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IGNORED

Entwurf Waffengesetzes: Einführung der Erlaubnispflicht (Kleiner Waffenschein) Schreckschuss Hamburg, 11. Februar 2025


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
On 2/15/2025 at 11:58 PM, Andor said:

Vorteil von dieser Vorgehensweise wäre aber auf jeden Fall, dass man gezielt die Täter von den Waffen fernhalten könnte.

 

 

Hm...hier in CH sind als Voraussetzung für den freien Erwerb folgende:  https://www.gunfactory.ch/div/bedingungen_kaninchen.htm bzw. andere Quelle https://www.waffenzimmi.ch/produkt/schreckschuss-revolver-rohm-rg56/#tab-additional_information dort auf "ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN" gehen d.h. als Ausländer kannst Du sein Teil hier nicht kaufen.....

 

Nur wie schaute es mit den Teilen in Österreich, Ungarn, Tschechien, Italien usw. aus? Ich glaube kaum, dass da beim persönlichen Kauf dann eine Meldung an deutsche Behörden erfolgt...d.h. das Fernhalten der Täter funktioniert bei so Waffen nur sehr eingeschränkt, eben weil die Teile im Ausland nicht den gleichem Level an Kontrolle unterliegen wie in Deutschland wenn diese Erlaubnispflicht (Erwerb, Besitz) eingeführt wird. Gilt dann auch für z.B. Armbrüste, unkastrierte Luftdruckwaffen usw. 

 

bj68

Geschrieben

Ist doch wieder nur Symbolpolitik. Es ist jetzt schon nicht erlaubt auf offener Straße mit den SRS-Waffen zu schießen. Und schaffen wir es das durchzusetzen!? Nein. Also wie wollen wir durchsetzen, dass nur Inhaber einer Erlaubnis sich so ein Ding verschaffen. Einfach die Leute, die damit unerlaubt handeln entsprechend sanktionieren und die Dinger einziehen und gut ist. Und wer vernünftig damit umgeht soll das weiterhin tun dürfen .... just my 2 cent.

Geschrieben
39 minutes ago, fuzzy.77 said:

Ist doch wieder nur Symbolpolitik. Es ist jetzt schon nicht [...]

 

Jein...Ja es ist Symbolpolitik, allerdings meine Meinung nur zum Teil....denn ich bin mir arschig sicher, dass sehr viele Teile da nicht angemeldet, vernichtet oder einem Berechtigten überlassen werden. Hat dann den netten Nebeneffekt, dass bei Durchsuchungsmaßnahmen die Chance auf "Zufallsfunde" enorm steigt, es mehr Einträge in die Rubriken der Kriminalstatistik gibt und damit dann Stimmung gemacht werden kann. 

Plus die Schreckschusswaffen gehen dem Gesetzgeber und auch Teilen der Polente eh gegen den Strich, siehe die regelmäßigen Artikel/Klagen wo beklagt wird, dass sich der Bürger in DE damit eindeckt....d.h. da ist jedes Mittel recht um da was auszudünnen und Leute zu vergrämen und wenn da dann noch die kostenpflichtige Überprüfung mit Hausbesuch hinzukommt, werden es noch ein paar mehr die das Abgeben und Aufgeben.

 

bj68

Geschrieben (bearbeitet)
Am 18.2.2025 um 08:16 schrieb BJ68:

....wie in Deutschland wenn diese Erlaubnispflicht (Erwerb, Besitz) eingeführt wird. .

 

Bist du dir sicher, dass die (evtl. kommende) Anforderung, einen KWS zu haben, eine formale Erlaubnispflicht bezogen auf SRS-Waffen ist...?

Konkret erlaubnispflichtig wird damit nämlich die einzelne SRS-Waffe nicht.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben (bearbeitet)
1 hour ago, karlyman said:

 

Bist du dir sicher, dass die (evtl. kommende) Anforderung, einen KWS zu haben, eine formale Erlaubnispflicht bezogen auf SRS-Waffen ist...?

Konkret erlaubnispflichtig wird damit nämlich die einzelne SRS-Waffe nicht.

 

 


 

Gute Frage...

a) Die Überschrift von dem Teil: "Erlaubnispflicht (Kleiner Waffenschein) für den Erwerb und den Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen"

 

b) In der Rubrik Lösung: "Um eine Kriminalisierung bislang legaler Besitzstände zu vermeiden, werden Altfall- und Übergangsregelungen eingeführt."

 

c) Die Änderungen im einzelnen:

§10 WaffG

1. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum „Erwerb, Besitz und “ Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner Waffenschein).

 

 

 § 53 Absatz 1 Ordnungswidrigkeiten:

neuer Punkt:

„6a. entgegen § 10 Absatz 4 Satz 4 ohne Erlaubnis Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen erwirbt, besitzt oder führt,“.

 

§ 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften

neuer Absatz:

„(25) Besitzt jemand am 1. Juli 2025 eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe ist die Erlaubnis nach § 10 Absatz 4 Satz 4 bis spätestens zum 31. Dezember 2025 zu beantragen.“

 

 

Ferner die Aufhebung der Punkte 1.3 und 1.4 in Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2:

 1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

[...]

1.3 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen,

[...]

1.4 Kartuschenmunition für die in Nummer 1.3 bezeichneten Schusswaffen;

[...]

 

und Aufhebung der Punkte 7.2 und 7.4 

7. Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
[...]

7.2 Schreckschuss-,Reizstoff- und Signalwaffen,

[...]

7.4 Munition für die in Nummer 7.2 bezeichneten Waffen;

 

und da würde ich dann schon sagen, dass wer nach 31.12.25 noch eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe besitzt und dafür keine Erlaubnis (kleiner Waffenschein) beantragt hat eine Ordnungswidrigkeit nach §53 Absatz 1 Nummer 6a (WaffG NEU) begeht und die laut §53 Abs. 2 WaffG mit bis zu 10000 Euro Busse gehandet werden kann...

 

Ach ja mit der Änderung verstößt dann auch der Besitz von Kartuschenmunition  für die Teile gegen den §2 Abs. 2 WaffG wenn ich das richtig gelesen habe und wird nach §52 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b) WaffG bestraft....

Edit...meint dann noch dass die Strafandrohung im §52 Abs. 3 richtig heftig ist: "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird..."im Vergleich zum illegalen Besitz einer Schreckschuss-,Reizstoff- und Signalwaffe....zeigt nur wieder die Idiotie des WaffG auf....

 

bj68

 

Bearbeitet von BJ68
Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb BJ68:

 

Edit...meint dann noch dass die Strafandrohung im §52 Abs. 3 richtig heftig ist: "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird..."im Vergleich zum illegalen Besitz einer Schreckschuss-,Reizstoff- und Signalwaffe....zeigt nur wieder die Idiotie des WaffG auf....

 

bj68

 

 

Es zeigt vor allem, dass der Gesetzgeber schon selber nicht mehr durch den Paragraphendschungel des WaffG steigt ....

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