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IGNORED

4/6 Regelung - Welcher Zeitraum?


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Geschrieben

Teuer gemachte Spielverderberei halt.

Nur noch 10 Gelbe & 5 Grüne (Konti ohne Wettkampfzwang) + "GK-Zwangsnutzung" (wenn eigene GK vorhanden).

Individualität in Form von Liebhaberei / "Habenwollen" ist nun endgültig vorbei.

Meine damit "Habenwoller", die eher nicht so aktive, oder gar ehrgeizige Schützen sind.

Gelbe mal außen vor (auch das war einmal).

Aber Solche, die nur eine eigene große GK haben wollten, diese nur sporadisch (Muni- & Stände- Verfügbarkeit ?) nutzen & Termine mit (2. eigener) KK (oder beliebiger Leihwaffe) machten.

Oder Welche, die gar zwei eigene große GK haben wollten & Termine überwiegend mit Leihwaffen machten.

Genau das wollte der Gesetzgeber verhindern.

Früher hatten wa nen Kaiser.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 3.1.2025 um 14:43 schrieb phyt0n:

Wie läuft das 2026 dann, wenn man in zwei Verbänden ist (Bin im DSB und BDS)? :)

 

Ich will definitiv mehr schiessen als das Minimum (mache ich auch), es gibt hier rund um meine Stadt viele Schiessstände, bei denen ich gerne auch als Gastschütze schiessen gehe; aber das zählt da ja leider nicht dazu - Es geht mir nur darum rechtlich sicher zu sein, deshalb die Frage + die kompliziertere Situation :D 


Hä? Warum sollte das nicht dazu zählen? Es geht ja nicht um das Bedürfnis für den Erwerb über einen Verband, sondern um den Erhalt.

 

Ich kenne das so: Ich bin im Reservistenverband und für den Erwerb muss dort 12/18 bei den Reservisten erfüllt sein. Ich bin aber auch Gastschütze bei zwei anderen Vereinen - das zählt aber nicht zu den 12/18 für den Erwerb über die Reservisten. Anders aber für den Erhalt mit 4/6, rep. die Kontrolle - da zählen ALLE Schießtermine aus beiden Schießbüchern. 
 

Zum Thema Schießbuch: Ich dokumentiere dort nicht die Anwesenheit auf dem Schießstand, sondern das was ich geschossen habe. Das können bei vier Disziplinen auch vier Einträge sein - mit einer, mit zwei, mit drei oder auch mit vier Waffen. Dann gibt es auch dementsprechend Einträge mit der jeweiligen Disziplin - und auch vier Stempel. Zählt halt nur einer. 
 

Demnächst muss im Schießbuch auch die Spalte „LW/KW“ enthalten sein. 
 

Ich würde daher raten alles Geschossene ins Schießbuch aufzunehmen mit der Angabe Datum, Art, Waffe, Kaliber, Schusszahl/Ergebnis, Disziplin/Training/Wettkampf, Ort, Unterschrift SL/Stempel.

 

Zählt zwar nur ein Termin pro Tag, aber dann ist es für die Zukunft auch mit LW/KW-Unterscheidung ordentlich dokumentiert. Spätestens mit Überkontingent macht das dann richtig Sinn.

Bearbeitet von Hypnodoc
Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb Hypnodoc:

Ich würde daher raten alles Geschossene ins Schießbuch aufzunehmen mit der Angabe Datum, Art, Waffe, Kaliber, Schusszahl/Ergebnis, Disziplin/Training/Wettkampf, Ort, Unterschrift SL/Stempel.

Ist doch alles in der Disziplin enthalten. DSB 1.56 ist immer UHR, 40 Schuß und da ich nur einen UHR habe kann das nur meine M92 in 44mag sein. Datum ist immer die erste Spalte und auf dem Stempel in der letzten Spalte steht Ort und Verein. 

