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IGNORED

Was für Gewehre sind das? Bitte um Hilfe…


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Geschrieben

Der Stift / Schweißpunkt ist dann dort, wo der gelbe Kreis ist. Der Stift begrenzt die Länge im Patronenlager dann auf die Länge der "Salutadapter", die ihrerseits sie 8mm - Platzpatrone aufnahmen.

Unbenannt.jpg

Geschrieben (bearbeitet)

Steht doch im verlinkten Dokument drin :

 

 

Ich besitze eine Alt-Dekowaffe. Muss ich diese bei der Behörde anzeigen? Nein, für Alt-Dekowaffen gilt ein Bestandsschutz gem. § 25c AWaffV. Es ist also keine Anzeige bei der Waffenbehörde nötig. Die Alt-Dekowaffe muss weder in die WBK eingetragen werden, noch ist eine besondere Aufbewahrung nötig. Die Devise lautet hier: Nur nicht bewegen! Denn sobald eine AltDekowaffe überlassen wird, ist entweder ein Umbau in eine Neu-Dekowaffe nötig oder diese wird wie eine scharfe Schusswaffe behandelt. Für den künftigen Erwerb und Besitz einer Alt-Dekowaffe ist durch das 3.WaffRÄG eine Erlaubnis erforderlich. Wenn die Waffe nicht gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 deaktiviert worden ist, ist sie wie die Ursprungswaffe einzustufen. Beispiel: Ein MG42 mit einer korrespondierenden Beschussamtsbescheinigung sollte alle Kriegswaffeneigenschaften verloren haben, ist aber eine verbotene Waffe nach dem WaffG (ehemals vollautomatische Feuerwaffe). Daher sind für den Erwerb eine Ausnahmegenehmigung des BKA und zusätzlich eine Erwerbserlaubnis in Form eines Voreintrages in eine Waffenbesitzkarte erforderlich.

...

Erwerb von Alt-Dekorationswaffen ist seit dem 01.09.2020 erlaubnispflichtig, sodass eine Anzeige bei der Behörde nötig ist. Um die Waffe weiterhin besitzen zu dürfen, ist eine Deaktivierung nach dem EU-Deaktivierungsstandard nötig (§ 25 a Abs. 3 AWaffV). Ohne die entsprechende Bescheinigung wird diese Alt-Dekowaffe nun wie eine scharfe Waffe (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG) behandelt und es gilt eine WBK-Pflicht. Um eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer solchen Alt-Dekowaffen zu erhalten, ist kein Sachkunde- (§7 WaffG) und kein Bedürfnisnachweis (§ 8 WaffG) nötig. Ebenso gilt keine besondere Aufbewahrungspflicht.

Bearbeitet von Ulli S
Geschrieben (bearbeitet)

Besser nicht. Er kann sie behalten, da vor dem Stichtag erworben, nehme ich jetzt mal so an - wie es die Polizei offensichtlich auch tat, in weiser Kenntnis der Gesetzeslage - Prost, Hangman69 ! :)

Verkaufen, verschenken etc. ist nicht, siehe oben. Das ist wirtschaftlich völlig sinnlos.

Bearbeitet von Ulli S
Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Stunden schrieb AlexisHurst:

An wen wendet man sich denn dann?

Also wenn du die einfach nur weiterhin auf dem Dachboden liegen lassen willst, dann kannst du es ja jetzt dabei belassen. 

 

Wenn du die Teile weiterverschenken oder verkaufen willst, verschiedenen Leuten zeigen willst oder Bilder für WhatsApp Status, instagram o.ä. machen willst, dann würde ich jemanden mit Fachkunde drauf schauen lassen. 

Vielleicht gibt es ja einen Büchsenmacher in der Nähe. 

Vorher anrufen und abklären. Die Teile in einem verschlossenen Karton (auf keinen Fall offen sichtbar) transportieren. 

Kostet halt vielleicht paar Euro, aber auf die mündliche Aussage von einem Streifenpolizisten kannst du dich im Zweifel vor Gericht nicht berufen... 

 

Wobei ich fast gar nicht glauben kann, daß die vor Ort einen Persilschein ausstellen. Die wissen auch, daß es da diverse Fallstricke gibt... 

Bearbeitet von Mittelalter
Geschrieben
On 7/5/2023 at 12:25 PM, AlexisHurst said:

Mein Kumpel hat auf dem Dachboden seines Opas diese Gewehre gefunden beim Ausmisten.

 

16 hours ago, Ulli S said:

Da Dir Dein Großvater die ja am 24.12.2019 zu Weihnachten geschenkt hat, sollte das kein Problem sein :)

Lebt denn der Großvater noch? Falls nein, wann erfolgte das Erben des Hausrats und durch wen? (den Enkel oder eine Erbengemeinschaft?)

 

Was ist das waffenrechtliche "Erwerbsdatum", wenn die Teile auf dem Dachboden "gefunden" wurden?

 

(hätten beim Erwerben der Waffen durch den Enkel vom Opa diese schon nach heutigem Stand deaktiviert worden sein müssen?)

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb Mittelalter:

Wobei ich fast gar nicht glauben kann, daß die vor Ort einen Persilschein ausstellen.

Da hätte ich eher mit konträrem Ablauf gerechnet, in der Verwandtschaft selbst miterlebt. Der Verblichene hatte wohl mit seiner "echten" Waffe angegeben (ohne Worte). Die zuständige untere Behörde (Landkreis Lörrach) lehnte in ihrem Ermessen jegliche Legalisierung von schwarz nach weiß im Todesfall ab, auch nicht an Erwerbsberechtigten. Die alte extrem gehbehinderte Dame und trauernde Witwe möge das dem Gewaltmonopol hinterher tragen. Was ich verhindern konnte, am Arsch die Waldfee. Also kamen die Herrschaften in grün auf meine Anregung hin zum Abholen. Und haben ohne rot zu werden halt einen Silvesterkracher mit niedriger PTB einkassiert. Den die Witwe gerne als Erinnerungsstück behalten hätte aber das wurde nicht angeboten. Quittung fand ich beim aufräumen übrigens KEINE (und es lagen Quittungen von ewig und über wirklich alles da), nur die OVP und ein Magazin. Honny soit qui mal y pense.

 

@OP.: Auf jeden Fall eine Gesprächsnotiz fertigen, also mit wem terminiert, falls möglich wer war da, notfalls Kennzeichen oder Funkrufname auf dem Auto usw. Taugt im worst case viellicht zum Verbotsirrtum. Nur meine 2 Cent als weißer weiser alter und paranoider Mann.

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