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IGNORED

Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt


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Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

Allerdings sollte es für die Zukunft kein Problem sein, beim Wettkampf die Waffennummer aufzunotieren bzw. bei der Anmeldung gleich anzugeben, dann könnte die Statistik dahingehend leicht ergänzt werden. 

 

Wofür? Der Nachweis der eingesetzten Waffe erfolgt beim BdMP über das Schiessbuch. Die Zuordnung der vorhandenen Waffen zu Disziplinen erfolgt beim Bedürfnisantrag über die Anlage. 

 

Warum noch eine Datenbank (im Internet!) mit möglichst vielen pers. Daten, neben Deinem Namen und Adresse am besten nir Liste aller Waffen und Deinen Arbeitszeiten, wann Du nicht zu Hause bist...

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb BlackFly:

Soweit ich weiss verlangt der BDMP für einige Disziplinen, unter anderem auch für diese, "spezielle" Schießleiter die für die spezielle Disziplin die Berechtigung haben und darum haben die dann vermutlich eben von diesem den Stempel gebraucht und den Vereinsstempel abgelehnt.

Das nennt sich dann "Range Officer" und ist nur bei Wettkämpfen Pflicht. Im Training reicht die Anwesenheit des Schießleiters, ohne den per Definition kein BDMP-Schießen möglich ist.

@Schwarzwälder Ich kenne die Diskussion um die Versicherung. Aber ich frage mich schon, warum das bei allen anderen Verbänden anscheinend kein Problem darstellt und nur der BDMP hier mit "seiner" Versicherung so eine Regelung getroffen hat.

 

Ich sehe halt einfach den Nutzen dieser Regelung nicht - außer, den Mitgliedern das Leben schwer machen. Wenn du selber kein Schießleiter bist, dann kannst du z.B. nicht einfach einen Stand mieten und BDMP-Disziplinen trainieren. Du musst also einen Schießleiter aus deiner SLG überzeugen mitzukommen, damit du versichert bist und der Termin anerkannt wird. Für alle anderen Disziplinen anderer Verbände ist es kein Thema, da kannst du problemlos alleine losziehen und dein Ding machen.

Während Corona war das mit den Schießleitern ein echtes Problem für uns, denn nach Auflagen der Behörden waren nur zwei Personen auf dem gesamten Grundstück erlaubt: Der Schlüsselträger und der Schütze. Beide durften sich eigentlich auch nicht begegnen. Versuch da mal als nicht-Schießleiter nach BDMP-SPo zu schießen.

 

Bezüglich der Wettkampfnachweise bei MyBDMP:

Die sind sehr praktisch, weil man bei einer ÜK-Abfrage nicht mehr von Hand die ganzen Ergebnislisten durchsuchen muss um den Nachweis zu erbringen. Ausdrucken, die entsprechenden Wettkämpfe mit Textmarker hervorheben und gut ist. Der Nachweis, welche Waffe verwendet wurde, wird über das Schießbuch geführt.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Fyodor:

Warum? Das wird nicht verlangt.

 

Gehe immer von den BDS-Schießbüchern aus, welche ich seit BDS Mitgliedschaft benutze.

Wenn Eure Eigenkreationen (ohne Kaliberangabe / ggf. ohne Waffentypunterscheidung wie etwa "Pistole- Rev." bei KW) genügen, um so besser.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Bounty:

Du hast keine Ahnung von Bedürfnisbescheinigungen beim BdMP?! 

Was soll da zugeordnet werden für Überkontingentwaffen? Wofür?

Das war ja genau meine Frage. Ist dieses Tool neu? Kannte es bisher nicht. Bisher wurde diese Auswertung im Zusammenhang mit Befürwortung bei mir nicht angefragt. Nachweis war anders zu erbringen.

