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IGNORED

Sachverständiger/Gutachter für Schusswaffen


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Geschrieben

Servus,

 

auf dem Stand ploppte jüngst die Frage auf, wie man zu einem Sachverständigen/Gutachter für Schusswaffen wird. Die Zahl derer, die tatsächlich auch Beschussgutachten und gerichtliche Gutachten erstellen dürfen/können, ist ja je nach Bundesland teilweise übersichtlich. Eine Anfrage bei der hiesigen Ordnungsbehörde blieb ohne Erfolg.

 

Merci & Grüße

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb Ro_f79:

Servus,

 

auf dem Stand ploppte jüngst die Frage auf, wie man zu einem Sachverständigen/Gutachter für Schusswaffen wird. Die Zahl derer, die tatsächlich auch Beschussgutachten und gerichtliche Gutachten erstellen dürfen/können, ist ja je nach Bundesland teilweise übersichtlich. Eine Anfrage bei der hiesigen Ordnungsbehörde blieb ohne Erfolg.

 

Merci & Grüße


Ggf. hilft das weiter: https://www.tactical-dad.com/waffen/scharfe-waffen/waffensammler-waffensachverständiger-werden/

Geschrieben

Man muss zwischen einem Sachverständigen (gibt's Einige) und einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (da gibt's recht wenige) unterscheiden.

 

Ein Sachverständiger ohne Bestellung und Vereidigung wird man, in dem man Sachverständiges tut.

Eine Waffenbesitzkarte für Sachverständige bekommt man, wenn man die zuständige Waffenbehörde (und ggf. die übergeordnete(n)) Dienststellen davon überzeugt, dass man Sachverständiges tut.

Was man dafür nachweisen muss variiert so stark, dass da keine Aussage sinnvoll ist. Wird hier immer mal erwähnt, 550 Waffenbehörden und so...

Eine Bestellung erhält man, wenn man sich einem Gremium der zuständigen IHK gegenüber als herausragend qualifizerter Fachmann präsentieren und entsprechende Nachweise erbringen kann, persönlich geeignet ist und das entsprechende Prüfverfahren besteht.

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Geschrieben

Als legaler Waffenbesitzer ist man zumindest schon mal sachkundig (... also zumindest sollte man es sein). Den Sachverstand gibt dann scheinbar die mehrjährige Erfahrung. Das ist schon recht interessant, wenn auch reichlich undeffiniert.

Dann müsste es ja tatsächlich von "Sachverständigen" mit gekauften Sachverständiger-Siegeln nur so wimmeln - tut es aber irgendwie nicht. Spätestens wenn es in Richtung verwertbare Beschussgutachten geht, ist die Party vorbei...

Die IHK-Bestellug scheint dabei der einzige Weg zu gerichtlich verwertbaren Gutachten zu sein. Liest man dann die oben erwähnten IHK-Vorgaben, dann stellt man fest, dass dann dieses Gremium darüber entscheidet, ob eine Bestellung/Vereidigung durchgeführt wird oder nicht.

 

Ich frage mich, wie das entsprechende Prüfverfahren, dass @Kreppel erwähnt abläuft: sitzen dann zwei Maschinenbauingenieure, drei Buchprüfer und zwei Marketingfachleute und entscheiden darüber, ob man über über herausragende Fachkompetenz im Bereich Waffen verfügt? Nicht böse gemeint, aber ja.. 😅

 

Geschrieben

Als Sachverständiger sollte man seinen Sachverstand z.B. durch Fachveröffentlichungen nachweisen - als Autor von fachbezogenen Büchern oder durch Veröffentlichungen in der Fachpresse wie DWJ, Visier, militärische Zeitschriften etc.

 

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung wird alle 5 Jahre geprüft + verlängert, jährlich ist die Fortbildung nachzuweisen. In der Branche ist durchaus der Fall eines Waffensachverständigen bekannt, dem die öffentliche Bestellung widerrufen wurde.

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Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Ro_f79:

"Sachverständigen"

 

Der Begriff ist nicht geschützt.

 

vor 18 Minuten schrieb Ro_f79:

Die IHK-Bestellug scheint dabei der einzige Weg zu gerichtlich verwertbaren Gutachten zu sein

 

Allgemein bestellen IHK und Handwerkskammern öbuv SV, in der Medizin z.B. sieht das noch ganz anders aus.

 

vor 19 Minuten schrieb Ro_f79:

Ich frage mich, wie das entsprechende Prüfverfahren, dass @Kreppel erwähnt

 

Im Handwerk kann ich es Dir sagen, was Waffen anbelangt, frag mal Michael Hammer, Stefan Klein oder Wolfgang Seel.

