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Geschrieben

Zurück zum Thema. 

Ich habe das bei meinem sehr kulanten Sachbearbeiter angefragt und auch schriftlich. Garage grenzt direkt ans Haus. Hat einen separaten Eingang zum Haus durch eine Verbundstür. Somit zählt der Raum (bei mir) als bewohntes Gebäude und der 1er Schrank darf genauso gefüllt werden wie der 1er im Arbeitszimmer. 

Steht aber wegen Rost selten was drin. 

Wird genutzt um z.b. die Waffen einzuschliessen, danach kann ich dann das Wild versorgen oder was auch immer. Sonst müsste ich dank penibler Frau erst Jagdklamotten aus, Waffe zum Tresor bringen, wieder raus gehen, Klamotten an, Wild versorgen etc. 

 

Am nächsten Tag hol ich die Waffen dann getrocknet zurück ins Arbeitszimmer. 

 

Liegt mit Grundriss vor beim SB. Haken dran und fertig. 

 

Keywords waren: Garage direkt am Haus, Eingang von Garage direkt ins Haus. 

 

 

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb TriPlex:

Seit wann muss die (im nichtgewerblichen Bereich) genehmigt werden?

In der Garage schon. Denn diese dient dazu ein Kraftfahrzeug und dessen Zubehör unterzustellen. Bei mir im Ort ist die Gemeinde vor ein paar Jahren mal rumgegangen und hat in offen stehende Garagen geschaut und Bußgelder verteilt. Rasenmäher, Tischtennisplatte, Fahrräder, sind keine Kraftfahrzeuge und haben in der Garage nichts verloren. Durch Umnutzung kann man das ändern, dann wiederum darf aber das Auto nicht mehr rein. Und es geht auch nicht immer. Eine Garage ohne inneren Zugang ins Haus kann häufig nicht umgenutzt werden.

Geschrieben
15 minutes ago, Fyodor said:

Bei mir im Ort ist die Gemeinde vor ein paar Jahren mal rumgegangen und hat in offen stehende Garagen geschaut und Bußgelder verteilt. Rasenmäher, Tischtennisplatte, Fahrräder, sind keine Kraftfahrzeuge und haben in der Garage nichts verloren.

 

Gab's dann auch noch eine Anzeige wegen des Begriffs "Blockwart" oder einfach nur die Frage "Woher wissen Sie denn, was mein Opa gemacht hat?"

 

Und wurde eigentlich geklärt, ob Poppen in der Küche zulässig ist, oder ob das nur im dazu gewidmeten Schlafzimmer statthaft ist?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Bei mir im Ort ist die Gemeinde vor ein paar Jahren mal rumgegangen und hat in offen stehende Garagen geschaut und Bußgelder verteilt.

Vor oder nach 2011? Frage für einen Freund ohne eigenes Internetz.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

In der Garage schon. Denn diese dient dazu ein Kraftfahrzeug und dessen Zubehör unterzustellen. Bei mir im Ort ist die Gemeinde vor ein paar Jahren mal rumgegangen und hat in offen stehende Garagen geschaut und Bußgelder verteilt. Rasenmäher, Tischtennisplatte, Fahrräder, sind keine Kraftfahrzeuge und haben in der Garage nichts verloren. 

 

Zunächst: ich verstehe durchaus, dass das Beanstanden eines Einstellens von zu viel "Gerümpel" in Fahrzeuggaragen einen Hintergrund hat.

Schwierig wird es nämlich dann, wenn diese so vollgestellt sind, dass sie überhaupt nicht mehr ihrem eigentlichen Zweck dienen können, und die Kfz dann alle außerhalb im öffentlichen Raum abgestellt werden. 

Die Vorgabe, Garagen und sonstige private Stellplätze auf dem Grundstück zu haben (s. Bebauungspläne) gibt es nämlich nicht ohne Grund. 

