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IGNORED

Seminararbeit zum Waffenrecht - Verbot von Anscheinskriegswaffen


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Geschrieben
17 minutes ago, sealord37 said:

Wenn man die Frage des TE ein bisschen verschlankt, dann  steht da noch: "Welche Waffe wird besonders gern sich für einen Amoklauf o.Ä. verwendet und warum? Und warum die andere nicht. 

Wenn man jetzt objektive Gründe ausschließt, weil es so ist, wie @Mausebaer geschrieben hat, dann kann das niemand hier beantworten, weil wir ja keine Amokläufer sind und demzufolge nicht wissen, was so ein Amokläufer denkt.

 

Um zu verstehen, was jemanden bewegt, muss man nicht diese Person sein. Theoretische philosophische Schwierigkeiten wie die Frage, ob man wissen kann, dass jemand anders überhaupt als eigene Person existiere, mal außen vorgelassen, ist das in der Praxis ja durchaus möglich und wird im Alltag als selbstverständlich vorausgesetzt. Sogar noch bei anderen Spezies (wenn auch um so schwieriger, je weiter die von uns in Abstammung und Sozialverhalten entfernt sind). Bei Amokern vermutlich sogar relativ leicht. Bei allem Entsetzen, bei allem Wunsch, dass einem die Motivationen eines Monsters unzugänglich seien, scheinen die Beweggründe meistens eigentlich eher trivialer und durchaus nachvollziehbarer Natur zu sein.

 

Bleibt aber trotzdem, dass ich die für eine juristische Arbeit interessante Fragestellung nicht erkenne, und der TE -- mal angenommen, dass jemand, der unter "Honigtopf" schreibt, wirklich eine Hausarbeit verfasst, und sich von anderen Leuten Anregungen geben lassen will, anstatt selbst zu recherchieren -- sich dazu nicht weiter geäußert hat. Zu einer soziologischen Fragestellung bezüglich der Motivation von Amokern könnte man natürlich entsprechende Literatur konsultieren. Man könnte auch aus den Quellen forschen. Für eine Hausarbeit zum Waffenrecht von jemandem, der sich seine Ansätze von anderen Leuten erbittet, scheint mir das aber alles etwas weit zu führen.

 

Für eine konkrete Fragestellung kann ich gerne Literaturhinweise geben, aber die fehlt bisher. Drei Ansätze habe ich schon genannt.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb sealord37:

...

Wenn man jetzt objektive Gründe ausschließt, weil es so ist, wie @Mausebaer geschrieben hat, dann kann das niemand hier beantworten, weil wir ja keine Amokläufer sind und demzufolge nicht wissen, was so ein Amokläufer denkt.

...

DAS ist das klassische Problem in der Psychologie. Zu Lösung gib es zwei Ansätze:

  1. Selbstauskunft, z.B. Gespräch oder Fragebogen; hierbei können die Auskünfte natürlich falsch sein - sowohl aus Vorsatz als auch ohne Vorsatz. Daher wird oft entweder vieles mit anders gestalteten Items mehrfach erfragt und Fragen zum sozial erwünschen Verhalten gestellt oder bei so vielen Merkmalsträgern oder so oft erhoben, dass es für das Ergebnis unerheblich ist, wenn einige Auskünfte falsch sind. 
  2. Verhaltensbeobachtung - insb. von der Referenzpopulation abweichendes Verhalten und Verhaltensänderungen des Probanden; hierbei kann das Verhalten der Probanden durch die Beobachtung beeinflusst sein und ihr Verhalten muss interpretiert werden. Daher sollte die Beobachtungssituation möglichst unbemerkt, möglichst "normal" oder falls ethisch und wissenschaftlich zulässig, kaschiert werden. Natürlich gibt es auch hier grundsätzlich die Möglichkeit die Erhebung bei so vielen Probanden durchzuführen oder die Beobachtungsdauer so lange auszudehnen, dass einzelnes beeinflusstes oder verfälschtes Verhalten für die Ergebnisse unerheblich wird. Die Interpretation des Verhaltens sollte anhand möglichst objektiver Kriterien und/oder durch verschiedene geeignete Personen unabhängig von einander erfolgen. 