 

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Wolfgang Seel:

Als Sachverständiger sollte man seinen Sachverstand z.B. durch Fachveröffentlichungen nachweisen - als Autor von fachbezogenen Büchern oder durch Veröffentlichungen in der Fachpresse wie DWJ, Visier, militärische Zeitschriften etc.

 

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung wird alle 5 Jahre geprüft + verlängert, jährlich ist die Fortbildung nachzuweisen. In der Branche ist durchaus der Fall eines Waffensachverständigen bekannt, dem die öffentliche Bestellung widerrufen wurde.

 

Ersteres "sollte". Der Begriff des Sachverständigen ist tatsächlich nicht geschützt, wie rwlturtle schon angemerkt hat. Was die öffentliche Bestellung angeht, so finde ich das gut - auch wenn dadurch die Zahl derer, die man für Expertisen hinzuziehen kann, eher klein ausfällt.

Geschrieben

Herr Rottenberger, ehem. bei der DEVA, ist meines Wissens nach auch Büchsenmachermeister und hat erst vor wenigen Jahren die öbuv Bestellung erhalten. Ganz so einfach wird es nicht sein.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Wolfgang Seel:

 In der Branche ist durchaus der Fall eines Waffensachverständigen bekannt, dem die öffentliche Bestellung widerrufen wurde.

Und seine Gutachten werden noch immer verkauft und von den Behörden anerkannt…😂😂🤷🏻‍♂️

Geschrieben (bearbeitet)

Nicht unterschlagen sollte man Verbandssachverständige,  die es nicht nur im Bereich Waffen gibt.

Wie schon hier angedeutet,
u. a. der VdW bestellt SV zu waffenbezogenen Themen.

https://www.vdw-duesseldorf.de/sachverstaendige

 

Zur öffentlichen Bestellung ist neben Fachwissen auch der Willen zur Bestellung von Seiten der zuständigen IHK von Nöten- den diese muss u. U. vom Bedarf einer SV Tätigkeit überzeugt werden. Es soll IHKs geben die "für so etwas" (O-Ton)  keinen Bedarf sehen, stattdessen jedoch vorschlagen "machen Sie doch was mit Antiquitäten" (ebenfalls O- Ton). Die IHK spielt da wie so oft eine  beherschende, aber auch fragwürdige Rolle. Insgesamt ist das IHK SV Wesen wie vieles andere im Bereich der IHken recht angestaubt, insbesondere bei ausgefallenen Bestellungsgebieten ausserhalb Immobilien, KFZ etc...... Interessanterweise ist den IHKs jedoch bewusst das die IHK SV aufgrund Alters in vielen Bereichen fehlen, sperren sich aber gegen Neuzugänge.

Die öffentliche Bestellung ist jedoch auch mit Pflichten verbunden,  hier sollte jeder für sich das für und wieder abklären. "Gerichtsgutachten" bleiben zumeist öffentlich bestellten und vereidigten SV vorbehalten, aber auch hier- Gutachten im Auftrag von Gerichten zu erstellen und zu vertreten muss man wollen,  die entspr. Zeit aufbringen können und nicht nur im Fachthema fit sein.

Gern unterschlagen werden auch die Kosten bis zu einer evtl. Bestellung durch eine IHK, sämtliche Kosten und Auslagen des nebulösen beurteilenden "Fachgremium" (Prüfer der Prüfer?) sind durch den Antragsteller zu tragen, da kommen schnell um die 4000-5000€ zusammen, die auch bei Nichtbestellung zu erstatten sind.

 

Für mich, der nicht seine Brötchen mit der SV Tätigkeit verdienen muss ist die SV Tätigkeit über eine Verbandsbestellung sinnvoller, auch wenn der ein oder andere öffentlich bestellte darüber lächelt. Ich machs ebenso aus meiner Sicht........

 

Die 18er WBK ist wiederrum eine ganz andere,  mit Mythen besetzte Geschichte.

 

Und- nicht übersehen, es gibt auch Handwerkssachverständige bestellt durch IHKs, auch wieder ne andere Geschichte......

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb CZM52:

Und seine Gutachten werden noch immer verkauft und von den Behörden anerkannt

Bei einigen Behörden reicht es wenn ein bestimmter Name unter dem Gutachten steht.....

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Ro_f79:

sitzen dann zwei Maschinenbauingenieure, drei Buchprüfer und zwei Marketingfachleute und entscheiden darüber, ob man über über herausragende Fachkompetenz im Bereich Waffen verfügt?

 

vor 3 Stunden schrieb CZM52:

Frag doch die IHK

 

Die zumindest mir in ähnlich gestellter Frage dazu keine Antwort gegeben hat.

