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IGNORED

Kopfschuss gegen Straftäter im Rahmen der Nothilfe


LordKitchener

Empfohlene Beiträge

vor 15 Stunden schrieb coach1964:

Ihr habt bestimmt schon eigene Ausweise, eigene Währung… und ein König

Verdammt jetzt war/bin ich doch Mitglied in einem "Reichsbürgerverein", wir haben eigene Ausweise (Schützenpaß), einen König (manchmal auch Königin) und zum Schützenfest wurde auch eigenes Geld (Getränketaler mit

Konterfei der Majestät) ausgegeben.

 

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vor 10 Stunden schrieb BlackBull:

Gaga oder was? 

Hast du irgendwas zu melden?

Genau so wenig wie Du.

 

Dann glaub' halt einfach weiter daran, dass Du Dich in Sachen Notwehr auskennst ...

Aber dann verbreite bitte hier nicht irgendwelchen Unsinn (auch wenn der auch ohne Dich weit verbreitet ist)!

 

Bearbeitet von TriPlex
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vor 12 Stunden schrieb Muck:

Mensch Triplex, meine Aussage war nicht mehr als Populismus. Natürlich geht so etwas nicht, ...

Dann muss ich wohl das grün übersehen haben ...

 

  

vor 12 Stunden schrieb Muck:

..., aber ich hab es satt wenn unter jedem Stein ein A..chlo.h hervor gekrochen kommt und meint einen Anspruch gegen unser Land zu haben.

Das sehe ich ähnlich!

 

Gibt ja so einige, denen man nur ungern Recht gibt, aber manchmal ...

Wenn zum Beispiel der Herr Erdogan sagt, dass die Türkei nicht das Flüchtlings-Auffangbecken für Europa sei, dann bin ich der Meinung hat er voll und ganz Recht!

Wenn also z.B. ein armer verfolgter Österreicher oder gar Schweizer (ist ja kein EU-Bürger) Asyl in der Türkei beantragt, dann sollten die Türken den durchaus nach Europa zurückschicken (Ja! Ein Teil der Türkei liegt auch in Europa) - soll er doch irgendwo dort hin gehen.

Dann sollte aber natürlich ebenso gelten, dass Europa nicht das Flüchtlings-Auffangbecken für Asien ist. :teu38:

 

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vor 13 Stunden schrieb Cannon Balls:

Das frag ich mich bei dir auch.

Was genau fragst Du Dich denn da?

Warum jemand die FDGO und den Rechtsstaat "hoch hält" und sich wundert, warum dessen Aushöhlung offenbar den meisten Staatsbürgern (die scheinbar doch lieber wieder nur Untertanen sein möchten) "am Arsch vorbei geht"?

 

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vor 17 Stunden schrieb P.E.P:

Genau genommen ist es ein polizeilicher Schusswaffengebrauch wie ihn jedes dt. Polizeigesetz kennt, ...

Und seit wann?

Das war nämlich sehr lange eben (Genau! Aus "historischen Gründen": "Wenn Ihr schießt, dann schießt Ihr in meinem Namen ...") nicht so.

(Hat ja auch ewig gedauert, bis man begriffen hat, dass die Polizei andere Munition, als VM benutzen darf, weil dort eben NICHT das Kriegsvölkerrecht anzuwenden ist).

 

vor 18 Stunden schrieb P.E.P:

..., da braucht es keine Aufzäumung von hinten aus dem StGB.

Doch. Bzw. "damals" (also bevor der "Finale Rettungsschuss" in den Landes-Polizei-Gesetzen geregelt war) brauchte man das.

Und - wie ein alter, erfahrener Hauptkommissar so richtig sagte - "Es ist immer gut mehr als nur eine Begründung anführen zu können!"

 

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vor 24 Minuten schrieb TriPlex:

Und seit wann?

Keine Ahnung, aber hier Bsp. Bayern:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-84

Im Prinzip steht da ja auch die Nothilfe beschrieben, aber es ist eben spezieller…

 

vor 24 Minuten schrieb TriPlex:

Doch. Bzw. "damals" (also bevor der "Finale Rettungsschuss" in den Landes-Polizei-Gesetzen geregelt war) brauchte man das.

Ja. Aber hier (Ausgangspost) geht’s ja eben nicht um einen finalen Rettungsschuss - nur weil einer nach einem Kopfschuss tot ist bedeutet das nicht, dass es ein finaler Rettungsschuss war!

 

vor 24 Minuten schrieb TriPlex:

Und - wie ein alter, erfahrener Hauptkommissar so richtig sagte - "Es ist immer gut mehr als nur eine Begründung anführen zu können!"

 

Das ist ja nun wirklich nie verkehrt!

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vor 2 Minuten schrieb P.E.P:

Keine Ahnung, aber hier Bsp. Bayern:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-84

Ich dachte zuerst, dass sich "BayPAG-84" auf das Jahr bezieht, gemeint ist aber der §.

In dem Link steht "Fassung: 14.09.1990"

IIRC war "Gladbeck" ein wesentlicher Grund das deutlicher zu regeln.

 

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vor 5 Minuten schrieb P.E.P:

Im Prinzip steht da ja auch die Nothilfe beschrieben, ...

Jetzt fang' Du nicht auch noch an!

Das ist NotWEHR!

Wo im entsprechenden Paragrafen steht etwas von NotHILFE?

"... von sich oder einem anderen abzuwenden."

 

Ich habe nie verstanden wieso da selbst Juristen - die ja sonst für Ihre GesetzesTEXT-Reiterei ("Blick ins Gesetz erspart Geschwätz!") bekannt sind - den Begriff Nothilfe verwenden.

Der Gesetzestext mach da keinen Unterschied, ob der ... Angriff sich gegen "sich" o. "einen anderen" richtet.