OK, etwas verwirrend ist, daß in der Kopfzeile steht: Schießen mit LFK Milan, TOW. Ich brauche halt meine alten Bw Schießbücher auf. :drinks:

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Hypnodoc:


Hä? Warum sollte das nicht dazu zählen? Es geht ja nicht um das Bedürfnis für den Erwerb über einen Verband, sondern um den Erhalt.

 

Ich kenne das so: Ich bin im Reservistenverband und für den Erwerb muss dort 12/18 bei den Reservisten erfüllt sein. Ich bin aber auch Gastschütze bei zwei anderen Vereinen - das zählt aber nicht zu den 12/18 für den Erwerb über die Reservisten. Anders aber für den Erhalt mit 4/6, rep. die Kontrolle - da zählen ALLE Schießtermine aus beiden Schießbüchern. 
 

Zum Thema Schießbuch: Ich dokumentiere dort nicht die Anwesenheit auf dem Schießstand, sondern das was ich geschossen habe. Das können bei vier Disziplinen auch vier Einträge sein - mit einer, mit zwei, mit drei oder auch mit vier Waffen. Dann gibt es auch dementsprechend Einträge mit der jeweiligen Disziplin - und auch vier Stempel. Zählt halt nur einer. 
 

Demnächst muss im Schießbuch auch die Spalte „LW/KW“ enthalten sein. 
 

Ich würde daher raten alles Geschossene ins Schießbuch aufzunehmen mit der Angabe Datum, Art, Waffe, Kaliber, Schusszahl/Ergebnis, Disziplin/Training/Wettkampf, Ort, Unterschrift SL/Stempel.

 

Zählt zwar nur ein Termin pro Tag, aber dann ist es für die Zukunft auch mit LW/KW-Unterscheidung ordentlich dokumentiert. Spätestens mit Überkontingent macht das dann richtig Sinn. <<< aber doch nicht bei Waffen innerhalb des Kontingents :shok:

 

Wir wollen es ja nicht übertreiben mit dem vorauseilendem Gehorsam B-)

 

Bernd

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb berndfig:

 

Wir wollen es ja nicht übertreiben mit dem vorauseilendem Gehorsam B-)

 

Bernd


Das hat nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun, sondern mit meiner grundsätzlichen Liebe zur Dokumentation.

 

Die einen haben ein Schießbuch, andere Excel-Tabellen und wieder andere ein Blatt Papier. 
 

Jeder wie er mag. Letztendlich mache ich das für mich persönlich und mein Hobby.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Hypnodoc:


Das hat nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun, sondern mit meiner grundsätzlichen Liebe zur Dokumentation.

 

Die einen haben ein Schießbuch, andere Excel-Tabellen und wieder andere ein Blatt Papier. 
 

Jeder wie er mag. Letztendlich mache ich das für mich persönlich und mein Hobby.

 

Das kann man dann gelten lassen :hi:

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb Hypnodoc:

Jain, ich übe manche Disziplinen mit Kleinkaliber-Upper anstatt mit .223.

 

Das halte ich so auch fest.

 

Solange man nicht im Überkontingent ist (dafür gibt es keine gesetzlichen Anforderungen, nur solche von durchgeknallten Richtern, die sich für Gott halten) ...

 

... musst du mit EINER oder mehreren deiner Kurzwaffen und EINER oder mehreren Langwaffen das Soll erfüllt haben, nicht mit allen. Also Anzahl der notwendigen Termine abchecken und da muss EINE in der WBK eingetragene Waffe identifizierbar sein. NICHT MEHR!!!!! 

 

Hast du also KW: .22 und 9 Para und Langaffen .223, .308, .22 und 7,62x39 hast du die geforderte Anzahl der Waffen JE Kategorie (KW und LW)  zu erfüllen. Also bei KW sollten die Kaliber für KW und für LW sollten die Kaliber für LW im Schießbuch stehen. Bei .22 sollte definitiv KW oder LW stehen.

 

Was ist daran so schwer zu verstehen?

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Sal-Peter:

Was ist daran so schwer zu verstehen?