 

  

vor 10 Minuten schrieb sealord37:

Was bei rauskommt, wenn man ohne diese Ahnung einfach mal was annimmt, sieht man im Referentenentwurf.

"Kann"!

 

Formell hätte auch genauso unsinnig heraus kommen können, dass man den öffentlichen Raum nur noch mit schussbereiten MSR oder gar Kriegswaffe betreten darf. Was dabei heraus kam, steht in der inzwischen leider schon klassisch nennbaren Tradition der Gestaltung deutschen Waffenrechts, die massiv

  • bürgerfeindlich,
  • antidemokratisch,
  • obrigkeitsstaatlich,
  • willkürlich,
  • Realität und Fakten widersprechend sowie
  • alles andere als freiheitlich

geprägt ist. :bad:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben

@HerbertHonigtopf:  Waffen sind ein Politikum. Wenn du den Zusammenhang von bewaffneten Verbrechen und Waffengesetz verstehen (und deiner Fragestellung gemäß aufarbeiten) willst, solltest du deinen Status von "absoluter Waffenlaie" ändern.

Das geht aber keinesfalls nur theoretisch.

Du brauchst dafür keine Verbrechen zu begehen, solltest aber zumindest praktische Erfahrungen mit den relevanten Waffenarten sammeln.

Dabei sammelst du nämlich auch genau die Erfahrungen, die das WaffG für rechtschaffene Besitzer zur Absurdität machen. 

Dann wirst du en passant auch die angesäuerten Reaktionen hier verstehen. 

Derweil empfehle ich zur Erweiterung deines Horizontes den yt Kanal des amerikanischen Waffenaktivisten Colion Noir, der als Jurist aus logischen und rechtlichen Gründen für ein liberales Waffen recht argumentiert. 

Das lässt sich cum grano salis auch auf deutsche Verhältnisse beziehen. 

Des Weiteren empfehle ich, die aktuelle Liberalisierungskampagne des VDB zu verfolgen. 

Neben der Horizonterweiterung könnte dir klar werden, dass du möglicherweise mit (d)einem wissenschaftlichen Beitrag legislative Defizite in Form von wirkungsloser Überregulierung darstellst. 

  • Gefällt mir 7
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Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb knight:

Es gab da den Fall einer Rechtsanwältin, ich glaube in Freiburg, die mit ihrer KK-Pistole durchgedreht ist. 

Das war im imho waffenfeindlichen Lörrach; da wollte man wohl bei einem Organ der Rechtspflege wegen Bedürfnisentfall kollegialiter kein großes Faß aufmachen? Frag ja nur.

vor 12 Stunden schrieb ACR:

Der bessere Weg wäre doch, wenn ...

... der Fragesteller sich anderer Leute Hirnschmalz bei den Seinen holen würde. Obere Waffenrechtsbehörden, Bundesinnenministerium, BKA, Polizeigewerkschaften (die äußern sich doch permanent auch wenn ich nicht immer verstehe was das mit klassischer Gewerkschaftsarbeit zu tun haben soll). Wenn da nichts Gescheites kommt gibt es als Waffenlobby und Sprachrohr den VdB und das FWR.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Josef Maier:

... der Fragesteller sich anderer Leute Hirnschmalz bei den Seinen holen würde. Obere Waffenrechtsbehörden, Bundesinnenministerium, BKA, Polizeigewerkschaften (die äußern sich doch permanent auch wenn ich nicht immer verstehe was das mit klassischer Gewerkschaftsarbeit zu tun haben soll). ...

