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Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Wauwi:

 

China innerhalb EU ? 

 

Dass die Waffe möglicherweise vorher in einem EU Mitgliedsstaat war, kann man ja nicht riechen...

 

Aber auch da gibt es Vorschriften und Prüfungen bezüglich eines Importes. Ich kann mir ja auch nicht einfach ein L1A1 aus Holland, oder ein SIG 90 PE aus Luxemburg holen...

Wieso kannst nicht?, du kannst dir diese Waffen im EU Ausland kaufen, bei der deiner zuständigen Behörde die im Regelfall keine Ahnung hat eine Verbringungserlaubnis beantragen und diese dann anmelden. Gott bewahre wenn die Bezeichnungen leicht geändert wurden es sich aber dennoch um die von dir genannten Waffen handelt. Bis das dann im NWR auffällt, wenn’s überhaupt auffällt. Ist halt nicht erlaubt diese Waffen in den Geltungsbereich zu verbringen.

 

 

Wundert mich jetzt aber Wauwi, dachte du hast den Durchblick?
 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb Igzorn:

Wieso kannst nicht?, du kannst dir diese Waffen im EU Ausland kaufen, bei der deiner zuständigen Behörde die im Regelfall keine Ahnung hat eine Verbringungserlaubnis beantragen und diese dann anmelden. Gott bewahre wenn die Bezeichnungen leicht geändert wurden es sich aber dennoch um die von dir genannten Waffen handelt. Bis das dann im NWR auffällt, wenn’s überhaupt auffällt. Ist halt nicht erlaubt diese Waffen in den Geltungsbereich zu verbringen.

 

Mein Beitrag zielte primär auf die rechtlichen Rahmenbedingungen eines solchen Imports ab, weniger auf dessen tatsächliche technische Durchführbarkeit.

 

Ganz so einfach wie Du es schreibst, ist es dann aber doch nicht. Ich kann jetzt nur für meine Behörde sprechen, die wollen vor Erteilung einer Verbringungsrelaubnis ganz genau wissen, um welches konkrete Waffenmodell es sich im Einzelfall handelt. Im Zweifelsfall, wenn es nicht vollkommen offensichtlich ist, fragen die auch vorher beim BKA oder anderen Dienststellen nach, bevor sie die Erlaubnis erteilen. Habe ich alles hinter mir... 

 

Klar ist es möglich, wenn Du einen extrem nachlässigen SB hast, dem quasi alles egal ist (hatten wir in unserer Behörde auch schon). Du beantragst die Verbringungserlaubnis unter "halbautomatische Büchse, Kat. B, Kaliber .223, Hersteller: Heckler & Koch" , der SB fragt nicht weiter nach und erteilt die Erlaubnis.

Du fährst dann damit ins Ausland, holst dir kackdreist ein HK 93 und schiebst es deiner Behörde vorsätzlich und böswillig unter, indem Du es nur unter den vorgenannten Bezeichnungen anmeldest. Was ja in der Sache noch nicht mal falsche Angaben wären.

 

Aber mal ehrlich: Wer macht ernsthaft eine solche Himmelfahrtsaktion ? Da muss man schon eine sehr suizidale Einstellung zu seiner Zuverlässigkeit haben...

Möchtest Du permanent auf einem solchen Pulverfass hocken ? Ich nicht...

 

Ich mache den Fehler nicht, meinen Gegner zu unterschätzen. Das haben sich schon viele Leute gedacht, alle Behörden (Polizei, Zoll, Finanzamt) sind doof... Deshalb sind die Knäste auch so voll...<_<  

 

Die pragmatischste und einfachste Lösung wäre, einfach grundsätzlich alle halbautomatischen Gewehre aus der Kriegswaffenliste zu streichen, dann bräuchten wir über eine solche Scheiße gar nicht zu diskutieren.

Wer Böses vorhat, besorgt sich eine "Kriegswaffe" bestimmt nicht auf dem beschriebenen Weg, der kauft sich seine AK direkt beim lustigen Bosniak auf der Straße. Da gibt es dann auch keine Nachfragen bzgl. Verbringungserlaubnis, NWR, Aufbewahrung, usw. 

Bearbeitet von Wauwi
Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Stunden schrieb Igzorn:


Warum bestellt man als Inporteur solche Sachen, bietet diese an und prüft vorher nicht die genaue rechtliche Lage? 

Weil keine Ahnung der Rechtslage , halbautomat wird schon passen……. 

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb CZM52:

Weil keine Ahnung der Rechtslage , halbautomat wird schon passen……. 