Weiß ich - und das Thema Dokumentation wurde schon 1000 x durchgekaut. 
 

Darum mache ich es gleich so, dass es passt und eben gut nachzuvollziehen ist. 
 

Im Übrigen bekommt das Amt das Schießbuch niemals zu sehen. Dafür gibt es weder eine Notwendigkeit noch eine gesetzliche Grundlage.

 

Diese Dokumentation erleichtert dem Verband die Arbeit ungemein - völlig Gleichgültig ob bei Bedarf oder Bestätigung.

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Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Sal-Peter:

Solange man nicht im Überkontingent ist ...

... musst du mit EINER oder mehreren deiner Kurzwaffen und EINER oder mehreren Langwaffen das Soll erfüllt haben, nicht mit allen. Also Anzahl der notwendigen Termine abchecken und da muss EINE in der WBK eingetragene Waffe identifizierbar sein. NICHT MEHR!!!!!

 

Wenn das sicher ist, könnte man ja doch seine eine "starke Liebhaber-" Gk "schonen" & primär mit der 2. Waffe (Standart-GK oder KK) agieren.

Dann würde ich mich weiter oben (voriger Post) geirrt haben.

Aber so richtig befriedigend ist das dann doch wieder nicht; also wechselt man doch besser gelegentlich (wenn auch ungleich häufig); muß halt nur (bei ggf. o. g. Problemen) nicht unbedingt.

Bei Kontingent; wohlbemerkt.

Bei zwei "Starken" muß man halt mit Einer (Bei Terminen im eingetragenem Kal. halt schwache Fabrikmuni, oder schwach laden.

Schwächere Kal. (etwa 45 LC aus 454 C) zählt ja nicht, obwohl mit eigener Waffe geschossen wird.

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Janzfan:

Schwächere Kal. (etwa 45 LC aus 454 C) zählt ja nicht, obwohl mit eigener Waffe geschossen wird.

Die Aussage verstehe ich nicht. Wenn Du .38Spl aus Deiner eigenen .357 Mag schiesst, trainierst Du doch trotzdem mit Deiner eigenen Waffe. Oder habe ich jetzt etwas komplett falsch verstanden

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Zerberus:

Wenn Du .38Spl aus Deiner eigenen .357 Mag schiesst, trainierst Du doch trotzdem mit Deiner eigenen Waffe.

 

Glaube nicht, das es so geht.

Stichwort Wechselsysteme. 22er wäre dann auch auf "eigener Waffe", oder wie, oder was ?

Könntens allein nur die "Kalibergleichen Kal." (also alles, was beim Rev. ins befürwortete & eingetragene Patronenlager geht) sein, hätte ich mit Stand- & Muniverfügbarkeit Null Problem.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Janzfan:

Wenn das sicher ist, ...

 

Das ist nicht nur sicher, sondern Fakt!
 

Rein rechtlich muss ich das Training mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe einer Art nachweisen. 
 

Bei 2 KW und 3 LW auf grüner WBK noch im Kontingent können 1 KW und 2 LW fabrikneu eingelagert werden. 

 

Ich muss nur mit einer eigenen KW und einer eigenen LW den regelmäßigen Schießsport nachweisen. Welche ist egal.

 

vor einer Stunde schrieb Janzfan:

Schwächere Kal. (etwa 45 LC aus 454 C) zählt ja nicht, obwohl mit eigener Waffe geschossen wird.


Es zählt sehr wohl - Training ist Training. Bis auf Trockentraining natürlich. 
 

Wo kommen wir hin, wenn aus einer 12/76er Flinte keine 12/70er mehr geschossen werden dürfen, weil es nicht zählen soll?!?

Bearbeitet von Hypnodoc
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Hypnodoc:

Das ist nicht nur sicher, sondern Fakt!

 

Es zählt sehr wohl - Training ist Training.
Wo kommen wir hin, wenn aus einer 12/76er Flinte keine 12/70er mehr geschossen werden dürfen, weil es nicht zählen soll?!?