 

Ebenso interessant ist die Frage wer denn alle 5 Jahre die Bestellung anhand einzureichender  Gutachten überprüft - genannt wird ein "Fachgremium",  dieses führt auch die Prüfungen von Anwärtern durch. Im Bereich Waffen und IHK Bestellung wären da nicht viele vom Fach. Unwillkürlich kommen da Assoziationen zur Prüfung im Waffenhandel / WHE auf- wo oftmals das Gefühl geäussert wird das man nicht noch seine Konkurrenz erfolgreich auf den Weg bringen muss.

Warum da geheimnisvoll getan wird ist mir schleierhaft, wird aber seine Gründe aus Sicht der IHKs haben.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben (bearbeitet)

Die Berufbezeichung eines SV ist erstmal nicht geschützt.

Dennoch muss der (tlw selbsternannte) SV seine auserordendliche Fachkenntnuss nachweisen, z.B. bei Handwerksnahen Bereichen durch abgelegte Meisterprüfung oder Fachstudium mit mehrjähriger Berufspraxis und seine wirschaftliche Unabhängigkeit.

In Bereichen die nicht der Handwerksortnung unterliegen ( z.B. Architekten) gild ähnliches.

ÖbV Sachverständige werden entweder durch die IHK, der Handwerkskammer auf Antrag (Langwierig und Kostenpflichtig, ca 6-8000 €) oder vom jeweiligen Regierungspräsidenten des Landes für 5 Jahre ernannt.

Dafür muss du aber schon ein paar Jahre als freier SV tätig gewesens ein

Unterschied zum freien SV:

Der ÖbV darf Gerichtsaufträge nicht ablehnen, es sei den er ist im Vorverfahren persönlich Involviert.

Im Gegenzug haftet der ÖvB nicht für sein Gutachten, der freie SV haftet dagegen mit seinem vollen Privatvermögen !

 

Öffentliche Bestallung ?

Wenn ich mir als freier Sv anschaue, wie ich ggf mit einigen seit über 20 Jahren fachlich umsprige 😘 ... muss ich mir das nicht antun 😆

Dennoch habe ich schon mehrfach im Gerichtsauftrag Gutachten erstellt, oder wurde im Verfahren als "normaler" Partei-Zeuge geladen und anch meinen Ausführungen als unabhängiger Schverständiger Zeuge wieder entlassen (gibt mehr Geld 😝).

 

Ich werde zwar von einer Partei zur Gutachtenerstellung beauftragt, binn aber nicht sein Erfüllungsgehilfe (Gutachten ist kein Wunschkonzert)

Als freier SV übernehme ich im Schadensfall die Beweissierungsfunktion des Schadenumfanges (nicht der Kausalkette ! Rekonstruktionsgutachen sind eine andere Baustelle)

 

Und das wichtigste:

Als ÖbV dafst du eine runden Stempel führen, als freier Sv nicht ! (Siegelrecht)

 

Näheres erfärst man nicht über die Ortnungsbehörde sonder über die IHK / HWK

z.B:

Sachverständigenortnung HWK Niederbayern -Oberpfalz

Bearbeitet von Heimschrauber
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Heimschrauber:

der Handwerkskammer auf Antrag (Langwierig und Kostenpflichtig, ca 6-8000 €)

 

Halbes Jahr, ca. 1000€.

Rechtsprüfung: Akademie des deutschen Handwerks Rasfeld (einfach),

Fachprüfung: Zentralverband des deutschen Elktrohandwerks, da war ich nach drei Jahren der Erste, der bestanden hat.

(Es gibt keine Vorbereitung, Du musst es einfach wissen)

vor 17 Minuten schrieb Heimschrauber:

Als ÖbV dafst du eine runden Stempel führen, als freier Sv nicht ! (Siegelrecht)

 

Ja, wobei einige Freie grade im Kfz Bereich, das mit "Ovalstempeln" immer wieder antesten.

 

 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb rwlturtle:

 

Halbes Jahr, ca. 1000€.

Rechtsprüfung: Akademie des deutschen Handwerks Rasfeld (einfach),

Fachprüfung: Zentralverband des deutschen Elktrohandwerks, da war ich nach drei Jahren der Erste, der bestanden hat.

(Es gibt keine Vorbereitung, Du musst es einfach wissen)

Hier in Niedersachsen aufwendiger, aber ich tu mir das für die letzten paar Jahre nicht mehr an 😉

 

Zitat

Ja, wobei einige Freie grade im Kfz Bereich, das mit "Ovalstempeln" immer wieder antesten.

Genau 1 X, dan sind die weg vom Fenster.

Da versteht die IHK überhaubt keinen Spass 😳

 

Gerade in meiner Branche (Kfz und Landmaschienen) tummeln sich viele "Scherenschleifer" und "Mondscheinsachverständige" ....

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Heimschrauber:

Als ÖbV dafst du eine runden Stempel führen, als freier Sv nicht ! (Siegelrecht)

In D?

Steht wo oder die rechtliche Grundlage dazu?

