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IGNORED

Schlüsselaufbewahrung - Schlüsseltresor - EN1 - Grad 1


Gast

Empfohlene Beiträge

vor 20 Minuten schrieb Joseph1970:

 

Warum solltes ich 'böse' sein, nur weil Du meine Anfrage offenbar missverstehst?! Deine Unterstellungen hättest Du Dir feilich klemmen können. Ich geh auf nichts steil und suche auch nicht Unzufriedenheit. Ich teile nur die Unsicherheit vieler Schützen und SchützInnen und möchte Verlässlichkeit, die offenbar von Seiten der Politk in keiner Weise mehr zu erwarten ist.

 

Der gerichtliche Umgang wie der behördliche stehen im Widerspruch zum Gesetz. Das war mein erster Eindruck. Also hab ich mir hier die Threads durchgelesen – durch Diskussionen, Herabwürdigungen anderer, Bagatellisierungen, erneut widersprüchlichen Infos hindurchgewühlt. Furchtbare Gesprächskultur mittlerweile im Netz (wie Deine Unterstellungen eben auch absurd sind, geradezu trollend, so sagte man früher als es noch 'Nettiquette' gab). Jetzt sind wir aber schon was weiter im Jahr, und ich hatte gehofft, dass sich etwas mehr Klarheit bei dem Thema ergeben hätte – insbesondere im praktischen, direkten Umgang mit den jeweiligen Behörden in NRW, insbesondere nachdem Verbände aktiv geworden sein könnten und etliche Schützen und Schützinnen ja wohl Erfahrungen gemacht haben müssten.

 

Auch bei den Behörden gab/gibt es offenbar unterschiedliche Verfahrensweisen. Davon erfährt man nichts, wenn man sich nicht drüber austauscht. Auch verändert sich da ständig was, also tauscht man sich weiter aus. Wo ist also Dein Problem? Dass ich und andere einigermaßen sicher sein wollen, insbesondere angesichts fragwürdiger politischer Entscheidungen, die überdies völlig praxisfremd sind?!

 

Was ich aber besonders gelernt habe: Das Internet und die Foren-Kultur haben fertig, vielleicht auch die Leute, die diese Möglichkeiten kaputtmachen. Nichtmal 'ne Sach-Frage kann man mehr stellen... Absurd.

 

Entsprechend wenigstens vielen Dank an die redlich Bemühten, die bislang antworteten. Und noch einen schönen Tag. Wie angemerkt, ist hier wohl nichts sonst noch zu erwarten.

 

Du, ich verstehe dich und bin da voll auf deiner Seite.

Ich sehe es genauso wie du, dass die Behörde hier macht was sie will.

 

Aber dir wurden jetzt durch mehrere Quellen und Antworten deine Möglichkeiten aufgezeigt.

 

Und nochmal zur eigentlichen Frage.

Was bringen dir diverse Meinungen und Antworten im Umgang mit dem Amt?

Das schaltet ja offensichtlich auf Sturr.....

Dir bleibt in so einem Fall nur zu Klagen wenn du mit der Vorgehensweise nicht zufrieden bist, diese Möglichkeit hast du.

 

Mit den ganzen Antworten hier kannst du dir leider getrost den A.... abwischen.

Das Amt wird deswegen ganz sicher nicht einlenken, die sind Sturr bis zum bitteren Ende.

Und solchen muss halt durch ein Gericht der richtige Weg wieder gezeigt werden.

Ich weiß nicht, ob du das nicht verstehen kannst oder einfach nicht willst 🤷

Bearbeitet von WreckingBall
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1 hour ago, Gordy said:

Auf die Frage 0-er und 1-er bin ich bezüglich des Gesamtkontingentes ja schon eingegangen, beim 0-er maximal 10 Waffen, und selbst dann muss das Teil über 200kg wiegen. Genau das hatte ich geschrieben.

 

Nachfrage...

