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Magazingrößen


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Geschrieben

Guten Morgen,

 

ich bin etwas verunsichert und stelle nochmal eine Frage zu diesem Thema.

Die Magazingrößen sind ja lt. Waffengesetz begrenzt auf 10 Schuss Langwaffe und 20 Schuss Kurzwaffe. Nun lese ich teilweise so etwas hier:

 

file:///C:/Users/EuroPlus/Downloads/Wann%20sind%20KK-Halbautomaten%20legal%20oder%20illegal.pdf

 

https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/verbotene-magazine-im-waffenrecht/

 

Dürfte man also 20/ 30 Schussmagazine für KK Gewehre erwerben oder nicht bzw. mit Sondergenehmigung?

 

Grüße juno

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb juno:

Dürfte man also 20/ 30 Schussmagazine für KK Gewehre erwerben oder nicht bzw. mit Sondergenehmigung?

Ja, darf man, wie Alfred schon sagte. Dafür gesorgt das Randzünder ausgeschlossen sind hat damals  die englische Vertreterin in Brüssel. Das Verbot richtet sich nur gegen Magazine für Zentralfeuermunition.

Den gleichen Ansatz beim " Anschein " gewählt und die " unter 40mm Hülsenlänge " bei KK wären aussen vor. Ach, das Leben könnte so einfach sein..............

Geschrieben

Nur als Info, bei Meisterschaften würde ich trotzdem ein 10er Magazin dabeihaben. Kumpel wurde beim BDS Bundespokal letztes Jahr die Teilnahme verweigert mit 25er Magazin für die Tippmann... (vermutlich weil der BKA Bescheid explizit von der Ausführung mit 10er Magazin redet für die Freigabe zum Schießsport)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 47 Minuten schrieb Penecho:

Nur als Info, bei Meisterschaften würde ich trotzdem ein 10er Magazin dabeihaben. Kumpel wurde beim BDS Bundespokal letztes Jahr die Teilnahme verweigert mit 25er Magazin für die Tippmann... (vermutlich weil der BKA Bescheid explizit von der Ausführung mit 10er Magazin redet für die Freigabe zum Schießsport)

 

Hinzu kommt noch, dass generell Halbautomaten mit einer Magazinkapazität größer 10 Patronen vom Schießsport ausgeschlossen sind: § 6 AwaffV - hat nichts mit dem "Magazinverbot" zu tun, obwohl viele das durcheinander werfen.

 

edit: natürlich sollte es halbautomatische Langwaffen heißen :)

Bearbeitet von der_HU
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Penecho:

(vermutlich weil der BKA Bescheid explizit von der Ausführung mit 10er Magazin redet für die Freigabe zum Schießsport)

Nein, weil...

 

vor 5 Minuten schrieb der_HU:

generell halbautomatenische Langwaffen mit einer Magazinkapazität größer 10 Patronen vom Schießsport ausgeschlossen sind: § 6 AwaffV

Bei Halbautomaten generell (egal ob Lang- oder Kurzwaffe) kommt dann noch der Anschein dazu.

 

 

Faszinierend, dass das im Jahr 2022 immer noch nicht überall angekommen ist.

 

vor einer Stunde schrieb juno:

Dürfte man also 20/ 30 Schussmagazine für KK Gewehre erwerben

Erwerben ja, damit aber nicht sportlich schießen.

 

Die semantische Diskussion, ob ein Sportschütze ohne weiteres nachgewiesenes Bedürfnis etwas anderes als sportlich schießen darf, sparen wir uns an dieser Stelle.

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb Kreppel:

Nein, weil...

Wobei hier nach wie vor die tatsächliche Kapazität gemeint ist, und ein auf zehn Schuss begrenztes 25er laut Sportordnung gehen sollte.

 

Ohne Begrenzer jedoch ganz bestimmt nicht.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Fyodor:

Wobei hier nach wie vor die tatsächliche Kapazität gemeint ist

 

Wie diese Diskussion mit den neuen Magazinregularien und -definitionen vor einem Gericht ausgeht, würde mich interessieren.

Aber bevorzugt nicht als Betroffener.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

Wobei hier nach wie vor die tatsächliche Kapazität gemeint ist, und ein auf zehn Schuss begrenztes 25er laut Sportordnung gehen sollte.

 

 

Nicht bei Anschein, da ist ein über den Pistolengriff des Gewehrs hinausstehendes Magazin gerade ein Killer-Kriterium für die sportliche Zulässigkeit.  Insofern war das mit der Tipman und den 25Schussern  richtig.

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb ASE:

ein über den Pistolengriff des Gewehrs hinausstehendes Magazin gerade ein Killer-Kriterium für die sportliche Zulässigkeit....

 

vor 3 Stunden schrieb Kreppel:

kommt dann noch der Anschein dazu....

@juno Du hast ein Schützenleben lang Zeit, diese Regelungen zu verstehen 🤣 . Denn "Anschein" und herausragendes Magazin sind für andere Sportarten zugelassen: Copyright  Umarex Softair

 

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Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb ASE:

 

Nicht bei Anschein, da ist ein über den Pistolengriff des Gewehrs hinausstehendes Magazin gerade ein Killer-Kriterium für die sportliche Zulässigkeit.

 

Heisst das etwa, ich darf die 30iger nicht verwenden? 😳 Aber damit brauche ich nix abstützen! 🤪

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  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Wollte für meine SL8 nen 25 Magazin erwerben mit Begrenzer, hat die Behörde gesagt das ich erstmal mit dem BKA plaudern soll, hab dann doch nur ein 10er erworben (in Luxembourg) für einen günstigen Preis 

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