 

Allerdings kann man es auch übertreiben. Wenn neben dem Auto, Motorrad etc. in der Garage noch genug Platz ist für sonstige (Freizeit-)Gegenstände, also das Surfbrett unterm Garagendach, Werkzeugregal, Campingzuhör u.a., kann es Gemeinde und Bauamt doch piepegal sein. Das gilt auch für Nebennutzungen, die hier unmittelbar Threadthema waren. Denn der Zweck als Kfz-Einstellplatz wird von der Garage dann ja erfüllt. 

 

Absolut lachhaft ist in dem Zusammenhang ein Beanstanden des Einstellens von Fahrrädern in die Garage. Ist mir in weitem Umfeld auch unbekannt. Würde jemand von Gemeinde oder Landkreis hier in der Region diesen Kriegsschauplatz eröffnen, er wäre als "Verwaltungsclown" einem öffentlichen Sturm ausgesetzt. Im übrigen halte ich solche Beanstandung auch für rechtlich fragwürdig. Zumal in einer Zeit, wo z.T. per Bebauungsplanung schon zwingend Fahrrad-Einstellplätze gefordert werden. Somit - das ist bar jeder Realität, und völlig aus der Zeit gefallen. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb karlyman:

das ist bar jeder Realität, und völlig aus der Zeit gefallen. 

Die Vernunft gibt Dir Recht. Aber die Gemeinde brauchte wohl Geld... ist jetzt auch schon einige Jahre her. Wann genau weiß ich nicht, aber definitiv nach 2011.

Geschrieben

Einnahmeerzielung ist nicht Hauptaufgabe von Bußgeldern.

Und warum eine Gemeindeverwaltung es sich wegen solchem (grenzwertigem) Mist mit einer Masse von Gemeindebürgern verderben will, ist ein Rätsel. 

 

Sie werden irgendwelche Gründe gehabt haben... Dennoch bleibt das Vorgehen, speziell zum Fahrradeinstellen, "exotisch".

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb karlyman:

Einnahmeerzielung ist nicht Hauptaufgabe von Bußgeldern.

Mobile Verkehrsblitzer stehen nie an Unfallschwerpunkten. Aber sehr oft an sehr übersichtlichen Stellen oder an der zweiten von zwei sehr knapp aufeinander folgenden Ampeln. Auf meinem Arbeitsweg gibt es vier Stellen an denen mindestens zweimal im Monat ein Blitzer steht. An keiner davon hab es je einen Unfall. Aber sie verleiten die Regeln zu überziehen.

 

Offiziell gab es bestimmt eine passende Begründung. In der Realität brauchte die Gemeinde ganz bestimmt Geld.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Josef Maier:

Gruß vom Schützenbruder welcher Dritten die Vorzüge des Waschlappens ggbr. Dusche und Badewanne zwangsweise schmackhaft macht.

 

Mir geht die hiesige Landesregierung (BW) auch "auf den Zeiger". 

 

(Die wird sich absehbar ändern, aber wohl nicht drastisch...). 

Geschrieben
Am 27.7.2024 um 22:20 schrieb Lavendel:

Im anderen Landkreis müsste man vorher eine Münze werfen. Allerdings genehmigen die wiederum Wiederladerwerkstätten in Garagen reihenweise.

Am 28.7.2024 um 12:25 schrieb TriPlex:

Seit wann muss die (im nichtgewerblichen Bereich) genehmigt werden?

Am 29.7.2024 um 07:26 schrieb Fyodor:

In der Garage schon. Denn diese dient dazu ein Kraftfahrzeug und dessen Zubehör unterzustellen.

 Das wäre aber doch eine Umwidmung der Garage (nach Baurecht) und dafür ist die für das Wiederladen zuständige Behörde gar nicht zuständig (selbst wenn das im Einzelfall derselbe Behördenmitarbeiter machen würde wären das immer noch zwei verschiedene Behörden), kann das also gar nicht umwidmen.

 

Rate mal, wer dann im Zweifelsfall "eine übergebraten" bekommt!

Tipp: Der Behördenmitarbeiter ist es nicht.

 

 

 

 

Geschrieben
Am 29.7.2024 um 07:44 schrieb Proud NRA Member:

Und wurde eigentlich geklärt, ob Poppen in der Küche zulässig ist, oder ob das nur im dazu gewidmeten Schlafzimmer statthaft ist?