 

Soweit, so gut (unter Vorbehalt, bis sies wieder ändern).

 

Das Andere müßte mir erst weiter bestätigt werden.

Bei (etwa 45 ACP-) Pistolen 22er WS soll gelten ?

Bei Wechselkaliber-Revolver (!) dito ?

 

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb Janzfan:

Das Andere müßte mir erst weiter bestätigt werden.

 

Ich muss nicht jede Waffe und jeden Wechsellauf schießen! Es reicht im Grundkontingent eine eigene Waffe pro Art.

 

Im Grundkontingent: 

 

§ 14 WaffG

 

(4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe 

1.

mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder

2.

mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.

 

Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen. Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Hypnodoc:

Ich muss nicht jede Waffe und jeden Wechsellauf schießen!

 

"Jeden Wechsellauf" meinte ich ja nicht.

 

vor 31 Minuten schrieb Sal-Peter:

Sorry, das ist Unfug. Wie kommst du auch so was?

 

Hat oben auch schon Jemand klargestellt.

Dachte immer, es wäre naheligend, das das eingetragene Waffenkaliber gemeint ist.

Somit wären manche Dinge leichter, als angenommen.

Mann schießt also eine beliebige Kaliberoption seiner eigenen Waffe & gut is.

 

Danke Euch für die Info.

Geschrieben
Am 7.1.2025 um 06:32 schrieb Hypnodoc:

Im Übrigen bekommt das Amt das Schießbuch niemals zu sehen. Dafür gibt es weder eine Notwendigkeit noch eine gesetzliche Grundlage.

 

Diese Dokumentation erleichtert dem Verband die Arbeit ungemein - völlig Gleichgültig ob bei Bedarf oder Bestätigung.

Ich glaube dir das Du dem Amt das Schießbuch niemals zu sehen gibst aber nicht das das Amt nicht doch Einsicht in deine Unterlagen bekommen könnte.

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb JPLafitte:

Ich glaube dir das Du dem Amt das Schießbuch niemals zu sehen gibst aber nicht das das Amt nicht doch Einsicht in deine Unterlagen bekommen könnte.


... und wenn, dann wäre es mir mit meiner Dokumentation völlig gleichgültig. Sollen sie! 

Geschrieben

Eine interessante Frage dazu finde ich die ob es tatsächlich Sinn macht, überhaupt ein gründliches Schiessbuch zu führen.
Ein Schützenkollege notiert z.B. nur das wirklich Nötigste.

Jedes Quartal ein KW und ein LW Schiessen mit eigener Waffe.

Ab und an glaube ich noch ˋn IPSC Match aber grundsätzlich warˋs das.

Ende der Durchsage.

 

Die Überkontingentgeschichte, die ja offensichtlich in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich betrachtet wird,

mal aussen vor - wozu eigentlich mehr vollkritzeln ???

Geschrieben

THEORETISCH brauchst Du überhaupt kein Schiessbuch zu führen...

Möchtest Du allerdings auch mal eine neue Waffe kaufen und dies vielleicht sogar "relativ spontan", dann solltest Du ggf auch deutlich mehr als nur 1x LW und 1x KW pro quartal aufschreiben.

 

Ansonsten bleibt natürlich auch noch die persönliche statistik die durchaus ein Grund darstellen kann mehr aufzuschreiben

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb MB69:

Ein Schützenkollege notiert z.B. nur das wirklich Nötigste.

 

- wozu eigentlich mehr vollkritzeln ???

 

Kann ich verstehen, wenn man genau weiß, was man will / nicht mehr will.

Schreibe aber präventiv meine 18 x in ein (BDS-) Schießbuch, weil ich die 18 x sowieso (gerne) mache.

"Ergebnisse" kann sich ja auch Jeder irgendwo vermerken; aber ganz bestimmt nicht in ein (wie auch immer gestaltetes Schießbuch), was (natürlich nur beim Verband) vorgelegt wird.

Erinnert mich an dunkle westberliner-Vorwende-DSB-Zeiten.

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