Deshalb auch die Frage ob das dann ggfs für künftige "Überkontingentnachweise" brauchbar sein könnte.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Bounty:

Wofür? Der Nachweis der eingesetzten Waffe erfolgt beim BdMP über das Schiessbuch. Die Zuordnung der vorhandenen Waffen zu Disziplinen erfolgt beim Bedürfnisantrag über die Anlage. 

 

Und was machen diejenigen, die nachdem sie schon Waffen sportlich erworben und eingesetzt haben nach einem Verbandswechsel (z.B. zum BDMP)?

 

Einfach mal ruhig bleiben und akzeptieren, dass das echte Leben manchmal etwas komplexer ist.

 

Noch ne ergänzende Frage: Wie ist das mit Zuordnung Waffe über Schiessbuch genau vorgesehen? Gibt es dazu was in einer der Ordnungen?

Bearbeitet von Zerberus
Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb Zerberus:

Das war ja genau meine Frage. Ist dieses Tool neu? Kannte es bisher nicht. Bisher wurde diese Auswertung im Zusammenhang mit Befürwortung bei mir nicht angefragt. Nachweis war anders zu erbringen.

Deshalb auch die Frage ob das dann ggfs für künftige "Überkontingentnachweise" brauchbar sein könnte.

Das MyBDMP Portal ist recht neu und dient nicht unbedingt der Nachweise für Bedürfnisanträge.

Kann dafür mitverwendet werden, muss nicht. Beispiel: Um bei einem Bedürfnisantrag für ÜK Waffen, sind Wettkampfnachweise dem Antrag beizulegen. Diese können z.B. die Ergebnislisten sein, die s nach jedem Wettkampf gibt und seit einiger Zeit jedem Teilnehmer per Mail nach dem Wettkampf zugeschickt werden.

dies kann aber durchaus zu recht viel Papier führen, das dem Antrag beigelegt wird.

Der Leistungsnachweis im MyBDMP Portal, beinhaltet nur die Infos der eigenen Teilnahmen aus den letzten 24 Monaten und bündelt diese auf deutlich weniger Seiten.

Ist also sinnvoller.

 

Diese ersetzen natürlich nicht die Kopien der Schießbucheinlagen, die ebenfalls beizulegen sind.

 

vor 46 Minuten schrieb Zerberus:

Und was machen diejenigen, die nachdem sie schon Waffen sportlich erworben und eingesetzt haben nach einem Verbandswechsel (z.B. zum BDMP)?

 

Einfach mal ruhig bleiben und akzeptieren, dass das echte Leben manchmal etwas komplexer ist.

 

Noch ne ergänzende Frage: Wie ist das mit Zuordnung Waffe über Schiessbuch genau vorgesehen? Gibt es dazu was in einer der Ordnungen?

 
Im Schießbuch ist neben dem Datum und dem Schießstand, auch die geschossene Disziplin sowie die verwendete Waffe und das Kaliber einzutragen. Dafür gibt es eine eigene Spalte.

Da die Wettkämpfe auch im Schießbuch als Termin eingetragen werden, kann der Prüfenden aus dem Vereins und Verbandsvorstand hier den Abgleich der beim Wettkampf eingesetzten Waffe durchführen

Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb Zerberus:

Und was machen diejenigen, die nachdem sie schon Waffen sportlich erworben und eingesetzt haben nach einem Verbandswechsel (z.B. zum BDMP)?

 

Das selbe wie alle anderen Mitglieder des BdMP auch. Schiessbuch vorlegen und zum Antrag an den Verband als Anlage die genormten Liste der vorhandenen Waffen einschließlich Angabe für welche Disziplin bei welchem Verband diese erworben wurden.

 

vor 57 Minuten schrieb Zerberus:

Einfach mal ruhig bleiben und akzeptieren, dass das echte Leben manchmal etwas komplexer ist.

 

Gute Empfehlung, gerade der Umgang mit Deinen Konplexen.

