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Entwurf Waffengesetzes: Einführung der Erlaubnispflicht (Kleiner Waffenschein) Schreckschuss Hamburg, 11. Februar 2025


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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Es wird eine pauschale Erlaubnis (Erwerb, Besitz) via KWS vorgesehen. Konkrete Erfassung einzelner Schreckschuss-Püster soll (wenn man dem Entwurf bzw. der Begründung folgt) ja nicht erfolgen (wohl schon aufgrund des riesigen Aufwandes, der mit einem Schlag die Waffenbehörden blockieren würde). Was dann als tatsächlicher Bestand bei KWS-Inhabern (bloßes Erlaubnispapier) vorhanden ist, ob ein solcher vorhanden ist... Tja.

 

 

Ja, aber...

 

Durch den jetzigen § 41 Abs. 4 Satz 2 

Zitat

Die zuständige Behörde kann darüber hinaus für die Dauer der Prüfung von Rücknahme oder Widerruf Erlaubnisurkunden sowie Waffen oder Munition für einen Zeitraum von sechs Monaten sofort vorläufig sicherstellen,

1. sofern Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Personen, denen eine Erlaubnis nach diesem Gesetz erteilt worden ist, nicht die erforderliche Zuverlässigkeit oder Eignung besitzen, und
2. soweit tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass durch den weiteren Umgang mit Waffen oder Munition eine Gefährdung bedeutender Rechtsgüter droht.

 

kann eine Behörde bei der Vorbereitung eines Widerrufs eines KWS die Bude durchsuchen lassen.

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