 

Wenn ich einen 1er Schrank besitze, gerade aber mal zwei Waffen auf WBK und im Schrank habe, dann sollte doch auch ein 0er Schrank im Pistolenformat für die Aufbewahrung des Schlüssels genügen, oder? Oder müsste ich dann dennoch einen zweiten 1er zur Schlüsselaufbewahrung organisieren?

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vor 2 Stunden schrieb Gordy:

Also, lesen wir den Beitrag noch mal:

 

vor 2 Stunden schrieb karlyman:

 

Wie beurteilen die es dann, wenn jemand als Eigner eines E-Schloss-Schranks mit Notschlüssel auch (selbst bewohnender) Hauseigentümer ist... und die (ja seltenst bis nie gebrauchten) Notschlüssel irgendwo dort "verbaut", also eingemauert+zugeputzt oder einbetoniert hat...

 

Was bitte schön ist denn da ernst gemeint?

 

Mit "die" dürften die Mitarbeiter der Behörde gemeint sein? Oder?

 

Eigner mit E-Schloß Schrank mit Revisionschloß mit Notschlüssel und selbst bewohnender Hauseigentümer? Auch klar.

 

Notschlüssel eingemauert+zugeputzt oder einbetoniert. Der Sinn erschließt sich mir zwar nicht, aber nehmen wir mal an es ist so.. So what?

 

Was bitte schön ist denn da ernst gemeint?

 

 

Alles.

 

Gegenfrage:

Was genau an einer solchen Vorgehensweise ist denn so schwer nachvollziehbar?

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15 hours ago, Gordy said:

Du hast ne Sach- und Fackunde? Echt jetzt? Wo gewonnen?

 

Du besitzt einen 1-er (LW oder KW ? Wissen wir nicht!).

 

Du besitzt zwei (2) Waffen auf WBK, LW oder KW, wissen wir nicht, aber die Waffen werden in einem 1-er aufbwahrt.

 

DU HAST EINEN (1) 1-er.

 

Zur Aufbewahrung des Schlüssels für xen 1-er gernügt in diesem Fall ein (1) 0-er unter 200kg.

 

Über dessen Verschlußsystem ist damit noch nichts ausgesagt!

 

Und auch nicht darüber ob ein solcher KAUF (eines 0-ers) für die Zukunft sinnvoll wäre (wäre es definitv NICHT!), juristisch korrekt wäre es aktuell jedoch.

 

Gordy


Lt. WaBehörde ist Dein Rat übrigens irreführend. Soviel zur 'Sachkunde', also Deiner. Danke ansonsten für Deinen Einsatz. Aber davon abgesehen, hast Du eine Art, die schlicht unter aller Sau ist. Jäger? Aber sei es drum. Hier für alle anderen...

 

Ich hab zur Sachfrage bei der Behörde nachgefragt.

 

Gordys Aussage:

"Du besitzt zwei (2) Waffen auf WBK, LW oder KW, wissen wir nicht, aber die Waffen werden in einem 1-er aufbwahrt.

DU HAST EINEN (1) 1-er.

Zur Aufbewahrung des Schlüssels für xen 1-er gernügt in diesem Fall ein (1) 0-er unter 200kg."

 

Das ist falsch und bringt potentiell erheblichen Ärger mit sich.

 

Der Schlüssel muss in einem Waffenschrank mit Zahlenschloss oder biometrischem Schloss mit mindestens demselben Widerstandsgrad wie der bereits vorhandene Waffenschrank aufbewahrt werden.

 

Anzahl und Art der Waffen haben keine Relevanz bei der Bewertung.

 

Sind die Waffen in einem 1er-Schrank, auch wenn sie hinsichtlich der Anzahl in einem 0er untergebracht werden könnten, zählt allein der Grad des Bestandsschrankes. Steht da '1' hat der Schrank für den Schlüssel ebenfalls ein 1er zu sein ... nur mit Zahlenschloss oder biometrischem Schloss.