Ich hatte bereits Schusswaffen bevor ich in den BdMP eingetreten bin. Ich habe Überkontingentwaffen über BdMP und über andere Verbände erworben. Alles geht und ist nicht komplex. Die Zauberworte heißen "sich an die (beim BdMP verschriftlichen)  Spielregeln halten" und "rechtzeitige Absprache mit den Verantwortlichen beim Landesverband". Total easy...

 

vor einer Stunde schrieb Zerberus:

Noch ne ergänzende Frage: Wie ist das mit Zuordnung Waffe über Schiessbuch genau vorgesehen? Gibt es dazu was in einer der Ordnungen?

 

Die Ordnung verweist auf das zwingend vorgeschriebene BdMP-Schiessbuch. Rest siehe @whaco

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Janzfan:

 

Gehe immer von den BDS-Schießbüchern aus, welche ich seit BDS Mitgliedschaft benutze.

Wenn Eure Eigenkreationen (ohne Kaliberangabe / ggf. ohne Waffentypunterscheidung wie etwa "Pistole- Rev." bei KW) genügen, um so besser.

 

Der BDS hat ja kein "offizielles" Schießbuch. Ich bin auch in BDS, und mein Büchlein unterscheidet seit jeher KW und LW. Unnötigerweise auch noch nach KK, GK und Druckluft. Disziplin oder Ergebnis stehen nicht drin, ich trainiere aber auch keine Serien, weil ich die in Wettkampf auch nicht schieße, würde also gar keinen Sinn machen. Alle Termine sind grundsätzlich mit eigenen Waffen geschossen, außer ich schreibe es explizit dazu.

 

Bisher hat das immer gereicht.

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb Bounty:

als Anlage die genormten Liste der vorhandenen Waffen einschließlich Angabe für welche Disziplin bei welchem Verband diese erworben wurden.

Wo gibt es diese "genormte Liste" für die anderen Verbände? Kenne nur die Anlagen, die sich explizit auf die BDMP-Disziplinen beziehen. Da kann es durchaus vorkommen, dass mehrere vorhandene Waffen für die selbe BDMP-Disziplin geeignet sind. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 52 Minuten schrieb whaco:

Im Schießbuch ist neben dem Datum und dem Schießstand, auch die geschossene Disziplin sowie die verwendete Waffe und das Kaliber einzutragen.

D.h. falls Du ein Modell wie z.B. den gängigen M686 mehrfach hättest (z.B. 1500 unterschiedliche Lauflängen oder z.B. ein Umbau für das Hauptmatch und dann noch einen weiteren 6"er), würdest Du dort weiter unterscheiden und wenn nötig auch die Waffennummer angeben?

Bearbeitet von Zerberus
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Zerberus:

D.h. falls Du ein Modell wie z.B. den gängigen M686 mehrfach hättest (z.B. 1500 unterschiedliche Lauflängen oder z.B. ein Umbau für das Hauptmatch und dann noch einen weiteren 6"er), würdest Du dort weiter unterscheiden und wenn nötig auch die Waffennummer angeben?

Wenn Du mehrere 686er in unterschiedlichen Lauflängen hast, dann sollte die Lauflänge ausreichend sein, neben dem Modell und Kaliber.

 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Zerberus:

Wo gibt es diese "genormte Liste" für die anderen Verbände? Kenne nur die Anlagen, die sich explizit auf die BDMP-Disziplinen beziehen. Da kann es durchaus vorkommen, dass mehrere vorhandene Waffen für die selbe BDMP-Disziplin geeignet sind.

 

Es geht aber nicht um die Listen anderer Verbände, sondern um die genormte Liste des BdMP, die in allen LVs, vom Kopf mal ab, identisch aufgebaut ist. Und da kannst Du, da Du alle erlaubnispflichtigen Waffen eintragen musst, auch Waffen anderer Verbände eintragen. Ob Du mehrere Waffen (über andere Verbände) hast, die in die selbe BdMP-Disziplin passen, ist dabei egal, die sind ja über einen anderen Verband begründet. Wird halt schwierig noch ne weitere Waffe für die selbe Disziplin zu bekommen.

