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IGNORED

Schützenverein geschlossen - Brief vom Landkreis zur Rückgabe der WBK


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Geschrieben

Ihr Lieben,

 

Mein Verein wurde gestern von der Polizei Hops genommen...Verdacht auf Betrug.

Hintergrund: Falsche Ausstellung von Einzelmitgliedschaften.

1d später fordert mich die Behörde auf meine Waffenrechtluchen Erlaubnisse+Waffen abzugeben.

 

Stammdaten:

Ich bin nur Mitglied in der DSU, kein anderer Verband.

 

 

Geschrieben

Aus meiner Sicht steht nur ein verdacht erstmal im Raum..... 

Habe heute das Schreiben "schriftlich" bekommen....

 

ich vermute es macht wenig Sinn das Papier hier hochzuladen, weil alle mir sagen werden "Anwalt"

 

Gibt es eine Empfehlung für einen in Sachsen?

Geschrieben

Du solltest dir sofort einen anderen Verein suchen und mit der Behörde, ggf anwaltlich, in Verbindung setzen um dein Bedürfnis erhalten zu können. Technisch gesehen hattest du nie eines, es liegen Gründe nach §45 Abs 1 vor: 

 

Zitat

Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz ist zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass die Erlaubnis hätte versagt werden müssen.

 

 

Frage aber: Wie hast du dein Bedürfnis erhalten? Du hast dafür ja eine Bedürfnisbescheinigung von einem Verband benötigt, sofern Waffen nach 2002 gekauft.  Diese Bescheinigung  hättest du nie bekommen dürfen, wenn du gar nicht gemeldet bist. Oder hast du eine Bescheinigung erhalten, die dann wohl gefälscht worden sein dürfte?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb heinzaushh:

Geh zu einem entspr. spezialisierten Anwalt und befolge das Sprichwort : Schweigen ist Gold- auch in öffentlichen Foren.

Sofern er nicht zu den Beschuldigten gehört, spielt das keine Rolle. 

Er ist offensichtlich über die Mitgliedschaft getäuscht worden. Dennoch lag Objektiv betrachtet kein Bedürfnis vor, weshalb die Behörde die Erlaubnis mutmaßlich  nach §45 Abs. 1 zurückgenommen hat.

 

 

 

@EL Heat  Gerne das Schreiben hochladen: Rücknahme oder Widerruf?

 

Das du einen Tag später diese Post erhälst, liegt daran das diese Durchsuchung gut geplant gewesen sein dürfte und die Behörde entsprechend die Konsequenzen ausgearbeitet hat.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

Die Bedürfnisse wurden vom Verein bei der DSU (Dachverband) beantragt....das hat alles gepasst...nur der Verein bei dem ich bin/war...den gibt es wohl so nicht direkt mehr oder gabs evtl nie....

Und ja...das betrifft dann sehr viele.....

 

Schreiben: Siehe Dok1

 

Dok1.pdf

Geschrieben
14 minutes ago, EL Heat said:

Die Bedürfnisse wurden vom Verein bei der DSU (Dachverband) beantragt....das hat alles gepasst...nur der Verein bei dem ich bin/war...den gibt es wohl so nicht direkt mehr oder gabs evtl nie....

Und ja...das betrifft dann sehr viele.....

 

Schreiben: Siehe Dok1

 

Dok1.pdf 918.04 kB · 22 downloads

Stellt bei der DSU der "Verein" oder der Verband die Bedürfnisbescheinigung aus?

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb EL Heat:

Die Bedürfnisse wurden vom Verein bei der DSU (Dachverband) beantragt

 

Du warst nie gemeldet.

 

Daher konnte die DSU nie eine Bedürfnisbescheinigung erstellen.

 

Verdacht auf Fälschung waffenrechtlicher Bedürfnisbescheinigungen, wäre ich der StA...

 

Macht ja auch sinn. Sonst fliegt der Schwindel spätestens nach einem Jahr auf.

 

Geschrieben
1 minute ago, ASE said:

Daher konnte die DSU nie eine Bedürfnisbescheinigung erstellen.

 

Verdacht auf Fälschung waffenrechtlicher Bedürfnisbescheinigungen,

Und diese Fälschung wurde von der Behörde nicht bemerkt?

Geschrieben (bearbeitet)

 

vor 6 Minuten schrieb ASE:

Daher konnte die DSU nie eine Bedürfnisbescheinigung erstellen.

