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IGNORED

Versenden von Zündhütchen, wie mach ich das rechtskonform?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Am 1.1.2025 um 15:17 schrieb erstezw:

 

Die widersprechen sich selbst:

 

image.png

 

 

 

Zündhütchen sind 1.4S.

 

Wobei weiter unten auch ätzende Stoffe gelistet sind. Ich habe mir schon mal Phosphorsäure zum Entrosten bestellt, die kam zu meinem Erstaunen auch per Post. 

 

Das ganze Ding ist vom Umfang (mittlerweile fast 2000 Seiten) und den Ausnahmen so kompliziert, das ohne spezielle Schulungen keiner durchblickt! 5ltr. Nitroverdünnung ist LQ (kann also versendet werden - ist ja nicht so gefährlich), bei einem Kanister mit 5,1ltr. ist es GEFAHRGUT! Frage mich nur, wie die ganzen Polenböller und sonstige "Bomben" transpotiert werden? Man kann Vorschriften einhalten, oder findet praktikabele Lösungen🤔

Geschrieben
On 1/14/2025 at 9:24 AM, lemmi said:

Das ganze Ding ist vom Umfang (mittlerweile fast 2000 Seiten) und den Ausnahmen so kompliziert, das ohne spezielle Schulungen keiner durchblickt! 

 

 

Das ist ganz einfach...solange nichts passiert, interessiert es so gut wie keinen, wenn aber was passiert, dann biste fällig....kann man z.B. mit dem Militär bzw. der Ausbildung dort vergleichen*, wo die Regeln so gemacht sind, dass jemand der Dir ans Bein pinkeln möchte immer was finden wird, womit er Dich abschießt...

 

 

*= glaub mich dunkel zu erinnern, dass es da sogar einen Begriff dafür gibt.....sprich Vorschriften so kompliziert zu machen, dass jemand immer gegen irgendwas verstößt und es im Bedarfsfall eingesetzt werden kann...

 

bj68

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 15.1.2025 um 09:34 schrieb BJ68:

 

 

..., wenn aber was passiert, dann biste fällig....

 

Was soll da schon passieren, mit Zündhütchen kann nichts passieren. Die können das höchstens mitkriegen wenn das Paket beschädigt wird oder ähnliches, und was machen sie dann wenn ich gegen ihre Beförderungsbedingungen verstoßen habe? Lebenslanges DHL-Verbot?

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb rider650:

 

 Lebenslanges DHL-Verbot?

Damit kann man ja umgehen. Wenn der DHL-Fahrer die Zündis rausrieseln sieht, kann es je nach Ausrichtung der Gesinnung schon Probleme geben. 

Fakt ist doch, das man die Lieferung nicht mehr kontrollieren kann, sobald man sie aus der Hand gegeben hat. Wenn ich die Dinger selber transportiere,

dann würde ich im Defekt-Fall selber Handfeger und Kehrschaufel nutzen, um sie wieder vom Gehweg zu kriegen. Im anderen Fall ist der Ausgang ungewiss...

Geschrieben

Leider muss ich hier auch revidieren. Ich hatte definitiv telefonisch die Zusage von DHL das ich die verschicken kann. Aussage war "Wegen geringer Menge". Ich sollte das per Mail bekommen. Kam natürlich nix. Nach unzähligen Mails auf die nur eine verkackte Standard Antwort kam, dann eine tatsächlich persönliche, das man da einen Fehler gemacht habe. Aber wie schon erwähnt.......gg Beförderungsrichtlinien verstoßen........5 Jahre DHL Verbot ;-)

Geschrieben

Die ganzen Privatanbieter auf eGun haben anscheinend alle kein Problem mit dem Versand von Zündhütchen.

Von Explosionen im Zuge vom Transport habe ich ebenfalls noch nie etwas gehört. Fast alle Privatanbieter verlangen auf eGun für den Versand 5-7 Euro.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb PPC Sniper:

Die ganzen Privatanbieter auf eGun haben anscheinend alle kein Problem mit dem Versand von Zündhütchen.

Ich hatte auch schonmal ein Paket mit Waffe, Dämpfer und Munition im Schuppen liegen. Nur weil es passiert, ist es nicht erlaubt.

Geschrieben (bearbeitet)
On 1/25/2025 at 2:52 AM, rider650 said:

 

Was soll da schon passieren, mit Zündhütchen kann nichts passieren. Die können das höchstens mitkriegen wenn das Paket beschädigt wird oder ähnliches, und was machen sie dann wenn ich gegen ihre Beförderungsbedingungen verstoßen habe? Lebenslanges DHL-Verbot?

 

 

Lesen und verstehen...ich hab mich nicht auf die Zündhütchen bezogen, sondern auf die gesamte laut dem Vor-Poster 2000 Seiten starke Dokumentation*, wo keiner mehr durchblickt....

 

 

*= ADR zu finden auf https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/gefaehrliche-gueter/recht-international.html

Zum Lesen: Quelle: http://forum.lambdasyn.org/index.php?topic=2724.msg14309#msg14309 und auch da steht das mit den 2000 Seiten drin....

 

Edit: Transportierst Du da was oder lässt es transportieren....und passiert nichts kein Problem, passiert was, dann kann es halt sein, dass Du eine auf Deckel bekommst und/oder finanziell haftbar gemacht wirst, sofern da auch Fahrlässigkeit pönalisiert ist, was Wahrscheinlich auch der Fall ist....

 

bj68

Bearbeitet von BJ68

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