 

Aber bitte sehr:

https://www.bdmp-lv-nsb.de/H31K0/downloads/01_Anträge_WRB/BDMP-WRB-Beiblatt_200831.pdf

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Bounty:

Es geht aber nicht um die Listen anderer Verbände, sondern um die genormte Liste des BdMP, die in allen LVs, vom Kopf mal ab, identisch aufgebaut ist.

Genau (Anlage für Bedürfnisbescheinigung Neuwaffe)

 

Nur zum Nachweis Wettkampf bei Überkontingent (in Kombination mit der "neuen Auswertung" zu den Wettkampfteilnahmen) ist die halt auch nur bedingt tauglich wenn von den vorhandenen Waffen mehrere auf eine Disziplin passen.

 

Deshalb meine Frage ob man diese "neue Auswertung" eventuell um die Erfassung der genutzten Waffe bei den Wettkämpfen ergänzen könnte (was, wie ich es verstanden habe, aktuell wohl noch nicht möglich ist). Hier kam von Dir halt der vehemente Widerspruch den ich nicht nachvollziehen kann (sofern die persönlichen Daten sicher verwahrt sind; was ja schon bei den derzeit erfassten Daten der Fall sein muss).

 

Bleibt zum Nachweis der Wettkampfteilnahme aktuell also nur die Eintragung im Schiessbuch welcher Wettkampf mit welcher Waffe bestritten wurde

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb Zerberus:

Bleibt zum Nachweis der Wettkampfteilnahme aktuell also nur die Eintragung im Schiessbuch welcher Wettkampf mit welcher Waffe bestritten wurde

 

Yep, genauso ist es. Allerdings ist es für den Prüfenden als auch für den Schützen selbst deutlich einfacher Bedürfnisse "glaubhaft" zu machen, da man auf der einen Seite das BDMP-Dokument der im Wettkampf geschossenenr Disziplinen aus dem MyBDMP vorliegen hat und dazu (datumsbezogen) als Querverweis das geführte Schießbuch inkl. der erforderlichen Waffendaten … und das sollte schon recht gut zusammenpassen.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Bounty:

 

Es geht aber nicht um die Listen anderer Verbände, sondern um die genormte Liste des BdMP, die in allen LVs, vom Kopf mal ab, identisch aufgebaut ist. Und da kannst Du, da Du alle erlaubnispflichtigen Waffen eintragen musst, auch Waffen anderer Verbände eintragen. Ob Du mehrere Waffen (über andere Verbände) hast, die in die selbe BdMP-Disziplin passen, ist dabei egal, die sind ja über einen anderen Verband begründet. Wird halt schwierig noch ne weitere Waffe für die selbe Disziplin zu bekommen.

 

Aber bitte sehr:

https://www.bdmp-lv-nsb.de/H31K0/downloads/01_Anträge_WRB/BDMP-WRB-Beiblatt_200831.pdf

Zumal auch begründet werden muss, warum eine der vorhandenen Waffen nicht für die beantragte Diaziplin verwerndetnwerden kann.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Zerberus:

Genau (Anlage für Bedürfnisbescheinigung Neuwaffe)

 

Nur zum Nachweis Wettkampf bei Überkontingent (in Kombination mit der "neuen Auswertung" zu den Wettkampfteilnahmen) ist die halt auch nur bedingt tauglich wenn von den vorhandenen Waffen mehrere auf eine Disziplin passen.

 

Deshalb meine Frage ob man diese "neue Auswertung" eventuell um die Erfassung der genutzten Waffe bei den Wettkämpfen ergänzen könnte (was, wie ich es verstanden habe, aktuell wohl noch nicht möglich ist). Hier kam von Dir halt der vehemente Widerspruch den ich nicht nachvollziehen kann (sofern die persönlichen Daten sicher verwahrt sind; was ja schon bei den derzeit erfassten Daten der Fall sein muss).