 

Recht ausführlich findet sich hier dazu das sowohl ja und nein:

 

https://www.google.com/url?q=http://www.irbnet.de/daten/rswb/14089007281.pdf&sa=U&ved=2ahUKEwjBzcu_-Iz4AhUpM-wKHYieDRY4FBAWegQIABAC&usg=AOvVaw3d41ommCLua9P-P27JB100

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Heimschrauber:

Der ÖbV darf Gerichtsaufträge nicht ablehnen, es sei den er ist im Vorverfahren persönlich Involviert.

Ein paar mehr Gründe zur Ablehnung gibts schon, obwohl im Kern richtig.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb chapmen:

 

 

.... Unwillkürlich kommen da Assoziationen zur Prüfung im Waffenhandel / WHE auf- wo oftmals das Gefühl geäussert wird das man nicht noch seine Konkurrenz erfolgreich auf den Weg bringen muss.

Warum da geheimnisvoll getan wird ist mir schleierhaft, wird aber seine Gründe aus Sicht der IHKs haben.

 

chapmen, da gibst Du genau das an verschwurbelten Vermutungen wieder, das Du in WO oft kritisierst. Es ist das grottenschlechte Unwissen der Prüflinge, das zu den hohen Durchfallquoten bei der Waffenfachkundeprüfung führt. Ich war während meiner Dienstzeit Beisitzer bei der Sachkundeprüfung der für RLP zuständigen IHK und habe hinter die Kulissen geblickt. Dass dann die Prüfungen in Suhl und Potsdam erfolgreich waren, hat mich sehr verwundert. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 29 Minuten schrieb Wolfgang Seel:

Es ist das grottenschlechte Unwissen der Prüflinge, das zu den hohen Durchfallquoten bei der Waffenfachkundeprüfung führt.

Merkwürdig, da ist mir genau das Gegenteil von Ausrichtern der Vorbereitungsschulungen bekannt.

 

Vermutlich versteh ich da jetzt was falsch - oder soll dies bedeuten das Suhl und Potsdam "wohlwollender prüfen"?

 

 

Was aber nichts am ominösen "Fachgremium" der IHKs ändert. M. M. wäre mehr Transparenz innerhalb des IHK Bestellungswesens nicht verkehrt.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Heimschrauber:

Im Gegenzug haftet der ÖvB nicht für sein Gutachten, der freie SV haftet dagegen mit seinem vollen Privatvermögen !

...

Als freier SV übernehme ich im Schadensfall die Beweissierungsfunktion des Schadenumfanges (nicht der Kausalkette ! Rekonstruktionsgutachen sind eine andere Baustelle)

Mh, warum keine GmbH anmelden? Persönlich haften ist doch immer doof...   Und haften öbuv SV grundsätzlich nie oder nur bei grober Fahrlässigkeit?

 

Und will der Kunde von seinem Privatsachverständigen nicht immer wissen, welcher seiner Handwerker/Architekten schuld ist und wen er mit welcher Mangelbehauptung verklagen muss?

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb s_f:

Mh, warum keine GmbH anmelden? Persönlich haften ist doch immer doof...   Und haften öbuv SV grundsätzlich nie oder nur bei grober Fahrlässigkeit?

 

Und will der Kunde von seinem Privatsachverständigen nicht immer wissen, welcher seiner Handwerker/Architekten schuld ist und wen er mit welcher Mangelbehauptung verklagen muss?

 

Die Fragestellungen bei einem Waffensachverständigen sind andere, z.B. Wertermittlung eines Waffenbestandes bei Scheidungen, Mängelbewertung bei Büchsenmacherarbeiten, Wertbeurteilung für Erbengemeinschaften, Falsche Angaben bei Käufen über Internetplattformen, Beurteilung der kulturhistorischen Bedeutung beabsichtigter Waffensammlungen, Beurteilung, ob sich ein Waffensammler an sein Sammelthema gehalten hat, Hinweise an Museen, welche rechtlichen Belange zu beachten sind, Beurteilung, ob ein Jäger beim Abschuss/Jagdunfall die geltenden Unfallverhütungsvorschriften beachtet hat, Gestaltung von Waffenaufbewahrungsräumen, Zulässige Waffen bei szenischen Aufführungen, z.B. Nachgestalten von Episoden der Ardennenoffensive.

 

Forensische Gutachten wird die Polizei/Staatsanwaltschaft vom LKA anfordern - das ist selten eine Tätigkeit für den öbuv SV.

 

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb chapmen:

Merkwürdig, da ist mir genau das Gegenteil von Ausrichtern der Vorbereitungsschulungen bekannt.

...

 

Wenn die Ausrichter der Vorbereitungsschulungen die gleichen Personen sind wie die Prüfer bei der Waffenfachkundeprüfung der IHK, dann wundert mich das nicht.

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