Verdacht auf Fälschung waffenrechtlicher Bedürfnisbescheinigungen, wäre ich der StA...

 

woher kam dann die Bedürfnisbescheinigung wenn nicht von der DSU. Das Amt hat ja nicht ohne was Waffen genehmigt! 

Bearbeitet von Fantasy
Geschrieben

Zu den Vorwürfen: Kann ich mich nicht äußern, weil ich nichts weiß.

Was ich sagen kann, ich bin seit über 2 Jahren dort Mitglied, habe jedes Bedürfnis über den Vorsitzenden angezeigt, er hat es weitergeleitet an die DSU, die hat es bewilligt, ich habe gekauft und alles bei der Behöre zur Eintragung angezeigt.

--> Ja, ich brauche einen neuen Verein,

--> Ich habe nur in dem  genannten Verein geschossen, war dort Mitglied,

--> Ich muss anwaltlich dagegen vorgehen....

--> Meine Waffen möchte ich aber nicht abgeben/überlassen/ fremd einlagern (Wunsch....) zumal...dann könnte ich ja erst in 12 Monaten wieder Antrag auf WBK stellen und starte wieder mit der 2/6er Regel???

Geschrieben (bearbeitet)
Zitat

Vereinsregister: VR 11284
Registergericht: Amtsgericht Koblenz

Impressum der DSU

 

 

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1078360

Zitat

Objekte in Riesa und bei Koblenz durch das LKA Sachsen durchsucht

 

 

 

Ich hoffe das da kein Zusammenhang besteht. Und wenn, dann nur der Informationsgewinnung (Zeugen, Bescheinigungen) wegen und nicht als Beschuldigter... 

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
Gerade eben schrieb EL Heat:

 

--> Meine Waffen möchte ich aber nicht abgeben/überlassen/ fremd einlagern (Wunsch....) zumal...dann könnte ich ja erst in 12 Monaten wieder Antrag auf WBK stellen und starte wieder mit der 2/6er Regel???

 

 Anwalt!

 

Und mit der Behörde gut stellen, die handelt nur nach dem Gesetz. 

 

 

So lange du das Schießen belegen kannst, fehlt es nicht an der tatsächlichen (Ausübung des Schießsports) sondern an der Formellen (in einem Verein) Voraussetzung. Über letztere bist du getäuscht worden

Da dürfte also was zu machen sein.

 

 

 

Aber: Du musst den Anordnungen der Behörde unbedingt befolgen, wenn du den Bescheid nicht anfichst. Dann sind die Erlaubnisscheine zurückzugeben und du musst dich deiner Waffen auf vorgegebenen legalem  Wege binnen Frist entledigen

 

Anfechtung des Bescheides den du hochgeladen hast, hat in diesem Fall (Bedürfnis), entfaltet allerdings aufschiebende Wirkung

 

 

 

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Geschrieben (bearbeitet)

Spannend, wie die Behörde ein "Schießbuch" einfach als gegeben und gar Urkunde annimmt... und das der Schütze natürlich unbedingt ein Neues zu beginnen hat, weil man das bisherige als Original einfach als Beweismittel einbehält... Ein Schießbuch, das es nirgends im Gesetz gibt oder geben müßte.

Bearbeitet von Parallax
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ASE:

 

 Anwalt!

 

Und mit der Behörde gut stellen, die handelt nur nach dem Gesetz. 

 

 

So lange du das Schießen belegen kannst, fehlt es nicht an der tatsächlichen (Ausübung des Schießsports) sondern an der Formellen (in einem Verein) Voraussetzung. Über letztere bist du getäuscht worden

Da dürfte also was zu machen sein.

 

 

 

Aber: Du musst den Anordnungen der Behörde unbedingt befolgen, wenn du den Bescheid nicht anfichst. Dann sind die Erlaubnisscheine zurückzugeben und du musst dich deiner Waffen auf vorgegebenen legalem  Wege binnen Frist entledigen

 

Anfechtung des Bescheides den du hochgeladen hast, hat in diesem Fall (Bedürfnis), entfaltet allerdings aufschiebende Wirkung

 

 

 

Schießen kann ich belegen das ist kein Problem!

 

Ich kann natürlich eine Einzelmitgliedschaft beim BDS abschließen, mit den Waffen die ich habe sollte es da keine Herausforderung geben....

Schießen demnächst...ja dann bei einem anderen Verein aber....werde dennoch um den Anwalt nicht herumkommen.

 

 

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