 

Bleibt zum Nachweis der Wettkampfteilnahme aktuell also nur die Eintragung im Schiessbuch welcher Wettkampf mit welcher Waffe bestritten wurde


Schießbuch Einlagen in Kopie der letzten 12 Monate musst Du eh beilegen, da der Leistungsnachweis nichts mit regulären Schießterminen zu tun hat.

frage mich gerade, was daran so kompliziert ist.

 

Bei Anträgen für ÜK Waffen musst Du eh Wettkampfnachweise mit einreichen. Der Leistungsnachweis über das Portal reduziert massiv die Menge an Papier, die mit eingereicht werden muss und ist weitaus mehr, als alle anderen Verbände ihren Mitgliedern anbieten.

Du musst eh alle Deine Waffen in Besitz in einem separaten Formular des BDMP auflisten und Kopien Deiner WBKs beilegen.

Du musst eh die Schießbucheinlagen in Kopie der letzten 12 Monate beilegen und Du musst Begründen, warum keine der bereits vorhandenen Waffen nicht für die beantragte Disziplin verwendet werden kann.

 

Anhand des Abgleichs durch den Prüfenden im BDMP LV, kann er wunderbar die Wettkampftermine aus dem Leistungsnachweis mit den korrespondierenden Einträgen im Schießbuch abgleichen und sehen mit welcher Waffe bei welchem Wettkampf geschossen wurde.

 

Die einzige Frage, die offen ist, die aber von keinem Verband aktuell beantwortet werden kann ist, wie weit die Dokumentation der verwendeten Waffe gehen soll.

Reichen Hersteller, Modell und Kaliber, oder müssen ggf. noch die Waffennummern aufgeführt werden?

(z.B. mehrere Waffen gleichen Modells und Kalibers in Besitz (ja, das geht)).

 

Nun für den Nachweis des Bedürfniserhaltes, werden aus dem Portal des BDMP der Leistungsnachweis, das Bestätigungsschreiben ausgedruckt, Kopien der Schießbucheinlagen beigelegt und der Drops ist gelutscht.

 

Natürlich kann man die eingesetzte Waffe bei Wettkämpfen händisch in den Leistungsnachweis nachtragen. Aber warum sollte man das bei Wettkampfanmeldung schon machen? Hier wäre die Gefahr zu groß, dass man wegen Defekt o.ä. am Ende mit einer anderen Waffe schießt gegeben.

Und am Wettkampftag diese zu erfassen, würde einfach den zeitlichen Rahmen der Anmeldung sprengen, wenn die Ausrichter bereits mit der Anmeldung an sich, Waffenkontrolle, Herausgabe der Startkarten und der Ergebniserfassung mehr wie ausreichend beschäftigt sind.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb whaco:


Schießbuch Einlagen in Kopie der letzten 12 Monate musst Du eh beilegen, da der Leistungsnachweis nichts mit regulären Schießterminen zu tun hat.

frage mich gerade, was daran so kompliziert ist.

 

Bei Anträgen für ÜK Waffen musst Du eh Wettkampfnachweise mit einreichen. Der Leistungsnachweis über das Portal reduziert massiv die Menge an Papier, die mit eingereicht werden muss und ist weitaus mehr, als alle anderen Verbände ihren Mitgliedern anbieten.

Du musst eh alle Deine Waffen in Besitz in einem separaten Formular des BDMP auflisten und Kopien Deiner WBKs beilegen.

Du musst eh die Schießbucheinlagen in Kopie der letzten 12 Monate beilegen und Du musst Begründen, warum keine der bereits vorhandenen Waffen nicht für die beantragte Disziplin verwendet werden kann.

 

Anhand des Abgleichs durch den Prüfenden im BDMP LV, kann er wunderbar die Wettkampftermine aus dem Leistungsnachweis mit den korrespondierenden Einträgen im Schießbuch abgleichen und sehen mit welcher Waffe bei welchem Wettkampf geschossen wurde.

