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IGNORED

Antrag/Voreintrag/Eintrag WBK - jeweils 15 Wochen


Hypnodoc

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vor 6 Minuten schrieb MB69:

Wenn Du meinst… mein EFP ist ein EU-weit gültiges Dokument, dass der WBK, ist diese mal beim Amt, gleichgestellt ist.

Wenn Du meinst... Im Merkblatt zum EFP des BVA steht:

Zitat

Welche Dokumente müssen zusätzlich mitgenommen werden?

 Die deutsche Waffenbesitzkarte(n), in welche die Waffe(n) eingetragen ist/sind

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnisse/merkblatt_efp.pdf?__blob=publicationFile&v=5

 

Auf diversen Seiten der Länder findet man auch die Info das der EFP keine Waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz darstellt (beim googlen habe ich z.B. gesehen das die Stadt München ausdrücklich schreibt das der EFP die WBK nicht ersetzt) und/oder die Info das er nur in Verbindung mit einer WBK gültig ist und diese mitgeführt werden muss. Und auch der §38 WaffG verlangt das die WBK beim führen der Waffen mitgeführt wird und führt hier keine alternativen wie z.B. den EFP auf.

Also was genau soll der EFP dann bringen was nicht auch eine Kopie der WBK könnte? Beides ist rechtlich nicht ausreichend und beides kann aber muss nicht bei einer etwaigen Kontrolle akzeptiert werden.

 

Wenn man nicht dasselbe Glück hat wie ich das man 8 Gehminuten von der Behörde entfernt wohnt und die Behörde die Einträge bei einem persönlichen Termin macht den man in derselben oder spätestens der nächsten Woche bekommt, dann wäre der einzige wirklich rechtssichere Rat: Lasst jede Waffe auf eine eigene WBK eintragen, das kostet zwar Kohle aber man kann, wenn man etwas nachtragen lassen will, immerhin noch mit jeder anderen Waffe in den Verein falls eine WBK beim Amt ist. Alles andere ist nicht wirklich rechtssicher und kann akzeptiert werden, muss aber nicht.

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vor 33 Minuten schrieb MB69:

Wenn Du meinst… mein EFP ist ein EU-weit gültiges Dokument, dass der WBK, ist diese mal beim Amt,

gleichgestellt ist.

 

Äh ja klar... Das steht wo genau? Weder im WaffG noch in der EU-Waffenrichtlinie steht das! 

 

Der EFP hat nix mit der WBK zu tun sondern ist eine reine Mitnahme-Erlaubnis, aus der nichts weiter hervor geht außer dass Person X die eingetragene Waffe Y mitnehmen darf. Der EFP regelt kein Erwerb, Besitz oder sonstwas und ist auch kein Indiz dafür. 

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Da scheint Ihr ja Recht zu haben.

Mein ( sehr geradliniger, aber angenehmer und kommunikativer ) SB hat mir bei einem der letzten 

male gesagt, dass ˋne WBK-Kopie in Verbindung mit EFP in Ordnung seien.

 

Also nächstes mal schriftlich geben lassen oder anders timen, sind bei meinem Amt auch glücklicherweise

immer nur wenige Tage.

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On 7/22/2024 at 11:15 AM, BlackFly said:

Theoretisch eine gute Idee, da würde es dann auch schon ausreichen wenn man eine Gelbe hat, allerdings wäre dann auf jeden fall der Faktor Zeit zu beachten. 15 Wochen liegt ja eindeutig über dem ein-Monats-Leihschein-Zeitraum

Niemand hindert dich einen neuen Leihschein zu schreiben. Du kannst dir jeden Tag einen neuen schreiben.

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Am 21.7.2024 um 18:36 schrieb Qnkel:

 

Der EFP hat nix mit der WBK zu tun


Stimmt.

 

sondern ist eine reine Mitnahme-Erlaubnis, aus der nichts weiter hervor geht außer dass Person X die eingetragene Waffe Y mitnehmen darf. Der EFP regelt kein Erwerb, Besitz oder sonstwas und ist auch kein Indiz dafür. 

 

Eine Erlaubnis ist er nicht, sondern lediglich ein Reisedokument, das gegenüber EU- und Schengenstaaten den im Herkunftsland erlaubten Besitz dokumentiert.

 

Bearbeitet von Sachbearbeiter
Falsch formatiert
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