 

Wenn Du mehrere Bestandsschränke hast... Von A, B, bis hin zu 1, meinst aber der Waffenbestand zähle, wird die Vorgabe als nicht erfüllt erachtet, wenn Du die Schlüssel nur in einem 0er untergebracht hast, selbst ein 0er als einziger Schrank alle Bestandswaffen aufnehmen dürfte. Steht aber ein 1er dabei und wird mitgenutzt, muss der Schlüssel auch in einem 1er (mit Zahlenschloss oder Biometrieschloss) aufbewahrt werden.

 

Die Weitergabe an Dritte von Zugangsmöglichkeiten sind darüber hinaus unzulässig. Dazu gehört die Zahlenkombi wie wohl dann auch die 'Sicherheitsverwahrung' von Schlüsseln durch Dritte.

 

Dazu gibt es behördlich mittlerweile Merkblätter, die das genau so auch festhalten und für die Behörde bindend macht.

 

Ob man die Probe aufs Exempel machen und im Zweifelsfall gerichtlich aktiv werden möchte, sei jedem natürlich überlassen. Im Zweifelsfall steht nach den o.g. Angaben aber erst mal ein erhebliches Problem im Raum, wenn die Auflagen nicht erfüllt worden sind. Sofern den Vorschriften über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition nicht nachgekommen wird, kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 10.000,00 Euro oder sogar mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.

 

 

Bearbeitet von Richard STS
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25 minutes ago, Richard STS said:

Das ist falsch und bringt potentiell erheblichen Ärger mit sich.

 

Der Schlüssel muss in einem Waffenschrank mit Zahlenschloss oder biometrischem Schloss mit mindestens demselben Widerstandsgrad wie der bereits vorhandene Waffenschrank aufbewahrt werden.

 

Anzahl und Art der Waffen haben keine Relevanz bei der Bewertung.

Belege für deine dreisten Behauptung?

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Kannst ganz nassforsch und schamlos bei der zuständigen Behörde erfahren. Bei meiner gibts sogar ein Merkblatt.

 

Der Threadersteller hatte aber ja schon drauf hingewiesen, dass man wohl die Erfahrung machen kann, dass die Frage bei mancher Behörde (noch) variabel angegangen wird. Genau das sorgte ja für Unsicherheiten, warum der hier (naiver Weise angesichts der Foren-Kultur hier) angefragt hatte. Laut meiner zuständigen Behörde ist die Verfahrensweise aber in meinem Bezirk klar formuliert.

 

Für Telefon/Smartphone brauchst Du aber keine dreiste Anleitung, oder? Du weißt schon, dazu nimmste das Ding, wo man reinsprechen kann. Wenn man vorher eine Nummer getippt und den nötigen anderen Zinober gewerkelt hat, antwortet manchmal auch jemand... Du weißt, schon, dreiste Technik, komische Menschen. Kriegste schon raus. Frag nur nicht in Foren nach. Da könntest Du Leuten wie Dir begegnen, die so mal garnicht hilfreich sind, aber dreist anderen dreiste Behauptungen unterstellen. Und bei der Telekomunikation hört doch der Spaß auf.  :kiss2:

 

In diesem Sinne. Für mich ist die Frage somit erstmal geklärt, bis die Behörde etwas anderes fordert (oder mal endlich wieder gesetzliche Verlässlichkeit besteht, die aktuell per gerichtlicher Rechtsprechung und Verordnung ausgesetzt ist).

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5 minutes ago, Richard STS said:

Laut meiner zuständigen Behörde ist die Verfahrensweise aber in meinem Bezirk klar formuliert.

Na, dann stell doch mal den Fresszettel deiner Behörde ein,  damit ich da bei der übergeordneten Behörde nachfragen kann.

Bearbeitet von TTG
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Am 21.8.2024 um 11:09 schrieb TTG:

Belege für deine dreisten Behauptung?

Die Behauptungen von "Richard STS" sind völliger Unsinn.

 

Weder ist ein biometrisches Schloß noch ein Zahlenschloß vorgeschrieben, noch muss der Schrank mindestens den selben Widerstandsgrad haben.