Soweit klar für Beantragung weitere Waffe. Mir geht es primär um die leidige ÜK-Diskussion. Hier habe ich dank Deiner freundlichen Unterstützung verstanden, dass dies derzeit eigentlich nur über entsprechende Einträge im Schiessbuch machbar ist wenn nicht jede vorhandene Waffe auf genau eine Disziplin passt.

 

vor 1 Minute schrieb whaco:

Die einzige Frage, die offen ist, die aber von keinem Verband aktuell beantwortet werden kann ist, wie weit die Dokumentation der verwendeten Waffe gehen soll.

Reichen Hersteller, Modell und Kaliber, oder müssen ggf. noch die Waffennummern aufgeführt werden?

(z.B. mehrere Waffen gleichen Modells und Kalibers in Besitz (ja, das geht)).

 

Nun für den Nachweis des Bedürfniserhaltes, werden aus dem Portal des BDMP der Leistungsnachweis, das Bestätigungsschreiben ausgedruckt, Kopien der Schießbucheinlagen beigelegt und der Drops ist gelutscht.

 

Natürlich kann man die eingesetzte Waffe bei Wettkämpfen händisch in den Leistungsnachweis nachtragen. Aber warum sollte man das bei Wettkampfanmeldung schon machen? Hier wäre die Gefahr zu groß, dass man wegen Defekt o.ä. am Ende mit einer anderen Waffe schießt gegeben.

Und am Wettkampftag diese zu erfassen, würde einfach den zeitlichen Rahmen der Anmeldung sprengen, wenn die Ausrichter bereits mit der Anmeldung an sich, Waffenkontrolle, Herausgabe der Startkarten und der Ergebniserfassung mehr wie ausreichend beschäftigt sind.

Sehe ich grds genauso. Auf der anderen Seite vermute ich, dass die Verbände/LV bei dieser "händischen" Arbeit irgendwann an Kapazitätsgrenzen stoßen falls der B-W-Zug flächig Fahrt aufnimmt. Da könnte dann die elektronische Erfassung durchaus für eine Arbeitserleichterung sorgen. Lieber wäre mir natürlich, dass man die ganze Verwaltungsorgie auf ein sinnvolles Niveau einhegt ....

Geschrieben (bearbeitet)

@whaco bringt es auf den Punkt  Im Wettkampf oder Training jedes Mal die Seriennummer abgleichen ist völlig irrer Mehraufwand. Dann dürfen die Schützen noch ne halbe Stunde früher anreisen. Und der Blockwart, eh Schiessleiter kontrolliert auf der Bahn nochmal, nicht das heimlich die Waffe getauscht wurde...

 

Und wofür?

Welchen Sicherheitsgewinn hat die Bundesrepublik, wenn der Schütze, der normalerweise eh nur eine Waffe pro Disziplin hat, sich nicht nur die geschossene Disziplin (oder den Trainigstag Kw/Kw) eintragen lässt, sondern brav die Funktioner sicherstellen, mit welcher Waffe er was schiessen darf, sofern er mehrere zugelassene Waffen für Disziplin X hat.

Warum ist dafür nicht der Schütze eigenverantwortlich, wie für 2/6 beim Erwerb, Anzeige Erwerb/Verleih etc. etc.

 

Damit wird ja unterschwellig unterstellt, der Schütze würde manipulieren. Sprich, als x-te ÜK-Waffe jetzt die Glock17 erworben und er schiesst nur noch die (oder die Vereinswaffen), um seine anderen Schönheiten im neuwertigen Zustand belassen zu können. 

Und selbst dann, solange der Schütze zuverlässig ist/bleibt, regelmäßig seinem Sport nachgeht und für ÜK-Waffen halbwegs pro Waffe nen überregionalen Wettkampf pro Jahr schiesst, who cares.. 

 

Aber halt typisch Deutscher Bürokratie-Wahnsinn und "wir müssen alles kontrollieren Wahnsinn". 

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Bounty:

Und wofür?