Vor vielen Jahren wurde ich mal im Schützenhaus vom "Mannschaftstisch" (also auch Weibsvolk anwesend) gefragt, ob ich nicht in der Mannschaft mitschießen wolle.

"Man hat schon in anderen Bereichen genug Leistungsdruck - im Studium und später im Job. Ich schieße, weil's mir Spaß macht."

Da würde dann aber "die notwendige Ernsthaftigkeit" fehlen.

"Soo ... DA fehlt dann also 'die notwendige Ernsthaftigkeit' ... OK! Und gevögelt wird künftig nur noch zum Kinder machen, sonst fehlt da nämlich 'die notwendige Ernsthaftigkeit'. Und ansonsten wird 'das Ding' verplombt!"

Ende der Diskussion

Sorry 4 OT

 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb TriPlex:

 Das wäre aber doch eine Umwidmung der Garage (nach Baurecht) und dafür ist die für das Wiederladen zuständige Behörde gar nicht zuständig

 

 

 

Bist du jetzt bezogen auf die Garage bei der Wiederlade-Tätigkeit (= es steht eine Werkbank mit drin), oder bei einer Pulver-Lagerstätte dort?

Geschrieben
Am 29.7.2024 um 09:59 schrieb Fyodor:

Mobile Verkehrsblitzer stehen nie an Unfallschwerpunkten.

Kann ich so nicht bestätigen.

An meinem Arbeitsweg stehen die sehr wohl an "kritischen" Stellen (Kreuzungen, Abzweige, Grundstücksausfahrten, ...) an einer Bundesstraße.

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb TriPlex:

Was war denn da für ein "Bruch"?

Damals haben die besten der besten CDU Politiker ihre ewige, von Gott versprochene, absolute Mehrheit an grün-rot verschenkt. Das Verhältnis von Grün zu Einfamilienhäusern, Garagen und Autos (der anderen natürlich) ist inzwischen kein Staatsgeheimnis mehr.

Geschrieben

@karlyman Gilt im Prinzip für beides.

Wobei sich Pulverlager in der Garage m.E. verbietet. Ölkeller geht ja auch nicht. (Ja man kann trefflich diskutieren, ob bei 5- o. 10-Tausend Litern Heizöl 3 Kg Nitropulver (SP ist "anders") einen Unterschied machen würden.)

 

Für die eigentliche Wiederladetätigkeit (also TLP abwiegen und Hülsen füllen) halte ich eine Garage auch eher für suboptimal.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb TriPlex:

@karlyman Gilt im Prinzip für beides.

 

 

Also, bleiben wir bei der "Wiederladewerkstatt":

 

Was wird an einer Garage denn baurechtlich "umgewidmet" (= wo ist die "Nutzungsänderung"), wenn sie dem Einstellen von Kfz dient (und auch faktisch dienen kann), aber eine Werkbank, vielleicht ein wandhängendes Schränkchen oder Regal, noch mit drin  ist?

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb karlyman:

Was wird an einer Garage denn baurechtlich "umgewidmet", ...

  Die Garage an sich.

Baurechtlich ist eine Garage eine Garage und keine "Bastelwerkstatt". (Ja, man kann diskutieren was mit "reinem" "Auto-Werkzeug" ist. Wagenheber und Radkreuz wird wohl keiner beanstanden.)

Und für das Baurecht ist nun mal die "Wiederlader-Behörde" nicht zuständig und kann deswegen dort auch keine abweichenden Genehmigungen erteilen.

 

Musste nicht früher in jeder Garage so ein Hinweisschild "Kraftfahrzeug-Garage. KEIN offenes Feuer o. Licht!" oder so ähnlich hängen?

 

Oberster Verwaltungsgrundsatz: Zuerst eigene Zuständigkeit prüfen!

 

Es geht hier nicht darum, ob ich das "gut" o. "schlecht" finde, es geht um (Verwaltungs-) Recht.

 

Bearbeitet von TriPlex

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