 

Wer eine (1) Waffe in einem 1-er aufbewahrt, übrigens auch eine Signalwaffe, der muss keineswegs einen 1-er zu Aufbewahrung des Schlüssel haben, es reicht ein 0-er, und wer tatsächlich, aus welchem Grunde auch immer, nur eine oder mehrere Signal- oder Schreckschußwaffen in dem 1-er Schrnak verwahrt, für den den reicht für den Schlüssel sogar ein Blechschrank mit Schwenkriegelverschluß.

 

Soll "Richard STS" doch mal das angebliche Merkblatt seiner Behörede hier einstellen in der das angeblich so gefordert wird, hat ja "TTG" auch schon gefordert.

 

Das werden wir aber sicherlich nie erleben.

 

Jack

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vor 2 Stunden schrieb fw114:

Dieses "Merkblatt" ist ja wohl nicht so ganz zufällig in den Ecken oben rechts geschwärzt, also da wo wohl die Nennung des Urhebers zu erwarten wäre? Vermutlich geschwärzt um Rückfragen beim angeblichen Urheber zu verhindern, was ja absolut kontraproduktiv wäre wenn es denn tatsächlich ein offizielles Merkblatt sein soll.

 

Es ist ein Merkblatt  (nicht etwa eine gesetzliche Vorgabe!) welches schlicht aus mehreren Werbeblättern der "Frankonia" zusammmengebastelt wurde, die Bastelarbeit eines Praktikanten, das ist keine offiziellen Mitteilung des BVA und es entspricht weder dem WaffG noch irgendeiner offiziellen Mitteilung eines der vielen Landeskriminalämter. Wenn es tatsächlich so von einer zuständigen Behörde stammen sollte, so ist es dort "zusammen gebastellt" worden, und zwar ohne Sinn und Verstand, und vor allem ohne Rücksprache mit der vorgesetzten Behörde oder der Rechtsabteilung.

 

Die Bastelarbeit ist vor allem auch in der Spalte ganz rechts ersichtlich, in der sich in 6 Zeilen die Forderungen völlig widersprechen. Vor allem gibt es nirgendwo, schon gar nicht im WaffG, die Forderung

 

"Neu. Zusätzlich Schlüsselbehältnis mit gedanklichem Schloß erforderlich".

 

Es entspricht nicht den Forderungen des WaffG, ist unklar und falsch in den Formulierungen, und in keiner Weise geeignet die falschen Behauptungen von "Richard STS" zu untertstützen, ganz im Gegenteil.

 

Auf das angebliche Merkblatt der Behörde von "Richard STS" warten wir übrigens immer noch.

 

Jack

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vor 22 Minuten schrieb Jack Weaver:

Dieses "Merkblatt" ist ja wohl nicht so ganz zufällig in den Ecken oben rechts geschwärzt, also da wo wohl die Nennung des Urhebers zu erwarten wäre? Vermutlich geschwärzt um Rückfragen beim angeblichen Urheber zu verhindern, was ja absolut kontraproduktiv wäre wenn es denn tatsächlich ein offizielles Merkblatt sein soll.

 

Es ist ein Merkblatt  (nicht etwa eine gesetzliche Vorgabe!) welches schlicht aus mehreren Werbeblättern der "Frankonia" zusammmengebastelt wurde, die Bastelarbeit eines Praktikanten, das ist keine offiziellen Mitteilung des BVA und es entspricht weder dem WaffG noch irgendeiner offiziellen Mitteilung eines der vielen Landeskriminalämter. Wenn es tatsächlich so von einer zuständigen Behörde stammen sollte, so ist es dort "zusammen gebastellt" worden, und zwar ohne Sinn und Verstand, und vor allem ohne Rücksprache mit der vorgesetzten Behörde oder der Rechtsabteilung.

 

Die Bastelarbeit ist vor allem auch in der Spalte ganz rechts ersichtlich, in der sich in 6 Zeilen die Forderungen völlig widersprechen. Vor allem gibt es nirgendwo, schon gar nicht im WaffG, die Forderung

 

"Neu. Zusätzlich Schlüsselbehältnis mit gedanklichem Schloß erforderlich".