Bist Du aber böse! :teu382:

 

Was meinst Du, was passiert, wenn ein I-Anw. bei diesen "Stellen" mit der Frage aufschlägt: "Lt. Entwurf soll der Besitz von MSR* möglichst verboten werden, weil sie so interessant für Mörder bei sog. Amokläufen sind. Jedoch kann ich in D. keine solchen Morde und versuchte Morde finden, bei denen die Täter MSR als Tatmittel einsetzten. Wie kommt es zu dieser Diskrepanz zwischen der behaupteten Begründung und der tatsächlichen Faktenlage?" :rotfl2:

 

Dein

Mausebaer ;)

 

*MSR = Modern Sporting Rifle (auf Deutsch: moderne Sportgewehre mit gezogenen Lauf) = sog. "Anscheinskriegswaffen" (eindeutig keine Kriegswaffen aber irgendwie für die Verfasser des Entwurfs nicht "friedlich" genug aussehend) gem. Entwurf

Geschrieben

Ich denke mir, bei den angestrebten Verbot trifft es auch die Airsoftwaffen. In der letzten Zeit kam bei uns in der Presse, das Polizei ausrücken musste, weil irgendwelche " Ideoten " mit solchen " Spielzeug " offen durch die Stadt unterwegs waren. Das beunruhigt zusätzlich die Bevölkerung.

Und von Seite der Polizei, der Polizist weiß auch nicht, ist das echt oder " Spielzeug " ist.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Perge:

Ich denke mir, bei den angestrebten Verbot trifft es auch die Airsoftwaffen. ...

Nein,

es geht nur um Sport- und Jagdgeräte, die man ggf. vielleicht auch mal Sammeln darf, falls man so ein Sammelgebiet genehmigt bekäme.

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Perge:

Interessant wäre evt. , woher die verwendeten Waffen stammen.

Waren es WK2 Geräte ?, aus den Jugoslawienkrieg ? oder was weiß HH über die mögliche Herkunft.

Von Frankonia, anderen Händlern, aus dem Heimwerkerkeller und vor allem vom gut sortierten und gut bestückten internationalen Schwarzmarkt. :huh:

 

Nein, es waren weder Kriegswaffen noch die gemeingefährlichen "Anscheinskriegswaffen", die nur harmlose Sport- und Jagdgeräte sind, deren Aussehen bei entsprechend ideologischer Anti-Vor-Prägung von politischen Beamten und Politikern bei diesen einen möglicherweise schon pathologischen, psychischen Zwang zu einer materiell sinnlosen aber radikal die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung gefährdenden anlasslosen, aktionistischen Gesetzgebung auslöst.  :closedeyes:

 

Deshalb startete der TE doch diesen Thread. Ihm war aufgefallen, dass die behauptete Begründung für das angestrebte Verbot nicht mit der Faktenlage übereinstimmt - quasi ein Anfängerfehler im deutschen Waffenrecht. :AZZANGEL: Im deutschen Waffenrecht stören Fakten nur. :spiteful:

 

Dein

Mausebaer :hi:

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Perge:

Ich denke mir, bei den angestrebten Verbot trifft es auch die Airsoftwaffen. In der letzten Zeit kam bei uns in der Presse, das Polizei ausrücken musste, weil irgendwelche " Ideoten " mit solchen " Spielzeug " offen durch die Stadt unterwegs waren. Das beunruhigt zusätzlich die Bevölkerung.

Und von Seite der Polizei, der Polizist weiß auch nicht, ist das echt oder " Spielzeug " ist.

Der Wortlaut des Entwurfs lautet "kriegswaffenähnliche halbautomatische Feuerwaffen". Airsoftwaffen sind unter den Tatbestand entsprechend nicht subsumierbar.

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb HerbertHonigtopf:

Airsoftwaffen sind unter den Tatbestand entsprechend nicht subsumierbar.

 

werden aber gerne bei "beschlagnahmungen" und so "super geschiebenen" meldungen mit "beweisfotos" durch die polizei gerne mit aufs foto geschmuggelt!!!

und dann wird behauptet: "der/die täter hatten verbotene kriegswaffen dabei"!!!

  • Gefällt mir 4
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb HangMan69:

...

und dann wird behauptet: "der/die täter hatten verbotene kriegswaffen dabei"!!!

 

Volksverhetzung ist eine Straftat (§ 130 StGB).

Volksver(_._)ung ist es nicht. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb HerbertHonigtopf:

Der Wortlaut des Entwurfs lautet "kriegswaffenähnliche halbautomatische Feuerwaffen". Airsoftwaffen sind unter den Tatbestand entsprechend nicht subsumierbar.

Ok, mich hatten in der letzten Zeit die Meldungen dazu stutzig gemacht.

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