wird.....d.h. meine Meinung, das Teil fällt damit komplett unter dem Begriff Armbrust....

 

 


So ist es: Die „Armbrust“ wird mit einer gewöhnlichen Seilwinde gespannt, die Luft im Druckbehälter bleibt drin.

 

In meinem HW 90 ist die Luft schon seit 1995 fest eingeschlossen …

 

@JoergS

 

Ich möchte bestellen, bitte!

Bearbeitet von Traugott

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