 

Es entspricht nicht den Forderungen des WaffG, ist unklar und falsch in den Formulierungen, und in keiner Weise geeignet die falschen Behauptungen von "Richard STS" zu untertstützen, ganz im Gegenteil.

 

Auf das angebliche Merkblatt der Behörde von "Richard STS" warten wir übrigens immer noch.

 

Jack

Das ist deshalb dort geschwärzt, da man sonst weiss welcher Kreis und welche Polizeibehörde das ist.

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vor 5 Minuten schrieb Jack Weaver:

Exakt, auf den Punkt gebracht.

 

Nachfragen unerwünscht.

 

Jack

Wenn du sagst, in welchen Kreis du wohnst und bei welcher Polizeibehörde du bist (nachweislich), stelle ich das hier auch ungeschwärzt ein.

 

 

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vor 1 Minute schrieb fw114:

Du laberst nur Blech Junge.

Wie wär´s wenn du statt dummen beleidigen Äußerungen mal konstruktiv auf die Kritk in meiner Zuschrift eingehen würdest, anstatt, für jeden ganz offensichtlich, für deinen  Auftraggeber nur Infos über die Foristen abgreifen zu wollen?

 

Jack

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vor 9 Minuten schrieb Jack Weaver:

Wie wär´s wenn du statt dummen beleidigen Äußerungen mal konstruktiv auf die Kritk in meiner Zuschrift eingehen würdest, anstatt, für jeden ganz offensichtlich, für deinen  Auftraggeber nur Infos über die Foristen abgreifen zu wollen?

 

Jack

Du bist der Typ der grundsätzlich alles in Frage stellt. Kann ja alles nicht sein. Egal was ich also nun bringen würde, du würdest wieder Zweifel erheben.

Insoweit wäre es für mich nur weiter verschwendete Lebenszeit.

 

Danke, aber darauf verzichte ich gern.

 

Wenn du nicht glaubst, dass dieses Schreiben von einer Polizeibehörde stammt, OK, nicht mein Problem. Aber ich muss hier auch niemanden Missionieren o.ä.

 

Glaub es oder lass es, mir egal.

 

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vor 21 Minuten schrieb fw114:

Du bist der Typ der grundsätzlich alles in Frage stellt. Kann ja alles nicht sein. Egal was ich also nun bringen würde, du würdest wieder Zweifel erheben.

Insoweit wäre es für mich nur weiter verschwendete Lebenszeit.

 

Danke, aber darauf verzichte ich gern.

 

Wenn du nicht glaubst, dass dieses Schreiben von einer Polizeibehörde stammt, OK, nicht mein Problem. Aber ich muss hier auch niemanden Missionieren o.ä.

 

Glaub es oder lass es, mir egal.

 

Wenn das PDF denn von einer "Polizeibehörde" stammt, dann ist es doch ganz und hoch offiziell, warum verrätst du uns dann nicht von welcher, und außerdem kann es DIR doch dann völlig egal sein ob ich Zweifel erhebe - oder?

 

Dein "Ich spiel jetzt ganz arg beleidigt und erzähl euch nicht wo ich das herhab  - jawohl, das habt ihr nun davon, und JACK ist schuld!" ist schlicht kindisch und lächerlich.

 

Jack

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Das Merkblatt ist aber nicht ganz zufällig wie ne offizielle Vorgabe abgefasst, denn genau diesen Eindruck soll es erwecken, und tut es offensichtlich bei einfacch gestrickten Gemütern ja auch.

 

Im übrigen gilt für "fw114" immer noch:

 

"Dein "Ich spiel jetzt ganz arg beleidigt und erzähl euch nicht wo ich das herhab  - jawohl, das habt ihr nun davon, und JACK ist schuld!" ist schlicht kindisch und lächerlich."

 

Auch auf das angebliche Merkblatt der Behörde von "Richard STS" warten wir übrigens immer noch.

 

Jack

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