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IGNORED

WBK Eintrag falsch - Waffe erworben


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Geschrieben
Am 12.5.2022 um 13:09 schrieb BlackFly:

Der Voreintrag lautet doch "nur" auf Pistole in .22lr. Wieso bekommt dann der Händler Streß wenn er eine Pistole in .22lr verkauft? 

Ich habe nachgefragt. Wusste nur noch das beide Stress hatten , das ganze aber gütlich geregelt wurde. Der Händler bekam Stress weil der Voreintrag eine Woche abgelaufen war. Dafür gab es aber unterm Strich für beide keine Sanktionen. Und die zu kurze "Spopi " wurde durch ein längeres WS Konform gemacht. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb PetMan:

Ich habe nachgefragt. Wusste nur noch das beide Stress hatten , das ganze aber gütlich geregelt wurde. Der Händler bekam Stress weil der Voreintrag eine Woche abgelaufen war. Dafür gab es aber unterm Strich für beide keine Sanktionen. Und die zu kurze "Spopi " wurde durch ein längeres WS Konform gemacht. 

Wie so oft, erstmal nur die halbe Story….

 

abgelaufene EWB ist dann natürlich doof

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Geschrieben (bearbeitet)

Ich hab mir im Versandhandel für meine Walther Q5 Steel Frame mal ein Wechselsystem gekauft und mir wurde vom Händler fälschlicherweise ein Wechselsystem für eine Walther Q5 Polymerversion geliefert. Passte halt nicht und letztlich ist der Sachverhalt eigentlich ziemlich ähnlich gelagert. Der erlaubnisfreie Erwerb ist nämlich nur gegeben, wenn man eine passende Grundwaffe hat. Da ich die SF Version habe, ist kein erlaubnisfreier Erwerb des Wechselsystems für die Polymervariante möglich. Ich habe das mit dem Händler besprochen und umgehend zurückgeschickt. Parallel umgehend die Behörde über den Fehler des Händlers informiert (war ja schon über das NWR gemeldet) und den Sachverhalt dargestellt. Das hat der SB dann zu Protokoll genommen, welches ich unterschrieben habe. Von mir wurde allerdings zu keinem Zeitpunkt eine Erwerbsanzeige gemacht, dass ging alles weniger Tage innerhalb der 14-tägigen Anmeldefrist. Damit war das Thema dann gegegessen. Der Händler hat m.W. auch kein Problem bekommen.

 

Eigentlich ähnlich gelagerter Fall, nur das hier durch den Erwerber die Erwerbsanzeige abgegeben wurde und der Fehler erst durch die Behörde aufgedeckt wurde. Verstehe dennoch den Wirbel vom SB nicht, hier gleich mit Strafandrohung und Infragestellen der Zuverlässigkeit. Im Onlinehandel kann man das nicht vorher prüfen, was einem da zugeschickt wird. Wäre das im Laden passiert, würde die Sache natürlich anders ausgehen.

 

Grüße

switty

Bearbeitet von switty
Geschrieben

Alles andere wäre Strafvereitelung.

 

Man hat ja eben im Online-Handel 14 Tage Zeit, die Ware zu prüfen, parallel dazu 14 Tage Zeit zur Erwerbsanzeige. 

 

Das hat der TE nicht getan, sondern auch noch probiert eine Waffe ohne vorhandene EWB eintragen zu lassen!

 

Wissentlich: frech

Unwissentlich: unzuverlässig

 

Der SB hat da weder Schuld noch Handlungsspielraum.

 

Wenn man das nach der Sachkunde nicht hin bekommt...

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb switty:

Ich hab mir im Versandhandel für meine Walther Q5 Steel Frame mal ein Wechselsystem gekauft

Das ist der entscheidende Unterschied! Du hast das korrekte System gekauft und den falschen Artikel bekommen. Im hier vorliegenden Fall wurde die falsche Waffe gekauft und dann wie bestellt geliefert.

Bei deinem Fall liegt die Verantwortung zweifelsfrei beim Händler. Beim hier vorliegenden Fall liegt sie sowohl beim Käufer (gekaufte Waffe passt nicht zur EWB) als auch beim Händler (EWB nicht ausreichend geprüft).

 

Dass das ganze dann erst beim Eintragen auf dem Amt aufgefallen ist, macht es halt nicht besser.

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