 

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vor 8 Minuten schrieb TriPlex:

Jetzt fang' Du nicht auch noch an!

Das ist NotWEHR!

Wo im entsprechenden Paragrafen steht etwas von NotHILFE?

"... von sich oder einem anderen abzuwenden."

 

Ich habe nie verstanden wieso da selbst Juristen - die ja sonst für Ihre GesetzesTEXT-Reiterei ("Blick ins Gesetz erspart Geschwätz!") bekannt sind - den Begriff Nothilfe verwenden.

Der Gesetzestext mach da keinen Unterschied, ob der ... Angriff sich gegen "sich" o. "einen anderen" richtet.

 

Entspann Dich mal - wie Du selbst sagst hat sich der Begriff mehr oder weniger etabliert. Wenigstens ist dann klar ersichtlich was gemeint ist…

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Das IST ja das Schlimme - das falsche Begriffe sich durchsetzen ...

 

Sei es um etwas zu beschönigen, "Verwirrung" zu stiften, ...

 

Gerade in der Juristerei hat sich da so einiges eingebürgert oder "etabliert", mit der Folge, dass Gesetze dermaßen "interpretiert" und "gedehnt" werden ...

Früher: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!", heute: "Das konnte der doch nicht wissen ..." Gerne als Begründung genommen, wenn ein "Neubürger" meint seine "Traditionen" in DE ...

Du weiß schon ...

 

Was sich aber auch ganz gerne mal gegen "uns" (Legalwaffen-Besitzer) richtet:

"Jäger dürfen SLB/SLF nur mit 2-Schuss-Magazin besitzen ..."

Steht (und stand) so in KEINEM Gesetz:

Das WaffG sagt "Jäger dürfen Langwaffen, die nach Jagdgesetz nicht verboten sind, auf Jagdschein erwerben."

Das Jagdgesetz kennt aber keine "Verbotenen Waffen", sondern nur "Sachliche Verbote", wie z. B. "mit Waffen, die mit mehr als insg. 3 Schuss geladen sind (früher: die mehr als 2 Patronen im Magazin aufnehmen können) auf Wild zu schießen" und "Jagd" ist mehr, als "Schießen auf Wild".

Blöd nur, dass in DEM Kommentar zum WaffG stand "Jäger dürfen also SLB/SLF nur mit 2-Schuss-Magazin besitzen." - und an dem Kommentar (der eindeutig "etabliert" war) orientierte sich die Rechtsprechung.

 

Als ein Jäger dagegen klagte, dass in seine WBK "nur mit 2-Schuss-Magazin" eingetragen wurde und in der Revision zunächst gewann, machte die oberste Instanz daraus sogar "Jäger dürfen SLB/SLF nicht besitzen, in die ein größeres Magazin eingeführt werden könnte."

Das wurde dann glücklicherweise zu unseren Gunsten geändert: "... die mit insgesamt nicht mehr, als 3 Patronen geladen sind ..."

Hätte aber auch anders ausgehen können.

 

Aber "Entspann Dich mal ", wenn der Gesetzestext nicht mehr eindeutig angewendet wird, hat sich eben "mehr oder weniger etabliert" ...

 

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vor 26 Minuten schrieb TriPlex:

Das IST ja das Schlimme - das falsche Begriffe sich durchsetzen ...

 

 

Darum ging‘s hier aber nicht. Hättest Du Führen/Transportieren als Beispiel gebracht, okay (zur Erinnerung, der Faden startete wegen eines Schusswaffengebrauchs, es ging um Rechtsgrundlage/ggf. Rechtfertigungs-/Schuldausschließungsgründe). Du polterst hier einfach nur gern rum, also ciao!

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vor 14 Minuten schrieb P.E.P:

Darum ging‘s hier aber nicht. ... (zur Erinnerung, der Faden startete wegen eines Schusswaffengebrauchs, es ging um Rechtsgrundlage/ggf. Rechtfertigungs-/Schuldausschließungsgründe).

Auch "zur Erinnerung":

Wie Du ganz richtig festgestellt hast ging es um die Rechtsgrundlage und es wurde Notwehr gemeint und der falsche (wenn auch oft in diesem Zusammenhang falsch verwendete) Begriff "Nothilfe" gebraucht.

Also: DOCH! GENAU darum ging es.

Und da einige es für "nicht so wichtig" zu halten scheinen sich bei Gesetzen an den Gesetzestext zu halten, habe ich ausgeführt welche Folgen das haben kann und - am Beispiel erläutert - auch schon hatte.

 

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Am 13.11.2022 um 05:37 schrieb raze4711:

Und wenn man dann mal nicht nach US Recht handeln will , dann verfrachtet man den Menschen halt  nach Guantanamo Bay  . 

Eine seltsame Auffassung von Demokratie und Menschenrrechten habt ihr in den USA 

Wie Du in diesem Forum erst kürzlich geschrieben hast, arbeitest Du ja kräftig daran mit, daß Guantanamo reibungslos spielt. Ist halt eleganter die "Gäste" in Ramstein umzuladen als in JFK, DFW oder oder.

 

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vor 23 Minuten schrieb Josef Maier:

Wie Du in diesem Forum erst kürzlich geschrieben hast, arbeitest Du ja kräftig daran mit, daß Guantanamo reibungslos spielt. Ist halt eleganter die "Gäste" in Ramstein umzuladen als in JFK, DFW oder oder.

 

Jesses und letztens war ich bei MC Donalds , habe CCI Zünder und eine Wilsonmatrize gekauft ....... 

Die Coca Cola schütteln ich gleich weg . 

 

Hoffentlich kann ich heute Nacht schlafen ....

 

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  • 1 Monat später...

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