 

Na, ob das bei Händlern immer nur Dummheit oder Nachlässigkeit ist ? Ich weiß nicht...

 

Bei Privatpersonen mag das durchaus zutreffen, es ist ja auch keinem normalen Menschen nachvollziehbar zu vermitteln, warum z.B. ein MKE T 41 oder ein BWT 3 einen MFD tragen darf, das baugleiche SLG 95 / 97 hingegen nicht...

Brauchst ja nur im Moment wieder bei eGun reinzuschauen, auch wenn das nichts mit dem G 3 System zu tun hat...

Habe ich dort in ähnlicher Form aber auch schon hundertfach gesehen...

Bearbeitet von Wauwi
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Wauwi:

 

Na, ob das bei Händlern immer nur Dummheit oder Nachlässigkeit ist ? Ich weiß nicht...

 

Ich weiß es auch nicht und mir ist es langsam auch egal…….

 


 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb CZM52:

Ich weiß es auch nicht und mir ist es langsam auch egal…….

 

Kann es dir persönlich ja auch sein, aber der Gefickte ist am Ende meist der Kunde, der sich eben nicht so 100% in der Materie auskennt...

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Bulldog:

...man müsste einfach viel Geld und einen versierten Anwalt haben, dann wäre es eine Freude das bis zur letzten Instanz...

 

Exakt den gleichen Gedanken hatte ich gestern auch...:icon14:

 

Leider ist das notwendige Kleingeld für ein solches Späßchen nicht da...<_<

 

Das Ergebnis kann für uns aber auch anders als gewünscht ausfallen. Ein Händler hat das durchgezogen (nein, nicht Herr B. aus E.), über Nacht waren dann plötzlich alle HA in .338 Lapua und .50 BMG in der Kriegswaffenliste...

Er zumindest ist freigesprochen worden...  

Geschrieben
Gerade eben schrieb CZM52:


 

nicht meine

 

Alles gut...<_<

 

Das weiß ich und wollte ich damit auch nicht sagen.

 

Als Kunde (egal ob bei Händlern oder privat bei eGun) kann man aber schon mit "kleinen" Nachlässigkeiten böse auf die Fresse fallen...

 

Da konnte schon das zu lange Magazin oder der aufgeschraubte MFD ausreichen.

 

Was hat man über Jahre für ein TamTam um das "böse" SKS gemacht ? Redet heute kein Schwein mehr drüber. Was ist seitdem mit solchen Waffen passiert ? Nix...

Geschrieben (bearbeitet)
Am 2.3.2024 um 09:34 schrieb Wauwi:

....

 

Klar ist es möglich, wenn Du einen extrem nachlässigen SB hast, dem quasi alles egal ist (hatten wir in unserer Behörde auch schon). Du beantragst die Verbringungserlaubnis unter "halbautomatische Büchse, Kat. B, Kaliber .223, Hersteller: Heckler & Koch" , der SB fragt nicht weiter nach und erteilt die Erlaubnis.

Du fährst dann damit ins Ausland, holst dir kackdreist ein HK 93 und schiebst es deiner Behörde vorsätzlich und böswillig unter, indem Du es nur unter den vorgenannten Bezeichnungen anmeldest. Was ja in der Sache noch nicht mal falsche Angaben wären.

 

.....

Hi Wauwi,

 

so einfach ist es nur in der Theorie.

Ein Doppel der Verbringungserlaubnis geht zum BKA.

Die Verbringungserlaubnis wird dir erst ausgehändigt, wenn sie "freigeschaltet" wurde, das läuft über einen Moderator.

Es wird auch mal schnell beim Hersteller angefragt was das für ein Modell ist.

Naja, und was denkste wie das 93er im EU-Ausland in deren System geführt wird?

Da sind wir schon wieder beim Doppel,............und zack.

NWR 2.0

 

Einige Modelle lassen sich auch perfekt über die S-Nr. identifizieren.

 

Ich habe mal einigen Händlern aus der EU versucht das aktuelle WaffG/KrWaffKontrG zu erklären,.................Schußwaffe, verbotene Waffe, Kriegswaffe, wer was kaufen darf, was hier wie läuft, was verboten ist, welche Behörde für was zuständig ist, Ausnahmen bis 2003 und wieso, Jagdschein, Sportschütze, gelbe WBK, Altbesitz-Waffen und Magazine, usw., usw.

Die haben mich angeguckt als wäre ich vom Mars.

 

Bearbeitet von Christian 555

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