Ich bin da ja bei Dir. Ich hab`s nicht erfunden aber irgendwas dazu steht halt im Gesetz und es scheint in einigen BL auch zelebriert zu werden (ob dort jetzt über das Ziel hinaus geschossen wird, ist ja bisher leider noch nicht durch ein Gericht geklärt). 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Zerberus:

Soweit klar für Beantragung weitere Waffe. Mir geht es primär um die leidige ÜK-Diskussion. Hier habe ich dank Deiner freundlichen Unterstützung verstanden, dass dies derzeit eigentlich nur über entsprechende Einträge im Schiessbuch machbar ist wenn nicht jede vorhandene Waffe auf genau eine Disziplin passt.


Ich verstehe die Aussage/Fragestellung nicht.

 

Die Vorgaben bei ÜK Waffen verändert sich nicht. Ganz normal 12/18er Regel plus Wettkampfteilnahme. Wie viele und welche Wettkampfteilnahmen erforderlich sind, richtet sich nach der Anzahl Waffen. Hier hat sich ebenfalls im BDMP nichts geändert und kann in den Ordnungen und Richtlinien des BDMP nachgelesen werden.

 

Ich gehe davon aus, dass die Nachweise für die ÜK Waffen bei einer Überprüfung des Bedürfniserhaltes die gleichen sind, wie bei der Beantragung, da das Gesetz sagt, die gleichen Anforderungen, wie bei Erwerb.
 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Zerberus:

Ich bin da ja bei Dir. Ich hab`s nicht erfunden aber irgendwas dazu steht halt im Gesetz und es scheint in einigen BL auch zelebriert zu werden (ob dort jetzt über das Ziel hinaus geschossen wird, ist ja bisher leider noch nicht durch ein Gericht geklärt). 


Soweit ich mich erinnern kann, gibt es in NRW oder BW zu dem Thema  ein Gerichtsurteil

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Zerberus:

es scheint in einigen BL auch zelebriert zu werden

 

Die zelebrieren aber, wie seinerzeit mit den 12/18 pro Waffe pro Jahr.

Weil eben nur die Voraussetzungen für den Besitz unterhalb ÜK geregelt wurde seit WaffG 2020. Und weil sie dann die Grundkontingentwaffen ebenfalls mitzählen,  damit mit allen Waffen Wettkämpfe geschossen werden müssen...

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb whaco:

Ich verstehe die Aussage/Fragestellung nicht.

Es geht darum, dass wenn mehrere geeignete Waffen für eine Disziplin vorhanden sind, kein zwingender Rückschluss aus einer bestimmten Wettkampfteilnahme auf eine bestimmte Waffe gemacht werden kann (für Nachweis Wettkampftätigkeit mit allen ÜK-Waffen). Dann bleibt eigentlich nur die Doku je Waffe je Wettkampf über das Schiessbuch.

Geschrieben
Gerade eben schrieb Zerberus:

Es geht darum, dass wenn mehrere geeignete Waffen für eine Disziplin vorhanden sind, kein zwingender Rückschluss aus einer bestimmten Wettkampfteilnahme auf eine bestimmte Waffe gemacht werden kann (für Nachweis Wettkampftätigkeit mit allen ÜK-Waffen). Dann bleibt eigentlich nur die Doku je Waffe je Wettkampf über das Schiessbuch.


Richtig, denn das spielt am Ende keine Rolle. Du musst nur nachweisen, dass Du die Waffe im Wettkampf verwendet hast und fertig.

 

Beispiel: Die beantragst eine Pistole auf EPP Production. Diese ist Deine 3. Kurze also die erste ÜK Kurze.

Nach ein paar Jahren hast Du keine Lust mehr auf EPP und verwendest sie z.B. für DP 1.

Fertig ist die Laube. Kannst die gleiche Waffe z.B. im BDS K4 verwenden und im Wettkampf verwenden. Ist genauso legitim.

Interessen ändern sich mit der Zeit.

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