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IGNORED

Neues WaffG - Auswirkungen auf Antrag


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Geschrieben
Am 17.12.2024 um 18:34 schrieb Hypnodoc:


Ich schreddere grundsätzlich nach 10 Jahren alle Patientenakten. 
 

Da gibt es nichts mehr anzufordern. 

Nein, das tust Du nicht? Für jedes Röntgenbild das Du rausgibst kannste Geld fordern..., oder?

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb Zakharias:

Nein, das tust Du nicht? Für jedes Röntgenbild das Du rausgibst kannste Geld fordern..., oder?

Röntgenbilder kamen bis vor 5 Jahren nach spätestens nach 15 Jahren zur Silberverwertung. Eine ganze Garage voll. Mit digitalem Röntgen nur mehr ein Knopfdruck zur Bestätigung. 

Geschrieben
Am 27.12.2024 um 14:10 schrieb Sachbearbeiter:

Antragsteller müssen sich nicht selbst belasten lt. Klarstellung der Waffenrechtsreferenten vor gut 15 Jahren ! Fragen dazu sind deshalb rechtswidrig. Die Waffenbehörde prüft anhand der vorgegebenen Erkenntnisquellen. Punkt.

 

Wobei das seltsamerweise nicht auf Fragen nach der Mitgliedschaft in verfassungsfeindlichen Organisationen zuzutreffen scheint, jedenfalls bei meiner Behörde. Hier hätte ich ebenso erwartet, dass man sich nicht selber belasten muss und dass solche Dinge ohnehin bekannt sein könnten. 

 

Nun ja, aber da Du ja auf der anderen Seite unseres Hobbys arbeitest, wie sieht das bei Euch mit Auswirkungen durch das neuen Waffengesetz aus? Längere Wartezeiten? Gibt es für die neuen Anfragen bereits funktionierende Prozesse?

Geschrieben

Habe gerade mal SB gefragt. Er schilderte viel Mehrarbeit und noch fehlende Schnittstellen für die neuen Quellen Bundespolizei und Zollkriminalamt sowie viele offene Fragen zur Umsetzung. 

 

Problematisch ist die ergänzte Zuverlässigkeitsprüfung für die Jagdbehörden.

 

SBine

Geschrieben (bearbeitet)

Bedeutet "fehlende Schnittstellen", dass da gar nichts geht oder nur verzögert?

 

Bei mir läuft nämlich aktuell auch gerade ein neuer Antrag zum Voreintrag...

Bearbeitet von msk
Geschrieben

Angeblich wären die " Schnittstellen doch geschaffen. So wurde zumindest aus Berlin getönt. Hier bei uns machte man nach altem System weiter bis man nach neuem arbeiten konnte. Meine Behörde wird mir immer Sympathischer.

Und wenn ich das richtig mitbekommen habe, dann haben jetzt ALLE Sicherheitsbehörden eine "Nachmeldepflicht". Theoretisch dürfte ja dann , wenn man schon mal bei allen überprüft wurde, ein Voreintrag sofort ausgestellt werden können. Weil, wenn was vorliiegen würde wüsste die Waffenbehörde ja davon...............wegen Nachmeldepflicht..........das es so kommt denke ich aber nicht, das wäre ja quasi eine erleichterung . Das geht ja mal gar nicht....................wobei meine Behörde den Verfassungsschutz, der hatte schon immer eine Nachmeldepflicht, nicht mehr abfragte, wenn das schon einmal passiert ist............ich werde aktuell für die Vereins WBK nochmal überprüft, bin dann mal auf meinen nächsten Voreintrag gespannt. Nachfragen werde ich das dann jedenfalls.

Geschrieben

Anfragen gehen bei SB anscheinend momentan per verschlüsselter E-Mail an BuPo und ZKA raus. Rücklaufzeiten sehr fix mit wenigen Tagen.

 

Problem allerdings: man soll nur alle zwei, besser maximal wöchentlich neue Anfragen stellen !

 

Die Schnittstellen seien bestellt, aber derzeit noch nicht verfügbar. Besonders fraglich sei, wie man zur persönlichen Eignung die Polizeidienstellen der letzten zehn Jahre anfragen soll. Schon ob da Polizeiposten, Polizeireviere oder Polizeipräsidien gemeint sind, weiß anscheindend niemand.

 

Gruß SBine

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Geschrieben

Ich hätte erwartet, dass irgendwelche "Auffälligkeiten" bei Polizeibehörden im alten Wohnkreis zumindest für die jeweilige, dann anzufragende Kreispolizeidienststelle irgendwie abrufbar sein sollte...auwei... :crazy:

 

Bin froh, dass ich nun seit 19 Jahren im selben Kreis wohne. 

Geschrieben
Am 1.1.2025 um 14:44 schrieb Sachbearbeiter:

Schon ob ... gemeint sind, weiß anscheindend niemand.

 

Gesetzesmurks.

 

Bei dem es nie wirklich um Sicherheit ging/ geht, sondern um Kontrolle und Eingriff.

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