Zum Inhalt springen
IGNORED

Kleinkaliber Wechselupper auf AR9 PCC / § 6 AWaffV


geissi

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

wie seht ihr das denn: mein Vereinskamerad hat eine 9mm PCC von OA - alles mit passendem BKA Bescheid.

Wenn er sich nun einen Nordic .22er Upper zulegen würde, dürfte er diesen meiner Meinung nach nicht einfach draufbauen und damit sportlich schießen,

weil der BKA-Bescheid nur genau für die 9mm OA gilt.

Er würde also einen neuen Bescheid benötigen.

 

Seht ihr das auch so?

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nicht unbedingt.

 

Wir reden also von einem Sportschützen.

Der darf bei einem Kleinkaliber nur schießen, wenn die Waffe nicht den Anschein einer Kriegswaffe erweckt.

 

Macht sie das mit OA Lower und Nordic Upper?

 

Mit neuem BKA-Bescheid hättest Du Gewißheit.

Ohne BKA-Bescheid hast Du eben keine Gewißheit. Kann sein ja, kann sein nein.

 

Ich würde ja sagen, nein. (Die OA Waffe hat ja auch schon ein 'böses' Kaliber hinsichtlich Anscheinsparagraph. Wenn die OA-Waffe offensichtlich sportlich Ok ist, und Du dann nur auf den OA Lower einen 'zahmen' Nordic-Upper drauf tust...)

Ich würde es drauf ankommen lassen.

Aber ich habe hier keine Authorität, die hat das BKA.

 

Bearbeitet von wilmes
Tippfehler
  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Nordic upper hat einen Feststellungsbescheid, das er nicht den Eindruck einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorruft.

Der OA-PCC hat einen Feststellungsbescheid  das er nicht den Eindruck einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorruft.

 

Was genau soll in der Kombi dann den Eindruck einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen?

 

Der Anschein wird ohnehin Hauptsächlich durch den Upper und hier durch den Handschutz und ggf eine Tragegriffvisierung hervorgerufen. Meines Erachtens kannst du einer Upper mit einem beliebigen Lower kombinieren, sofern die generellen Merkmale sich nicht zum FB unterscheiden, und das ist beim Lower insbesondere die Schulterstütze, also ob nur Festschahft oder verstellbarer Schaft. Ein WS das mit eine FB mit beiden hat, kannst du auch mit beiden kombinieren. 

 

 

Im Zweifelsfalle stünde ja eine OWI nach §34 AWaffV im Raum. Ich bin mal gespannt auf das Verfahren in welchem dann von der Staatsseite ausdekliniert werden muss, wie ein Windham Lower( der ist im Nordic FB am WS) von einem Oberland Lower dermaßen unterscheidet, das nunmehr ein  Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe entstanden ist. Stünde es nicht im Nordic-FB, wer könnte sagen was es für ein Lower ist?

 

 

Bearbeitet von ASE
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb ASE:

Was genau soll in der Kombi dann den Eindruck einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen?

Genau das ist das Problem: Das legt nicht der einzelne, sondern ausschließlich das BKA fest.

Ich vermute stark, dass das BKA dem Gesamteindruck keine kriegswaffenähnlichen Eindruck bestätigen wird. 

Betonung liegt auf "BKA" und nicht auf "individueller Meinung".

 

 

vor 7 Minuten schrieb CZM52:

Für 232€ und paar Wochen gibt’s „Sicherheit“

Genau so habe ich das auch weitergegeben. Zumal das auch relativ leicht und problemlos geht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb geissi:

dürfte er diesen meiner Meinung nach nicht einfach draufbauen und damit sportlich schießen,

weil der BKA-Bescheid nur genau für die 9mm OA gilt.

Er würde also einen neuen Bescheid benötigen.

 

Seht ihr das auch so?

 

 

 

Nein.
Ein BKA-Bescheide/Eine Beurteilung ist nicht Voraussetzung, um damit sportlich schießen zu dürfen.

Auch wird vom BKA, wie so oft kolportiert, nichts zugelassen und es bedarf auch keiner Zulassung. Eine Waffe ist höchstens vom Schießsport ausgeschlossen.

Ein Bescheid/eine Beurteilung ist in dem Zusammenhang ursprünglich nur für unklare Grenzfälle gedacht gewesen, bei denen nicht offensichtlich ist, ob sie schon schon militärisch oder noch zivil aussiehen.

Schau dir as OA-9 an, schau dir das typische Nordic-Wechselsystem an. Wo sollte bei dem WS auf einmal der Anschein herkommen?

Bearbeitet von Raiden
  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 36 Minuten schrieb Raiden:

Wo sollte bei dem WS auf einmal der Anschein herkommen?

Das entscheidet leider nicht der Schütze, ob dabei ein Anschein entsteht, oder nicht. Ob uns das passt oder nicht. Es sind nicht unsere Regeln.
Dass das alles Quatsch ist, weiß sogar das BKA, darüber brauchen wir nicht diskutieren.

Des weiteren besagt unsere Sportordnung, dass die Nachweispflicht bei BKA-Bescheiden beim Schützen liegt.

Mit passendem, nicht "gefühltem", BKA-Bescheid ist das wasserdicht und es gibt keine Diskussionen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wozu hast du dann den Thread eröffnet? 🤔

 

Meinst du den BDMP-Passus?
"Bei Waffen mit Feststellungsbescheiden liegt die Nachweispflicht bei den Schützen"

 

Der ist leider semantisch kompletter Quark, ich bin mir nicht einmal sicher, was der überhaupt aussagen soll.

Ich kann es mir denken, was damit gemeint ist, das steht dort aber nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Stunden schrieb geissi:

Hat noch jemand etwas Sachdienliches?

Du hast doch schon mehrfach diverse "sachdienliche" Hinweise bekommen, dass ein Feststellungsbescheid wahrscheinlich nicht notwendig ist.

 

vor 13 Stunden schrieb geissi:

Ansonsten werde ich den Rat weitergeben, einen BKA-Bescheid einzuholen, so wie ich bereits vermutet hatte.

Das ist aber dann "Dein Ratschlag" und nicht aus dem WO-Forum, zumindest finde ich, außer von Dir, für die von Dir bzw. deinem Freund angefragte Kombination, niemand anderen der zu einem BKA-Bescheid rät.

Hat denn Dein Freund gefragt was Du von der Kombination hältst oder "hilfst" Du Ihm ohne, dass Du gefragt wurdest?

vor 14 Stunden schrieb geissi:

Des weiteren besagt unsere Sportordnung, dass die Nachweispflicht bei BKA-Bescheiden beim Schützen liegt.

Mit passendem, nicht "gefühltem", BKA-Bescheid ist das wasserdicht und es gibt keine Diskussionen.

Welche Sportordnung bzw. welchen Verband meinst Du?

Und ja, mit Deiner letzten Aussage hast Du recht, aber die Frage war ja 

vor 17 Stunden schrieb geissi:

dürfte er diesen meiner Meinung nach nicht einfach draufbauen und damit sportlich schießen

bzw.

vor 17 Stunden schrieb geissi:

Er würde also einen neuen Bescheid benötigen.

und da sind die Antworten aus dem Forum halt "er darf draufbauen und damit sportliche schießen" (also entgegen Deiner Annahme) und "Er braucht keinen neuen Bescheid." (ebenfalls entgegen Deiner Annahme).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.